Transportdienstleister
Viele exportierende Unternehmen überlassen die e-dec Anmeldung ihren Transportdienstleistern. Eine Kontrolle findet selten oder auch gar nicht statt. Das ist für den Exporteur zwar komfortabel, aber sehr risikoreich. Denn wenn Waren falsch deklariert werden, kann es zu Überprüfungen, Nachzahlungen oder Strafzahlungen kommen.
Elektronische Veranlagungsverfügung
Exportierende Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die eVV Export-Dateien beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) abzuholen und für zehn Jahre zu archivieren. Das gilt für alle Sendungen. Wenn es zu einer Überprüfung kommt und diese Dokumente nicht vorliegen, entsteht ein sehr hoher Aufwand. Können die Dokumente nicht beigebracht werden, d.h. fehlen Ausfuhrnachweise, kann es zu hohen Nachzahlungen von MWST-Abgaben kommen. Deswegen macht ein automatisierter Prozess hier viel Sinn.
Personal in Unternehmen
Häufig fehlt es an internem Know-how in den Unternehmen. Zollaufgaben werden von Abteilungen übernommen, die andere Aufgaben haben, wie etwa die Buchhaltung. Hinzu kommt eine natürliche Personalfluktuation, bei der auch Wissen verloren geht. Hier helfen – neben unseren Zollsoftware-Lösungen – unsere Weiterbildungen im Zoll und unsere Zollberatung.