Zoll / Zölle / Zollabgaben

Zollwesen 26.01.2024 von Fabian Mäder
Lesezeit 15 min Kommentare 14

Wenn es um Kosten geht, die bei der Einfuhr von Waren vom BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) erhoben werden, ist oft die Rede von: Zöllen, Zollabgaben, Zollkosten, Einfuhrzölle, Importzölle.

Ebenfalls wird fälschlicherweise gerne der Begriff «Zollgebühren» verwendet. Dies hat aber nichts mit den Zollabgaben zu tun, die bei der Einfuhr von der Zollbehörde erhoben werden.

  • Während wir Zollgebühren in einem separaten Fachbeitrag beschreiben, gehen wir hier näher auf Fragen im Zusammenhang mit den Zollabgaben und die Definition von Zöllen ein.

Seit dem 1. Januar 2024 erhebt das BAZG keine Zölle mehr beim Import von Industrieprodukten der Zollkapitel 25-97, mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, welche als Agrarprodukte klassifiziert sind.

1. Was sind Zölle bzw. Zollabgaben?

Der Begriff «Zollabgaben» steht offiziell für die durch das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) in Rechnung gestellten Zölle, die sich in der Schweiz zumeist aufgrund des Bruttogewichts einer importierten Ware berechnen lassen. Seit dem 01.01.2024 werden bei der Einfuhr von Industrieprodukten in die Schweiz keine Zölle mehr erhoben. Dies gilt für die Zolltarifkapitel 25-97 mit einigen Ausnahmen der Kapitel 35 und 38.

Umgangssprachlich wird von Zollabgaben oder auch Zöllen gesprochen, da es sich dabei um eine Abgabe handelt, die bei der Beförderung einer Ware über eine Zollgrenze anfällt und somit eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung ist.

Ebenfalls korrekt sind «Einfuhrzoll» und «Importzoll». Am häufigsten verwendet und somit die geläufigeren Begriffe sind jedoch «Zölle» und «Zollkosten».

2. Wie werden die Zölle in Deutsch­land berechnet?

Die meisten Zölle in Deutschland bzw. in der Europäischen Union (EU) werden als Prozentsatz auf den Wert der zur Einfuhr angemeldeten Waren erhoben (Zollwert).

In der EU sind sechs verschiedene Methoden zur Zollwertermittlung vorgesehen, die jeweils nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge angewendet werden.

Die in der Praxis gebräuchlichste Methode zur Ermittlung des Zollwertes ist die auf der Grundlage des gezahlten oder zu zahlenden Preises (Transaktionswert) beim Verkauf der Ware.

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Hinweis

Innerhalb der EU besteht eine Zollunion. Das bedeutet, dass

  • die Zollbehörden aller EU-Länder wie eine einzige Behörde zusammenarbeiten
  • für Sendungen innerhalb der EU (z.B. von Deutschland nach Österreich) keine Zölle erhoben werden
  • auf Waren, die aus Drittländern (beispielsweise aus der Schweiz) in ein EU-Mitgliedsland eingeführt werden, der gleiche Zolltarif angewendet wird

Nachfolgend zeigen wir Ihnen anhand eines Berechnungsbeispiels auf, welche Einfuhrabgaben bei einer Lieferung von der Schweiz nach Deutschland beim Import in Deutschland fällig werden.

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Rechnungsbeispiel von Einfuhrabgaben EU,
die in Deutschland erhoben werden

Eine Maschine aus der Schweiz soll nach Deutschland geliefert werden. Der Transport erfolgt über die Grenzzollstelle Thayngen (CH) bzw. Bietingen (DE) nach Stuttgart.

  • Ab-Werk-Rechnungspreis: 5’000 €
  • Frachtkosten bis Bietingen: 1’000 €
  • Beförderungskosten Bietingen – Stuttgart: 300 €
  • fiktiver Zollsatz: 4.5 %
  • Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)-Satz: 19 %
Zollwert Rechnungspreis 5'000.00 €
+ Beförderungskosten bis Bietingen 1'000.00 €
= Zollwert 6'000.00 €
Zollabgaben Zollwert (6'000 Euro) x Zollsatz (4.5 %) = Zollabgaben 270.00 €
EUSt-Wert Zollwert 6'000.00 €
+ Zollabgaben 270.00 €
+ Beförderungskosten Bietingen bis Stuttgart 300.00 €
= Bemessungsgrundlage für die EUSt 6'570.00 €
EUSt-Betrag EUSt-Wert (6'570 Euro) x EUSt-Satz (19 %) = EUSt-Betrag 1'248.30 €
Total Einfuhrabgaben Zollabgaben 270.00 €
+ EUSt-Betrag 1'248.30 €
= Einfuhrabgaben gesamt in Deutschland
1'518.30 €

3. Wie können Ihre EU-Kunden Waren zollfrei einführen?

Sie möchten gerne wissen, ob Ihr ausländischer Kunde Zölle auf den Produkten zahlt, die Sie ihm verkaufen?

Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Zollabgaben im Ausland zu ermitteln. Wenn Sie Güter in die EU exportieren, können Sie sich im EU-Zolltarif «Taric» informieren, wie hoch die Zollabgaben sind, welche Ihr Kunde bezahlt. Die Zollabgaben variieren je nach Zolltarifnummer. Falls Sie unsicher sind, welche die richtige für Ihr Produkt ist, beantragen Sie eine Zolltarifauskunft.

Nach dem Einstieg ins Taric erfassen Sie im Feld «Warencode» die Zolltarifnummer (sechsstellig) und das Ursprungsland. In unserem Beispiel möchten wir Büroartikel aus Kunststoff (TN 3926.10) exportieren. Sie erhalten folgende Anzeige:

Klicken Sie auf «Suche nach Massnahmen» und im Taric werden Ihnen die Zollansätze beim Import in die EU angezeigt:

Nun wissen Sie, dass Ihr Kunde beim Import Ihrer Waren 6,5 % Zollabgaben auf den Warenwert bezahlen muss.

Sofern Sie Ihrem Kunden einen Präferenznachweis erstellen können, weil dieses Produkt die Listenregel im Freihandelsabkommen Schweiz – EU erfüllt, kann Ihr EU-Kunde die Waren zollfrei importieren. Sie sehen dies unter dem Hinweis im Taric bei «Schweiz (CH)»: Dort ist 0 % angegeben.

Diese Einsparung dank des Präferenznachweises ist natürlich nur für Länder möglich, mit welchen die Schweiz oder die EFTA ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Es gibt aber auch Güter, welche generell zollfrei importiert werden können.

4. Welche Möglich­keiten haben Sie, die anfallenden Zollab­gaben im Ausland zu überprüfen? 

In der vorherigen Frage haben wir Ihnen aufgezeigt, wie Sie die Zollabgaben im TARIC nachschauen können. Wie erwähnt, gibt es noch weitere Hilfsmittel, um die weltweiten Zollansätze zu überprüfen. Sie erfahren in diesem Abschnitt, wie Sie die Abfrage der Zölle im «MendelOnline» ausführen können. Dabei handelt es sich um ein deutsches Internetportal, das Länderinformationen, inklusive der Schweiz, über tarifäre und nichttarifäre Massnahmen bereitstellt und systematisch verknüpft.

Switzerland Global Enterprise (S-GE) hat die entsprechenden Lizenzen bei Mendel gekauft, sodass Sie dieses als Vertreter einer oder Schweizer oder Liechtensteiner Firma kostenlos nutzen können. Dafür braucht es eine Registrierung auf dem Portal von Switzerland Global Enterprise, die Sie auf der S-GE-Registrierungsseite kostenlos vornehmen können.

Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, können Sie sich mit Ihrem Profil bei MendelOnline anmelden und erhalten folgende Startmaske für Ihre Abfrage:

Die Abfrage beginnen Sie mit:

  • Eingabe des präferenziellen Ursprungslandes
  • Gewünschtes Bestimmungsland
  • Warennummer (Zolltarifnummer) oder Stichwort Ihres Produktes

Unter der Warennummer versteht man in der Schweiz die Zolltarifnummer, bei der die ersten sechs Ziffern weltweit identisch sind.  Wenn Sie diese für Ihr Produkt bereits ermittelt haben, tragen Sie im Feld Warennummer Ihre ersten sechs Ziffern ein.

Nach Bestätigung Ihrer Eingabe erhalten Sie eine Übersicht Ihrer abgefragten Zolltarifnummer. Im Zolltarif jedes Landes, welches das Harmonisierte System (HS) anwendet, können an die ersten sechs Stellen noch eigene Ziffern und eigene Wortlaute angehängt werden. Damit Sie den richtigen Zollansatz für Ihr Produkt erhalten, müssen Sie es der zutreffenden Tarifnummer des Bestimmungslandes zuordnen.

In unserem Beispiel wurde die Abfrage über ein Isolierprodukt durchgeführt, das aus Zellstoff hergestellt ist. Wir wählen daher die Zolltarifnummer 8547.9090 aus.

