Weiterer Sammler trickste beim Import mit dem Verlagerungsverfahren

Genfer Sammler Ali Aboutaam muss dem Staat eine Busse von 1,9 Millionen Franken bezahlen

Import
24.12.2021 von Markus Eberhard
Aufgestapelte Münzen

Über das schlechte Beispiel von Herrn Schwarzenbach im Zusammenhang mit dem Import von Antiquitäten haben wir auch in diesem Jahr wieder einige Beiträge verfasst, so z.B. hier:  Verurtei­lung von Urs Schwar­zen­bach wegen Steuer­um­ge­hung von 11 Mio. Franken mittels Verlagerungsverfahren. Nun hat ein weiterer Sammler dieses Verlagerungsverfahrens unrechtmässig angewendet und wurde deshalb vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ebenfalls gebüsst.

Es handelt sich dabei um den Genfer Sammler Ali Aboutaam, der dem dem Staat rund 6 Millionen Franken bezahlen muss: Vier Millionen für nicht bezahlte Mehrwertsteuer auf seine Kunstschätze und eine Busse von 1,9 Millionen Franken. Dies geht aus einem Strafbescheid der Zollverwaltung vom 5. November hervor. Demnach hat Aboutaam zwischen 2010 und 2017 Antiquitäten im Wert von über 37 Millionen Franken in die Schweiz gebracht, ohne die dafür fällige Mehrwertsteuer zu bezahlen. Er führte sie, wie Schwarzenbach auch, im Verlagerungsverfahren ein. Mit diesem dürfen Galerien Werke abgabenfrei ins Land bringen, wenn sie planen, die wertvollen Stücke wieder zu verkaufen. Aboutaam habe sie jedoch privat verwendet, so die Zollverwaltung.

Immerhin scheint Herr Aboutaam nicht den Rechtsweg zu beschreiten, denn sein Anwalt gibt an, sein Klient werde die Busse von 1,9 Millionen Franken bezahlen. Noch liefen aber Beschwerden gegen weitere Mehrwertsteuerforderungen der Zollverwaltung.

Wenn Sie Fragen haben zum geschäftsmässigen Import von Waren, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Import, wo wir auch auf das Verlagerungsverfahren eingehen. Oder nutzen Sie die Dienste unserer Zollberatung für umgehende oder individuelle Abklärungen.

Quellenangaben

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