ZAZ Konto

Importabwicklung 10.01.2022 von Markus Eberhard
Lesezeit 11 min Kommentare 22

Ein ZAZ Konto unterstützt Unternehmen, die Abgabenübersicht im Import von Waren zu behalten. Denn die bei der Einfuhr anfallenden Zoll- und MWST-Abgaben werden sonst von den verschiedenen Dienstleistern (Spediteuren, Kurierdienstleistern oder Verzollungsagenturen) mit einer oft satten Vorlageprovision dem Importeur in Rechnung gestellt. Abgesehen von diesen Mehrkosten ist es je nach Anzahl von Importsendungen auch schwierig, den Überblick über die Abgabenbeträge zu behalten. Für Firmen, welche regelmässig Sendungen in die Schweiz importieren – sei dies über Kurierfirmen oder Spediteure – empfehlen wir deshalb die Eröffnung eines eigenen ZAZ Kontos, das in der Umgangssprache auch einfach «Zollkonto» genannt wird.

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Änderungen beim ZAZ-Konto

Im Rahmen des Transformationsprojekts DaziT und damit der Einführung der Rolle des Geschäftspartners (GP) inkl. Geschäftspartner-ID (GP-ID) wird es auch beim ZAZ Konto Änderungen geben. Es wird sogar diskutiert, dass es dieses nicht mehr geben soll.
Nach aktuellem Plan sollen diese Änderungen im 2026 mit Einführung von Passar 2.0 erfolgen und wir werden darauf eingehen, sobald mehr und gesicherte Informationen seitens des Zolls bzw. der Verwaltung vorliegen.

1. Was ist ein ZAZ Konto?

Das ZAZ Konto steht in der Schweiz für das Zentralisierte Abrechnungsverfahren Zollbehörde. Dieses – manchmal auch Zollkonto genannt – dient der Abwicklung von staatlichen Einfuhrabgaben, welche vom BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) erhoben werden.

Falls Sie kein eigenes ZAZ Konto besitzen, bucht der Dienstleister (Spediteur, Kurierdienst, Verzollungsagentur) die sofort fälligen Abgaben an den Staat beim Import Ihrer Ware auf sein eigenes Konto und geht damit in Vorleistung. Sie erhalten im Anschluss eine Rechnung vom Dienstleister und müssen diesem die angefallenen Zölle / Zollabgaben und die Einfuhrsteuer bezahlen. Plus eine Entschädigung für die Vorleistung in Form der Vorlageprovision, die ein Teil der Zollgebühren sind. Üblich sind Vorlageprovisionen in der Höhe von 1 bis 2  % des Abgabenbetrags, was oft zu Ärger beim Importeur führt.

Mit einem eigenen ZAZ Konto und richtiger Handhabung können Sie sich diese Vorlageprovision und den allfälligen Ärger damit im Normalfall ersparen. Sie werden aber auf jeden Fall eine Rechnung des Dienstleisters erhalten für seine Aufwände. Mehr Informationen zu den privatwirtschaftlichen Gebühren erfahren Sie im Beitrag Zollgebühren.

