Ohne Import­ver­zol­lung in Deutsch­land: Vertreter einer Schweizer Firma in Jestetten mit teuren Mustern durch Zoll geschnappt

Compliance, Export
23.09.2020 von Markus Eberhard
Lkw, der aus der Schweiz nach Deutschland fährt an der Zollstelle Waldshut

Wir predigen es an unserem Seminar & Webinar Retouren, Repara­tu­ren & Veredelungen immer wieder: Selbst kostenlose Muster müssen beim (ausländischen) Zoll angemeldet werden. Sonst kann es Ärger geben und teuer werden. Genau das ist dem Vertreter einer Firma in Jestetten (DE) passiert, als er mit einer Vielzahl hochwertiger und teurer Pflegeprodukte nach Deutschland einreiste, ohne sie zu deklarieren.
Mit einer Zollstreife auf einem Parkplatz im Stadtgebiet des grenznahen Jestetten hatte der 59-jährige Fahrer offenbar nicht gerechnet. Noch während des Abbiegens auf den Parkplatz bemerkte der Mann die Zöllner und versuchte daraufhin zu entkommen, was ihm aber nicht gelang. Bei der Fahrzeugkontrolle stellten die deutschen Beamten schnell fest, dass sich im Fahrzeug mehrere Pakete befanden.
Auf Nachfrage gab der Mann an, dass er die Ware bei der Einreise nach Deutschland nicht angemeldet habe, da sie lediglich kosmetische Muster und Proben im Wert von 300 Euro enthielten. Nach dem Öffnen der Sendung fanden die Zöllner darin jedoch keine Proben, sondern eine Vielzahl hochwertiger Pflegeprodukte. Bei der weiteren Durchsicht stellten sie fest, dass sich der Wert der Kosmetikartikel auf über 30’000 Euro belief!
Weil die mitgeführten Waren nicht angemeldet waren, wurde gegen den Fahrer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Als Sicherheit für die zu erwartende Geldstrafe musste er noch vor Ort 3000 Euro hinterlegen. Immerhin konnte der Mann nach Bezahlung der fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 7000 Euro seine Reise mit den Paketen fortsetzen.
Ob nun versehentlich oder absichtlich passiert: Wir sprechen immer von “kostenlos ist nicht wertlos!”.  Speziell bei Reparaturen und Veredelungen stellt die Ermittlung des korrekten Warenwerts allerdings oft eine Herausforderung für Importeure und Exporteure dar. Dieses Thema haben wir in unserem Blogbeitrag Warenwert für die Verzol­lung richtig deklarieren.

Quellenangaben

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