Ärger mit dem UPS-Kundendienst wegen zu hohen Verzollungsgebühren
Es tauchen vermehrt Berichte auf von Kunden, die unzufrieden sind mit ihren Verzollungs- und Transportdienstleistern. Aktuell steht der amerikanische Expressdienst UPS in der…
Hinweis:
Tipps:
Die frühere Eidg. Zollverwaltung, das heutige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), hat ein Schweizer Ehepaar am letzten Wochenende daran gehindert, mit lebenden Korallen an einem ihrer Grenzübergänge in die Schweiz einzureisen. Im Gepäck hatten sie nebst den lebenden Korallen auch Garnelen, Schnecken und Wasserpflanzen.
Mit der Einfuhr der Korallen hat das Paar gegen das Artenschutzabkommen CITES verstossen. Die Korallen wurden beschlagnahmt und das Paar wurde gebüsst. Bei der Befragung durch Mitarbeitende der EZV gab das Paar an, die Waren an einer Messe für Aquaristik in Stuttgart gekauft zu haben. Neben einer falschen Wertdeklaration konnten sie auch keine Bewilligung für die CITES-geschützten Korallen vorweisen.
Jedoch sind alle Steinkorallen, ob tot oder lebendig, gemäss CITES bewilligungs- und kontrollpflichtig. Die Waren wurden deshalb beschlagnahmt und das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informiert. Das Paar musste die hinterzogenen Abgaben nachbezahlen und wurde gebüsst.
Über den Autor Markus Eberhard
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