Christoph Ongyerth3. Mai 2022
Unsere Frage zu NZE ist folgende:
Die Grundlage für NZEs ist (z.B: PIC/CITES) i.d.R. international. Sind dann auch immer dieselben Zolltarifnummern betroffen? Wenn wir z.B. eine PIC-relevante Ware nach CH ausführen und auch im ABD als PIC-relevant codieren, ist die Ware dann garantiert auch in CH PIC-relevant für die NZE? Oder kann dasselbe Produkt auf einer Seite der Grenze PIC-relevant (oder CITES-relevant, Abfall-relevant etc.) sein und auf der anderen Seite nicht?
Lea Derendinger
3. Mai 2022
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Sie sehen das richtig, dass z.B. der Handel von PIC-relevanten Waren auf dem internationalen Übereinkommen «Rotterdamer Übereinkommen» vom 10. September 1998 basierend sind. Jedoch gibt es bei vielen NZE der Schweiz noch zusätzliche nationale Vollzugsvorschriften, wie z.B. bei PIC: Chemikalien-PIC-Verordnung (SR 814.82). Ob diese nun abweichend sind zu den nationalen Vollzugsvorschriften der EU können wir Ihnen nicht generell beantworten. Für die Einfuhr in die Schweiz sind jeweils die nationalen Vollzugsvorschriften zu beachten.
Zum Beispiel gibt es in der Schweiz ein Salzregal, welches eine nationale Regelung darstellt. Bei der Einfuhr von bewilligungspflichtigen Salzen und Salzgemischen muss der NZE-Pflichtcode 1 verwendet werden und der NZE-Artencode lautet 220.
Wir empfehlen Ihnen die Güter bei der Einfuhr in die Schweiz auf die NZE zu prüfen und auch die nationalen Vorschriften zu beachten.
Hoffentlich konnten wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Lea Derendinger