Sie klicken die zutreffende Zolltarifnummer für Ihr Produkt an und erhalten durch die Verlinkung eine Detailansicht. In dieser finden Sie zusätzlich zu den Meistbegünstigungszollsätzen (MFN) auch, die Präferenzzollsätze und weitere allgemeine Zollansätze. Der Meistbegünstigungszollsatz wird auch als «Most Favoured Nation» bezeichnet. Bei diesem Prinzip geht es darum, dass wenn ein Land einem anderen Land einen günstigeren Zollansatz gewährt, muss es automatisch auch allen anderen Ländern diesen niedrigen Zollansatz beim Import gewähren. Damit wird versucht, den Handel zwischen Ländern zu erleichtern und der Diskriminierung gegenzusteuern.

Sie sehen jetzt, dass Ihr Kunde in China 7 % Zollabgaben auf den Warenwert bezahlen muss. Wenn Sie Ihrem Kunden einen Präferenznachweis, nach den Listenregeln des Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China erstellen können, kann dieser die Ware zollfrei importieren.

5. Wann ist eine Ware bei der Einfuhr zollfrei oder zollpflichtig?

Sie möchten gerne wissen, ob die Waren, die Sie im Ausland einkaufen, zollfrei oder zollpflichtig sind? Diese Information erhalten Sie im Schweizer Zolltarif «Tares». Um die Zollansätze anzuschauen, benötigen Sie zuerst die korrekte Zolltarifnummer der Produkte, welche Sie importieren möchten. Geben Sie im Tares bei der Verkehrsrichtung «Einfuhr aus» an. Danach geben Sie im Feld «Suche mit Tarifnummer» die Tarifnummer ein.

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finesolutions Hinweis

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich nicht «blind» auf die Angaben des Lieferanten verlassen, sondern überprüfen, ob die Zolltarifnummer des Lieferanten auch wirklich korrekt ist.

Wenn Sie die Zolltarifnummer von Ihrem Lieferanten erhalten haben, geben Sie nur die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer im Tares ein (mit oder ohne Punkt). Da die letzten beiden Ziffern immer länderspezifische Nummern sind, kann es sonst vorkommen, dass Sie die Nummer im Tares nicht abfragen können.

5.1. Beispiel zollfreie Einfuhr von Sicher­heits­ven­tilen aus Deutschland

Sie importieren Sicherheitsventile von einem Lieferanten aus Deutschland mit der Zolltarifnummer 8481.4000.

Nun klicken Sie auf das Münzsymbol links neben der achtstelligen Zolltarifnummer, damit die Zollabgaben angezeigt werden:

Wie Sie nun feststellen, werden die Zollansätze mit CHF 0.00 Fr. je 100 kg brutto angezeigt. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus allen Ländern keine Zollabgaben anfallen.

Der Normalansatz gilt jeweils für alle Länder und die nachfolgenden aufgeführten Zollansätze gelten für die jeweiligen Länder oder Zonen. Jedoch ist zu beachten, dass dies jeweils die Präferenzzollansätze innerhalb der bestehenden Freihandelsabkommen sind. Damit Sie von reduzierten Zollansätzen profitieren können, benötigen Sie einen Präferenznachweis von Ihrem Lieferanten.

In diesem Beispiel ist der Normalansatz auch bei null und deshalb können die Ventile auch ohne Präferenznachweis zollfrei in die Schweiz importiert werden.

Wenn Sie die Ventile aber wieder exportieren möchten, müssen Sie dies dem Lieferanten mitteilen und einen Präferenznachweis von ihm verlangen. Ansonsten können Sie die Wiederausfuhr nicht mit präferenziellem Ursprung nachweisen.

Seit dem 1. Januar 2024 sind Industrieprodukte bei der Einfuhr in die Schweiz zollfrei. Diese Produkte können nun generell zollfrei eingeführt werden, auch wenn Sie nicht im Besitz eines Präferenznachweises sind.

Hier ist aber zu prüfen, ob die Waren weiterverkauft werden oder auch in eine Präferenzkalkulation bei Ihnen in der Eigenfertigung einfliessen und Sie auf den Präferenznachweis beim Import angewiesen sind. Es kann wegen des Wegfalls der Industriezölle sein, dass Sie zwar im Import keinen Ursprungsnachweis mehr benötigen, aber eben bei einem Weiterverkauf.

Beratung-Icon zwei sich schüttelnde Hände
Benötigen Sie Präferenznachweise?

