
Handelsabkommen CH-UK: Schweizer Export-Unternehmen drohen Zölle
Was wir schon seit mehr als drei Wochen in unserem Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unternehmen in der Schweiz? erwähnt haben, ist nun auch in der Tagespresse angekommen: Wegen der nicht kompatiblen Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem UK einerseits sowie der Schweiz und dem UK andererseits müssen Britische Kunden ab sofort in vielen Fällen Zölle / Zollabgaben bezahlen.
Dadurch werden Schweizer Produkte (noch) teurer, weshalb das Thema jetzt aufs Parkett kommt und es in die Tagespresse schafft. Denn nun geht die vom Bundesrat stets verkündete «Mind the Gap»-Strategie, wonach eine nahtlose Weiterführung des schweizerisch-britischen Handels gewährleistet werden sollte, ganz gleich, wie die Brexit-Verhandlungen mit der EU ausgingen, nicht mehr auf. Denn jetzt zeigt sich: Lückenlos ist die umgesetzte Strategie nicht. Ein wichtiger Teil der Schweizer Industrie sieht sich beim Export ins Vereinigte Königreich mit neuen Zöllen konfrontiert und dadurch gegenüber der EU-Konkurrenz benachteiligt.
Nun rächt sich, dass die Schweiz mit ihrem Abkommen so früh dran war. Denn aufgrund anderer Listenkriterien, die erst am 24.12. bekannt gegeben wurden, können EU-Vorleistungen und -Produkte bei Schweizer Erzeugnissen nicht mehr angerechnet werden. Bis dahin war unklar, ob die Listenregeln der beiden Freihandelsabkommen deckungsgleich sind. Nun stellt sich heraus, dass sie es eben nicht sind und nun zu den Problemen bzw. Zöllen führen.
Um das Problem zu lösen, müssten die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die EU ihre Ursprungs- /Listenregeln untereinander in Einklang bringen. Dies wäre theoretisch möglich, da seit dem Abschluss des Brexit-Abkommens alle drei über Handelsverträge verfügen, welche die Industriezölle gegenseitig auf null senken. Die einfachste Variante wäre, wenn wir mit dem Vereinigten Königreich Nachverhandlungen aufnehmen und die moderneren Ursprungsregeln aus dem Brexit-Freihandelsdeal übernehmen würden. In den vielen betroffenen Branchen hofft man, dass dies unverzüglich geschehen wird.
Ob und wann das geschehen wird, ist allerdings unklar zum jetzigen Zeitpunkt. In unserem Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung geben wir jedoch Tipps und Handlungsempfehlen, wie Sie eventuell trotzdem die Zollabgaben für ihre Kunden vermeiden können. Oder fragen Sie unsere Zollberatung an, die Ihnen umgehend helfen kann.

Seco erteilt schliesslich Ausfuhrbewilligung für zuvor beschlagnahmte Geräte der Crypto International AG
In einem der Themen, über die wir dieses Jahr oft berichtet haben, gibt es nun fast ein „Happy End“: Nachdem wir in der Crypto-Affäre zuletzt gemeldet haben Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Crypto wegen Verstoss Exportkontrolle ein, geht es jetzt schnell. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat die Ausfuhrbewilligung für die zuletzt beschlagnahmten Geräte erteilt.
Nachdem anfangs Dezember die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt hat, verfügte sie, die sichergestellten Chiffriergeräte an die betroffenen Unternehmen zurückzugeben. Es handelt sich dabei vor allem um die Crypto International AG sowie die TCG Legacy AG. Nachdem der Bundesrat in dieser Sache sehr passiv war, reagierte er diesen Mittwoch und teilte schliesslich mit, er habe das Seco angewiesen, die in Zusammenhang mit der Crypto-Affäre ausgesetzten Ausfuhrgesuche für Chiffriergeräte zu prüfen und zu bewilligen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Und noch am selben Tag verkündet der Mediensprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft, dass die beschlagnahmten Geräte ausgeführt werden können. Er hält fest: «Gestützt auf den Beschluss des Bundesrates hat das Seco als zuständige Bewilligungsbehörde die vom Bundesrat ursprünglich ausgesetzten Gesuche sowie die nachträglich unterbreiteten Gesuche der beiden betroffenen Firmen nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung geprüft und bewilligt».
Ob das der Crypto International AG überhaupt noch hilft, ist eine andere Frage. Denn sie hat in der Zwischenzeit einen Grossteil der Mitarbeiter abgebaut.
Falls Sie nicht in einen ähnlichen Krimi verwickelt werden möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder nutzen Sie die Möglichkeit für eine individuelle Zollberatung.

Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Crypto wegen Verstoss Exportkontrolle ein
Ein weiterer „Dauergast“ in unseren Newsbeiträgen ist die Affäre um die Firma Crypto wegen des Verstosses gegen das Recht der Exportkontrolle, wo wir vor Kurzem schon ein Update gebracht haben. In diesem Beitrag geht es aber um die Fortsetzung dieses Artikels, den wir schon vor einiger Zeit publiziert haben: Seco erstattet Anzeige gegen Crypto AG wegen Täuschung bei Exportkontrolle.
Wie in diesem Beitrag erwähnt, hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im März 2020 bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafanzeige eingereicht mit dem Vorwurf, dass die Crypto International AG gegen das Güterkontrollgesetz verstosse. Daraufhin beschlagnahmte die Bundesanwaltschaft 400 Chiffriergeräte und der Bund sistierte die Ausfuhrbewilligung für die Chiffriergeräte.
Nun erfolgt die Wende, denn die Bundesanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein. Das ist per se schon überraschend, aber noch viel mehr die Begründung dafür: Weil der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) über die ganzen Manipulationsvorgänge im Bild gewesen sei, liege kein strafbares Verhalten vor, schreibt sie. Beim Strafverfahren ging es um die Frage, ob Personen aus dem Umfeld der Firma manipulierte Chiffriergeräte zum Export beantragt hatten. Konkret musste durch die BA abgeklärt werden, ob diese Personen bei den Ausfuhrbewilligungen den Sachverhalt verschleierten und wichtige Informationen falsch deklarierten. Nach ihrer Untersuchung kommt die BA zum Schluss, es gebe keine Anhaltspunkte für «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht». Die mit der Exportabwicklung der Chiffriergeräte beauftragten Personen hätten davon ausgehen müssen, dass diese Ausfuhr rechtmässig sei. Daher habe die Bundesanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens verfügt.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie für Ihre Produkte unter das Güterkontrollgesetz fallen und damit entsprechende Ausfuhrbewilligungen benötigen, besuchen Sie unser Seminar & Webinar Exportkontrolle. Oder nehmen Sie direkt die Dienste unserer Zollberatung in Anspruch.

Achtung vor Fulfillment by Amazon (FBA)-Programm wegen Steuern und Zöllen
Amazon bietet den teilnehmen Händlern verschiedene Programme an, mit deren Hilfen die Händler mehr verkaufen können. Eines davon nennt sich „Fulfillment by Amazon“ (FBA). Dieses wurde nun still und heimlich erweitertet und Händler, die nicht aufpassen, können plötzlich im Empfängerland des Kunden zur Kasse kommen mit Steuern und Zöllen / Zollabgaben.
Dabei war die Idee des FBA-Programms durchaus gut: Der Händler sendet seine Ware an ein Amazon-Logistikzentrum. Amazon kümmert sich danach um die Lagerung – und, sobald eine Bestellung eintrifft, auch um Verpackung, Lieferung, Kundenservice und Retourenabwicklung. Dabei beinhaltete das FBA-Programm auch die Möglichkeit, das Handling der Ware in andere europäische Länder. Nun hat der Riese diesen „Service“ erweitert, indem die Waren jetzt weltweit versendet werden. Und zwar automatisch, wenn Händler, die am FBA-Programm teilnehmen, diese Funktion nicht deaktiviert haben.
Und das ist sehr gefährlich für Firmen, die sich im Steuer- und Zollrecht des Empfängerlandes nicht auskennen. Denn dann kann es richtig teuer und kompliziert werden, weil die meisten Länder Vorschriften erlassen haben, die man kennen muss als Importeur. Das ist übrigens einer der Gründe, weshalb wir in den meisten Fällen vom Incoterms® DDP abraten, wie wir das in diesem Blog auch beschrieben haben: Incoterms® DDP: Wer es «einfach» will, bezahlt mehr
Firmen, die sich nicht auskennen (und das werden die meisten sein), wird dringend angeraten, die Option „Weltweiter Amazon-Versand“ umgehend wieder zu deaktivieren!
- Internationale (Pharma)firmen:
Diese werden in Zukunft noch verstärkter darauf achten, ihre Werke und Supply Chains innerhalb der Staaten dieses Abkommens anzusiedeln bzw. die Logistikketten n entsprechend auszurichten. - KMU’s:
Für diese besteht nach Meinung der NZZ tatsächlich eine gewisse Gefahr, sofern sie nicht sehr spezialisiert sind. Denn durch diesen regionalen Trend werden die bisherigen Kunden in den Ländern versuchen, die Schweizer Lieferanten durch solche innerhalb des RCEP-Abkommens zu ersetzen. - Der «Nachrichtendienst im Nachrichtendienst»
- Nichtwissen der politischen Führung
- Markus Seiler als EDA-Generalsekretär «untragbar»
- Akten vernichten, Geheimnisse wegsperren

