Kleinfirma landet wegen erteilter Ausfuhr­be­wil­li­gung von Patronen­hülsen auf WOZ-Rüstungsexportliste

Compliance
22.04.2021 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zur Exportkontrolle zu sehen ist

Viel Aufsehen hat vor rund zwei Jahren die Publikation der Wochenzeitung WOZ erregt, über die wir hier berichtet hatten: WOZ macht Liste der Schweizer Rüstungsproduzenten publik. Des einen Freud, des anderen Leid, denn mittlerweile haben auch zwei kleine Firmen aus Basler Vorortsgemeinden gemerkt, dass sie auf dieser Liste stehen. Und zwar, weil sie wegen erteilter Ausfuhrbewilligungen durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO als Munitionszulieferer gelten.

Die bz–Zeitung für die Region Basel wollte von den Verantwortlichen dieser beiden Betriebe mehr zu den Umständen erfahren, denn diese Firmen kennt selbst in der Region Basel kaum jemand. Die eine stellt in Neuallschwil Präzisionsmetallteile her, die andere sammelt in Obergösgen, SO, und in Fisibach, AG, Altmetall. Die vom SECO bewilligten Rüstungsexporte sind auch entsprechend den Firmengrössen niedrig: Einmal in der Höhe von 1,2 Millionen  und einmal in Höhe von knapp einer Viertelmillion Franken.

Ein Geschäftsführer einer der beiden Firmen gab dem bz-Redakteur dann Auskunft, weshalb sie auf dieser Liste gelandet sind: Diese Firma recycelt auch abgeschossene Patronenhülsen und verkauft sie an in- und ausländische Schmelzwerke. Aus dem damit gewonnenen Messing könnten ganz verschiedene Produkte hergestellt werden wie Schmuck, Elektroanschlüsse, Schiffsschrauben, Wasserhähne, aber auch eben Munition. Deshalb wurde die Firma als Kriegsmaterialzulieferer für die Rüstungsindustrie klassifiziert. Der Geschäftsführer gibt aber zu bedenken, dass die Firma nach dem Verkauf der Patronenhülsen keinen Einfluss mehr darauf hat, was nach dem Einschmelzen mit den Messingbarren produziert werde. Die Hülsen selber würde die Firma von verschiedenen Quellen beziehen, etwa von Schützengesellschaften.

Die Firma habe sich gegen die Publikation der Daten gewehrt, weil sie damit in ein schlechtes Licht geraten würde. Doch mit ihrer Argumentation, die Publikation wäre potenziell geschäftsschädigend, seien sie nicht weitergekommen, weil sie abgelehnt wurde.

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Quellenangaben

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