Weiterhin keine Fortschritte bei den Verhand­lungen um Zölle für elektro­ni­sche Übertra­gungen (Digital­zölle)

Allgemein
12.03.2021 von Markus Eberhard
Erdkugel, um die Warenströme flitzen

Zölle / Zollabgaben auf elektronische Übermittlungen sind seit 1998 verboten. Das ist vor allem für die ärmeren Länder ein Problem, die das ändern wollen. Doch die entsprechenden Verhandlungen bei der Welthandelsorganisation (WTO) stecken fest, da sich die Profiteure weigern, Hand zu bieten.

Zu diesen gehören Technologieunternehmen aus den USA und China. Für solche Unternehmen nimmt die Bedeutung von ärmeren Ländern stetig zu: Einerseits als Lieferanten von Daten, andererseits als Abnehmer für die daraus erstellten Produkte. Das hat einige Nachteile für dortige Tech-Unternehmen und vor allem für die Regierungen, denen damit Steuereinnahmen wegfallen, denn internationale Unternehmen bezahlen oft dort Steuern, wo sie am wenigsten bezahlen müssen. Von 95 Ländern, die sich bei der WTO als Entwicklungsländer bezeichnen, importieren fast alle mehr digitalisierbare Produkte wie Bücher, Filme und Software als sie exportieren.

Regierungen auf der ganzen Welt reagieren überall gleich, wenn sie den Einfluss ausländischer Unternehmen auf den eigenen Markt als zu gross empfinden: Sie greifen zum traditionellen Werkzeug mit der Erhebung von Zöllen. Dadurch werden indirekt heimische Unternehmen unterstützt, da diese die Zollabgaben nicht bezahlen müssen. Für viele ärmere Länder sind Zölle auch nach wie vor eine wichtige Einnahmequelle: Während sie für Amerika nur ein Prozent der Staatseinnahmen ausmachen, sind es für Drittweltstaaten bis zu 30 Mal so viel. Doch genau dieses traditionelle Instrument ist verboten: Zölle auf elektronische Übertragungen sind seit 1998 nicht erlaubt. Damals unterzeichneten die Mitgliedsstaaten der WTO das Moratorium und verpflichteten sich, die aktuelle Praxis, keine Zollabgaben auf elektronische Übertragungen zu erheben, beizubehalten. Und genau das ist nun der Kern der Sache: Niemand weiss mehr genau, was das heisst. Keiner der drei Schlüsselbegriffe ‚aktuelle Praxis‘, ‚Zollabgaben‘ oder ‚elektronische Übertragungen‘ wurde definiert. Trotz diverser Versuche gibt es bis heute keine Klarheit, was diese genau bedeuten.

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