Der Brexit führt im Verhältnis zur Schweiz nicht zu Friktionen, da Bern und London auf alle Eventua­li­täten vorbereitet waren

Allgemein, Compliance
01.02.2020 von Markus Eberhard

Am Freitag, 31.1.2020, um Mitternacht (Schweizer Zeit) hat Grossbritannien formell die EU verlassen. Wie aber ist das Verhältnis zur Schweiz? Dazu hat die NZZ die britische Botschafterin für die Schweiz und Liechtenstein, Jane Owen, interviewt.
Die gute Nachricht vorab: Der Brexit führt im Verhältnis zu unserem Land nicht zu Friktionen. Bern und London waren auf alle Eventualitäten vorbereitet, selbst auf einen vertragslosen Austritt. In der Nacht auf den Samstag begann die Übergangsperiode, die bis Ende 2020 dauert. In dieser Zeit bleibt Grossbritannien im Binnenmarkt und in der Zollunion der EU.
Sämtliche bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU sind für das Land vorerst ebenfalls weiter anwendbar. Und auch für die Zeit danach sind beide Länder gut gewappnet: Nach Ablauf der Übergangsfrist treten fünf Abkommen in Kraft, welche die zwei Staaten miteinander ausgehandelt haben, namentlich im Handelsbereich, bei den Bürgerrechten und dem Verkehr.
Dass die guten Beziehungen weitgehend gesichert sind, ist auch Jane Owen zu verdanken. Zwar beschäftigten sich die Verantwortlichen im Aussendepartement (EDA) bereits mit dem Brexit, bevor die Briten darüber entschieden hatten und bevor Owen ihren Posten in Bern antrat. Sie erarbeiteten frühzeitig eine Strategie. Gemäss Involvierten war jedoch sehr hilfreich, dass sie beste Kontakte zur Verwaltung in London hat, in der sie vorher selber tätig war.
Lesen Sie auch den Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unterneh­men in der Schweiz?, der die zu beachtenden zollrechtlichen Änderungen beschreibt.

Quellenangaben

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