2. Was sind die Vorteile eines ZAZ Kontos?

  • Bargeldlose Zollveranlagung: Rechnungsstellung und Begleichung mittels Lastschriftverfahren LSV oder Einzahlungsschein mit Referenz-Nummer ESR.
  • Kürzere Wartezeiten: bei den Zollstellen. Die Sendungen werden bereits nach Annahme des entsprechenden Abfertigungsantrages und nach einer allfälligen Warenbeschau freigegeben.
  • Provisionsfrei: Firmen mit ZAZ Konto müssen den verzollenden Spediteuren keine Vorlageprovisionen bezahlen. Die Spediteure stellen den Importeuren ohne Konto bei jeder Verzollung bis zu 2 % auf den Abgabenbetrag in Rechnung. Dies, weil Dienstleister die Abgaben gegenüber der Zollbehörde ihren Kunden «vorschiessen». Beträgt der Abgabenbetrag (Zoll und Mehrwertsteuer) bei einer Importsendung beispielsweise 500 Franken, so fallen zusätzlich 10 Franken an. Bei mehreren Sendungen täglich kann sich dies rasch summieren.
    Bedenken Sie aber, dass Sie den Spediteur auch mit einem ZAZ-Konto für seine Dienstleistungen bezahlen müssen!
  • Persönliches Bordereau: Importeure, welche über ein Zollkonto verfügen, erhalten regelmässig eine Auflistung mit den Importvorgängen in Form eines Bordereaus. Übermittelt ein beliebiger Spediteur eine Zollanmeldung mit der ZAZ Nummer des Importeurs, so taucht diese danach einzeln auf dem Bordereau (manchmal auch Bordero geschrieben oder fälschlicherweise Borderau) auf. Damit behält das importierende Unternehmen den Überblick über die Importe – ganz egal von welchem Spediteur diese verzollt werden.
  • Verlängerte Zahlungsfrist: Gegenüber dem Spediteur gelten die üblichen Zahlungsfristen für die Begleichung der bevorschussten Abgaben. Als Inhaber eines Zollkontos profitieren Firmen von einer erweiterten Zahlungsfrist von 60 Tagen auf MWST-Abgaben.

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3. Wann «lohnt» sich ein ZAZ Konto?

Sicher hat ein ZAZ Konto diverse Vorteile. Aus unserer Sicht empfehlen wir die Beantragung eines solchen schon bei einer kleineren Anzahl, damit Sie eine bessere Übersicht über die Zollabgaben und MWST-Abgaben erhalten. Je nachdem wie hoch Ihre Vorlageprovisionen sind, welche Sie beim Spediteur bezahlen, lohnt es sich auch aus finanzieller Sicht schon bei wenigen Importen im Monat. Wir haben Kunden, welche nur zwei bis drei Importe im Monat durchführen und sich für ein eigenes ZAZ Konto entschieden haben. Diese Firmen wollten keine Vorlageprovisionen mehr bezahlen und für die MWST-Abgaben eine Zahlungsfrist von 60 Tagen erreichen.

4. Welche Abgaben werden über das ZAZ Konto abgerechnet?

Ein ZAZ Konto dient dem Inhaber dazu, sämtliche vom Staat beim Import erhobenen Abgaben bequem über ein eigenes Konto (anstelle Barzahlung am Schalter oder gegen Nutzung des ZAZ Kontos des Spediteurs) abzuwickeln. Dazu gehören Abgaben wie:

  • Zollabgaben
  • Mehrwertsteuern
  • Mineralölsteuern
  • VOC Abgabe
  • Monopolgebühren
  • usw.

Voraussetzung dafür ist eine Sicherheit, welche in Form einer Generalbürgschaft, einer Hinterlegung von Wertpapieren wie auch eines zinslosen Depots gegenüber der Zollbehörde zu leisten ist.

Nicht über das ZAZ-Konto abgerechnet werden die Aufwände der privaten Spediteure / Dienstleister, welche die Zollanmeldung und weitere Dienstleistungen übernehmen. Diese Kosten in Form von Zollgebühren sind privatwirtschaftlicher Natur und werden vom Dienstleister meistens dem Importeur in Rechnung gestellt.

5. Erhalten wir mit einem ZAZ Konto keine Rechnungen des BAZG?

Doch. Das ZAZ Konto ist als Sicherheitsleistung anzusehen. Die Abrechnungen der Zollbehörde mit Einzahlungsschein oder Lastschriftverfahren erhalten Sie danach direkt vom BAZG. Die Rechnungen werden nicht mehr dem Spediteur zugeschickt, welcher die Abgaben an Sie weiterbelastet. Sie können entscheiden, ob Sie die Rechnungen per Post oder in Form von E-Rechnungen erhalten möchten.

Die Abgaben werden also nicht einfach von Ihrem Konto abgebucht, sondern weiterhin mit einer Rechnung eingefordert.

