Bericht des Bundes­rates zu Postulat 18.3386 im Zusammen­hang mit DaziT

Kann Personalbestand im GWK aufgrund der DaziT-Reduktion bis 2026 aufgestockt werden?

Allgemein
18.09.2021 von Markus Eberhard
Weltkarte, bei der über der Schweiz ein Wappen mit der Schweizer Flagge zu sehen ist

Mit dem Postulat 18.3386 der sicherheitspolitischen Kommission im Nationalrat «Kann der Personalbestand im Grenzwachtkorps (GWK) aufgrund der Personalreduktion im Zusammenhang mit DaziT bis 2026 aufgestockt werden?» wurde der Bundesrat im Mai 2018 beauftragt, einen Vorschlag zu machen, wie die Personalreduktion aus dem Transformationsprogramm DaziT ins Grenzwachtkorps (GWK) überführt werden kann. Diese Personalreduktion soll dem Personalaufbau pro Jahr im GWK gegenübergestellt werden.

Da sich die Grenzübertritte seit dem Jahr 2007 stellenweise verdoppelt hätten (plus 100 Prozent) und der Personalbestand im GWK in der gleichen Zeit nur um 3 Prozent gestiegen sei, läge auf der Hand, dass dies Auswirkungen auf die Qualität und Quantität der Grenzkontrollen habe. Es soll daher geprüft werden, ob und wie Stellen bis ins Jahr 2026 im Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) abgebaut und im GWK aufgebaut werden können. Der Bundesrat wurde gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten.

Der Bundesrat hält in seinem Bericht nun fest: Das Transformations- und Digitalisierungsprogramm DaziT hat zum Ziel, die Prozesse zu vereinfachen und auf dieser Grundlage eine wirkungsvolle Digitalisierung zu erreichen. Dadurch werden Effizienzsteigerungen erfolgen und Ressourcen freigespielt werden können. Aufgrund der künftigen Priorisierung, der fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Notwendigkeit von flexiblen Personaleinsätzen ist naheliegend, dass die bisherige Aufgabenteilung zwischen GWK und Zoll neu betrachtet werden muss, um die neue effizientere 360°-Kontrollstrategie (umfassend Waren, Personen und Transportmittel) zu ermöglichen. Damit verbunden ist eine Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, die sich am veränderten Bedarf und an neuen, polyvalenteren Berufsbildern ausrichten soll. Vor diesem Hintergrund und wie bereits in der Stellungnahme vom 1.6.2018 erwähnt, erachtet es der Bundesrat als zielführend, den Einsatz der frei werdenden Ressourcen im BAZG nicht nur isoliert mit Blick auf das GWK, sondern ganzheitlich und längerfristig im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzepts der künftigen Kontrolltätigkeit darzustellen.

Anstatt in einem Aufgabenbereich des BAZG Personal ab- und in einem anderen aufzubauen, müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass das Personal flexibler eingesetzt werden kann. Dies wird dadurch erreicht, dass nicht mehr Zollexpertinnen und Zollexperten auf der einen sowie Grenzwächterinnen und Grenzwächter auf der anderen Seite ausgebildet werden. Stattdessen wurde das neue Berufsbild «Fachspezialist/-in Zoll und Grenzsicherheit» geschaffen, wie wir hier berichtet haben: Neuer Studien­gang Fachspe­zia­list Zoll- und Grenzsi­cher­heit wegen Änderungen durch DaziT.

Mit dieser Ausbildung würden die Mitarbeitenden über Basiskenntnisse in den Kontrollbereichen Waren, Personen und Transportmittel verfügen und spezialisierten sich zusätzlich in einem der drei Kontrollbereiche. Dadurch seien sie flexibler einsetzbar und das Ziel – die nötigen Mitarbeitenden dort einsetzen zu können, wo Bedarf besteht – werde erreicht.

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