Sind Sie unsicher, ob Sie für Ihre eingekauften Waren einen Präferenznachweis benötigen?
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Zollberatungsteam bei der Bestimmung der Artikel, für die Sie weiterhin Ursprungsnachweise benötigen.

5.2. Beispiel zollpflich­tige Einfuhr von Schwarz­wälder Torten aus Österreich

Ihr Lieferant aus Österreich (AT) erwähnt die sechsstellige Zolltarifnummer 1905.90 in seiner Rechnung. Im Tares (Verkehrsrichtung Einfuhr) geben Sie diese sechsstellige Nummer ein:

Nun müssen Sie prüfen, welche Zutaten in diesen Torten beinhaltet sind, damit Sie die finale Zolltarifnummer auf achtstelliger Ebene finden. In unserem Beispiel sind es Schwarzwälder Torten mit Zucker und Früchten (Kirschen), somit klicken wir auf «andere»:

Wie Sie feststellen, müssen Sie weitere Unterscheidungsmerkmale im Tares eingeben. Da die Torten Zucker enthalten, klicken wir auf die unterste Zeile:

In unseren Torten ist Milchfett enthalten und somit sind wir bei der achtstelligen Zolltarifnummer 1905.9083 angelangt. Jetzt klicken Sie auf das Münzsymbol links neben der Zolltarifnummer, damit Sie die Zollabgaben erfahren, welche bei der Einfuhr erhoben werden.

Sie sehen den gültigen Normalansatz, sofern Ihr Lieferant keinen Präferenznachweis erstellt. Wenn Sie Schwarzwälder-Torten mit 200 Kilo Bruttogewicht und 150 kg Eigenmasse importieren, erfolgt die Berechnung der Zollabgaben wie folgt

Einfuhr ohne Präferenznachweis aus AT:

  • 200 kg brutto x Normalzollansatz von CHF 112.60 je 100 kg brutto = CHF 225.20 Zölle

Einfuhr mit Präferenznachweis aus AT: Sie verwenden den Zollansatz im Tares, welcher unter «EU» aufgeführt ist, weil Österreich in der EU ist und wir ein Freihandelsabkommen Schweiz-EU abgeschlossen haben. Sie sind im Besitz des Präferenznachweises Ihres Lieferanten.

  • 150 kg Eigenmasse x EU-Zollansatz von CHF 46.20 je 100 kg Eigenmasse = CHF 69.30 Zölle

6. Aufhebung der Industrie­zölle – was bedeutet das?

Der Bundesrat hatte an der Sitzung vom 2. Februar 2022 beschlossen, dass die Zölle auf Industrieprodukte (sog. «Industriezölle») per 1. Januar 2024 aufgehoben werden. Als Industrieprodukte gelten alle Güter, die im Tares in die Kapitel 25 – 97 eingereiht werden. Auf einzelnen Zolltarifnummern in den Kapiteln 35 und 38 werden jedoch weiterhin Zollabgaben erhoben.

Im gleichen Atemzug wurde auch die Zolltarifstruktur vereinfacht. Die Zolltarifnummern sind auf den ersten sechs Stellen international identisch. Die letzten zwei Stellen der 8-stelligen Zolltarifnummer bilden die schweizerische Unternummer. Auf dieser Ebene hat es per 1. Januar 2024 eine neue Tarifstruktur gegeben und viele Zolltarifnummern (nicht alle) haben als schweizerische Unternummer einfach zwei Nullen am Ende erhalten.

Falls Sie diese Anpassung bisher nicht durchgeführt haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Umschlüsselung der Zolltarifnummern auf diejenigen, welche seit Jahresbeginn gültig sind. Sie finden alle Informationen zu diesem Angebot in unserem Blog-Beitrag «Änderung der Tarifstruktur wegen Abschaffung der Industriezölle».

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finesolutions Praxishinweis:

Weil die Zölle im Import auf Industrieprodukten aufgehoben wurden, stellen wir fest, dass einigen Importeuren der entsprechende Präferenznachweis fehlt. Einige ausländische Lieferanten denken, dass keine Präferenznachweise mehr erstellt werden müssen, da dies mit Aufwand verbunden ist und durch die Abschaffung der Industriezölle keine Zolleinsparungen mit Präferenznachweis mehr erzielt werden können. Stellen Sie als Importeur von Waren sicher, dass Ihre ausländischen Lieferanten weiterhin die nötigen Präferenznachweise mitliefern, damit Sie bei einer allfälligen Ursprungsüberprüfung im Besitz der entsprechenden Vorursprungsnachweise sind.