6. Wie und wo eröffnet man ein ZAZ Konto? Was sind die Voraussetzungen?

Sie können kostenlos ein Konto beim BAZG eröffnen, aber Sie müssen sofort eine Sicherheitsleistung deponieren. Die Kontoeröffnung geschieht über das Zollformular «Beitrittserklärung ZAZ», in dem Sie insbesondere folgende Schätzung gegenüber der Zollbehörde abgeben müssen, um eine genügend hohe Sicherheit zu gewährleisten:

  • Mindestens 50 % der durchschnittlichen Zollabgaben über zwei Wochen müssen gedeckt sein.
  • Ist die Firma gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mehrwertsteuerpflichtig (Jahresumsatz von über 100’000 CHF), so sind mindestens 20 % an innerhalb von 60 Tagen anfallenden MWST-Abgaben zu decken.
  • Bei einigen speziellen Zollverfahren wie dasjenige der «vorübergehenden Verwendung» entstehen bedingte Zollforderungen, die ebenso gedeckt sein müssen.


Die Minimalsicherheit beträgt CHF 2’000.00.

Neben der Beitrittserklärung muss diese Sicherheitsleistung beim BAZG, Abteilung Finanzen, hinterlegt werden. Sobald die Beitrittserklärung sowie die Sicherheitsleistung beim BAZG eingetroffen sind, wird das Konto eröffnet. Im Anschluss erhalten Sie eine ZAZ-Kontonummer.

Wir haben die verschiedenen Informationen zur Eröffnung eines ZAZ Kontos in einer Anleitung zusammengetragen, die wir stets aktualisieren bei Änderungen. In dieser finden Sie z.B. die Voraussetzungen für ein Konto, den Hinweis auf die Beitrittserklärung sowie weitere Details zur erbringenden Sicherheitsleistung.

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Wie wir Sie bei diesem Thema unterstützen können

Die Vorbereitungen und das Eröffnen eines ZAZ Kontos sind in der Regel einmalige Tätigkeiten in einer Firma, die niemand kennt. Im Rahmen unserer Zollberatung unterstützen wir Sie dabei und geben Ihnen Tipps und Empfehlungen, damit Sie den maximalen Nutzen aus diesem erzielen und die Nachteile minimieren können.

7. Wir haben ein eigenes ZAZ Konto. Worauf müssen wir achten?

Sobald Sie Ihre ZAZ Kontonummer vom BAZG erhalten haben, können Sie diese Ihren Spediteuren / Zollagenten mitteilen, welche für Sie die Einfuhrzollanmeldung vornehmen. So verbuchen diese inskünftig die Zollanmeldungen auf Ihr Zollkonto.

In der Theorie benötigt der Spediteur von Ihnen eine Vollmacht, damit dieser die Zölle und Mehrwertsteuer auf Ihr ZAZ-Konto belasten darf. In der Praxis läuft dies aber oftmals anders und der Spediteur verzollt einfach auf Ihr Konto ohne vorherige Abklärung / Rücksprache.

Informieren Sie auch Ihre Lieferanten, damit diese Ihre Kontonummer auf den jeweiligen Lieferpapieren aufführen. So können Sie die Wahrscheinlichkeit der Falschverbuchungen reduzieren.

Als Nachteil eines ZAZ Kontos ist zu erwähnen, dass die Kontonummer ohne Weiteres auch für Verzollungen von Sendungen anderer Importeure verwendet werden kann. Es besteht kein Schutz mittels Zertifikaten oder dergleichen. Vertippt sich etwa ein Spediteur bei der Eingabe der Kontonummer während der Erstellung einer Zollanmeldung, werden die Abgaben auf ein falsches Konto verrechnet.

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finesolutions-Hinweis

Um Falschverbuchungen zu verhindern, ist eine Prüfung der elektronisch abgeholten Veranlagungsverfügungen (eVV) Import sinnvoll. Damit können Sie nicht nur für eine fristgerechte Berichtigung von falsch verbuchten eVV sorgen, sondern behalten auch andere Indikatoren wie korrekt abgerechnete Zollabgaben im Auge.

Bei einer missbräuchlichen Verwendung Ihres Zollkontos melden Sie dies sofort an die zuständige Zollstelle. Diese finden Sie auf jeder Veranlagungsverfügung im oberen linken Bereich, wie wir das hier beschrieben haben: Wie korrigiere ich eine fehler­hafte Veranlagungsverfügung?

