Beratung Export­kontrolle

Damit Sie Ihre Geschäfte hinsichtlich der Exportkontrolle rechtskonform abwickeln.

  • Risiken früh erkennen und rechtzeitig vermeiden
  • nationale und internationale Gesetzesvorschriften einhalten
  • Sicherheit im Umgang mit Dual-Use Gütern erlangen

Bild von vier Personen nebeneinander stehend, die eine Diskussion führen und zeitgleich in ein Laptop blicken

Warum jede Firma
von der Export­kon­trolle betroffen ist

Die Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften (Compliance) im Unternehmen ist die Geschäftsführung sowie der Exportkontrollverantwortliche. Nicht nur bei der Exportabwicklung, sondern auch bei Lieferungen im Inland sind die nationalen und internationalen Gesetzgebungen zu beachten. Deshalb benötigt es gewisse Prüfschritte, welche in jeder Firma sichergestellt werden müssen. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung unterstützen wir Sie dabei, die Exportkontrolle in Ihrem Betrieb effizient umzusetzen und bieten Ihnen passende Schulungen sowie Softwarelösungen an.

Wie wir Sie im Thema Export­kon­trolle
unterstützen können

Die drei Teilbereiche der Exportkontrolle sind vielen Firmen nicht bekannt und es fehlt das nötige Fachwissen, um die Prozesse im Betrieb korrekt aufzusetzen. Wir schliessen diese Lücke und bieten Ihnen individuelle Unterstützung bei der Umsetzung der einzelnen Teilbereiche in Ihrem Unternehmen.

Teilbereich Länder:

Oftmals hören wir als Berater «wir liefern nicht in Schurkenstaaten und sind davon nicht betroffen». Wenn wir dann fragen, ob das Unternehmen auch Lieferungen nach Russland tätigt, ist die Antwort jedoch meistens «Ja». Die länderspezifischen Sanktionsmassnahmen sind bei jeder Lieferung in ein sanktioniertes Land zu beachten und einzuhalten.

  • Wir zeigen Ihnen auf, von welchen Massnahmen Sie in Ihrem Betrieb betroffen sind und wie Sie die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen können.

Teilbereich Güter:

Wenn wir Firmen befragen, ob sie bewilligungspflichtige Güter liefern, lautet die Antwort oft «wir haben kein Kriegsmaterial und deshalb ist bei uns kein Produkt bewilligungspflichtig». Dies ist ein grosser Irrtum, da auch viele Industriegüter (sog. Dual-Use Güter) bewilligungspflichtig sein können. Die Bewilligungspflicht kann auch durch eine entsprechende Endverwendung entstehen.

  • Wir unterstützen Ihren Betrieb, damit Sie Klarheit erlangen können, ob Ihre Güter von einer Bewilligungspflicht betroffen sind. Gerne zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt auf, wie die Güterklassifizierung erfolgen muss und wie Sie diese Informationen dokumentieren, damit Sie nicht jedes Jahr bei der Veröffentlichung der neuen Güterliste von vorne beginnen müssen. In einigen ERP-Systemen kann die Exportkontrollnummer in den Materialstammdaten hinterlegt werden. Wir zeigen Ihnen auf, was zu beachten ist und welche Informationen auf einer Verkaufsrechnung angedruckt werden müssen.

Teilbereich Personen & Firmen:

Auch in diesem Bereich unterliegen Firmen oftmals einem Trugschluss, wenn sie uns mitteilen «wir liefern nur an Händler und müssen die Sanktionslistenprüfung nicht durchführen». Jede Firma muss sicherstellen, dass keine Geschäftsabwicklungen mit sanktionierten Personen oder Firmen durchgeführt werden.

  • Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie die entsprechenden Prüfschritte in Ihren Prozessen implementieren können, und wie Sie diesen Teilbereich ganz einfach mit einer Softwarelösung abdecken können.

