Zollge­bühren

Zollwesen 17.04.2019 von Fabian Mäder
Lesezeit 3 min Kommentare 6

Die Begriffe Zollgebühren und Zollabgaben sorgen immer wieder für Verwirrung und Verwechslung. Manche halten sie sogar für ein und dasselbe, was falsch ist. Wir wollen deshalb Klarheit schaffen und beschreiben zuerst die Zollgebühren und in einem separaten Zollbegriff die Zollabgaben.

1. Was sind Zollgebühren?

Zollgebühren werden von Firmen erhoben, welche für Sie die Einfuhr- oder Ausfuhrzollanmeldung durchführen. Dafür werden verschiedene Begriffe verwendet und auch unterschiedliche Details ausgewiesen, wie:

  • Abfertigungskosten des Zolldienstleisters
  • Verzollungsgebühren
  • Verzollungspauschalen
  • Verzollungskosten
  • E-dec Gebühren
  • eVV Gebühren
  • eVV Kosten

Sofern der Spediteur / Kurierdienstleister oder das Verzollungsbüro eine Zollanmeldung (Import oder Export) in Ihrem Namen durchführt, werden Ihnen diese Gebühren entsprechend in Rechnung gestellt. Das Resultat dieser Dienstleistung ist die Veranlagungsverfügung, welche für Sie als Importeur oder Exporteur essenziell ist. Die Zollgebühren sind im Gegensatz zu den Zollabgaben keine gesetzlichen Gebühren, sondern solche von privaten Zolldienstleistern. Deshalb können auch die Preise stark variieren.  Wenn Sie die Möglichkeit für Preisverhandlungen haben, sollte Sie diese nutzen, da zum Teil extreme Unterschiede zwischen den Anbietern bestehen.

Gebühren werden zum Beispiel berechnet für:

2. Wie berechnet die Schweizer Post die Zollgebühren?

Im Postverkehr setzen sich derzeit die Verzollungsgebühren bei Importsendungen in die Schweiz pauschal zusammen aus einem Grundpreis nach Herkunftsland und einem Warenwertzuschlag in Prozent.

Importieren Sie im Postverkehr aus Deutschland beispielsweise DVDs im Wert von 100 CHF, so berechnet die Post zunächst einen Grundpreis von 11.50 CHF und erhebt einen Warenwertzuschlag von 3 %. Die Gebühren belaufen sich demnach auf 14.50 Franken (11.50 CHF + 3% von 100 = 14.50 CHF).

3. Wie berechnen Spediteure ihre Zollgebühren?

Bei grossen Warenvolumen transportieren Spediteure die Waren zum Ziel und verzollen diese im Auftrag des Kunden anlässlich der Ein- und Ausfuhr. Für diese Dienstleistung verrechnen die Spediteure ihre Zollgebühren, manchmal auch in Form von Verzollungspauschalen.

Beim «normalen» Einfuhrzollverfahren zunächst nach Anzahl übermittelter Zollanmeldungen.

Meistens sind dort bis zu drei Verzollungspositionen (drei Positionen mit drei unterschiedlichen Zolltarifnummern) im Preis inkludiert.
Die Höhe dieser Grundgebühr bewegt sich zwischen 50 und 120 Franken.
Für jede weitere Verzollungsposition werden zudem zwischen 5 und 15 CHF in Rechnung gestellt.

Bei Einfuhrzollverfahren, die spezielleren Gegebenheiten unterliegen, oder bei zusätzlichen Schritten, fallen höhere Gebühren an. Dazu zählen folgende Beispiele:

  • Für bewilligungspflichtige Waren oder solche, bei denen naturgemäss zusätzliche Abgaben wie etwa die Spirituosensteuer mit im Spiel sind.
  • Beim Verzollen mittels eines Spezialverfahrens, wie etwa dem Veredelungsverkehr.
  • Wenn ein Zollverfahren zudem ein spezielles Formular wie den Freipass oder ein Carnet ATA benötigt.
  • Änderungen an einem Verzollungsvorgang, wie Korrekturen oder Umwandlung einer provisorischen Verzollung in eine definitive Zollanmeldung.
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6 Beiträge zu «Zollgebühren»

Ulrike Thonhauser10. Januar 2024

Hallo,
wie hoch ist der Zoll für die Zolltarifnummer 38089490?
Vielen Dank!

Fabian Mäder

10. Januar 2024

Sehr geehrte Frau Thonhauser

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Abschaffung der Industriezölle per 01.01.2024 für die Tarifkapitel 25-97 (mit wenigen Ausnahmen) für den Import in die Schweiz keine Zölle mehr anfallen.