8. Warum verwendet der Spediteur / Zollagent unser ZAZ Konto nicht?

Wir sehen in der Praxis oft, dass Spediteure / Zollagenten weiterhin ihre eigenen ZAZ Konten für Importe verwenden. Dies, obwohl Sie als Importeur über ein eigenes Zollkonto verfügen. Das kann in folgenden Fällen passieren:

  • Der Spediteur/Zollagent wurde nicht instruiert, jeweils Ihr ZAZ Konto zu verwenden
  • Je nach Lieferklauseln, z.B. Incoterms 2020®, ist der Lieferant im Ausland für die Wahl des Spediteurs zuständig. In diesem Fall wird vielleicht ein Spediteur gewählt, der nicht ermächtigt ist, Ihr ZAZ Konto zu verwenden
  • Die Sicherheitsleistung auf Ihrem Konto ist zu niedrig
  • Ihr ZAZ Konto ist gesperrt
  • Der Spediteur hat es schlichtweg verpasst, Ihr Zollkonto zu verwenden


Stellen Sie bei der Kontrolle Ihrer eVV fest, dass Ihr Spediteur nicht wie verlangt Ihr ZAZ Konto verwendet hat, können Sie eine Umbuchung verlangen. Dazu empfehlen wir Ihnen, eine fristgerechte Berichtigung (30 Tage ab Übermittlung Zollanmeldung) direkt bei Ihrem Spediteur / Zollagenten zu verlangen. Dieser beantragt für Sie die Richtigstellung bei der zuständigen Zollstelle.

 

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finesolutions Tipp

Falls Sie mehrere Gesellschaften besitzen und infolgedessen für jede Gesellschaft ein eigenes ZAZ-Konto eröffnet haben, teilen Sie dies den Spediteuren / Zolldienstleistern in schriftlicher Form mit. Oft ist es in den Begleitpapieren von Lieferanten nicht ersichtlich, auf welche Gesellschaft der Import verbucht werden soll. Sie helfen damit dem Zolldienstleister, Verwechslungen zu vermeiden und ärgern sich danach nicht über Falschbuchungen auf falsche ZAZ Konten.

9. Warum ist mein ZAZ Konto gesperrt?

In verschiedenen Fällen kann Ihr Zollkonto gesperrt werden. Bei einer zu niedrigen Sicherheitsleistung erhalten Sie eine Information der Zollbehörde mit der Bitte, die Sicherheitsleistung zu erhöhen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist oder Überschreitung der Sicherheitsquote (nachdem Sie gebeten wurden, die Sicherheitsleistung zu erhöhen) erhalten Sie als Kontoinhaber zunächst eine Mahnung. Im Wiederholungsfall kann das Konto vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit gesperrt werden.

10. Gibt es das ZAZ Konto auch in der EU?

In Deutschland oder Österreich gibt es beispielsweise die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs (Aufschubkonto).

Genau wie beim ZAZ Konto ist ein grosser Vorteil des Zahlungsaufschubs, dass die Abgaben nicht sofort bei der Zollabfertigung entrichtet werden müssen. Die Zahlung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag, kann auch für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein ein Zahlungsaufschub gewährt werden. Das Hauptzollamt Stuttgart ist dafür zuständig und dieser muss schriftlich beantragt werden. Auch bei einem Zahlungsaufschub muss eine Sicherheitsleistung geleistet werden.

Ein solcher macht für Schweizer / Liechtensteiner Firmen nur Sinn, wenn Sie mit Lieferklausel DDP – Delivered duty paid nach Deutschland oder Österreich liefern. Dann treten nämlich Sie als Importeur im entsprechenden EU-Land auf und zahlen auch die anfallenden Einfuhrabgaben.

