Händler vor Gericht wegen Export von bewilli­gungs­pflich­tigem Quecksilber

Verstoss gegen internationale Konvention, die Handel mit Quecksilber regelt

Export
05.09.2021 von Markus Eberhard
Lkw, der aus der Schweiz nach Deutschland fährt an der Zollgrenze

Das Schwermetall gilt als gefährlich und deshalb wurde 2017 der Handel mittels der Minamata-Konvention weltweit eingeschränkt. Im Export unterliegt es einer Bewilligungspflicht. Diese hat ein Händler mit seiner Firma missachtet, weshalb er im August vor dem Bezirksgericht Kulm antreten musste. Dabei wirft die Staatsanwaltschaft dem 61-Jährigen eine ganze Reihe von Vergehen vor: Mehrfaches in Verkehr bringen eines Stoffes als Hersteller trotz Kenntnissen dessen unmittelbarer Gefährdung für Leben und Gesundheit. Auch soll das Quecksilber nicht gesetzeskonform verpackt und gekennzeichnet gewesen sein. Zudem seien die Käufer nicht über die Gefahr des Stoffes aufgeklärt worden.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, seine Firma entsorge hauptsächlich Schwermetallabfälle. Er habe Quecksilber verkauft, dabei aber alle Auflagen erfüllt und die Käuferschaft wie verlangt kontaktiert, um nach dem Verwendungszweck zu fragen. Der Handel ist aufgeflogen aufgrund eines Beitrages der Zeitschrift Beobachter. Sie machte den illegalen Quecksilber-Handel mit Schweizer Beteiligung im Jahr 2014 publik. Der angeklagte Inhaber der Aargauer Firma wurde damals als Teil einer Schweizer Drehscheibe für den Handel mit Quecksilber erwähnt. Alles in allem ging es damals um 500 Tonnen Quecksilber, die in der Schweiz gewaschen und exportiert wurden. Das Urteil des Aargauer Bezirksgerichts wird in den nächsten Tagen erwartet.

Im Tares ist bei der jeweiligen Zolltarifnummer ersichtlich, dass Quecksilber bewilligungspflichtig sein kann (Vermerk BAFU) beim Export oder einer Einschränkung aufgrund der Nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) unterliegt. Wenn Sie lernen möchten, wie Sie Ihre Waren richtig tarifieren können und wie Sie den Tares lesen und interpretieren müssen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Tarifierung. Oder wenden Sie sich bei dringenden Anliegen an unsere Mitarbeiter der Zollberatung, die individuell auf Ihren Fall eingehen können.

 

 

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