Schweizer wird gebüsst, weil er in Deutsch­land gekauften Gipfel dort konsumierte und ihn am Zoll nicht vorweisen konnte

Import
03.10.2019 von Markus Eberhard
Lkw, der in die Schweiz reinfährt am Zoll

Es gibt nichts, was es nicht gibt: Ein Schweizer kaufte in Konstanz 2 Gipfel ein, ass sie vor Ort, wollte bei der Ausreise am Zoll aber dennoch die Deutsche Mehrwertsteuer zurück erhalten.
Die zuständige Deutsche Zöllnerin an der Grenzstelle in Konstanz brummte ihm daraufhin eine Busse von 20 Euro auf, weil er den Gipfel, der Teil eines grösseren Einkaufs war, nicht mehr vorzeigen konnte. Was sich absurd anhört, ist allerdings rechtens: sowohl in Bezug auf das Vorgehen wie auch auf die Busse.
Der Deutsche Zoll büsst seit 2017 öfters, weil immer wieder falsche Quittungen von Schweizer Einkäufern vorgelegt werden.

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