Mögliche weitere Export­ver­bote für Chemie­pro­dukte mittels Nichter­tei­lung von Ausfuhrbewilligungen

Compliance, Export
24.10.2020 von Markus Eberhard

Nach dem letzte Woche ausgesprochenen Verbot “5 Pestizide werden mit einem Exportverbot belegt und viele weitere benötigen eine Ausfuhrbewilligung“, befürchten die Verantwortlichen aus der Chemiebranche weitere Einschränkungen mittels Ausfuhrbewilligungen, die ihnen nicht erteilt werden.

Wie man aus Basel hört, wurde das Management der vorderhand betroffenen Firma Syngenta, vom Entscheid des Bundesrates überrascht. Denn die fünf Wirkstoffe sind hierzulande entweder gar nie hergestellt worden, oder sie werden es nicht mehr. Und dies zum Teil seit mehreren Jahrzehnten, wie aus der Branche verlautet. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass der Basler Chemiekonzern den Entscheid des Bundesrates kritisiert. Die Begründung der Bundesbehörden erfüllt den Konzern «mit Sorge», und zwar mit Blick auf etwaige weitere Exportverbote. Er bangt um die Planungs- und Rechtssicherheit in der Schweiz.

Doch schon der aktuelle Entscheid des Bundesrates bleibt nicht folgenlos, denn die fünf Wirkstoffe werden, wie erwähnt, im Ausland hergestellt. Sie gelangen teils zu Forschungszwecken in die Schweiz und werden später wieder exportiert, mit Verfahren, wie wir sie im Zollthema Zollverfahren erklären. Ab 2021 dürfen diese Proben unser Land nicht mehr verlassen, was die Forschung und Entwicklung in der Schweiz gemäss einer Syngenta-Pressesprecherin behindert.

Quellenangaben

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