Nichtzollrechtliche Erlasse (NZE)
Oft werden unsere IT-Spezialisten und Zollberater gefragt: «Was bedeuten nichtzollrechtliche Erlasse (NZE) überhaupt? Wann darf ich den NZE-Code 2 anmelden?» Wir liefern die korrekten Antworten und weitere nützliche Informationen in diesem Fachbegriff.
Was sind nichtzollrechtliche Erlasse (NZE)?
Zunächst: Die «Nichtzollrechtlichen Erlasse» werden oftmals mit «NZE» abgekürzt. Nicht nur haben Exporteure beim Export von Waren das Zollrecht zu beachten, sondern auch andere Gesetze, die ebenso von der Eidgenössischen Zollverwaltung im Auftrag anderer Bundesämter direkt an der Grenze vollzogen werden. Das bedeutet, dass gewisse Güter einer speziellen Kontrolle unterzogen werden, sofern diese von nichtzollrechtlichen Erlassen betroffen sind.
Zu den vom Zoll kontrollierten NZE gehören folgende Rechtsgrundlagen (Liste nicht abschliessend):
- Abfallrecht
- Kulturgütertransfer
- Heilmittelgesetz / Betäubungsmittel
- Artenschutz (CITES Flora und CITES Fauna)
- Pflanzenschutz
- PIC (Prior Informed Consent): gefährliche Chemikalien und Pestizide
- Radioaktive Stoffe (Strahlenschutz)
- Veterinärrecht
- Waffenrecht
Was ist in technischer Hinsicht beim Anmelden von NZE-pflichtigen Waren zu beachten?
Beginnen wir mit einem Gedankenbeispiel: Eine Firma stellt Flüssigkeitspumpen der Schweizer Zolltarifnummer 8413.8130 her oder verschickt diese als Ersatzteile an ihre Kunden.
Das Unternehmen setzt eine Zollsoftware ein und möchte die Pumpen zum Export verzollen.
Dazu gibt der Sachbearbeiter die Tarifnummer 8413.8130 ein, wählt den Code 0 für die Frage nach nichtzollrechtlichen Erlassen und tippt die Stückzahl ein. So weit, so gut. Er übermittelt die Ausfuhrzollanmeldung und erhält folgenden Plausibilitätsfehler zurück:
⇒ E013a: NZE-Pflichtcode 0 ist nicht zulässig
Grund dafür ist, dass der Schweizer Zolltarif «Tares» für diese Zolltarifnummer weitere, eventuell infrage kommende NZE vorsieht. Wenn Sie die Tarifnummer 8413.8130 im Tares aufrufen, so präsentiert sich die Übersicht zu dieser Nummer wie folgt:

In diesem Fall muss der Exporteur zuerst abklären, ob es sich bei der Sendung Flüssigkeitspumpen um Pumpen handelt, die defekt sind und zur Entsorgung an ein dafür spezialisiertes Unternehmen ins Ausland verschickt werden. Falls die Güter unter das «Abfallrecht» fallen, muss der Code 1 NZE ja (mit Kontrolle) deklariert werden.
NZE-Pflichtcode | Bedeutung | Anwendbar für |
---|---|---|
Code 0 nein | Ohne Kontrolle | Nur für Zolltarifnummern, bei denen keine Hinweise zu NZE vorhanden sind |
Code 1 ja | Mit Kontrolle | Zolltarifnummern, bei denen ein Hinweis zu NZE besteht und die Güter den Nichtzollrechtlichen Erlassen unterliegen und somit kontrolliert werden |
Code 2 nein | Ohne Kontrolle gemäss Deklarant | Zolltarifnummern, bei denen zwar ein Hinweis zu NZE besteht, aber gemäss den rechtlichen Grundlagen keine NZE-Kontrolle erfolgen muss |
In unserem Beispiel tauchte der Plausibilitätsfehler also deswegen auf, weil im Tares bei der Detailanzeige der Zolltarifnummer 8413.8130 ein Hinweis auf einen nichtzollrechtlichen Erlass besteht. Wenn die Pumpen wirklich zur Entsorgung geschickt werden und dem Abfallrecht unterliegen, dann müsste der NZE-Code 1 angemeldet werden und wenn nicht, der NZE-Code 2.

Achtung, nicht alle Zolltarifnummern, welche von nichtzollrechtlichen Erlassen betroffen sein können, sind im Tares entsprechend markiert!
Beispiel: Essbesteck aus Kunststoff mit Elfenbeinverzierung. Die Tarifnummer 3924.1000 hat keinen Hinweis und trotzdem ist das Produkt vom Artenschutz betroffen. Die NZE müssen also auch ohne entsprechende Vermerke erkannt werden und eine korrekte Anmeldung ist erforderlich.
Weitere Schritte sind zu beachten, je nach NZE, wie in diesem Fall die Erstellung des entsprechenden Formulars, welches dem Transporteur übergeben werden muss.

Was ist der NZE-Artencode?
Sofern die Güter mit Code 1 NZE ja deklariert werden, ist oftmals zur Präzisierung ein NZE-Artencode zu erfassen.
Hier finden Sie die Aufstellung der NZE-Artencodes im e-dec Export und Import:
026 | Kulturgut |
030 | PIC |
044 | Radioaktive Stoffe |
066 | Abfälle (gelbes Kontrollverfahren) |
067 | Abfälle (grünes Kontrollverfahren) |
068 | Elektronik-Schrott |
069 | Altholz |
100 | Fleisch / Fleischwaren (Veterinärrecht) |
110 | Alkohol |
190 | Veterinärrecht |
200 | CITES Fauna |
201 | CITES Flora |
202 | Meeresfischerei IUU |
210 | Edelmetallkontrolle |
220 | Salzregal |
270 | Pflanzenschutz |
Mögliche Änderungen bei den NZE-Vollzugserlassen
Wie in der Einleitung beschrieben, ist bisher die Eidgenössische Zollverwaltung im Auftrag der federführenden Bundesbehörden beim Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes (NZE) federführend. Aktuell vollzieht die EZV 150 NZE. Im Rahmen des Projekts Dazit möchte der Bundesrat sowohl eine Änderung der NZE bewirken wie auch die EZV von dieser Aufgabe entbinden. Dazu hat der Bundesrat nach dem eingereichten Postulat 17.3361 einen Bericht in Auftrag gegeben, der diese ganzen NZE überprüft und analysiert. Im September 2019 wurde dieser «Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 17.3361» veröffentlicht.

Viele Firmen sind sich nicht bewusst, dass Ihre Güter von NZE betroffen sind. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen der Zollabwicklung weiter und überprüfen Ihre Export- und/oder Importunterlagen auf eine allfällige NZE-Pflicht. Zudem unterstützen wir Sie bei der korrekten Deklaration.
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«Nichtzollrechtliche Erlasse» (NZE) sind Erlasse von anderen Behördenstellen als der Zollverwaltung, die aber der EZV zum Vollzug übertragen wurden. Solche Anordnungen sind entsprechend nicht im Zollrecht geregelt, sondern in diversen anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Abfallrecht.
Weisen Güter einen «NZE-Code» auf, müssen dafür spezielle Vorschriften beim Import & Export eingehalten werden.

Über die Autorin Lea Derendinger
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