Alexander Haß5. September 2023
CH kann den eVV nicht abrufen.
AZA wurde erstellt und die Lieferung an den Spediteur übergeben.
Kann es sein, dass der Spediteur die Sendung ohne AZA Selektionsanfrage versendet hat?
Die AZA ist bereits gelöscht da älter als 30 Tage.
Was wird in der Schweiz als Alternativnachweis erlaubt?
Ablieferbeleg?
Grüße aus Deutschland
Fabian Mäder
5. September 2023
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Zolldienstleister die Ausfuhrzollanmeldungen (AZA) vergessen zu selektionieren. Da die AZA nach Ablauf der Gültigkeitsfrist von 30 Tagen erlischt, ist es nicht mehr möglich, ein Gesuch um eine nachträgliche Selektion der e-dec Ausfuhrliste bei der Zollstelle einzureichen, oder gar eine nachträgliche Ausfuhrliste einzureichen.
Wir empfehlen als alternativen Exportnachweis die offiziellen Importbelege aus dem Bestimmungsland (also den Einfuhrabgabenbescheid aus DE) an den Lieferanten zu senden und diese anstelle der Veranlagungsverfügung über die Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren zu archivieren. Ich hoffe, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen einen guten Abschluss dieses Versandvorgangs.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Fabian Mäder