
Zollverwaltung büsst Anwalt wegen nicht bezahlter Einfuhrsteuern
Das ist, soweit bekannt, ein Novum hat und hat es so bisher noch nicht gegeben: Eine Millionenbusse für einen Schweizer Anwalt. Verurteilt als Mittäter im Fall Schwarzenbach, über den wir schon mehrfach berichtet haben. Gemäss Anklageschrift der Eidg. Zollverwaltung, veranlasste er die Importabwicklung der Bilder und Skulpturen über eine bekannte Galerie in Zürich, um dabei die Einfuhrsteuer zu umgehen. Galerien geniessen ein Zollprivileg, das sogenannte Verlagerungsverfahren. Sie dürfen Kunstgegenstände zollfrei, d.h. ohne Zollabgaben, importieren, weil sie die Werke meist rasch wiederverkaufen und exportieren. Doch im Fall von Schwarzenbachs privater Kunstsammlung wurde die Galerie laut Zollbehörde nur vorgeschoben.