Die Zollabwicklung bei grenzüberschreitenden Verkaufsgeschäften ins Ausland wird generell als Exportabwicklung bezeichnet. Diese umfasst nicht nur die Erstellung der Ausfuhrzollanmeldung (in Deutschland auch “Ausfuhrbegleitdokument” genannt), sondern beinhaltet noch weitere Aufgaben, wie z.B. die Überprüfung, ob die Güter Nicht Zollrechtlichen Erlassen unterliegen oder einer Bewilligungspflicht unterstellt sind. Zudem erstellt die Exportabteilung auch die Präferenznachweise der zu exportierenden Güter und weitere notwendige Versandpapiere wie Speditionsaufträge, Packlisten, Übergabescheine etc.
Welche Zollverfahren bei der Exportabwicklung anwendet werden können, lesen Sie unter unserem Zollthema Zollverfahren. Dort finden Sie weitere Informationen zu den speziellen Zollverfahren wie dem Veredelungsverkehr / Reparaturen sowie Beispiele zu Rückwarenabfertigungen Schweiz.
Die meisten Zollbegriffe dieses Zollthemas beziehen sich auf wichtige Punkte des bisherigen e-dec Export Verfahrens, das ab Mitte 2023 durch Passar im Rahmen des Transformationsprojekts DaziT abgelöst werden soll.
Exportabwicklung Grundlagen
Mit den folgenden Zollbegriffserklärungen wollen wir die Exportabwicklung für Einsteiger als auch für Fortgeschrittene anhand von praktischen Beispielen erklären.
Mary Frei1. März 2023
Ich habe vor 2 Jahren im Export eines KMU gearbeitet und kenne von da her die ganze Abwicklung.
Nun bin ich in einer neuen Firma welche zum ersten Mal einen Export macht. Für mich war klar, Handelsrechnung mit Zolltarif und Ursprungsangabe, über 6000 EUR Warenwert EUR. 1, Lieferschein, Edec-Anmeldung und unser privater Chauffeur kann auf die Reise gehen.
Nun hat mich aber jemand aus dem Unternehmen informiert es brauche seit 2 Jahren zwingend einen Zollbroker, das habe geändert. Ich kann das fast nicht glauben und habe im Netz nichts solches nachgelesen. Habe ich da wirklich etwas verpasst?
Freundliche Grüsse
Mary Frei

Fabian Mäder
2. März 2023
Vielen Dank für Ihre Anfrage über unsere Website.
Als exportierendes Unternehmen müssen Sie, wie korrekt erwähnt, jede gewerbliche Sendung beim Schweizer Zoll anmelden. Einerseits kann dies über einen Spediteur (Verzollungsdienstleister) in Auftrag gegeben werden, welcher für die Ausfuhr normalerweise im e-dec Export eine Ausfuhrzollanmeldung ausstellt. Andererseits besteht für Selbstverzoller auch die Möglichkeit, dass sie eine Ausfuhrzollanmeldung im e-dec Web erstellen und der private Chauffeur kann die Ausfuhr selbständig beim Schweizer Zoll physisch abwickeln. Jedoch muss er sich selbständig um die Grenzabfertigung beim Schweizer Zoll kümmern und hierbei unter anderem die Öffnungszeiten der Grenzzollstellen beachten. Wichtig ist, dass Sie am Schluss einen gültigen Exportnachweis, eine sogenannte Veranlagungsverfügung Export besitzen.
Zusätzlich muss sich Ihr Chauffeur um die Einfuhrzollabwicklung im Bestimmungsland kümmern. Hierzu dient dann Ihre erstellte Exportrechnung als Grundlage. Ob für die Einfuhr ein Verzollungsagent benötigt wird, hängt von den Vorschriften im Bestimmungsland ab. Die wichtigsten Informationen, welche auf eine grenzüberschreitende Rechnung gehören, sowie viele weitere Informationen, finden Sie in unserem Fachbeitrag Proforma-Rechnung. Bitte beachten Sie zudem, dass das Ausstellen eines Präferenznachweises (wie z.B. EUR.1) der letzte Schritt in der Präferenzabwicklung ist und Sie vorgängig sicherstellen müssen, ob die Präferenzeigenschaft im Sinne der Freihandelsabkommen überhaupt erfüllt wurde.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Fabian Mäder
Gaetano Fantucchio25. Januar 2022
unsere Firma möchte Fisch-Produkte von Deutschland in der Schweiz einführen und verkaufen, wie können wir diese Art von Ware verzollen und was kann das kosten?
Wenn die Fisch-Produkte aber aus Italien kommen würden, gelten dann die gleiche Regeln weil Deutschland und Italien beide Länder europäische Länder sind?
Für Ihre Antwort wurde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Gaetano Fantucchio

Lea Derendinger
26. Januar 2022
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Bei Importen von Lebensmittel müssen sehr viele Punkte abgeklärt werden, wie zum Beispiel:
- Ist der Import erlaubt
- Sind Importbewilligungen notwendig
- Bestehen Kontingente für die Einfuhr dieser Waren
- Welche Zolltarifnummer ist für die Produkte zu deklarieren
- etc.
Dies sind nur ein paar wenige Aufzählungen, was vor der Einfuhr zu klären ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir solch komplexe Anfragen nicht im Sinne eines Kommentars beantworten können.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben mit einer kostenpflichtigen Zollberatung.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Lea Derendinger
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