Weiterhin Käselieferungen von Schweizer Firma nach Russland
Die Firma Lustenberger & Dürst SA aus Hünenberg liefert ihren Raclettekäse weiterhin nach Russland, da sie alle Massnahmen der Embargos / Sanktionen einhalten kann. Die…
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Zwar will der Bundesrat kein Verbot von Waffenausfuhren in Bürgerkriegsländer auf Verfassungsstufe und hat damit ein entsprechendes Volksbegehren an seiner Sitzung vom Freitag abgelehnt. Aber er will mit einem indirekten Gegenvorschlag die Ausfuhrbewilligungen verschärfen.
Mit der “Korrekturinitiative” will eine breite Allianz von Hilfswerken bis zu politischen Mitteparteien in der Verfassung festschreiben, dass Kriegsmaterial nur in demokratische Länder exportiert werden darf. Zudem sollen keine Schweizer Waffen an Staaten verkauft werden, in denen die Menschenrechte systematisch verletzt werden. Diese Initiative sei nötig, weil die Gefahr bestehe, dass Schweizer Waffen Unrechtsregime unterstützen, seit der Bundesrat die Regeln für die Kriegsmaterialausfuhr gelockert habe.
Obwohl der Bundesrat deutliches Verständnis für das Anliegen signalisiert, will er es aber nicht auf Verfassungsstufe regeln. Die Bestimmungen gemäss Initiativtext würden die Schweiz in ihrer Handlungsfreiheit einschränken, weshalb er die Korrekturinitiative ablehnt. Er stellt der Korrekturinitiative aber einen indirekten Gegenvorschlag entgegen, indem das Parlament die Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe verankern soll und anpassen kann.
Zudem will der Bundesrat mit dem Gegenvorschlag die gängige Bewilligungspraxis verschärfen und damit die heutigen Regelungen ohne Korrekturinitiative korrigieren. Diese wurden vor 6 Jahren gelockert und erlauben in Ausnahmefällen auch die Ausfuhr von Kriegsmaterial in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Der Bundesrat will diese Ausnahmen ersatzlos streichen.