11. Wen kontak­tieren Sie bei Problemen mit dem ZAZ Konto?

Bei folgenden Problemen/Fragen steht Ihnen die Abteilung Finanzen BAZG (+41 58 463 76 40, Direktlink zum Kontaktformular des BAZG) gerne zur Verfügung:

  • Allgemeine Fragen zum ZAZ Konto (Eröffnung, Sperrung, Auflösung usw.)
  • Unklarheiten zur Rechnung
  • Rechnungskopien, Kontoauszüge, Bestätigungen
  • Zahlungsarten (ESR, LSV+, e-Rechnung)
  • Zahlungsfristen, Abzahlungsverträge
  • Adressänderungen Debitoren

12. Wen kontak­tieren Sie bei Falschverzollungen?

Bei Falschverzollungen durch den Spediteur kann Ihnen die Abteilung Finanzen des BAZG nicht weiterhelfen. Auch eine Umbuchung auf ein anderes ZAZ Konto muss durch den Dienstleister beantragt werden. Für eine Korrektur der eVV kontaktieren Sie Ihren jeweiligen Spediteur. Falls dieser sich weigert, eine Korrektur durchzuführen, melden Sie sich direkt bei der betreffenden Zollstelle. In unserem Beitrag zur Veranlagungsverfügung können Sie bei der Frage «Wie korrigiere ich eine fehler­hafte Veranlagungsverfügung? (eVV)»  eine kostenlose Vorlage eines Gesuches für die Korrektur der eVV beziehen.

13. Wie kann man die ZAZ Konto Nummer herausfinden?

Eine ZAZ Konto Nummer können Sie nicht über ein öffentliches Register herausfinden. Dies im Gegensatz zu einer UID-Nummer, für die in der Schweiz ein öffentliches Register existiert.

Was auch besser ist, da es sich um eine vertrauliche Nummer handelt, mit der viel Unfug beim Import von Waren in die Schweiz betrieben werden könnte. Beispielsweise kann jeder beliebige Verzollungsdienstleister, welcher diese Nummer kennt, ohne weiteres Importverzollungen auf Ihr ZAZ Konto tätigen. Denn die ZAZ Nummer ist bei der Einfuhrverzollung an keine bestimme Importeur Adresse gekoppelt und es kann auf ein beliebiges Konto verzollt werden. Würden Sie es bemerken, wenn die Zoll- und MWST-Abgaben fälschlicherweise auf Ihr Konto verzollt werden? Umso wichtiger ist es, dass Sie eine genaue Belegkontrolle im Import durchführen, um solche Falschverzollungen rechtzeitig zu bemerken und reagieren zu können.

Falls Sie die ZAZ Kontonummer als Einkäufer nicht kennen, können Sie in der Buchhaltungsabteilung Ihres Unternehmens nachfragen. Dieser Abteilung werden die Rechnungen zugestellt, sodass die Mitarbeitenden dieser Abteilung davon Kenntnis haben müssen. Sofern das nicht möglich ist oder die Buchhaltungsabteilung auch keine Ahnung hat, können Sie sich an die Abteilung Finanzen des BAZG wenden. Entweder telefonisch über die Telefonnummer +41 58 463 76 40 oder via das offizielle ZAZ-Formular.

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22 Beiträge zu «ZAZ Konto»

Roman Schaller21. Februar 2024

Danke für diesen spannenden Beitrag. Dürfen Spediteure aus Deutschland (Dhl-Epress) zusätzliche Beträge für das Verzollen in Rechnung stellen obwohl die Mwst. direkt über das ZAZ-Konto abgewickelt wurde?

Dies wird in der Rechnung aufgeführt als Verzollungsgebühr (11.50 Chf) und mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung (3% vom Warenwert). Danke für die Präzisierung.

Markus Eberhard

21. Februar 2024

Sehr geehrter Herr Schaller

Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung zu unserem Beitrag und Ihre Frage.

Ja, Spediteure (egal aus welchem Land) dürfen für Ihre Aufwände (u.a. das Deklarieren Ihrer Sendung) Zollgebühren (die «Verzollungsgebühr» gehört dazu) verlangen.

Über das ZAZ-Konto werden lediglich die staatlichen Abgaben abgewickelt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Präzisierung weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen erfolgreiche Importe.

Freundliche Grüsse

Markus Eberhard

Markus Rombach9. Oktober 2023

Schönen guten Tag,
werden die ZAZ-Kontoinhaber in der Schweiz Steuerprüfungen unterzogen?
Viele Grüße
Markus Rombach

Markus Eberhard

9. Oktober 2023

Sehr geehrter Herr Rombach

Besten Dank für Ihre Frage via unsere Kommentarfunktion.

