Ärger mit dem UPS-Kundendienst wegen zu hohen Verzollungsgebühren
Es tauchen vermehrt Berichte auf von Kunden, die unzufrieden sind mit ihren Verzollungs- und Transportdienstleistern. Aktuell steht der amerikanische Expressdienst UPS in der…
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Im letzten Jahr hatten wir die Frage nach der Rechtmässigkeit während der coronabedingten Ausnahmesituation gestellt. Nun kommt die mit der Überprüfung beauftragte Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) zum Schluss, dass der Bundesrat zu Beginn der Coronapandemie im Frühling 2020 Bussen für unerlaubte Grenzübertritte ohne ausreichende Rechtsgrundlage verteilt hat und kritisiert den Bundesrat dafür.
Zur Eindämmung der Pandemie hatte der Bundesrat Mitte März 2020 Einreiseverbote verhängt, was aber den Einkaufstourismus nicht stoppte. Darüber hatten wir im folgenden Beitrag berichtet: Ist die Bussenpraxis der Eidgenössischen Zollverwaltung bei der Einreise in die Schweiz unrechtmässig? Ab dem 23. März 2020 sanktionierte die Eidgenössische Zollverwaltung, das heutige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), deshalb Uneinsichtige mit Bussen. Der Bund stützte sich dabei auf das Zollgesetz. Ab dem 17. April wurden diese Ordnungsbussen ausdrücklich in der Covid-19-Verordnung festgehalten. In ihrem am Freitag publizierten Bericht kommt die GPK-S zum Schluss, «dass bis zum 17. April 2020 keine ausdrückliche – und folglich aus ihrer Sicht keine ausreichende – Rechtsgrundlage für Bussen wegen Verstössen gegen das Einkaufstourismusverbot bestand». Zudem hätte der Beschluss der EZV ausdrücklicher kommuniziert werden müssen.
Der Bundesrat hat nun bis zum 24. September 2021 Zeit, zu den Feststellungen und Empfehlungen der Prüfer Stellung zu nehmen. Bereits im August 2020 hatte die Landesregierung jedoch die Rechtmässigkeit der verteilten Bussen am Zoll bekräftigt. Es habe nur wenige Fehler gegeben, und diese seien später mit den Betroffenen geregelt worden. Allfällige angefochtene Bussen werden laut dem Bundesrat von den zuständigen eidgenössischen oder kantonalen Rechtsmittelinstanzen überprüft. Zu Unrecht ergangene Bussen würden nach Abschluss der Verfahren bei Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids zurückerstattet und deren Verhängung intern aufgearbeitet.
Über den Autor Markus Eberhard
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