Ab 1.1.2020 braucht es für die Einfuhr / den Import von Pflanzen von ausser­halb der EU ein Zeugnis

Import
27.12.2019 von Markus Eberhard
Lkw, der in die Schweiz reinfährt am Zoll

Durch Reisen im Ausland, den internationalen Handel sowie den Klimawandel steigt das Risiko, dass neue Schädlinge eingeschleppt werden oder sich gefährliche Pflanzenkrankheiten verbreiten, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Ende Dezember in einer Mitteilung. Grösseren Schutz soll deshalb das neue Pflanzengesundheitsgesetz bringen, das ab dem 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Von den Änderungen betroffen sind unter anderem Touristen. Will jemand einen Orangen-, einen Apfel- oder einen Olivenbaum von einem Land ausserhalb der EU in die Schweiz einführen, muss er neu ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis dafür vorweisen. «Kontaktieren Sie dazu den Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes und melden Sie sich bei der Einreise in die Schweiz beim Zoll», erklärt das BLW in einem Video im Internet. Diese aufwendige Regelung dürfte die Einfuhr von solchen «Souvenirs» aus den Ferien praktisch verunmöglichen und damit das Einführen von Pflanzen im Umfang von mehreren Tonnen verhindern. Ganz verboten ist ab 2020 die Einfuhr sogenannter «Hochrisikowaren» aus Ländern ausserhalb der EU. Dazu gehören laut BLW beispielsweise Kartoffeln, Erde oder Zitrusblätter.

Das neue Gesetz ändert zudem die Regeln zum Anpflanzen bestimmter Pflanzen. Für diese gilt neu ausnahmslos eine Passpflicht im Rahmen des Handelsverkehrs in der Schweiz und in der EU. Der Pass bezeugt, dass die verkaufte Pflanze «spezifischen pflanzengesundheitlichen Anforderungen» entspricht und regelmässigen Kontrollen unterliegt. Fehlt ein solcher Pass, wird die Ware beschlagnahmt und vernichtet.

Quellenangaben

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