Überprü­fung der NZE-Aufgaben durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsi­cher­heit (BAZG)

Allgemein
13.09.2019 von Markus Eberhard
ein Bild des Gebäudes der Eidgenössischen Zollverwaltung der Schweiz

Das BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) (ehemals Eidgenössische Zollverwaltung) hat bekanntlich die Aufgabe, auch für den Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) mit den NZE-Codes verantwortlich zu sein. Aufgrund der Vielfalt sind das mehrere Hundert Erlasse, die vollzogen werden müssen. Also Aufgaben, die eigentlich ausserhalb ihres Kerngebiets sind. Ein Bericht des Bundesrats über den «Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Wer steuert, wie werden die Prioritäten gesetzt?»  in Erfüllung des Postulates 17.3361 empfiehlt nun, die Prioritäten künftig besser zu setzen.

Der Bericht stellt eine Diskrepanz zwischen den personellen Ressourcen, die für die Kontrolltätigkeit zur Verfügung stehen, und den Erwartungen an die Leistungserbringung der Zollverwaltung fest. Im Kern geht es um die Frage, ob die nichtzollrechtlichen Erlasse durch das BAZG zu überprüfen sind. Vor allem im Hinblick auf das umfassende Transformationsprojekt DaziT sollte die Frage möglichst schnell geklärt und allfällige Bereinigungen vorher durchgeführt werden.

Diese Bereinigungen müssen im Rahmen der Totalrevision des neuen Zollgesetzes erfolgen, das aktuell in einer ersten Version ausgearbeitet wird.

Quellenangaben