
Zollkreisdirektion durfte Beschlagnahmung zur Sicherung von Nachsteuern und Abgaben durchführen
Im der schon lange dauernden Angelegenheit Schwarzenbach / Dolder hat die Zollkreisdirektion einen Etappensieg gewonnen: Sie durfte die Werke als Pfandrecht beschlagnahmen, weil die Bezahlung der von Schwarzenbach geschuldeten Nachsteuern und Abgaben für in die Schweiz eingeführte Kunstwerke gefährdet sei.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde des Milliardärs und Dolder-Hotelbesitzers abgewiesen.