Zollab­wick­lung

Für einen reibungs­lo­sen Ablauf Ihrer Zolltätigkeiten

  • unkomplizierte Unterstützung bei Fragen zum Import und Export
  • mehr Sicherheit erhalten dank unserer Tipps
  • fehlerfreie Dokumente und Zollanmeldungen mit unserer Hilfe

Bild von vier Personen nebeneinander stehend, die Diskussion führen und zeitgleich in ein Ordner reinschauen

Zollab­wick­lung:
Für einen reibungs­losen Ablauf Ihrer Zolltätigkeit

Wir unterstützen Schweizer Unternehmen bei der Zollabwicklung im Import und Export. Damit der Warenverkehr reibungslos läuft, es keine Verzögerungen gibt und keine unnötigen Kosten entstehen. Von kurzfristigen Prüfungen über Seminare & Webinare bis zur Auswahl und Implementierung passender Software.

Schweizer Zollab­wick­lung für Import und Export

Verzollung im Import korrekt durchführen

Beim Import können hohe Zollabgaben anfallen, die jedoch selten überprüft oder hinterfragt werden. Der Grund: Die Zollanmeldungen werden durch Speditionsfirmen und Zolldienstleister abgewickelt. Das Schweizer Unternehmen, also der Importeur, ist das letzte Glied in der Kette. Wir überprüfen gerne Ihre Zolldokumente. Möglicherweise zahlen Sie fälschlicherweise zu hohe Abgaben oder es besteht das Risiko von Zollnachforderungen, falls die Zollabgaben zu niedrig erhoben wurden.

Verzollung im Export richtig abwickeln

Bei der Ausfuhr muss die Ware mit einer Ausfuhrzollanmeldung beim Zoll angemeldet werden. Begleitpapiere wie Rechnung, Präferenznachweis, Bewilligung etc. müssen ebenfalls vorliegen. Hier entstehen viele Fragen rund um die Exportabwicklung. Bei fehlerhaften Papieren besteht die Gefahr, dass die Ware bei der Zollabfertigung stecken bleibt.

Fakten zur Zollab­wick­lung

Viele Länder haben eigene, spezielle Regelungen

Icon mit 3 gezeichneten Personen und einem Pfeil über ihren Köpfen

International erprobt

Viele Länder haben spezielle Vorschriften, welche beachtet werden müssen, um überhaupt in diese Länder exportieren zu können. Der Export in gewisse Länder ist für Sie als Unternehmen oft mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Nachfolgend zeigen wir Ihnen anhand von ein paar Beispielländern auf, was bei der Zollabwicklung alles zu beachten ist:

Zollabwicklung USA
Mit den Vereinigten Staaten von Amerika besteht kein Freihandelsabkommen. Erfahren Sie, welche Zölle bei der Einfuhr in die USA anfallen. Zudem erheben die USA derzeit häufiger Strafzölle auf gewisse Waren – auch sehr kurzfristig. Wir unterstützen Sie dabei, wie Sie mit möglichen Strafzöllen umgehen und im Zweifel auch korrekt abführen.

Zollabwicklung EU
Zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz besteht ein Freihandelsabkommen. Um von Zollvorteilen profitieren zu können, muss ein Präferenznachweis ausgestellt werden. Zudem müssen die länderspezifischen Vorschriften ausserhalb des Freihandelsabkommens beachtet werden. Wollen Sie als Unternehmen selbst in der EU als Importeur agieren, dann brauchen Sie eine EORI-Nummer. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem EU-Verzollungsvorgang und zeigen Ihnen, welche länderspezifischen Dokumente noch erforderlich sind.

Zollabwicklung Indien
Mit Indien besteht (noch) kein Freihandelsabkommen. Erfahren Sie, welche Zölle bei der Einfuhr in Indien für Ihre Güter anfallen. Für den Export nach Indien müssen Sie zudem diverse Vorschriften und Eigenheiten beachten. Beispielsweise verlangt das Land für viele Produkte ein Ursprungszeugnis (nichtpräferenzieller Ursprung). Bitte beachten Sie auch, dass Indien viele weitere zollrelevante Angaben auf der Exportrechnung vorschreibt, wie z.B. eine gültige Zolltarifnummer mit aussagekräftiger Warenbezeichnung, oder auch die Angabe der «Goods and Service Taxpayer Identification Number (GSTIN)» des Importeurs. Falls Sie diese und weitere Vorgaben nicht berücksichtigen, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Sendung beim Importvorgang verzögert wird und unter Umständen hohe Standgelder anfallen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie und wo Sie die nötigen Abklärungen vor dem Versand treffen können und was es sonst noch zu beachten gibt.



Zollabwicklung China
Zwischen China und der Schweiz besteht ein Freihandelsabkommen. Um von Zollvorteilen profitieren zu können, muss ein Präferenznachweis ausgestellt werden. Im Falle von Exporten nach China ist es ein spezielles EUR.1 CN Formular, das Sie ausfüllen können, damit Sie von Zollermässigungen profitieren. Ermächtigte Ausführer (EA) können die Ursprungserklärung ausstellen, welche jedoch zusätzlich elektronisch im EA Datenaustausch mit China übermittelt werden muss. Denken Sie daran, dass für China die Direktbeförderung eingehalten werden muss. Was dies alles bedeutet, zeigen wir Ihnen gerne auf und unterstützen Sie bei Ihrem Export nach China.