Bedeutung des Internal Compliance Program (ICP)

Damit diese Teilbereiche in jedem Unternehmen abgedeckt werden können, wird ein Internal Compliance Program (ICP) benötigt. Wir unterstützen Sie praxisorientiert bei der Erstellung Ihres firmenspezifischen ICP. Dabei zeigen wir Ihnen auf, welche Punkte für Ihren Betrieb wichtig sind, damit Sie allfällige Risiken im Bereich der Exportkontrolle minimieren können.

Durchführung Exportkontroll-Audit

Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter im Thema Exportkontrolle oder führen nach erfolgreicher Umsetzung im Betrieb regelmässig ein Exportkontroll-Audit durch. Sie erhalten nach der Durchführung einen Auditbericht, der aufzeigt, ob Lücken im Prozess vorhanden sind und geschlossen werden müssen. Zudem erhalten Sie eine Risikobeurteilung der einzelnen Bereiche sowie Handlungsempfehlungen, die Sie dabei unterstützen, die nötigen Massnahmen umzusetzen.

Fakten zur Beratung Exportkontrolle

Nutzen

Nutzen einer Beratung Exportkontrolle

  1. Sie schützen Ihr Unternehmen und Personal vor Risiken

    Durch eine Beratung Exportkontrolle erkennen Sie die Risiken in diesem Bereich und sind befähigt, die nötigen Prüfschritte in Ihrem Betrieb umzusetzen. Dies reduziert die Risiken von empfindlichen Konsequenzen für Ihren Betrieb, sowie auch für Ihr Personal. Hohe Bussen oder gar Gefängnisstrafen können vermieden werden.

  2. Sie erlangen mehr Sicherheit im Umgang mit Dual-Use Gütern

    Ihre Mitarbeiter erlangen mehr Sicherheit bei der Güterklassifizierung und wissen, welche Güter einer Bewilligungspflicht unterliegen. Die Güterklassifizierung wird systematisch vorgenommen und auch entsprechend dokumentiert. Bei Rückfragen der Behörden können Ihre Mitarbeiter fachgerecht Auskunft erteilen und dank entsprechenden Dokumentationen belegen, wieso ein Geschäft bewilligungsfrei abgewickelt wurde.

  3. Ihre Geschäftsleitung ist sich des Themas bewusst

    Oft fühlt sich der Exportsachbearbeiter mit dem Thema «alleine gelassen» und hat das Gefühl, dass die Geschäftsleitung etwas unternehmen muss. Da die Exportkontrolle Chefsache ist, profitieren Sie davon, dass wir der Geschäftsleitung verständlich aufzeigen, welche Massnahmen in der Firma nötig sind, damit Geschäftsabwicklungen hinsichtlich der Exportkontrolle rechtskonform durchgeführt werden.

  4. Die Verantwortungen sind klar geregelt

    Mittels eines ICP werden die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Teilbereiche auf verschiedene Stellen aufgeteilt. Da sich die Exportkontrolle über die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens zieht (Einkauf, Herstellung, Verkauf), sind alle involvierten Personen auf dem nötigen Wissensstand und es ist klar geregelt, wer welche Aufgabe zu erfüllen hat.

  5. Sie können kompetent Auskunft erteilen

    Nicht nur Behörden haben in gewissen Fällen Rückfragen zu einzelnen Geschäftsfällen. Auch Lieferanten oder Kunden fragen oftmals nach, ob beispielsweise ein Produkt als Dual-Use Gut klassifiziert wird oder es wird eine Endverbleibserklärung von Ihnen verlangt. Mit der Beratung Exportkontrolle wissen Ihre Mitarbeiter genau, wie diese Erklärungen auszufüllen sind oder welche Angaben Ihre Kunden von Ihnen benötigen.

Vorteile Zielgruppe Berater
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Unsere Preise für Beratung Exportkontrolle

Unterstüt­zung bei der
Zollab­wick­lung

CHF 280.–

pro Stunde (nach Aufwand)

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  • Unterstützung Teilbereich Länder / Güter oder Personen & Firmen
  • Erstellung oder Review ICP
  • Durchführung Exportkontroll-Audit

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