Folgende Vorbereitungsarbeiten stehen für den Schritt zu Passar an:
Warten Sie den Einladungsbrief des BAZG für die Portal-Registrierung ab
Diesen weiter oben abgebildeten Einladungsbrief wird die Behörde in Absprache mit Ihrem Softwarelieferanten im 2024 versenden. Danach starten Sie nach Absprache mit Ihrer Finanzabteilung und nach Rücksprache mit Ihrem Softwareanbieter den Onboarding-Prozess für das ePortal. Das BAZG wünscht, dass die Firmen das Onboarding zeitnah zur produktiven Umstellung auf Passar vornehmen.
- Überprüfen Sie das Angebot Ihres Softwarelieferanten im Laufe des 2. Halbjahrs 2024 für das Passar-Update oder fragen Sie nach. Wenn Sie unzufrieden sind mit Ihrer bisherigen Lösung, sehen Sie sich gleich nach einer neuen um.
- Unsere Lösung ExpoWin (Version 6.0) können wir Ihnen bereits in einer Passar-Version zeigen und erste Pilotkunden testen sie ab August
- Die SAP Add-on Lösung pZoll ist im 2. Quartal 2025 bereit für Passar
Nutzen Sie das Passar-Testsystem
Sobald eine Version Ihrer Passar-Software verfügbar ist und Sie etwas Zeit aufbringen können: Erwerben Sie das Upgrade oder aktivieren den Dienst und starten Sie mit den ersten Testanmeldungen gegen das Passar-Testsystem (während dem Sie weiter produktiv mit e-dec Export arbeiten). Nutzen Sie diese Möglichkeit, damit Sie später im operativen Betrieb möglichst wenige Probleme haben!
Planen Sie ein sinnvolles Datum für den Teststart
Nach unserer Einschätzung können Exporteure im Verlauf des 3. Quartals 2024 mit den Tests starten, und sofern sie zufrieden sind, anschliessend auch den Wechsel auf Passar vornehmen.
Allerdings ist die Umstellung auf Passar im 3. Quartal 2024 erst sinnvoll für Firmen, welche nur
- definitive Ausfuhren (Normalveranlagung) anmelden
- einfache 0815-Standardsendungen abwickeln
Alle unten aufgeführten Merkmale / Geschäftsfälle führen dazu, dass es keine Standardsendung mehr ist. Das Problem ist bis auf Weiteres, dass auf die Warenanmeldung Passar Ausfuhr diverse mögliche relevante Felder (z.B. Veredelungstyp oder Begleitpapier) nicht angedruckt werden und damit fehlen. Sie als Sachbearbeiter können deshalb gar nicht beweisen, dass Sie die Felder ausgefüllt haben. Zudem sind – nach wie vor – fachliche Fragen zu einzelnen Eingabefeldern vonseiten des Zolls ungeklärt. Die fehlenden Felder betreffen Firmen, die folgende Geschäftsfälle abwickeln:
- Veredelungsverkehr oder Ausbesserungen (Reparaturen), Rückwaren
- Unterschiedliche Warenbestimmungen (bisher Veranlagungstypen genannt) in 1 Verzollung
- Kompensationen (heute Rückerstattungen genannt), wie VOC-Rückerstattung etc.
- Ausfuhrbewilligungen oder Waren, die den NZE (nichtzollrechtlichen Erlassen), neu NAE (nichtabgabenrechtliche Erlasse) genannt, unterstellt sind
- Teillieferungen
- Ausfuhren mit Gefahrgut (UN-Nummern)
- Chemikalien (DZU-Nummern)
- Ausfuhranmeldungen mit WVB (Warenverkehrsbescheinigungen)
Firmen, die nur definitive Ausfuhren (Normalveranlagung) anmelden und keine der oben aufgeführten Geschäftsfälle abwickeln, können ab Spätsommer 2024 Passar testen und bei Erfolg umstellen.
Planen Sie den Wechsel von e-dec auf Passar
Wenn Sie zufrieden sind mit den Ergebnissen Ihrer Parallel-Tests und Ihr Softwarelieferant aufgrund seiner Erfahrungen mit anderen Kunden einen Umstieg empfehlen kann: Erwägen Sie einen definitiven Wechsel weg von e-dec Export zu Passar Ausfuhr V1 auf ein Stichdatum hin. Dieses sollte sicherheitshalber einige Wochen vor dem geplanten Abschalten von e-dec Export am 31.12.2025 liegen. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel mit unseren Zollsoftwarelösungen definitiv ist und es nicht vorgesehen ist, dass Sie bei Problemen mit Passar wieder mit e-dec arbeiten können!
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