Export­ab­wick­lung

Exportabwicklung 16.01.2019 von Lea Derendinger
Lesezeit 1 min Kommentare 6

Die Zollabwicklung bei grenzüberschreitenden Verkaufsgeschäften ins Ausland wird generell als Exportabwicklung bezeichnet. Diese umfasst nicht nur die Erstellung der Ausfuhrzollanmeldung (in Deutschland auch “Ausfuhrbegleitdokument” genannt), sondern beinhaltet noch weitere Aufgaben, wie z.B. die Überprüfung, ob die Güter Nicht Zollrechtlichen Erlassen unterliegen oder einer Bewilligungspflicht unterstellt sind. Zudem erstellt die Exportabteilung auch die Präferenznachweise der zu exportierenden Güter und weitere notwendige Versandpapiere wie Speditionsaufträge, Packlisten, Übergabescheine etc.

Welche Zollverfahren bei der Exportabwicklung anwendet werden können, lesen Sie unter unserem Zollthema Zollverfahren. Dort finden Sie weitere Informationen zu den speziellen Zollverfahren wie dem Veredelungsverkehr / Reparaturen sowie Beispiele zu Rückwarenabfertigungen Schweiz.

Die meisten Zollbegriffe dieses Zollthemas beziehen sich auf wichtige Punkte des bisherigen e-dec Export Verfahrens, das ab Mitte 2023 durch Passar im Rahmen des Transformationsprojekts DaziT abgelöst werden soll.

Export­ab­wick­lung Grundlagen

Mit den folgenden Zollbegriffserklärungen wollen wir die Exportabwicklung für Einsteiger als auch für Fortgeschrittene anhand von praktischen Beispielen erklären.

e-dec Export

Der Begriff «e-dec Export» steht für das auslaufende Verzollungssystem des BAZG, über welches elektronische Ausfuhrzollanmeldungen übermittelt werden. Per 30.6.2025 soll dieses System eingestellt werden.

Zum Zollbegriff «e-dec Export»
Ausfuhrzollanmeldung

Unter dem Begriff «Ausfuhrzollanmeldung» ist die elektronische Zollanmeldung der Güter für den Export beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu verstehen. Erfahren Sie alles zur e-dec und NCTS-Anmeldung.

Zum Zollbegriff «Ausfuhrzollanmeldung»
Ausfuhrliste

Die Ausfuhrliste ist das “Herzstück” der Ausfuhrverzollung im e-dec Exportsystem.
Erfahren Sie, welche Bedeutung die zahlreichen Felder in den Kopf- und Positionsdaten haben und erhalten Tipps aus der Praxis.

Zum Zollbegriff «Ausfuhrliste»
Zusatzmenge

Die Zusatzmenge wird abhängig von der Zolltarifnummer der anzumeldenden Waren bei der Ausfuhrliste zusätzlich benötigt.
Wir erklären die Hintergründe und geben Tipps und Hinweise zur effizienten Abwicklung.

Zum Zollbegriff «Zusatzmenge»
Plausibilitätsfehler

Plausibilitätsfehler sind Rückmeldungen des Zollcomputers, die einem Deklaranten das Leben schwer machen können. Erfahren Sie mehr zum Thema und wie Sie diese mühsamen Meldungen in Zukunft vermeiden können.

Zum Zollbegriff «Plausibilitätsfehler»
Nichtzollrechtliche Erlasse

Den Vollzug der Nichtzollrechtlichen Erlasse wurden der Zollbehörde von anderen Bundesämtern aufgebürdet. Was steckt hinter diesem Begriff und was haben Sie beim Anmelden von Waren zu beachten.

Zum Zollbegriff «Nichtzollrechtliche Erlasse»
Bewilligungspflicht

Waren, die mit einer Zolltarifnummer angemeldet werden, bei der eine Bewilligungspflicht hinterlegt ist, brauchen zusätzliche Angaben in der Ausfuhrliste. Welche Codes es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zum Zollbegriff «Bewilligungspflicht»
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6 Kommentare zu «Exportabwicklung»

Tom M. Gärtner6. Dezember 2023

Eine Frage ist immer... Unser Kunde in Italien bestellt bei uns in der Schweiz ein Werkzeug. Dieses bleibt in der Schweiz. Die Werkzeugkosten werden dem Kunden verrechnet. Somit ist er Eigentümer des Werkzeugs. Wir stellen aus diesem Werkzeug dann für den Kunden Teile her.

Bei Versand der kostenfreien Musterteile wird bei der Ausfuhranmeldung auch der Wert des Werkzeugs deklariert. Mit Angabe der Werkzeug-Rechnungsnummer und Rechnungsdatum.

Der Kunde will nun aber, das wir die Werkzeug-Deklaration auf der PF-Rechnung löschen, da er schon die Italienische Mehrwertsteuer von stolzen 22% mit der Werkzeug-Rechnung bezahlt habe. Und dies verständlicherweise nicht 2x machen will. Quo vadis?