Firmen werden in der Schweiz verschiedenen Steuerprüfungen unterzogen, jedoch unseres Wissens nicht speziell wegen eines ZAZ-Kontos.

Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen gute Geschäfte!

Freundliche Grüsse
Markus Eberhard

Vanessa1. Mai 2023

Tolle Uebersicht. Eine kleine Frage hätte ich noch. Wird das Depot von 2000.-- für die Bezahlung der laufenden Rechnungen benutzt und wir stocken es dann immer wieder auf oder bleibt es eingefroren auf dem Konto und die Rechnungen werden separat bezahlt?

Markus Eberhard

1. Mai 2023

Sehr geehrte Dame

Vielen Dank für Ihre positive Beurteilung des Beitrags! Die Minimalsicherheit oder das "Depot" bleibt stets unangetastet / eingefroren. Sie erhalten fortlaufend Rechnungen, die Sie separat zu bezahlen haben.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben und grüsse Sie freundlich,

Markus Eberhard

Corinne14. März 2023

Guten Tag
Wie kann ich einfach kontrollieren, ob das ZAZ-Konto nicht fälschlich für andere Lieferungen genutzt wurde?

Markus Eberhard

14. März 2023

Sehr geehrte Besucherin

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Ohne eine kommerzielle eVV-Software, wie z.B. unser ImpoWin, gibt es unseres Erachtens leider keine "einfache" Kontrollmöglichkeit. Sie müssen jede Veranlagungsverfügung, die Sie auf dem Bordereau vorfinden, einzeln validieren (Versender).

Es tut mir leid, vermutlich nicht die Antwort gegeben zu haben, die Sie sich erhofft haben.

Freundliche Grüsse
Markus Eberhard

Simon5. Januar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie werden die über das Konto anfallenden Rechnungen beglichen? So wie ich es verstanden habe, besteht es die Möglichkeit, ein Lastschriftverfahren zu nutzen. Ist dies auch ohne den Besitz eines Schweizer Bankkontos möglich oder muss in diesem Fall auf eine andere Zahlungsmethode zurückgegriffen werden?


Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Simon

Lea Derendinger

5. Januar 2023

Sehr geehrter Herr Simon

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.

Das Lastschriftverfahren ist nur möglich mit einem Schweizer Bankkonto. (Postfinance wird auch nicht akzeptiert). Für Sie wäre wahrscheinlich die Rechnung mit Einzahlungsschein oder die e-Rechnung die geeignete Methode für die Rechnungsstellung. Hier finden Sie weitere Informationen zur e-Rechnung.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen bei weiteren Fragen gerne mit unserem Beratungsteam zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Lea Derendinger

Muranovic26. Oktober 2022

Sehr geehrte Damen und Herren

Können Sie mir konkret sagen (bei vorhandenem ZAZ-Konto), wenn ich z.b. Ware im Wert von CHF 500.-- importiere, dann wird die MWST in Rechnung gestellt und wahrscheinlich auch irgendwelche Verzollungsgebühren, oder? Das macht ja niemand gratis. Unsere Firma hat bis jetzt kein ZAZ-Konto und wir überlegen ob es sinnvoll wäre eines zu erstellen, vom Importeuer bekommen wir aktuell 17.-- in Rechnung gestellt, nebst der MWST natürlich. Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

Markus Eberhard

26. Oktober 2022

Sehr geehrter Herr Muranovic

Besten Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion. Auf das ZAZ-Konto werden nur die staatlichen Abgaben wie Zölle, MWST und sonstige Staatsgebühren verrechnet. Die Dienstleistungskosten für die Erstellung der Importverzollung und Veranlagungsverfügung sind individuelle Kosten, welche Ihnen die privaten Zolldienstleister / Spediteure in Rechnung stellen. Diese Zollgebühren (in Ihrem Beispiel die CHF 17.00) werden Sie nach wie vor direkt von den Dienstleistern auf den jeweiligen Rechnungen sehen.

