Arbeitsgruppe Bund-Kantone hat Bundesrat zur Zollgesetzrevision informiert
Die verbockte Revision des Zollgesetzes war schon mehrmals Thema bei unseren News und vor knapp zwei Monaten haben wir darüber berichtet, dass die seit anfangs Jahr im Amt…
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In den vergangenen Wochen hat die Praxis der Eidgenössischen Zollverwaltung, des heutigen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), bei der Einreise in die Schweiz für Unmut gesorgt und es sind mittlerweile Dutzende Beanstandungen eingegangen. Es geht darum, dass der Zoll Bussen an Menschen verteilt, die ihrer Meinung nach nicht gebüsst werden dürften für ihre (Wieder)Einreise.
Prinzipiell ist es so, dass Menschen mit Schweizer Pass oder einer Aufenthaltsbewilligung unbehelligt in die Schweiz einreisen dürfen. Das steht in der Verordnung des Bundesrates zur Bekämpfung der Coronapandemie. Verboten sind lediglich Grenzübertritte, die alleine dem Einkaufstourismus dienen. Der Zoll verteile aber viele Bussen an Menschen, die aus anderen Gründen über die Grenze gingen. Auf Anfrage des SRF erklärte die Zollbehörde schriftlich, dass sich diese Personen «nicht im Sinne des Bundesrates» verhielten. Doch nun ist ein Streit entbrannt zwischen den Rechtsgelehrten, was es bedeutet, sich nicht im Sinne des Bundesrates zu verhalten. Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, erklärt dazu, dass weder die Covid-19-Verordnung noch das Zollgesetz Besuche im Ausland unter Strafe, stellten. Doch genau auf diesen Passus beruft sich der Zoll, um ihre Bussen zu begründen.
Durch den Eingang von 39 Beschwerden ist die Angelegenheit eskaliert und jetzt will sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats mit den Bussen an der Grenze befassen. Unter Leitung von FDP-Ständerat Matthias Michel wird die GPK die Praxis der Zollbehörde untersuchen – so wie auch andere Tätigkeiten der Bundesverwaltung unter dem Notrechtsregime. Die Vorbereitungen dazu laufen. Vor dem Sommer will die GPK entscheiden, wie genau diese Untersuchungen laufen sollen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!