Mit dem Label Swissness Kunden in die Falle gelockt

Allgemein, Compliance
20.10.2018 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zur Exportkontrolle zu sehen ist

Im Gegensatz zum präferenziellen Warenursprung geht es bei der “Swissness” und den markenrechtlichen Ursprung. Die seit Januar 2017 verschärfte Swissness-Gesetzgebung sollte eigentlich den Schutz der Bezeichnung „Schweiz“ und des Schweizerkreuzes verstärken. Denn noch immer vertrauen viele Kunden diesem Label und werden oft bitterbös enttäuscht und über den Tisch gezogen.
So auch im vorliegenden Fall.

Quellenangaben

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