Artikel zur Zoll-Compliance von FineSolutions in WEKA-Newsletter
Die WEKA Business Media AG hat uns angefragt, ob wir einen Artikel zum Thema der Zoll-Compliance für ihren «Newsletter Mehrwertsteuer» verfassen würden. Dieser wendet sich…
Hinweis:
Tipps:
In den USA gibt es einen Paragrafen im US-Strafrecht, den nun ein Republikanischer Senator streichen will. Dieser Paragraf (Titel 18, Section 708) droht Unternehmen und Privatpersonen eine Busse und sechs Monate Gefängnis an, wenn sie das Schweizer Wappen für geschäftliche Zwecke missbrauchen.
Steve Chabot, ein US-Parlamentarier aus der Industriestadt Cincinnati, will kurz vor dem Ende seiner politischen Karriere aufräumen und befindet, dass man dieses Kapitel sowie acht weitere ersatzlos streichen könne. All diese Gesetze seien ohne Nutzen. Womit er nicht Unrecht hat: Die Bestimmung zum Schweizer Wappen ist seit ihrer Einführung 1936 kein einziges Mal zur Anwendung gekommen.
Nicht einmal die offizielle Schweiz wehrt sich. Alexander Pfister vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) sagt zwar, die Schweiz würde es bedauern, wenn die USA die Strafbestimmung streichen würden: «Der Schutz des Schweizer Wappens wird damit in den USA geschwächt, zumindest abstrakt.» Doch im Konkreten werde sich durch die Gesetzesänderung kaum etwas bewegen, bemerkt Pfister. Die US-Strafbestimmung sei ohnehin nie angerufen worden.
Über den Autor Markus Eberhard
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