Nach zweijäh­rigem Hickhack wird Fall EDA gegen Pilatus AG wegen Verstoss gegen die Export­kon­trolle geschlossen

Compliance
08.06.2021 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Mehr als zwei Jahre ist es nun her, seit wir das letzte Mal über den “Fall Pilatus” geschrieben haben: Die Pilatus-Affäre wegen der Exportkontrolle der Saudi-Arabien Lieferung geht weiter. Seither ist es ruhig geblieben. Doch nun ist bekannt geworden, dass die Pilatus-Wartungsarbeiten in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten VAE an den Trainingsflugzeugen PC-21 konform mit dem Söldnergesetz sind, und die Firma deshalb nicht gegen die Auflagen der Exportkontrolle verstossen hat.

Das für die Prüfung zuständige Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat bekannt gegeben, dass die betreffenden Tätigkeiten unter den neu geschaffenen Artikel 8a des Söldnergesetzes fallen und damit nicht mehr der Meldepflicht unterstellt sind. Mit diesem Entscheid ist der Fall fürs EDA abgeschlossen. Das Gleiche gilt auch für den Angeklagten, den Flugzeugbauer Pilatus, der sich im Laufe der Affäre ungerechtfertigt gegängelt fühlte. Der Pressesprecher wollte sich nicht mehr weiter dazu äussern. Damit kommt es auch nicht zu Schadenersatzforderungen, wie sie der abtretende Pilatus-Präsident Oscar Schwenk in Interviews erwähnte. Zumal Pilatus seine Wartungs- und Reparaturarbeiten in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ja auch nie einstellen musste. Solange das Gerichtsverfahren lief, hatte das Verbot keine Wirkung, doch ein Reputationsschaden bleibt haften.

Die bekannten Flugzeugwerke wehrten sich vor Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid. Mit Erfolg, denn dieses stellte sich im Januar 2021 auf die Seite der Nidwaldner Firma. Das EDA sei gar nicht berechtigt gewesen, das Verbot auszusprechen, so das Gericht. Es hätte die Staatsinteressen der Schweiz miteinbeziehen sollen. Die Pilatus Flugzeugwerke gehörten in der Innerschweiz zu den wichtigsten Arbeitgebern und seien mit ihren Kompetenzen im Flugzeugbau sicherheitsrelevant für die Schweiz. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat das Söldnergesetz aufgrund dringlicher Vorstösse aus dem Parlament angepasst. Ein neu geschaffener Artikel in der Verordnung über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen erklärt unter anderem Wartungen, Reparaturen oder Instandhaltungen von exportierten Produkten für legal, sofern ihre Ausfuhr nach wie vor zulässig ist. Pilatus musste also die Wartung an den PC-21-Trainingsfliegern, die das Unternehmen 2012 an Saudi-Arabien geliefert hatte, nicht nochmals neu beim Bund anmelden.

Dieser Fall zeigt allerdings einmal mehr, wie kompliziert das “After-Sales-Geschäft” mit ausländischen Kunden ist. Falls Sie das Thema interessiert, empfehlen wir Ihnen unser Seminar & Webinar Repara­turen, Retouren & Veredelungen. Oder nehmen Sie die Dienste unserer Zollberatung in Anspruch, die Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen kann!

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