Immer schwie­ri­geres Umfeld für Schweizer Exporteure wegen mehr Auflagen — Beispiel Textilmaschinen-Hersteller

Export
10.04.2021 von Markus Eberhard
Lkw, der aus der Schweiz nach Deutschland fährt an der Zollstelle Waldshut

Für Schweizer Firmen wird das Exportieren ihrer Produkte zusehends schwieriger: Nicht nur müssen sie die Auflagen im Rahmen der Exportkontrolle mittlerweile sehr genau beachten, sondern sich auch mit weitergehenden Fragen im Gesamtkontext beschäftigen. So müssen sich aktuell die Textilmaschinen-Hersteller erklären, die ihre Anlagen nach China liefern.
Es geht um die Vorwürfe wegen Zwangsarbeit und Internierungslager, die Uiguren und andere Minderheiten in der Bekleidungsindustrie betreffen. Im Jahr 2014, als das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China in Kraft trat, besuchte eine Gruppe von Industriellen, darunter ein Vertreter unseres Kunden Uster Technologies AG, Baumwollentkörnungsmaschinen und Spinnereien in der uigurischen Provinz Xinjiang. Die Reise beinhaltete auch einen Besuch beim damaligen stellvertretenden Kommandanten des Xinjiang Construction and Production Corps, auch bekannt als XPCC. Seither konnte die Schweizer Textilmaschinen-Industrie von der Ausweitung der Textilproduktion in Xinjiang profitieren. Im Jahr 2017 war die Schweiz laut Exportstatistik der grösste Exporteur von Strickzubehör wie Spindeln und Ersatzteilen in diese Provinz.
Zwei Jahre später wurden die sogenannten China Cables veröffentlicht, bei denen es sich um geheime Dokumente der Kommunistischen Partei Chinas handelt, die enthüllt wurden. Sie enthalten Details über eine angeblich staatlich geförderte Unterdrückungskampagne gegen Uiguren und andere ethnische Minderheiten in der Region – einschliesslich Zwangsarbeit in der Textilindustrie.
Seither sehen sich Schweizer Firmen wie Rieter und Uster, die Textilmaschinen nach China (einschliesslich Xinjiang) verkaufen, mit schwierigen Fragen über die starke Abhängigkeit der Branche von China konfrontiert. Auf Anfrage von swissinfo.ch antworteten beide Firmen, dass sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Geschäfte tätigen. Die Schweizer Regierung hat ihrerseits keine harte Linie gegenüber China eingenommen. Sowohl das Parlament als auch die Regierung lehnten kürzlich einen Vorschlag für ein Importverbot für Waren, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, ab. Diese Regelung hätte sich am US Tariff Act orientiert. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF bestätigte aber, dass es “einen Austausch mit verschiedenen Firmen aus der Textilmaschinen-Industrie über die Menschenrechtssituation in Xinjiang plant”. Ein Termin stehe zurzeit noch nicht fest.

Quellenangaben

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