Tom M. Gärtner6. Dezember 2023
Bei Versand der kostenfreien Musterteile wird bei der Ausfuhranmeldung auch der Wert des Werkzeugs deklariert. Mit Angabe der Werkzeug-Rechnungsnummer und Rechnungsdatum.
Der Kunde will nun aber, das wir die Werkzeug-Deklaration auf der PF-Rechnung löschen, da er schon die Italienische Mehrwertsteuer von stolzen 22% mit der Werkzeug-Rechnung bezahlt habe. Und dies verständlicherweise nicht 2x machen will. Quo vadis?
Lea Derendinger
6. Dezember 2023
Besten Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Die Werkzeugkosten sind Bestandteil des Zollwertes und deshalb müssen Sie diese zwingend in der Rechnung aufführen und in der Zollanmeldung für die Schweizer Ausfuhr anmelden, was Sie ja richtig machen.
Sie finden in der Richtlinie R-25-02 unter Punkt 2.1.14.4 die Sonderfälle, wo die Werkzeuge bezüglich dem Statistischen Wert bei der Ausfuhr beschrieben werden.
Auch bei der Einfuhr in die EU gehören diese Werte zum Zollwert und Sie finden diese Informationen hier: Hinzurechnungen nach Artikel 71 Unionszollkodex.
Sie dürfen diese Kosten nicht einfach weglassen in der Rechnung und wir empfehlen Ihnen, dem Kunden dies entsprechend mitzuteilen. Er muss sicherlich nicht zweimal die italienische MWST bezahlen, deshalb muss er diesen Fall mit den italienischen Steuerbehörden abklären auf seiner Seite.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg im Aussenhandel.
Herzliche Grüsse
Lea Derendinger