Was Sie sich mit einem eigenen ZAZ-Konto einsparen können, ist lediglich die Vorlageprovision. Diese wird von den Verzollungsdienstleistern normalerweise in Rechnung gestellt, sofern diese ihr eigenes ZAZ-Konto für die Verzollung zur Verfügung stellen.

Marco de Wit7. Januar 2021

Guten Tag Frau Meier

Wir sind ein Kleinunternehmen und importieren 2-5 mal wöchentlich Ware aus dem Ausland. Oftmals erheben die jeweiligen Spediteure auch "versteckte" Vorlageprovisionen in Form von Beispielsweise "Admin-Kosten" und dergleichen. Gibt es eine Berechnungsgrundlage oder einen Jährlichen Betrag ab welchem sich die Eröffnung eines ZAZ Kontos rechnet? Der zusätzliche Administrative Aufwand sollte doch schliesslich auch beachtet werden.

Was sind weitere Nachteile eines ZAZ Kontos?

Freundliche Grüsse

Elin Meier

7. Januar 2021

Sehr geehrter Herr de Wit

Vielen Dank für Ihren Kommentar.

Damit ein ZAZ-Konto eröffnet werden kann, wird eine Beitrittserklärung sowie eine Sicherheitsleistung benötigt. Die Sicherheit ist in einer der folgenden Formen zu leisten:

  • Generalbürgschaft, ausgestellt durch eine Bank oder Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die unter Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA steht bzw. im Verzeichnis der unter Bundesaufsicht stehenden privaten Versicherungseinrichtungen aufgeführt ist. Die Sicherheitsleistung kann als Bardepot (zinslos) gezahlt werden.

  • Für die Generalbürgschaft zahlen Sie in der Regel Prämien. Wir empfehlen also die Prämien der Vorlageprovision gegenüberstellen. So können Sie entscheiden, ob sich ein ZAZ-Konto für Sie finanziell lohnt.


Ein Nachteil ist, dass über Ihr ZAZ-Konto Waren zur Einfuhr abgewickelt werden können, die gar nicht für Sie bestimmt sind. Dies, weil der Spediteur/Zollagent irrtümlicherweise Ihr ZAZ-Konto für eine andere Schweizer Firma verwendet (z.B. weil ähnliche Anschrift). Das heisst, es besteht ein Risiko, dass Ihr ZAZ-Konto zu Unrecht von oder für andere Firmen genutzt wird.

Pauschal können wir Ihnen nicht mitteilen, ab wie vielen Einfuhren im Monat sich ein eigenes ZAZ-Konto lohnt. Dies hängt auch von der Höhe der Vorlageprovision ab.

Freundliche Grüsse
Elin Meier

Barbara Küng21. November 2020

Guten Tag Frau Meier

Ich bekomme oft Warenlieferungen aus dem Ausland von DHL. Woher weiss DHL denn, dass ich ein ZAZ Konto habe, wenn ich eines erstellt habe? Muss ich das meinem Lieferanten mitteilen, damit er das in den Lieferpapieren erwähnt?

Für den Versand von Produkten nach Deutschland und Österreich, spiele ich mit dem Gedanken, mit GLS zu arbeiten. Was muss ich beim Export besonders beachten und was hat es mit dieser ROI Nummer auf sich, die der Empfänger der Ware scheinbar beantragen muss?

MfG Barbara Küng

Elin Meier

23. November 2020

Sehr geehrte Frau Küng

Vielen Dank für Ihren Kommentar.

Wir empfehlen, dass der Lieferant Ihre ZAZ-Konto Nummer auf der Lieferantenrechnung erwähnt. Weiter empfehlen wir, DHL das ZAZ-Konto mitzuteilen.

Beim Export muss Diverses beachtet werden (Exportkontrolle usw.). Achten Sie darauf, dass alle Aussenhandelsdaten in der Exportrechnung enthalten sind. Nur so kann die Exportverzollung als auch die Importverzollung im Bestimmungsland korrekt vorgenommen werden. Bitte beachten Sie auch die Importvorschriften im Bestimmungsland.

