Franziska Meier12. März 2024
vielen Dank für den detaillierten Beschrieb der Carnet-Erstellung. Nichtsdestotrotz habe ichnoch ein paar Fragen:
Müssen auf Grund der elektronischen Erstellung keine Rechnungen oder Kopien dem Carnet beigefügt werden?
Es darf nur der Eigentümer der Ware im Sitz des jeweiligen Landes, in welchem die Firma sitzt ein Carnet ATA bei der Handelskammer eröffnen (oder via Vollmacht eröffnen) lassen, korrekt? (Ich kann nicht in der Schweiz einen Spediteur beauftragen, ein Carnet für Ware in der EU zu eröffnen)
Welche Kosten kommen auf mich zu; Was muss ich bei der Schliessung des Carnet beachten?
Welche Kosten (Standmiete) sind Mehrwertsteuerpflichtig?
Fabian Mäder
12. März 2024
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Gerne kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage ein paar Tipps geben, jedoch ist es mir nicht möglich, sämtliche Ihrer Fragen abschliessend in diesem Kommentar zu beantworten.
Wenn Sie einen Versand mit Carnet ATA anstreben, müssen Sie weder Rechnungen erstellen noch diese beim Carnet ATA beifügen. Sie müssen jedoch eine Artikelliste mit allen Waren, welche Sie vorübergehend ausführen möchten, mit den realistischen Marktwerten deklarieren. Die Festlegung des korrekten Warenwertes ist identisch wie beispielsweise bei einem kostenlosen Musterversand, wenn Sie sich fragen, welcher Wert gehört in die Proforma-Rechnung? Ausserdem ist es korrekt, dass im Normalfall nur die Firma, welche im Besitz der Waren ist, im jeweiligen Abgangsland ein Carnet ATA bei der lokal zuständigen Industrie- und Handelskammer eröffnen kann. Bezüglich Sonderregelungen, oder für die Abklärung Ihrer weiteren Fragen, empfehle ich Ihnen, direkt mit den Industrie- und Handelskammern in Kontakt zu treten.
Ich hoffe, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und dass ich Ihnen ein, zwei nützliche Tipps geben konnte. Bei allfälligen Rückfragen oder wenn die IHK nicht weiterhelfen konnte, können Sie gerne direkt mit mir in Kontakt treten.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Fabian Mäder