Verzollungsinstruktion
Die Qualität der Angaben, die Sie auf der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV) sowohl beim Import als auch beim Export vorfinden, steht und fällt mit der Qualität der Angaben, die der Spediteur der Lieferantenrechnung oder Exportrechnung entnehmen kann. Sie als Importeur oder Versender können dabei den Spediteur entscheidend unterstützen, damit er alle Angaben hat, die Sie später auf der Veranlagungsverfügung benötigen. Wie das am besten geschieht, zeigen wir Ihnen in dieser Fachbegriffserklärung anhand eines Praxisbeispiels auf.
Ausgangslage
Ihre Firma stellt in der Schweiz Verbrennungsmotoren her. Sie beziehen für diese Motoren Vormaterialien von Lieferanten aus dem Ausland. Den fertig gebauten Verbrennungsmotor verkauft Ihr Unternehmen vor allem an Autohersteller in der Europäischen Union. Sie wissen, dass diese für die Motoren 2.7 % auf den Warenwert an Zollabgaben bezahlen müssen. Sie benötigen also korrekte Angaben in der eVV Import, damit Sie den präferenziellen Warenursprung für die Verbrennungsmotoren im Export weitergeben können.
Von einem Lieferanten kaufen Sie spezielle Thermometer für den Einbau in die Verbrennungsmotoren ein. Wenn Sie die Import-Veranlagungsverfügung überprüfen, die Sie für Sendungen dieses Lieferanten erhalten, stellen Sie immer wieder fest, dass diverse Angaben nicht stimmen.

Probleme
- Die Zolltarifnummer in der eVV Import ist nicht korrekt. Der Spediteur deklariert immer 8409.9190 (für Teile zu Verbrennungsmotoren) anstelle von 9025.1900 (für Thermometer). Sie fragen sich, weshalb das so ist?
- Sie bezahlen regelmässig Vorlageprovisionen an den Spediteur für die Verzollung. Ausserdem tauchen diese eVV Import nicht auf dem täglichen eBordereau auf. Warum? Ihr Unternehmen besässe ja ein eigenes ZAZ-Konto.
- Sie wissen aus einem Telefongespräch von Ihrem Lieferanten, dass die Thermometer präferenziellen Ursprung in der EU hätten. Weshalb deklariert dies der Spediteur nicht?
Gründe für die Probleme
- Die Zolltarifnummer ist auf der Lieferantenrechnung nicht vermerkt. Die Warenbezeichnung auf der Rechnung lässt nicht auf Thermometer schliessen. Der Spediteur geht davon aus, dass es sich um Teile von Verbrennungsmotoren handelt und deklariert diese mit der entsprechenden Zolltarifnummer.
- Ihr Spediteur weiss nicht, dass Ihr Unternehmen ein ZAZ-Konto besitzt. Es gibt keine öffentlich zugängliche Datenbank mit ZAZ-Kontoinhabern.
- Auf der Lieferantenrechnung ist keine Ursprungserklärung und somit kein Präferenznachweis vermerkt. Nur mit dieser Ursprungserklärung im genauen Wortlaut darf der Spediteur in der Deklaration die «Präferenz» anmelden beziehungsweise das «Präferenzhäkchen» setzen.
Lösung der Probleme
- Teilen Sie Ihrem Lieferanten mit, dass er die korrekte Zolltarifnummer 9025.1900 für Thermometer auf seinen Rechnungen vermerken soll. Am idealsten ist es, wenn bereits auf der Bestellung die Zolltarifnummer (je Bestellposition / je Artikelnummer) vermerkt ist und der Hinweis darauf, dass der Lieferant diese Zolltarifnummern angeben muss.
- Teilen Sie Ihrem Spediteur von sich aus mit, dass er für zukünftige Abfertigungen die ZAZ-Kontonummer Ihrer Firma verwenden muss. So spart Ihre Firma die Vorlageprovisionen ein und die Importe dieser Thermometer tauchen ausserdem auf Ihrem eBordereau auf.
- Teilen Sie Ihrem Lieferanten mit, dass er auf seinen Rechnungen die korrekte Ursprungserklärung aufdruckt oder ein EUR.1 erstellt, je nachdem ob der Warenwert über 6000 EUR oder 10’300 CHF beträgt.

