Artikel zur Zoll-Compliance von FineSolutions in WEKA-Newsletter
Die WEKA Business Media AG hat uns angefragt, ob wir einen Artikel zum Thema der Zoll-Compliance für ihren «Newsletter Mehrwertsteuer» verfassen würden. Dieser wendet sich…
Hinweis:
Tipps:
Eine kleine Zürcher Firma wurde im Jahre 2015 bei den Bundesbehörden in Bern vorstellig und bat um eine Bewilligung für den Export von fünf deutschen Werkzeugmaschinen nach Russland – an einen Stahlkonzern im Ural-Gebirge.
Es ging um hochpräzise Maschinen, mit denen sich auch Waffen fertigen lassen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco erteile Ende 2015 nach entsprechenden Abklärungen grünes Licht. Zweifel kamen erst später auf, als das Seco feststellte, dass sich die Firma nicht an die Bewilligungsauflagen hielt: Sie konnte der Behörde nicht verlässlich bestätigen, dass die Maschinen im Stahlkonzern installiert sind. Als das Seco letztes Jahr einen Hinweis eines Informanten erhielt, war es definitiv alarmiert, denn gemäss diesem Informanten waren 2 Maschinen bei einer Rüstungsfirma aufgetaucht. Und erstatte eine Anzeige bei der Bundesanwaltschaft.
In den Fokus dieser geriet der technische Direktor der Zürcher Firma, einen russischen Staatsbürger. Nach einem Verfahren belegte die Bundesanwaltschaft den Mann Ende Januar 2019 mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Seit kurzem ist der Strafbefehl rechtskräftig.
Über den Autor Markus Eberhard
Aktuelles Zollwissen direkt in Ihre Inbox! Abonnieren Sie jetzt unseren Zollnewsletter.