Präferen­zi­eller Warenursprung

Präferenzieller Warenursprung 25.01.2018 von Olcay Erden
Lesezeit 4 min Kommentare 2
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Der präferenzielle Ursprung ist einer von drei Arten des Warenursprungs, welche Sie nicht miteinander verwechseln dürfen, da hinter jeder Ursprungsart andere Einsatzzwecke und gesetzliche Grundlagen stehen. Deshalb müssen Sie sich zuerst immer im Klaren sein, um welche Ursprungsart es sich handelt, die Sie ermitteln müssen.

Ursprungs­arten

Folgende Ursprungsarten gibt es:

  • Nichtpräferenzieller Warenursprung (auch autonomer oder handelspolitischer / handelsrechtlicher Ursprung genannt)
  • Markenrechtlicher Warenursprung (auch als Herkunftsangabe, Made in, bezeichnet)
  • Präferenzieller Warenursprung

Die folgende Grafik soll Ihnen einen einfachen Überblick über die Ursprungsarten geben:

Nichtprä­fe­ren­zi­eller Ursprung

Der nicht-präferenzielle Ursprung wird auch autonomer oder handelspolitischer Ursprung genannt. Dieser wird angewendet, sofern Sie ein Ursprungszeugnis erstellen müssen, weil dies Ihr Kunde verlangt. Es gibt verschiedene Bestimmungsländer, welche vorschreiben, dass für alle oder nur für bestimmte Waren ein Ursprungszeugnis zum Zeitpunkt der Einfuhr vorliegen muss. Für die Ermittlung des nichtpräferenziellen Warenursprungs Schweiz gibt es Kriterien, die erfüllt werden müssen. Diese Kriterien sind in der Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs (VUB) und in der Verordnung des WBF über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs (VUB-WBF) publiziert.

Marken­recht­li­cher Ursprung

Der markenrechtliche Ursprung muss beachtet werden, sofern Sie mit dem Markennamen Schweiz Werbung betreiben oder Ihre Produkte zum Beispiel mit «Made in Switzerland» als Herkunftsangabe beschriften möchten. Diese Ursprungsart ist durch das Swissness-Gesetz geregelt, das auch die Verwendung des Schweizerkreuzes oder des Schweizerischen Wappen definiert.

Nicht zu verwechseln ist der markenrechtliche Warenursprung mit der Anforderung von Markierungsvorschriften in einem Bestimmungsland. Oftmals wird verlangt, dass auf einer Transportverpackung die Aufschrift «Made in Switzerland» angebracht wird. Die Transportmarkierung der Aussenverpackung hat nichts mit dem markenrechtlichen Ursprung zu tun und tangiert dieses Gesetz nicht.

Präferen­zi­eller Schweizer Ursprung

Der präferenzielle Ursprung wird dann angewendet, wenn Sie einen Präferenznachweis erstellen möchten oder sofern Sie präferenzielle Ursprungsnachweise von Ihren Lieferanten anfragen müssen. Bevor ein Präferenznachweis erstellt werden kann, sind die Kriterien des entsprechenden Freihandelsabkommens zu konsultieren und Sie müssen für Ihre gefertigten Produkte eine Präferenzkalkulation erstellen. Auch für Handelswaren (Waren, welche ohne Bearbeitung eingekauft und wieder verkauft werden) benötigen Sie Vorursprungsnachweise, bevor Sie diese Waren mit Präferenzberechtigung deklarieren dürfen.

 

Wir fokussieren uns in den folgenden Zollbeiträgen auf den für unser Geschäft wichtigsten Ursprung, den präferenziellen Warenursprung. Sie finden dort aber auch Informationen zu Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft.

Kommen­tare / Fragen?

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Falls diese den geschäftlichen Warenverkehr betreffen, nehmen wir Ihre Anregungen gerne auf und beantworten Fragen nach Möglichkeit innerhalb von 2-3 Arbeitstagen!

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2 Kommentare zu «Präferenzieller Warenursprung»

Curi Carlo30. September 2021

Am 24. September führte ich ein ausführliches Gespräch mit Herrn Erden zum Thema Präferenzkalkulation für eine Mischung flüssiger Chemikalien. Die Erklärungen von Herrn Erden waren sehr gut verständlich und waren für unsere Firma auch äusserst hilfreich. Wer auch den Leitfaden in seiner Ausführlichkeit berücksichtigt, dem wird klar, dass hier sehr viel Arbeit investiert worden ist. Die Anleitungen sind so detailliert verfasst worden, dass Zusatzinformationen kaum mehr nötig sind. Das Berechnungsbeispiel aus dem Internet ist erstklassig und selbsterklärend. Mein Kompliment an die Entwickler Ihrer Produktinformationen.

Freundliche Grüsse
C. Curi

Markus Eberhard

4. Oktober 2021

Sehr geehrter Herr Curi

Da Herr Erden in den Ferien ist, übernehme ich gerne das Antworten und möchte mich zuerst ganz herzlich bedanken für Ihre wohlwollende Rückmeldung nach Ihrem Gespräch mit Herrn Erden. Es freut uns sehr, dass unsere Erklärungen so gut verständlich für Sie waren und damit für Ihren Arbeitgeber sehr hilfreich. In der Tat investieren wir viel Zeit und Herzblut in die Aufbereitung von diversen Hilfsmitteln, die für unsere Kunden und Besucher unserer Website von Nutzen sind. Die Aufbereitung im Detail ist zwar sehr zeitaufwändig und z.T. auch mühsam, aber wenn dann solche positiven Rückmeldungen wie die von Ihnen kommen, dann freut uns das ausgesprochen und motiviert uns, weitere Hilfsmittel für Ihr tägliches Geschäft zur Verfügung zu stellen!

Gerne leite ich Ihr Kompliment intern an die richtigen Stellen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen! Und wenn Sie dennoch irgendwo anstehen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter zur Verfügung!

Freundliche Grüsse
Markus Eberhard