Zollabwicklung GCC-Staaten
(GCC= Kooperationsrat der arabischen Golfstaaten (Gulf Cooperation Council) Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate)
Zwischen den GCC-Staaten und der EFTA (Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein) besteht ein Freihandelsabkommen. Um in den Genuss von Zollvergünstigungen zu kommen, muss ein korrekter Präferenznachweis ausgestellt werden. Für den Export in die GCC-Staaten müssen Sie zwingend ein EUR.1 ausstellen, sofern Ihre Güter die Präferenzeigenschaft aufweisen. Die Ursprungserklärung ist nicht vorgesehen, selbst vom Ermächtigten Ausführer nicht. Zudem wird für viele Produkte ein Ursprungszeugnis verlangt, welches je nach Land zuerst durch die Handelskammer, danach durch das Chambre Arabo-Suisse du Commerce et de l’Industrie und anschliessend durch das Konsulat legalisiert werden muss. Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Unterlagen wann erforderlich sind und wie Sie diese einholen.

Das kostet unsere Beratungsleistung

Unterstüt­zung bei der
Zollab­wick­lung

CHF 280.–

pro Stunde (nach Aufwand)

Alle Preise zzgl. MWST

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  • für reibungslosen & kosteneffizienten Warenverkehr
  • für korrektes Verzollen im Import & Export
  • für alle, auch exotischen, Staaten

Das sagen Kunden 
über die Beratung bei der Zollabwicklung

«Wir hatten ein ernsthaftes Problem bei einem Import ex Südkorea. Es ging dabei um die Frage, ob wir für die Waren der Tarif Nr. 3002.1500 eine Einfuhrbewilligung benötigen. Da wir die Produkte des Koreaners auf unserer Dichtheitsprüfungsmaschine testen. Wir waren etwas überfragt, wie wir vorgehen mussten und als letzten Ausweg fiel mir Ihre Zollberatungsabteilung ein.
Ein Berater aus dem Team hat den Sachverhalt innert Minuten erkannt und uns mit seiner fachmännischen Antwort aus der Patsche geholfen.
An dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön von mir an die Firma FineSolutions. Ihr macht einen tollen Job!
Wir schätzen Ihre Firma und Ihre Dienstleistungen sehr.»

Martin Bürkler Export Leiter Wilco AG

Häufige Fragen zur Zollabwicklung

Häufig werden Zolltarifnummern auf die Schnelle recherchiert, da es den Unternehmen schlichtweg an Wissen fehlt, um eine gründliche und korrekte Tarifierung der Waren vorzunehmen. Diese Tarifnummern werden dann dauerhaft genutzt. Ergebnis: Häufig werden falsche Tarifnummern deklariert und das über viele Jahre. Bei einer Zollüberprüfung kann das zu unangenehmen Nachzahlungen führen. Im Tares finden Sie zu jeder Ware eine Zolltarifnummer, jedoch ist die korrekte Anwendung des Tares mit den ganzen Erläuterungen und Anmerkungen sehr komplex. Besuchen Sie unser Seminar & Webinar Tarifierung um die korrekte Einreihung von Waren in den Zolltarif zu lernen und danach selber durchzuführen. Oder überlassen Sie das uns, wir erledigen das gerne für Sie mittels unserer Tarifierungsunterstützung. Als Profis tarifieren wir Ihren Artikelstamm effizient und korrekt.

Je nach Bestimmungsland werden unterschiedliche Dokumente für eine korrekte Importverzollung benötigt. Für gewisse Länder und Produkte benötigt es nebst der Exportrechnung noch ein Ursprungszeugnis, eine Packliste, ein Konformitätszertifikat etc. Die Importvorschriften der Bestimmungsländer sind ganz unterschiedlich und es ist aufwendig, an die aktuellen Vorschriften heranzukommen. Damit Ihr Kunde die Warenlieferung ohne Verzögerung erhält, sind Abklärungen vor dem Versand jedoch sehr wichtig. Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche kostenlosen und kostenpflichtigen Informationsquellen es gibt, um an die Importvorschriften der jeweiligen Bestimmungsländer zu gelangen.

Ein Präferenznachweis ist nur möglich, sofern die Schweiz oder EFTA mit dem Bestimmungsland ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie Sie die Ursprungseigenschaften Ihrer Produkte ermitteln können und welche Präferenznachweise nötig sind für eine Zollbefreiung.

Die Zollabfertigung im Import wird in den meisten Fällen durch einen Spediteur oder Zolldienstleister durchgeführt. Oftmals werden die Angaben der Lieferantenrechnung übernommen und die Verzollung wird auf der Basis von diesen Lieferantendaten übermittelt. Als Importeur bezahlen Sie aber Zölle und Einfuhrsteuern auf diesen grenzüberschreitend eingekauften Produkten. Es kann sein, dass Ihre Lieferanten in den Rechnungen falsche Zolltarifnummern erwähnen. Dies führt zu Zollabgaben, die entweder zu hoch oder zu tief erhoben wurden. Zudem stellen wir oft fest, dass Güter aus Freihandelszonen ohne Präferenznachweis oder mit falschen Nachweisen geliefert werden. Sie als Importeur bezahlen dann die Zölle, welche bei einem korrekten Präferenznachweis nicht anfallen würden. Fragen Sie uns an für eine Checkliste Lieferantenrechnung oder für eine Vorlage der Verzollungsinstruktionen an Ihre Spediteure. Gerne optimieren wir mit Ihnen gemeinsam die Zollabgaben im Import.

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Persönliche Beratung Simone Meierhofer Simone Meierhofer Leiterin Verkauf / Kundenbetreuung simone.meierhofer@finesolutions.ch +41 44 245 85 86