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    Markus Eberhard Markus Eberhard 03.12.2020 | Compliance

    No-Deal EU-Grossbritannien hätte auch für die Schweiz trotz Handelsabkommen Nachteile

    Die Schweiz hat bekanntlich ein Handelsabkommen mit dem UK abgeschlossen, wie wir im Beitrag Gedanken zum Freihandelsabkommen Schweiz – UK nach dem Brexit auch kommentiert haben. Doch auch für uns ist die Frage wichtig, ob ein „Deal oder No-Deal“ zwischen der EU und dem UK kommt, da ein „No-Deal“ auch negative Konsequenzen für die Schweiz hätte.
    Der nächste wichtige Termin zwischen den beiden Parteien ist der 4. Dezember, wo ein weiteres Mal Verhandlungen in grosser Runde angesagt sind. Ob aber an diesem Tag die Frage tatsächlich schon entschieden wird, wird sich zeigen. Doch viel Zeit bleibt so oder so nicht mehr, da der 31. Dezember eine „natürliche Frist“ ist. Eine Verlängerung der aktuell und bis dann geltenden Übergangsphase, in der das Königreich noch immer Teil der EU-Zollunion und des EU-Binnenmarktes ist, ist rechtlich nicht möglich.
    Unser Land ist dank mehrerer Abkommen mit dem Vereinigten Königreich so gut wie möglich auf den definitiven Brexit mit beiden Auskommen vorbereitet. So schlossen Bern und London Abkommen in den Bereichen Strassen- und Luftverkehr, Versicherung, Migration sowie Handel. Doch bei letzterem und uns Interessierendem konnten sie nicht ganz alles regeln, weil die Schweiz einige Vorschriften mit jenen der EU harmonisiert hat, etwa im Bereich Landwirtschaft und bei den technischen Handelshemmnissen. Daher können die letzten Lücken erst geschlossen und Details geklärt werden, wenn das Verhältnis EU-Grossbritannien definitiv ist.
    Es ist aber klar, dass sich ohne ein Freihandelsabkommen EU-UK auch der Warenhandel zwischen der Schweiz und dem UK verteuern trotz des Handelsabkommens. Denn in den meisten Fällen enthalten in der Schweiz hergestellte Produkte auch Teile aus dem Ausland. In Freihandelsabkommen bestimmen dann sogenannte Ursprungsregeln in Form von Listenregeln den präferenziellen Warenursprung. Ob ein Produkt also im Sinne des Präferenzrechts als schweizerisch gilt, obwohl auch nicht-schweizerische Teile enthalten sind. Nur Produkte, die diese Kriterien erfüllen, profitieren im Bestimmungsland von keinen oder weniger Zöllen / Zollabgaben. (vereinfacht und verkürzt dargestellt).
    Unsere Vertreter in Bern und wir selbst dürfen also gespannt nach Brüssel schauen, ob in weniger als einem Monat vor dem definitiven EU-Austritt von Grossbritannien doch noch ein Abkommen mit Brüssel gelingt. In unserem Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unterneh­men in der Schweiz (Importeu­re / Exporteure) führen wir laufend nach, welche Vorkehrungen Schweizer Importeure und Exporteure treffen müssen für den Brexit.

    No-Deal EU-Grossbritannien hätte auch für die Schweiz Nachteile Deal oder No-Deal? Mehrfach wurde die Frist für die Verhandlungen über ein Abkommen EU-Grossbritannien schon verschoben: Neu wird der 4. Dezember genannt. Die Schweiz hat zwar ihre Abkommen mit London unter Dach und Fach, doch auch für sie wäre ein Deal von Vorteil. Ob am 4. Dezember jedoch endgültig fertig ist, wird sich zeigen. Denn...
    SWI swissinfo.ch
    swissinfo.ch/ger/no-deal-eu-grossbritannien-haette-auch-fuer-die-schwe...
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