Wertgrenzen

Präferenzieller Warenursprung 01.08.2023 von Olcay Erden
Lesezeit 4 min Kommentare 4

Besitzt ihre Firma den Zoll-Status des «Ermächtigten Ausführers» (EA)? Falls nicht, müssen Sie bei der Ausstellung von Präferenznachweisen besonders darauf achten, in welcher Währung die Proforma-Rechnung ausgestellt wird und wie hoch der Rechnungswert dabei sein darf. Was viele Unternehmen im Zusammenhang mit dem Zoll nicht wissen: Damit eine «Ursprungserklärung auf der Rechnung» aufgedruckt werden darf, gilt es die von einzelnen Freihandelsabkommen festgelegte Wertgrenze zu beachten.

1. Welche Wertgrenzen gibt es im Zoll?

Im Zusammenhang mit dem Zoll sind vielen Exportsachbearbeiterinnen hauptsächlich zwei Wertgrenzen bekannt: 10’300 CHF und 6’000 EUR. Hierbei handelt es sich um die zwei am häufigsten beachteten Wertgrenzen, da die meisten Exporteure ihre Rechnungen an EU-Kunden in Schweizer Franken oder in Euro ausstellen.

Jedes Freihandelsabkommen sieht für «Ursprungserklärungen auf Rechnungen», die nicht von Firmen mit EA-Status ausgestellt werden, klar definierte Wertgrenzen vor. Übersteigt der Rechnungswert diese Wertgrenze, muss für die betreffende Sendung eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder gemäss einzelnen, wenigen Freihandelsabkommen ein spezieller Präferenznachweis erstellt werden.


Präferenznachweise in Formularform wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 müssen immer zuerst vom Zoll abgestempelt und visiert werden.

  • Lesen Sie im Zollbegriff «Präferenznachweis» alles Wissenswerte zu diesem wichtigen Nachweis.


Rechnungen dürfen grundsätzlich in jeder gewünschten Währung erstellt werden. Die Wertgrenzen werden in der Währung derjenigen Länder bekannt gegeben, mit denen die Schweiz ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) aktualisiert die Liste der Wertgrenzen in regelmässigen Abständen.

  • Wenn es nicht in einem Freihandelsabkommen anders vermerkt ist, sind die Wertgrenzen je Währung «gesetzt» und dürfen nicht mit dem aktuellen Währungskurs umgerechnet werden. Wenn die Rechnung in EUR ausgestellt wird, gilt die Wertgrenze von 6’000 EUR und wenn diese in CHF ausgestellt wird, gilt die Wertgrenze von 10’300 CHF.

2. Welche Wertgrenzen sind für nicht Ermäch­tigte Ausführer zu beachten?

Nachfolgend finden Sie eine Übersichtstabelle mit den geltenden Wertgrenzen je Freihandelsabkommen sowie den speziellen Vorschriften, die diesbezüglich zu beachten sind. Diese Liste dient hauptsächlich Firmen, welche keinen vom Zoll vergebenen EA-Status (Ermächtigter Ausführer) besitzen.

Freihandelsabkommen Wertgrenze für nicht EA (pro Sendung) WVB EUR.1 Spezielle Regelungen zu den Wertgrenzen
Ägypten (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Albanien (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Bosnien und Herzegowina (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
CAS-Staaten (Costa Rica, Panama) (EFTA) bis EUR 6'000.00 Ja
Chile (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
China (bilateral Schweiz) - Ja (EUR.1 CN) Nicht Ermächtigte Ausführer dürfen keine Ursprungserklärungen auf Rechnungen ausstellen
Ecuador (EFTA) Ausfuhr aus CH:

ohne Wertgrenze

Einfuhr in die CH:

bis EUR 6'000.00
Ja
EFTA-Übereinkommen (Norwegen, Island) bis CHF 10'300.00 Ja
Europäische Union (EU27) (bilateral Schweiz) bis CHF 10'300.00 Ja
Färöer-Inseln (bilateral Schweiz) bis CHF 10'300.00 Ja
Georgien (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
GCC-Staaten (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) (EFTA) - Ja In diesem FHA sind nur EUR.1 gültig und keine Ursprungserklärungen vorgesehen
Hong Kong (EFTA) ohne Wertgrenze Nein Nur Ursprungserklärung auf Rechnung
Indonesien (EFTA) ohne Wertgrenze Nein Nur Ursprungserklärung auf Rechnung
Israel (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Japan (bilateral Schweiz) - Ja Nicht Ermächtigte Ausführer dürfen keine Ursprungserklärungen auf Rechnungen ausstellen
Jordanien (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Kanada (EFTA) ohne Wertgrenze Nein Nur Ursprungserklärung auf Rechnung
Kolumbien (EFTA) bis EUR 6'000.00 oder USD 8'500.00 Ja
Libanon (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Marokko (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Mexiko (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Montenegro (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Nordmazedonien (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Palästinensische Gebiete (PLO) (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Peru (EFTA) bis EUR 6'000.00 oder USD 8'500.00 Ja
Philippinen (EFTA) ohne Wertgrenze Nein Nur Ursprungserklärung auf Rechnung
Republik Korea (Südkorea KR) (EFTA) ohne Wertgrenze Nein Nur Ursprungserklärung auf Rechnung
SACU-Staaten (Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia, Eswatini) (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Serbien (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Singapur (EFTA) ohne Wertgrenze Nein Nur Ursprungserklärung auf Rechnung
Tunesien (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Türkei (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Ukraine (EFTA) bis CHF 10'300.00 Ja
Vereinigtes Königreich (UK) (bilateral Schweiz) bis CHF 10'300.00 Ja
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4 Kommentare zu «Wertgrenzen»

Mark9. März 2023

Braucht es auf der Rechnung eine Ursprungserklärung wenn ein EUR. 1 ausgestellt werden muss? Oder reicht nur das EUR. 1 aus?


Besten Dank.

Olcay Erden

9. März 2023

Sehr geehrte Frau Mark

Besten Dank für Ihre Anfrage via unsere Webseite.

Falls Sie ein EUR.1 erstellen, erübrigt es sich die Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Bitte beachten Sie, dass ein Präferenznachweis (EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) nur erstellt werden darf, sofern die Waren präferenzberechtigt sind und Sie dies auch belegen können.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Freundliche Grüsse

Olcay Erden

Franziska Moser11. Juni 2021

Muss ich ein EUR 1 für Deutschland erstellen, wenn der Warenwert CHF 10'300.-- übersteigt, die präf. Teile davon jedoch nur CHF 4'200.-- ausmachen?

Lea Derendinger

11. Juni 2021

Sehr geehrte Frau Moser

Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Website.

Der Sendungswert ist massgebend für die Wertgrenze. Wenn also der gesamte Sendungswert die CHF 10'300.00 übersteigt, wird eine EUR.1 benötigt, auch wenn Ihre Präferenzwaren nur einen Warenwert von CHF 4'200.00 ausmachen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Freundliche Grüsse

Lea Derendinger