Somit kann ich Ihnen bestätigen, dass für die Desinfektionsmittel der Zolltarifnummer 3808.9400 (38089490 ist eine EU-Zolltarifnummer und in der Schweiz nicht gültig). Ansonsten können Sie dies auch im schweizerischen Gebrauchstarif Tares (Pendant zum EU Taric) nachschauen. Wichtig ist, dass Sie im Tares die Verkehrsrichtung Einfuhr auswählen. In der Detailansicht (Lupensymbol) der Zolltarifnummer werden Ihnen die allfälligen Zollansätze angezeigt. Ausserdem wollte ich Sie informieren, dass Sie Ihren Kommentar im Zollbegriff Zollgebühren gestellt haben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie in unserem Zollbegriff Zoll / Zölle / Zollansätze noch weitere Informationen zu den Zollabgaben beim Import in die Schweiz erhalten, welche Ihren offenen Fragen hoffentlich beantworten werden.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und bei allfälligen Rückfragen können Sie gerne direkt mit mir in Kontakt treten.

Besten Dank und freundliche Grüsse
Fabian Mäder

Urs Tinner4. Oktober 2023

Guten Tag
Können Sie mir bitte mitteilen, was für Zollabgabeb beim Import von Nordesswasser bezahlt werden muss.
Ich würde gerne Meerwasser von der Küste von Holland importieren.
Gem. dem Holendischen Staat darf das Wasser gratis und Ohne Bewilligung entnommen werden.
Schweizer Salinen AG teilte uns mit, "Besten Dank für Ihre Anfrage. Gerne werden wir abklären, ob es eine Salzimportbewilligung für das angefragte Produkt benötigt, diese ist ab 18% erforderlich, wenn es sich um flüssigen Stoff handelt."
Der Salzgehalt liegt bei 3.5% Dichte 1.024 und Natriumanteil 10.2g/Liter
Wie hoch sind die Zollabgaben bei einem Taklastwagen voll Seewasser?

für Ihre Antwort bedanke ich mich herzlich.

Fabian Mäder

4. Oktober 2023

Sehr geehrter Herr Tinner

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Damit Sie die Zollansätze für Meerwasser beim Import in die Schweiz kennen, empfehle ich Ihnen unseren Zollbegriff Tares durchzulesen. Wenn Sie sich im schweizerischen Gebrauchstarif Tares in der Verkehrsrichtung Einfuhr befinden und den Suchbegriff «Meerwasser» eingeben, erhalten Sie einen eindeutigen Treffer. In der Detailansicht (Lupensymbol) der Zolltarifnummer werden Ihnen unter anderem auch die Zollansätze angezeigt. Bei der Einfuhr in die Schweiz werden die Zollabgaben normalerweise auf dem Bruttogewicht je 100 kg erhoben. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Abschaffung der Industriezölle per 01.01.2024 für die Tarifkapitel 25-97 (mit wenigen Ausnahmen) für den Import in die Schweiz keine Zölle mehr anfallen werden.

Abschliessend ist es uns leider nicht möglich Ihre Anfrage zu beantworten, dennoch hoffe ich, dass ich Ihnen ein paar hilfreiche Tipps geben konnte, welche Ihnen weiterhelfen.

Besten Dank und freundliche Grüsse
Fabian Mäder

Andrea Pfisterer7. März 2023

Guten Tag
wir sind ein Schweizer Musiklabel und möchten die Zollgebühren abschätzen können, wenn wir unsere CDs oder Vinyl in Deutschland pressen lassen und sie dann von dort einführen. Da wir danach oft wieder in die EU liefern entstehen wollen wir doppelte Verzollung vermeiden.

Fabian Mäder

7. März 2023

Sehr geehrte Frau Pfisterer

Vielen Dank für Ihren Kommentar via unsere Kommentarfunktion.

So wie Sie den Ablauf schildern führen leider keine Wege an doppelten Zollgebühren vorbei. Diese Kosten werden von den Verzollungsdienstleistern (oftmals Spediteure, Kurierdienstleister oder Transporteure) erhoben, welche die Waren bei grenzüberschreitenden Lieferungen beim Zoll anmelden und ein bestimmtes Entgelt für diese Dienstleistung verlangen. Was bei Einfuhren in die Schweiz zusätzlich auf Sie zukommen wird, sind die Einfuhrsteuern und allfällige Zollabgaben, welche je nach Zolltarifnummer variieren können. Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich jedoch bei der Wiederausfuhr um einen Durchlaufposten, insofern Sie vollumfänglich vorsteuerabzugsberechtigt sind und die Einfuhrsteuern zurückfordern können.

Falls Sie Ihr Anliegen mit uns besprechen möchten, stehen wir Ihnen im Sinne einer kostenpflichtigen Beratung gerne zur Verfügung.

Besten Dank und freundliche Grüsse

Fabian Mäder