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) ist eine in der EU von den zuständigen Behörden vergebene einzige Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollbehörden dient. Die Angabe der EORI-Nummer des Empfängers in der EU ist seit 1. Januar 2010 zwingend erforderlich. Geben Sie die EORI-Nr. des Warenempfängers in der Exportrechnung an, damit die Importverzollung im Bestimmungsland vorgenommen werden kann.

Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen unserer kostenpflichtigen Beratungsdienstleistung gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Elin Meier

Dominique Bickel23. Oktober 2020

Guten Tag Frau Meier
Trotz eigenem ZAZ-Konto, stellt mir der Spediteur beim Incoterms DDU & DAP die Importzollabwicklung in Rechnung.
Ist dies korrekt? In welcher Höhe sollte sich dieser Betrag befinden?

Danke für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüsse

Lea Derendinger

23. Oktober 2020

Guten Tag Frau Bickel

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion. Die Incoterms® DDU und DAP definieren, dass der Importeur für die Importverzollung verantwortlich ist und die Kosten dafür zu tragen hat. Es ist also korrekt, dass die Verzollungsgebühren für die Durchführung der Importverzollung (bei diesen beiden Incoterms®) an Sie verrechnet werden. Es ist egal, ob Sie ein ZAZ-Konto besitzen oder nicht, weil die Kostenregelung über die Incoterms definiert ist.
Wie hoch diese Gebühren für die Verzollung ausfallen, ist je nach Kostenregelung der Spediteure und Zolldienstleister unterschiedlich. Normalerweise liegt dieser Betrag zwischen CHF 50.00 bis zu CHF 150.00 und es werden für weitere Zollpositionen zusätzliche Beträge erhoben, je Zollposition.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Zollberater-Team gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüsse
Lea Derendinger

Mari Frei22. Oktober 2020

Guten Tag Frau Meier
Wir erhalten Waren von verschiedenen Exporteuren und Spediteuren. Meistens werden die Spediteure auch direkt von den Exporteur ausgewählt. Wie erkennt dann der Spediteur dass wir ein ZAZ Konto haben? Muss man dieses dann in der jeweiligen Bestellung explizit erwähnen, und vermerken dass dieses dem Spediteur mitgeteilt wird? Wie halten Sich die Spediteure der Kleinsendungen daran (UPS, TNT, DPD etc?)
Besten Dank für Ihre Antwort.Mfg

Lea Derendinger

22. Oktober 2020

Guten Tag Frau Frei

Vielen Dank für Ihren Kommentar zu unserem Fachbegriff ZAZ-Konto. Da Sie ein eigenes ZAZ-Konto besitzen ist es notwendig, dass Sie die Spediteure und Kurierdienstleister darüber informieren. Optimalerweise erstellen Sie Verzollungsinstruktionen mit wichtigen Details, welche für Ihre Importverzollung notwendig sind. Zudem ist es jeweils von Vorteil, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Lieferanten das ZAZ-Konto von Ihnen in der Rechnung erwähnen, welche für die Verzollung verwendet wird. Mit diesen Massnahmen sollten die Verzollungen jeweils auf Ihr ZAZ-Konto verbucht werden und Sie müssen keine Vorlageprovision mehr bezahlen.

Bei weiteren Fragen zur Optimierung der Importe stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Vielen Dank und freundliche Grüsse
Lea Derendinger

Michael Widtmann14. Oktober 2020

Hallo Frau Meier
Wickelt ein Spediteur der Import nicht über das ZAZ-Konto ab, welcher Frist besteht für die Umbuchung?
Mfg

Elin Meier

15. Oktober 2020

Sehr geehrter Herr Widtmann

Besten Dank für Ihre Anfrage.

Sofern ein Unternehmen ein eigenes ZAZ Konto besitzt, sollte der Spediteur die Importverzollung grundsätzlich auf dieses Konto erstellen. Ansonsten stellt der Spediteur (gegen Gebühr) sein eigenes ZAZ Konto zur Verfügung. Eine Umbuchung auf ein anderes Zollkonto kann in der Regel innerhalb von 30 Tage nach Annahme der eVV Import mit einem Gesuch beantragt werden. Wir empfehlen Ihnen dazu unseren Fachbeitrag Veranlagungsverfügung.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Elin Meier