Auswirkungen des Freihandelsabkommens RCEP auf Schweizer Exporteure
Bekanntlich wurde am letzten Wochenende das bisher bedeutendste Freihandelsabkommen „Regional Comprehensive Economic Partnership“ (RCEP) von fünfzehn Staaten der Asien-Pazifik-Region unterschrieben. Die Frage stellt sich somit, was die Auswirkungen auf Schweizer Exporteure sein werden?
Mit der Unterzeichnung ist in Fernost die grösste Freihandelszone der Welt mit 2,2 Milliarden Konsumenten und einem Drittel der globalen Wirtschaftsleistung entstanden. Dabei geht das Vertragswerk viel weiter als einen blossen Abbau von Zöllen / Zollabgaben: So regelt das Abkommen unter anderem auch den Verbraucherschutz bei E-Commercetransaktionen sowie den Schutz geistigen Eigentums. Zudem öffnet es Branchen wie Finanzdienstleistungen und Telekommunikation für gegenseitige Investitionen. Der RCEP-Vertrag in Verbindung mit dem „Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership“, dem zweiten multilateralen Abkommen in Asien, könnte die Weichen stellen für die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums, ähnlich dem in der EU oder der Nafta-Region in Nord- und Mittelamerika.
Damit stellt sich die Frage, inwieweit unsere Exportindustrie davon betroffen ist, da der Trend mit RCEP hin zu mehr regionalen Wertschöpfungsketten geht. Bei der Durchsicht der verschiedenen Beurteilungen dieser Frage in den einschlägigen Foren und Plattformen ist mir aufgefallen, dass es wie zwei Lager gibt: Solche, die leichtfertig berichten, dass dieses Abkommen keine Rolle spielt für die Schweiz und andere, die gerade das Gegenteil davon meinen und den Teufel an die Wand malen. Wohltuend hebt sich die NZZ hervor, die verschiedene Branchenexperten hat zu Wort kommen lassen. Grob zusammengefasst ergeben sich folgende Einschätzungen:
Das heisst, dass die KMU, einmal mehr, gefordert sind, qualitativ hochwertige Produkte herzustellen, die dann zu kompetitiven Preisen auch weiterhin verkauft werden können in der Region Asien-Pazifik. Inklusive Bereitstellung einer optimalen Supply Chain inklusive gut organisierter Zollabwicklung, wo wir natürlich entsprechend unterstützen können!

Geschäftsprüfungsdelegation fordert Bundesrat auf, Ausfuhrbewilligungen für die Crypto AG wieder zu erteilen
Immer wenn ich das Gefühl habe, dass die unsägliche Affäre um die Crypto AG nun ein Ende hat, kommt wieder eine neue Nachricht rein und der Ball bleibt im Spiel. Vielleicht setzen die Verantwortlichen genau auf diese neueste Entwicklung und dann macht die letzte Meldung in dieser Sache auch wieder Sinn: Trotz fehlender Ausfuhrbewilligung bekommt die Crypto International weiterhin Exportaufträge in Millionenhöhe.
Tatsache ist, dass in der Zwischenzeit die Geheimdienstaufsicht des Parlaments die Affäre um das Zuger Unternehmen untersucht hat. Die Ergebnisse sind erschütternd und zeigen, dass diese Angelegenheit weit mehr als eine Affäre ist, sondern schon fast ein Skandal. Der am Dienstag publizierte Inspektionsbericht umfasst folgende Punkte:
Für die Crypto-Nachfolgefirma birgt dieser wenig schmeichelhafte Bericht der Geheimdienstaufsicht gute Neuigkeiten. Denn ihr wurden nach den Sommerferien die Ausfuhrbewilligungen verwehrt, was zur de-facto Geschäftsaufgabe geführt hat, weil keine Geräte mehr exportiert werden konnten. Für die Geschäftsprüfungsdelegation ist das ein klarer Verstoss gegen Treu und Glauben, der nur zustande gekommen sei wegen des Drucks der Medien auf die Behörden. Die Delegation fordert den Bundesrat auf, alle Exporteinschränkungen umgehend aufzuheben. Somit ist sicher: Fortsetzung folgt!
- Mit DocBox kann in Zukunft ein elektronisches Dossier mit allen Dokumenten des jeweiligen Tagesabschlusses (Rechnung, Borderaus, eVV Zoll und MWSt) bezogen werden
- Abfragen von mehr als 10 Tagen werden möglich – mit WebGUI gibt es eine Abfragebeschränkung von 10 Tagen je Abfragezeitraum
- Grafische Aufwertung