7. Wie berechnen Sie den Einfuhr­zoll in die Schweiz?

Waren, die Sie aus dem Ausland importieren, sind zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Sofern die Zollabgaben bei null liegen, müssen trotzdem die Einfuhrsteuern bezahlt werden. Nachfolgend zeigen wir Ihnen anhand eines Beispiels, wie Sie die Berechnung der Zollabgaben und Einfuhrsteuerabgaben vornehmen können:

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Berechnungsbeispiel 
Berechnung der Zollabgaben und Einfuhrsteuerabgaben
  • Ware: Ingwer in Pulverform
  • Import aus: USA
  • Versand: per Seefracht
  • Wert gemäss Lieferantenrechnung: USD 10’000.00
  • Bruttogewicht: 5’000 kg

Zollabgaben somit:  5’000 kg x Zollansatz CHF 3.75 je 100 kg = CHF 187.50

Zollabgaben = 5’000.00 kg x Zollansatz CHF 3.75 je 100 kg CHF 187.50
Warenwert gemäss Rechnung USD 10’000.00
+ Fracht- und Versicherungskosten bis Schweizer Grenze USD 1’500.00
- Rabatte, Skonti
= Statistischer Wert bei der Einfuhr USD 11’500.00
Statistischer Wert bei der Einfuhr USD 11’500.00
Umrechnung in CHF mit dem Vor-Tageskurs des BAZG CHF 10’350.00
+ alle Kosten ab CH-Grenze bis Bestimmungsort CH CHF 850.00
+ Zollabgaben Import (s. erste Berechnung) CHF 187.50
+ allfällige Importdienstleistungen (Verzollungsgebühren) CHF 60.00
= Bemessungsgrundlage MWST (Einfuhrsteuer)
CHF 11’447.50
Zollabgaben CHF 187.50 + MWST-Abgaben CHF 297.65 (11'447.50 x 2,6 %)
= Einfuhrabgaben gesamt in der Schweiz
CHF 485.15

Je nach Ware können weitere Angaben bei der Einfuhr in die Schweiz erhoben werden.

Eine zollfreie Einfuhr des Ingwerpulvers ist nicht möglich, weil zwischen der Schweiz und den USA kein Freihandelsabkommen besteht. Eine zollfreie Einfuhr wäre aus der EU oder anderen Freihandelspartnerländer möglich, weil im Tares Zollansätze mit Null angezeigt werden bei den Freihandelspartnern. Damit Sie von Zollfreiheit profitieren könnten, müssten Sie den Lieferanten wechseln und die Waren aus einem Freihandelspartnerland importieren, mit einem Präferenznachweis.

8. Fallen in den USA Zölle an?

Zwischen der Schweiz und den USA besteht kein Freihandelsabkommen. Das Ausstellen eines Präferenznachweises, um dadurch von Zollbegünstigungen oder Zollfreiheiten zu profitieren, erübrigt sich somit. Ihr Kunde muss also Zollabgaben in den USA bezahlen, sofern auf der Ware Zoll erhoben wird. Es gibt natürlich auch Güter, die grundsätzlich zollfrei sind.

In den USA werden Regelzölle, Antidumpingzölle und Zusatzzölle zum Schutz der nationalen Sicherheit und vor unlauteren Handelspraktiken erhoben.

Die Zollabgaben werden im US-Zolltarif «HTSUS» (Harmonized Tarif Schedule of the United States) publiziert, der nach dem Harmonisierten System (HS) aufgebaut ist und wie unser Schweizer Zolltarif die internationalen 97 Zolltarifkapitel enthält. Nebst diesen sind im US-Zolltarif noch zusätzlich die Kapitel 98 und 99 aufgeführt, die im HS System nicht enthalten sind.

Kapitel 98 zeigt Waren, welche Sonderregelungen unterliegen, wie z.B. vorübergehend eingeführte Waren, Umzugsgut, Muster etc. In Kapitel 99 werden Waren aufgeführt, die einer zeitlich befristeten Zollregelung unterstellt sind (Zollkontingent-Waren oder Waren mit Ursprung in China mit Zusatzzollregelungen).

