S. Santangelo22. März 2023
Wir sind ein Hersteller von Dosiergeräten in der Schweiz.
Wir vertreiben unter anderem auch Miet-und Leihgeräte, die unverändert wieder in die Schweiz an uns retourniert werden.
In manchen aber eher seltenen Fällen behaltet der Kunde das Mietgerät auch für immer.
Die Geräte werden generell ohne Präferenz versendet
Daher erstellen wir beim Export eine EDEC Export als "Normalveranlagung".
Letztens hatten wir einen Fall, wo ein Mietgerät vom Kunden an uns retourniert wurde und wir die Sendung mit den damaligen Exportpapieren als CH-Rückware anmelden haben lassen wollen. Der CH Zoll verlangte aber eine Normalveranlagung zollzahlend mit der Begründung, die Sendung wurde nicht temporär damals Exportiert, obwohl klar war dass das Gerät wieder retour kommt in die Schweiz.
Ist dies so korrekt?
Vielen Dank für Ihre wertvolle Antwort
Freundliche Grüsse
Salvatore Santangelo
Olcay Erden
22. März 2023
Besten Dank für Ihre Anfrage in unserer Kommentarfunktion.
Damit Ihre Dosiergeräte als inländische Rückwaren in die Schweiz eingeführt werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Ware befindet sich in unverändertem Zustand (Gebrauch gilt nicht als Veränderung)
- Der ausländische Kunde hat Mängel festgestellt
- Rücksendung i.d.R. zum ursprünglichen Versender (grundsätzlich müssen die Waren zum ursprünglichen Versender in der Schweiz zurückgehen.
- Andernfalls können sie nur innert der Frist von 5 Jahren seit der Ausfuhr zollfrei wiedereingeführt werden)
- Die zollfreie Wiedereinfuhr muss in der Einfuhrzollanmeldung deklariert werden
Waren, welche einem Mietgeschäft unterliegen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Aus diesem Grund kann eine zollfreie Wiedereinfuhr als inländische Rückwaren nicht angewendet werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Dosiergeräte im Verfahren der vorübergehenden Verwendung mittels ZAVV (ehemals Freipass) abzufertigen. Mittels dieses Spezialverfahrens werden bei der Wiedereinfuhr keine Zollabgaben erhoben.
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren mittels Carnet ATA für Mietgeschäfte nicht angewendet werden kann.
Wir hoffen, dass unsere Ausführungen Ihnen weiterhelfen und wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Herzliche Grüsse
Olcay Erden