Lea Derendinger

6. Dezember 2023

Grüezi Herr Gärtner

Besten Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Die Werkzeugkosten sind Bestandteil des Zollwertes und deshalb müssen Sie diese zwingend in der Rechnung aufführen und in der Zollanmeldung für die Schweizer Ausfuhr anmelden, was Sie ja richtig machen.

Sie finden in der Richtlinie R-25-02 unter Punkt 2.1.14.4 die Sonderfälle, wo die Werkzeuge bezüglich dem Statistischen Wert bei der Ausfuhr beschrieben werden.

Auch bei der Einfuhr in die EU gehören diese Werte zum Zollwert und Sie finden diese Informationen hier: Hinzurechnungen nach Artikel 71 Unionszollkodex.

Sie dürfen diese Kosten nicht einfach weglassen in der Rechnung und wir empfehlen Ihnen, dem Kunden dies entsprechend mitzuteilen. Er muss sicherlich nicht zweimal die italienische MWST bezahlen, deshalb muss er diesen Fall mit den italienischen Steuerbehörden abklären auf seiner Seite.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg im Aussenhandel.

Herzliche Grüsse

Lea Derendinger

Mary Frei1. März 2023

Guten Tag
Ich habe vor 2 Jahren im Export eines KMU gearbeitet und kenne von da her die ganze Abwicklung.
Nun bin ich in einer neuen Firma welche zum ersten Mal einen Export macht. Für mich war klar, Handelsrechnung mit Zolltarif und Ursprungsangabe, über 6000 EUR Warenwert EUR. 1, Lieferschein, Edec-Anmeldung und unser privater Chauffeur kann auf die Reise gehen.
Nun hat mich aber jemand aus dem Unternehmen informiert es brauche seit 2 Jahren zwingend einen Zollbroker, das habe geändert. Ich kann das fast nicht glauben und habe im Netz nichts solches nachgelesen. Habe ich da wirklich etwas verpasst?
Freundliche Grüsse
Mary Frei

Fabian Mäder

2. März 2023

Sehr geehrte Frau Frei

Vielen Dank für Ihre Anfrage über unsere Website.

Als exportierendes Unternehmen müssen Sie, wie korrekt erwähnt, jede gewerbliche Sendung beim Schweizer Zoll anmelden. Einerseits kann dies über einen Spediteur (Verzollungsdienstleister) in Auftrag gegeben werden, welcher für die Ausfuhr normalerweise im e-dec Export eine Ausfuhrzollanmeldung ausstellt. Andererseits besteht für Selbstverzoller auch die Möglichkeit, dass sie eine Ausfuhrzollanmeldung im e-dec Web erstellen und der private Chauffeur kann die Ausfuhr selbständig beim Schweizer Zoll physisch abwickeln. Jedoch muss er sich selbständig um die Grenzabfertigung beim Schweizer Zoll kümmern und hierbei unter anderem die Öffnungszeiten der Grenzzollstellen beachten. Wichtig ist, dass Sie am Schluss einen gültigen Exportnachweis, eine sogenannte Veranlagungsverfügung Export besitzen.

Zusätzlich muss sich Ihr Chauffeur um die Einfuhrzollabwicklung im Bestimmungsland kümmern. Hierzu dient dann Ihre erstellte Exportrechnung als Grundlage. Ob für die Einfuhr ein Verzollungsagent benötigt wird, hängt von den Vorschriften im Bestimmungsland ab. Die wichtigsten Informationen, welche auf eine grenzüberschreitende Rechnung gehören, sowie viele weitere Informationen, finden Sie in unserem Fachbeitrag Proforma-Rechnung. Bitte beachten Sie zudem, dass das Ausstellen eines Präferenznachweises (wie z.B. EUR.1) der letzte Schritt in der Präferenzabwicklung ist und Sie vorgängig sicherstellen müssen, ob die Präferenzeigenschaft im Sinne der Freihandelsabkommen überhaupt erfüllt wurde.

Besten Dank und freundliche Grüsse

Fabian Mäder

Gaetano Fantucchio25. Januar 2022

Sehre gehrte Damen und Herren,

unsere Firma möchte Fisch-Produkte von Deutschland in der Schweiz einführen und verkaufen, wie können wir diese Art von Ware verzollen und was kann das kosten?

Wenn die Fisch-Produkte aber aus Italien kommen würden, gelten dann die gleiche Regeln weil Deutschland und Italien beide Länder europäische Länder sind?

Für Ihre Antwort wurde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Gaetano Fantucchio

Lea Derendinger

26. Januar 2022

Sehr geehrter Herr Fantucchio

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Bei Importen von Lebensmittel müssen sehr viele Punkte abgeklärt werden, wie zum Beispiel:

  • Ist der Import erlaubt

  • Sind Importbewilligungen notwendig

  • Bestehen Kontingente für die Einfuhr dieser Waren

  • Welche Zolltarifnummer ist für die Produkte zu deklarieren

  • etc.


Dies sind nur ein paar wenige Aufzählungen, was vor der Einfuhr zu klären ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir solch komplexe Anfragen nicht im Sinne eines Kommentars beantworten können.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben mit einer kostenpflichtigen Zollberatung.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Lea Derendinger