Seit 2018 werden Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium erhoben, welche aber gemäss der WTO nicht erlaubt waren. Lesen Sie dazu unseren News-Beitrag «Schweiz gewinnt den Stahl-Zollstreit vor der WTO gegen die USA». Wegen des Ukraine-Krieges hat die aktuelle Regierung unter Joe Biden im April 2022 für alle Produkte mit Ursprung Russland und Belarus die Einfuhrzölle auf bis zu 90 Prozent erhöht. Hingegen wurden die Zusatzzölle von 25 % auf Stahlprodukten aus der Ukraine bis auf Weiteres ausgesetzt.

Gewisse Produkte unterliegen einem Einfuhrverbot, wie z.B. Produkte aus der autonomen Region Xinjiang in China. Es besteht die Vermutung, dass die Waren, die ganz oder teilweise in der autonomen Region Xinjiang abgebaut, produziert oder hergestellt wurden, von Zwangsarbeitern hergestellt und daher verboten sind. Ein Importeur dieser Waren muss überzeugend nachweisen können, dass dies nicht der Fall ist.

 

9. Wie hoch sind die Import­zölle in China?

Zwischen der Schweiz und China besteht ein Freihandelsabkommen. Somit kann Ihr Kunde in China von Zollbegünstigungen oder Zollfreiheiten profitieren, sofern Sie für den Export Ihrer Waren einen Präferenznachweis ausstellen. Dafür müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Wenn Sie nicht Ermächtigter Ausführer sind, können Sie für die Ausfuhr nach China die spezielle Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 CN ausstellen.

Sind Sie Ermächtigter Ausführer, dürfen Sie die Ursprungserklärung in der Rechnung mit dem speziellen Wortlaut und der Serialnummer ausstellen. Im Warenverkehr nach China müssen Sie sich als EA jedoch vorher für den «EACN-Datenaustausch» registrieren.

Es gibt natürlich auch Güter, die grundsätzlich zollfrei sind. Dort ist das Ausstellen eines Präferenznachweises prinzipiell überflüssig und verursacht nur unnötigen administrativen Aufwand.

Zollabbau in China

Der Zollabbau in China erfolgt seit Inkrafttreten des Abkommens (1. Juli 2014) gestaffelt in Jahresschritten, wobei je nach Zolltarifnummer ein anderer reduzierter Zollansatz vorgesehen ist.

Die erste Reduktion fand 2014 statt (Jahr 1 im «Zeitplan Zolltarif China»). Bei gewissen Gütern wurde der Zollansatz sogar direkt auf 0 % reduziert. Die nächste Reduktion fand am 1. Januar 2015 (Jahr 2 im «Zeitplan Zolltarif China») statt und so weiter. Bei anderen Waren erfolgt der Zollabbau über 5 oder 10 Jahre, manche gar über 12 oder 15 Jahre, bis dieser komplett ist.

Vom reduzierten Zollansatz kann Ihr Kunde aber nur profitieren, wenn Sie einen entsprechenden Ursprungsnachweis ausstellen (wie oben erwähnt).

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Beispiel 
Zollabbau in China über 15 Jahre

Auszug aus dem «Zeitplan Zolltarif China» für Lötmaschinen der Tarifnummer 8515.19:

Der Normalzollansatz beträgt 10 %. Sie sehen in der Zeile 4, dass der Zollansatz in jedem Jahr seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens sinkt, d.h. Zölle abgebaut werden.
Ab 1. Januar 2029 (Jahr 15) werden Lötmaschinen dann ohne Zollabgaben in China eingeführt werden können, sofern Sie einen Ursprungsnachweis ausstellen können.

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14 Kommentare zu «Zoll / Zölle / Zollabgaben»

Lukas Sonderegger17. Januar 2024

Hoi Fabian,

vielen Dank für den tollen und sehr informativen Artikel, welchen ich gerne für die interne Schulung meiner Mitarbeiter verwende.

Ciao
Lukas

Fabian Mäder

19. Januar 2024

Lieber Lukas

Für Deinen wohltuenden Kommentar bedanke ich mich herzlichst bei Dir. Es freut mich zu hören, dass Du diese für interne Schulungszwecke benutzen kannst.
Die Unterscheidung zwischen Zollgebühren (dieser Zollbegriff ist übrigens auch einen Klick wert) und den Zollabgaben ist sehr wichtig, damit es zu weniger Missverständnissen kommt.

