Neues Zirkular zum Brexit und Handels­ab­kommen mit dem Vereinigten Königreich publiziert

Compliance, Export
14.03.2019 von Markus Eberhard
ein Bild des Gebäudes der Eidgenössischen Zollverwaltung der Schweiz

Auch wenn weiterhin nicht klar ist, ob und wie das Vereinigte Königreich Ende Monat aus der EU austreten wird, hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) (ehemals Eidgenössische Zollverwaltung) ein neues Zirkular zum Verhältnis zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich publiziert.
Im Zirkular No. 071-13-GB-001 BREXIT 06 hat sie die vorläufige Anwendung des Handelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) im Detail bekannt gegeben. Da einige Anfragen dazu hereingekommen sind, möchten wir das Ganze aus unserer Sicht für Sie wie folgt kurz zusammenfassen:

Ungeordneter Brexit (No-Deal):
Das neue Handelsabkommen tritt in Kraft und beinhaltet auch den Freihandel zwischen UK und CH. Es werden die gleichen Listenkriterien angewendet wie zwischen CH und EU. Wenn aber Vormaterialien aus UK eingekauft werden, diese in ein Endprodukt einfliessen, gelten diese dann bei einem Export des Endproduktes als Drittland-Waren in der Präferenzkalkulation. Genau gleich, wenn Handelswaren aus UK eingekauft werden, können diese zwar mit Präferenz in die Schweiz importiert werden, beim Re-Export (unverändert) in die EU gelten diese Produkte als Drittland-Waren, also ohne Präferenz. Dies, weil das UK und EU kein Abkommen haben.

Geordneter Brexit (Deal):
Das FHA CH-EU ist in der Übergangsphase weiterhin in Kraft und kann bis zum 31. Dez. 2020 noch angewendet werden. Also keine Änderung für Schweizer Firmen.

Leider wurden mit dem Handelsabkommen nur die nichttarifären Handelshemmnisse (Zertifizierungen, welche für die EU gültig sind etc.) für die Pharma- und Automobilindustrie geregelt. Diesbezüglich muss sich jeder Betrieb darauf gefasst machen, dass bei einem ungeordneten Brexit alle Güter auch in GB zertifiziert werden müssen, obwohl für die EU schon eine Zertifizierung gemacht wurde. In diesem Bereich wurde für die Maschinenindustrie, aus dem die meisten unserer Kunden stammen, nichts verhandelt oder abgeschlossen.

Das Thema Brexit und der Umgang damit behandeln wir insbesondere in unserem Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung. Ansonsten stehen wir selbstverständlich gerne im Rahmen unserer Zollberatung für individuelle Anfragen zur Verfügung.

Quellenangaben

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