Parlamen­ta­rier wollen Dual-Use Pfeffer­spray-Exporte stoppen und die Ausfuhr­be­wil­li­gung verweigern

Compliance
04.06.2020 von Markus Eberhard

Das Oberaargauer KMU Piexon AG stellt hochpräzise Pfefferschussgeräte her und will solche nun auch noch China exportieren. Weil einige Politiker Bedenken haben, dass diese gegen die Studentenbewegung in Hongkong eingesetzt werden könnten, wollen sie den Export dieser Dual-Use-Güter nun verhindern.
Seit der Hongkonger TV-Sender TVB Mitte Mai berichtet, dass die regimetreue lokale Polizei mit einer neuen Waffe ausgerüstet werde, die von einer Schweizer Firma hergestellt werde, herrscht bei einigen Politikern in Bern Alarmstimmung. Diese Pistole, die eine flüssige, hoch konzentrierte Pfefferlösung abfeuern kann, wird vom kleinen KMU Piexon AG im beschaulichen Aarwangen im Kanton Bern hergestellt. Der Verkauf dieser Waffen an die Regierung von Hongkong stehe im Widerspruch mit dem Image der Schweiz als Friedensvermittlerin und Hort der Menschenrechte, heisst es nun. Bei Piexon will man von einem Verkauf der Pfefferspray-Pistole an die Hongkonger Sicherheitskräfte jedoch nichts wissen. Der Gründer und Geschäftsführer Jürg Thomann sagt im Interview, dass die Pfefferspray-Pistolen der Güterkontrollverordnung unterstehen würden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) habe die Vorgänge überprüft und keine Verstösse gefunden.
Tatsächlich ist es für das Seco derzeit gar nicht möglich, Ausfuhrbewilligungen der Firma nach China zu unterbinden. Bei Pfefferspray-Pistolen handelt es sich um sogenannte Dual-Use-Güter, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden. Sie unterstehen damit nicht dem Kriegsmaterialgesetz. Wenn Sie auch Dual-Use-Güter haben und wissen wollen, wie die Rechtslage für Ihr Unternehmen aussieht, empfehlen wir Ihnen den Besuch des Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder fragen Sie bei unserer Zollberatung nach, die auf Ihre Produkte eingehen wird.

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