Nun wünsche ich Dir viel Erfolg bei deiner Schulung und verbleibe mit besten Grüssen,
Fabian

Jürgen Meisl24. Dezember 2021

Hallo. Was ist der Unterschied zwischen dem Satz: ohne Ausscheidung und Abrechnung zum höchsten Zollansatz. Hat das etwas mit Drittland zu tun? Danke für die Antwort.Schöne Grüße Jürgen

Lea Derendinger

27. Dezember 2021

Guten Tag Herr Meisl

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Eine Importverzollung ohne Ausscheidung (OWA = ohne weitere Ausscheidung) wird oftmals dann durchgeführt, wenn ungenügende Informationen zur Verzollung vorhanden sind, wie Gewichtsangaben je Zolltarifnummer, Wertangaben je Zolltarifnummer etc. In diesem Fall wird die Einfuhrverzollung OWA vorgenommen, was bedeutet, dass die Waren unter einer Zolltarifnummer zusammengefasst werden. Es wird dann jeweils zu dieser Zolltarifnummer zusammengefasst, welche die höchsten Zollabgaben hervorruft.

Falls dies bei Drittlandwaren gemacht wird, bezahlen Sie höhere Zölle, als bei einer Ausscheidung nach jeder einzelnen Zolltarifnummern. Es kann aber sein, dass die Verzollungspauschale bei einer Ausscheidung nach jeder Zolltarifnummer teurer ist als die OWA-Verzollung, bei welcher der Zolldeklarant nur eine Position verzollen muss. Deshalb muss jeder Fall spezifisch angeschaut werden. Zu prüfen ist in erster Linie, ob auf Ihrer Lieferantenrechnung überhaupt alle Aussenhandelsdaten vorhanden waren, für eine Verzollung auf jeder Position. Lesen Sie in unserem Fachbeitrag Proforma-Rechnung, welche wesentlichen Aussenhandelsdaten in einer grenzüberschreitenden Rechnung vorhanden sein müssen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Freundliche Grüsse

Lea Derendinger

Rudolf Patt12. Oktober 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

als junges Start Up evaluieren wir im Moment EU-Produzenten für Plüschtiere, die in der CH im Einzelhandel vertrieben werden sollen.

Welche Importbedingungen aus der EU (Zoll/MwSt) sind für uns als CH KMU in der Produktkalkulation zu berücksichtigen? Welche "Pflichten" in Bezug auf den Export von der EU in die CH dürfen wir vom Hersteller und vom Spediteur erwarten?



Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse
Patt R.

Lea Derendinger

12. Oktober 2021

Sehr geehrter Herr Patt

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Plüschtiere werden normalerweise in die Zolltarifnummer 9503.0090 in den Schweizer Zolltarif Tares eingereiht. Für diese Zollposition sind beim Import in die Schweiz folgende Abgaben fällig:

  • MWST-Abgaben von 7.7 % auf dem Warenwert

  • Zollabgaben von CHF 41.00 je 100 kg brutto, sofern Ihr Lieferant in der EU keinen Präferenznachweis erstellen kann


Allfällige Zusatzabgaben können anfallen, sofern die Plüschtiere Teile aus geschützten Holzarten (z.B. Kakteenholz) enthalten und in diesen Fällen wird ein CITES-Artenschutzzeugnis benötigt für die Importverzollung.

Vom Lieferanten in der EU können Sie eine grenzüberschreitende Rechnung mit allen nötigen Aussenhandelsdaten verlangen. Unter unserem Fachbeitrag Proforma-Rechnung finden Sie die Frage: Wie erstellt man eine inhaltlich korrekte Rechnung?

Der Spediteur, welcher die Waren in die Schweiz transportiert, muss von Ihnen die Incoterms® 2020 dieser Lieferung kennen, damit die Einfuhrabgaben an die korrekte Partei verrechnet werden. Zudem benötigt der Spediteur eine Lieferantenrechnung mit allen Aussenhandelsdaten, damit die Verzollung vorgenommen werden kann.

Sofern Sie kein eigenes ZAZ-Konto besitzen, wird der Spediteur die Belastung der Zölle und MWST auf sein ZAZ-Konto abwickeln und Ihnen diese Kosten in Rechnung stellen. Der Spediteur verlangt auch eine Verzollungspauschale (Zollgebühren) für seine Dienstleistung. Diese Kosten können Sie bei Ihrem Spediteur anfragen, damit Sie eine korrekte Preisberechnung, mit allen anfallenden Kosten, durchführen können.

Was Sie sonst vom Spediteur an Leistungen verlangen können, ist jeweils mit dem Spediteur direkt zu definieren, indem Sie einen Beförderungsvertrag abschliessen.