Mit solchen oder ähnlichen Problemen werden Unternehmen immer wieder konfrontiert. Grund dafür ist, dass Verzollungen von gewerblichen Waren normalerweise durch Spediteure durchgeführt werden und nicht von den Importeuren oder Versendern selbst. Wichtig ist damit, dass Firmen aktiv mit dem Spediteur und dem Lieferanten kommunizieren, um eine verbesserte Qualität der Angaben in der eVV Import zu erreichen. Oft bekommt der Spediteur die Waren nicht zu Gesicht und es fehlen Branchenkenntnisse, um korrekte Zolltarifnummern für die Abfertigung zu eruieren. Hier stützt sich ein Spediteur ganz auf die Angaben in den Export- oder Lieferantenrechnungen. Es ist deshalb wichtig, dass sowohl Lieferant als auch der Spediteur von Anfang an Instruktionen erhalten, damit die eVV Import gar nicht erst im Nachhinein korrigiert werden müssen.

Eine gute Verzollungs- und Lieferanteninstruktion enthält viele Elemente. Sie möchten wissen, ob Ihre verwendeten Zolltarifnummern überhaupt korrekt sind? Oder ob Ihr Lieferant überhaupt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung aufdrucken darf? Welche Bedeutung haben die Incoterms 2020? In unserer Zollberatung beantworten wir diese gerne zugeschnitten auf Ihre Ausgangslage.
Unsere Angebote zur Importabwicklung
relevante Blogbeiträge
- 01.02.2021 BREXIT – welche Folgen hat dieser für Unternehmen in der Schweiz?
- 12.08.2019 Incoterms® FCA vs. EXW: Nutzen & Vorteile
- 24.04.2019 Zölle im Import sparen
- 23.11.2018 RMA-Prozess: Wie Sie Zollprobleme vermeiden
- 13.10.2018 Präferenzeigenschaft: Die «Zutaten» sind entscheidend
- 11.09.2019 Incoterms® DDP: Wer es «einfach» will, bezahlt mehr
- 20.10.2020 Abholen von Veranlagungsverfügungen eVV leicht(er) gemacht mit dem WebGUI der EZV!
- 25.09.2020 Keine voreiligen Schlüsse ziehen: Der Zollabbau auf Industriegüter beim Import klingt zu verlockend
4 Kommentare zu «Verzollungsinstruktion»
Hans de Vos23. August 2019
Die Rechnung über 2000 € hat nun zusätzliche Kosten von 600 CHF.

Lea Derendinger
23. August 2019
Vielen Dank für Ihren Kommentar zum Thema Verzollungsinstruktion. Die Importverzollung wird auf der Basis der Lieferantenrechnung durchgeführt. Sofern dort Angaben fehlen oder falsch sind, ist es sehr gut möglich, dass die Veranlagungsverfügungen falsch erstellt werden. Wenn Sie möchten, können Sie uns gerne die Rechnungen und die Veranlagungsverfügungen zusenden und wir prüfen, wieso diese Waren nun mit einer Belastung der Zölle abgefertigt werden. Vielleicht ist es nur ein kleiner formeller Fehler, welcher behoben werden muss. Es würde uns freuen, wenn wir Sie in der Thematik Importabwicklung unterstützen dürften.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Barbara Poncar21. April 2020
Thomas Woodtli - finesolutions
21. April 2020
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Höhe der VOC-Abgabe, welche Sie der eVV entnehmen können, entspricht der Menge, die auf der Lieferantenrechnung irgendwo ausgewiesen werden sollte. Die Zolldeklaranten der Spediteure sind auf genaue Angaben seitens der Lieferanten angewiesen. Zu entrichten ist die VOC-Abgabe jedoch direkt der Eidgenössischen Zollverwaltung, die ja auch die eVV ausstellt. Diese wird auch elektronische Zollquittung genannt. Der Lieferant hat auf alle Fälle ein Interesse daran, dass er die genaue Menge an VOC auf der Rechnung vermerkt, weil er diese auch wieder zurückerstatten kann, auch in der EU. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit eine gute Antwort geben und wünsche Ihnen noch eine gute Zeit. Herzliche Grüsse, Thomas Woodtli
Verzollungsinstruktion sind die Angaben, die der Spediteur der Lieferanten- oder Exportrechnung entnehmen kann. Je besser diese sind, desto besser auch die Angaben auf der Veranlagungsverfügung (eVV).
Über die Autorin
Elin MeierIn meiner Vergangenheit habe ich als gelernte Zollfachfrau bei der Eidg. Zollverwaltung in verschiedenen Funktionen gearbeitet, danach als Zoll- und Mehrwertsteuerberaterin bei einer Wirtschafts-Prüfungsgesellschaft. Gerne helfe ich Ihnen bei Ihren Anliegen zielgerichtet weiter.
Dieser Beitrag wurde von Lea Derendinger überprüft
Kommentare / Fragen?