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Wahrscheinlich haben Sie den Begriff “Tarifierung” oder “Zolltarifierung” im Zusammenhang mit dem Zoll während eines Aussenhandelsseminars oder im Gespräch mit anderen Exportsachbearbeitern schon einmal gehört. Es steht umgangssprachlich für die (korrekte) Einreihung einer Ware in den (Schweizer) Zolltarif.
Für jede Ware, die Ihr Unternehmen exportiert, wird eine Schweizer Zolltarifnummer für die Ausfuhrzollanmeldung zwingend benötigt. Auch im Bestimmungsland Ihrer Produkte wird sie für den Import benötigt. Haben Sie sich schon einmal gefragt, inwiefern eine solche Nummer international gültig ist?

Oder wie oft sich diese Statistischen Warennummern ändern können? Möchten Sie wissen, welche Daten Ihnen der elektronische Zolltarif liefert? Oder wie eine Nummer aus Schweizer Sicht aufgebaut ist? In den Fachbegriffserklärungen zur Kategorie “Tarifierung” lernen Sie die Hintergründe zur Zolltarifeinreihung im Detail kennen.
Tarifierung Grundlagen
Wir beleuchten einige wichtige Grundlagen mittels verschiedener Fachbegriffe in der Tarifierung.

Wir helfen Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch!
D.R.7. Februar 2023
Für die Ursprungskalkulation benötigen wir die korrekte Zolltariffnummer.
Wer ist für diese zuständig? Der Lieferant oder wir als Exporteur?
Der Lieferant ist der Meinung, dass der Exporteur dafür zuständig ist.
Gerne erwarte ich Ihre Info hierzu. Vielen Dank.

Olcay Erden
7. Februar 2023
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Grundsätzlich ist der Exporteur für die Ursprungskalkulation und für die Ermittlung der Zolltarifnummern verantwortlich. Für Vormaterialien oder Handelswaren werden in der Praxis oftmals die Lieferanten verpflichtet, die Zolltarifnummer anzugeben. Wir sehen oft, dass zwischen dem Käufer und Verkäufer keine Vereinbarungen bezüglich der Ermittlung oder Angabe der Zolltarifnummern bestehen. Die Zolltarifnummer, welcher der Lieferant angibt, hat jedoch lediglich (insofern vertraglich nichts anders vereinbart) einen Empfehlungscharakter. Die Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer durch den Käufer ist oft nicht möglich, da für die Ermittlung der Zolltarifnummern detaillierte Produktinformationen benötigt werden, welche nur dem Lieferanten vorliegen. Gemäss den Incoterms® 2020 ist der Verkäufer verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Informationen zwecks Ein-, Aus- oder Transitabfertigungen weiterzugeben und den Käufer zu unterstützen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Freundliche Grüsse
Olcay Erden
Thomas Pally29. August 2022
Bei Variante A) können wir den Ursprung CH angeben, die Zolltarifnummer wäre dann die 8474.9020 oder 8483.9020? Danke für Ihre INFO.

Lea Derendinger
29. August 2022
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Oftmals ist es so, dass Firmen denken, dass die Ersatzteile zu Ihren Maschinen immer in derselben Zolltarifnummer eingereiht wird wie die Maschine, jedoch unter der Teilenummer. Dies ist aber oftmals nicht der Fall und die Einzelteile besitzen im Tares eine eigene Zolltarifnummer. Genauso ist es bei einem Kettenrad: Dieses wird immer in die Zolltarifnummer zu den Zahnräder eingereiht, sofern das Zahnrad zur Kraftübertragung dient. Die Zolltarifnummer 8483.9020 (Stückgewicht unter 100 kg) trifft für ein Kettenrad zu, egal ob die Bearbeitung bei Ihnen oder schon beim Lieferanten in Italien stattfindet.
Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft unverbindlich ist, da wir für eine genaue Definition der Zolltarifnummer mehr Informationen zum Produkt erhalten müssen.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Lea Derendinger
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