Die Veranlagungsverfügung Import müssen Sie in elektronischer Form auf dem Zollserver abholen, zu Ihrer Lieferantenrechnung zusammenführen (Prüfspur) und 10 Jahre bei Ihnen in elektronischer Form aufbewahren.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Freundliche Grüsse

Lea Derendinger

Hary17. September 2021

Guten Tag

welche Transportkosten sind anzusetzen, wenn in den Frachtpapieren dazu keine Angaben gemacht worden sind?
Gibt es pauschale Transportkostensätze? Wenn ja, wo kann man die einsehen?

FG
Hary

Lea Derendinger

20. September 2021

Guten Tag Herr Hary

Danke für Ihre Anfrage via unsere Website.

Transportkosten werden jeweils dem Verkäufer oder dem Käufer der Waren verrechnet, auch wenn diese nicht in der Rechnung ausgewiesen werden. Da die meisten Speditionsfirmen oder Kurierdienstleister die Verzollung durch eigene Zolldeklaranten durchführen, ist diesen Deklaranten der Frachtbetrag bekannt. Sie können bei Ihrem Spediteur oder Kurierdienstelister nachfragen, mit welchen Transportkosten für die Verzollung kalkuliert wird.

Vielen Dank und freundliche Grüsse

Lea Derendinger

Massimo Iten14. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Was gibt es für weitere Möglichkeiten - neben dem Ausstellen eines Präferenznachweises - um Zollkosten zu reduzieren bzw. einsparen zu können?

Besten Dank für eine kurze Antwort bereits im Voraus.

Freundliche Grüsse,
Massimo Iten

Elin Meier

15. März 2021

Sehr geehrter Herr Iten

Vielen Dank für Ihren Kommentar.

Es kann nur im Rahmen von Freihandelsabkommen anhand des präferenziellen Ursprungs (Ausstellen Präferenznachweis) Zollabgaben eingespart werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Zuerst wäre es aber sinnvoll zu analysieren, ob Ihre Produkte überhaupt mit Zollabgaben belegt sind. Einige Produkte können in gewissen Ländern so oder so zollfrei eingeführt werden.

Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Elin Meier

Bekim Amzi13. November 2020

Guten Tag

Wie viel muss man Zollgebühren für Elektroroller aus China bezahlen?

Einzigen paket größe: 160X37X85 cm

Mit freundlichen Grüssen
B.Amzi

Elin Meier

16. November 2020

Sehr geehrter Herr Amzi

Vielen Dank für Ihren Kommentar.

Fahrzeuge mit Elektromotor angetrieben (z.B. Trottinette, Stehroller, Motorräder mit Elektromotor usw.) befinden sich in der Zolltarifnummer 8711.6000. Prüfen Sie im Tares, welcher zusätzliche Schlüssel auf Ihr Produkt zutrifft. Der Normalzollansatz beträgt 37.00 Fr. je 100 kg brutto. Falls der chinesische Lieferant ein Ursprungsnachweis für den Import in die Schweiz erstellen kann, beträgt der reduzierte Zollansatz 0.00 Fr. je 100 kg brutto.

Vielen Dank und freundliche Grüsse
Elin Meier

Janix by Marie Ann Streitler19. Oktober 2020

Sehr geehrte Damen und Herren
Wir sind ein Österreichisches Kleinunternehmen das mit Beschlägen aus China handelt. Wir importieren nach Österreich , jedoch sind 80% unserer Kunden Schweizer Handwerker und Schreiner. So fragen wir uns ob es sich rentiert die Ware von China nach Österreich und dann in die Schweiz zu importieren oder vielleicht doch besser über eine Schweizer Firma direkt von China ? In diesem Falle würde ich über einen Kollegen und seine Firma importieren?

Lea Derendinger

20. Oktober 2020

Sehr geehrte Frau Streitler
Vielen Dank für Ihren Kommentar zu unserem Fachbegriff Zölle. Da die Schweiz und China ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, können Güter zollfrei in die Schweiz importiert werden, sofern ein entsprechender Präferenznachweis erstellt wird in China. In Ihrem Fall würde es sich also lohnen die Güter direkt aus China in die Schweiz liefern zu lassen. Der Importeur in der Schweiz wird dann lediglich die schweizerische MWST von 7.7% bezahlen müssen und es fallen keine Zollabgaben an. Fragen Sie Ihren Lieferanten in China an, ob er für die Beschläge einen Präferenznachweis (Certificate of Origin used in FTA between China and Switzerland) erstellen kann. Bei weiteren Fragen zur Importabwicklung in die Schweiz unterstützen wir Sie gerne.
Besten Dank und herzliche Grüsse nach Österreich.
Lea Derendinger