Mögliche weitere Exportverbote für Chemieprodukte mittels Nichterteilung von Ausfuhrbewilligungen
Nach dem letzte Woche ausgesprochenen Verbot 5 Pestizide werden mit einem Exportverbot belegt und viele weitere benötigen eine Ausfuhrbewilligung, befürchten die Verantwortlichen aus der Chemiebranche weitere Einschränkungen mittels Ausfuhrbewilligungen, die ihnen nicht erteilt werden.
Wie man aus Basel hört, wurde das Management der vorderhand betroffenen Firma Syngenta, vom Entscheid des Bundesrates überrascht. Denn die fünf Wirkstoffe sind hierzulande entweder gar nie hergestellt worden, oder sie werden es nicht mehr. Und dies zum Teil seit mehreren Jahrzehnten, wie aus der Branche verlautet. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass der Basler Chemiekonzern den Entscheid des Bundesrates kritisiert. Die Begründung der Bundesbehörden erfüllt den Konzern «mit Sorge», und zwar mit Blick auf etwaige weitere Exportverbote. Er bangt um die Planungs- und Rechtssicherheit in der Schweiz.
Doch schon der aktuelle Entscheid des Bundesrates bleibt nicht folgenlos, denn die fünf Wirkstoffe werden, wie erwähnt, im Ausland hergestellt. Sie gelangen teils zu Forschungszwecken in die Schweiz und werden später wieder exportiert mit Verfahren wie wir sie im Fachbegriff Reparaturverkehr / Ausbesserungsverkehr erklären. Ab 2021 dürfen diese Proben unser Land nicht mehr verlassen, was die Forschung und Entwicklung in der Schweiz gemäss einer Syngenta-Pressesprecherin behindert.

Eidgenössische Zollverwaltung wird das WebGUI für das Abholen von eVV per 31.12.2021 durch DocBox ersetzen
Die Eidgenössische Zollverwaltung hat angekündigt, das browserbasierende WebGUI zum Bezug von elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) bis Ende 2021 durch die neue Lösung DocBox im Rahmen des Projekts DaziT zu ersetzen. Entsprechende Pilottests mit Bezügern (Importeure, Exporteure) starten im Verlaufe des 4. Quartals 2020.
Das WebGUI hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden und Problemen im Produktivbetrieb geführt. Das führte im 2018 sogar dazu, dass ein Beitrag vom SRF dazu gedreht wurde und wir diesen in einer früheren Nachricht aufgriffen: Wieder Probleme mit dem WebGUI der Eidgenössischen Zollverwaltung beim Abholen der eVV – Bericht vom SRF.
Gemäss Zollverwaltung werden die Systeme WebGUI und DocBox bis Ende 2021 im Parallelbetrieb laufen. Anschliessend wird DocBox das bisherige WebGUI ersetzen und ein Bezug der elektronischen Dokumente wird dann nur noch über DocBox möglich sein. Diese Lösung scheint aber über einige Vorteile zu verfügen:
Die DocBox wird über das neue ePortal des Eidgenössisches Finanzdepartements aufrufbar sein. Wir werden wieder berichten, sobald wir Zugang zu einem Pilotkonto haben. Auch werden wir unser Webinar eVV Import ergänzen mit neuen Sequenzen, sobald die finale Version 1.0 der DocBox verfügbar ist. DocBox wird wie das WebGUI webbasierend und kostenlos sein. Und hoffentlich schneller…

5 Pestizide werden mit einem Exportverbot belegt und viele weitere benötigen eine Ausfuhrbewilligung
Überraschend hat der Bundesrat diese Woche die Bestimmungen für den Export von Pestiziden verschärft. Fünf Pflanzenschutzmittel dürfen gar nicht mehr exportiert werden, für über 100 braucht es neu eine Ausfuhrbewilligung. Damit geht die Regierung viel weiter als ursprünglich geplant und setzt weltweit ein Signal.
Seit Jahren machen Nichtregierungsorganisationen Druck, dass der Bundesrat Verbote und Beschränkungen einführt. Allerdings bewegte sich jahrelang nichts. Die Initianten wollen verhindern, dass problematische Pestizide, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, exportiert werden. Mit dem Entscheid, die Ausfuhr von fünf besonders problematischen Pestiziden ab 2021 zu verbieten, macht der Bundesrat überraschend vorwärts. Zudem erhöht er für rund hundert weitere Produkte, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, die Hürden: Neu brauchen die Hersteller eine Bewilligung für den Export. Der Bund erteilt diese auch nur, wenn eine «ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes» vorliegt.
Somit müssen Exporteure für ihre Zolltarifnummern im Tares die Hinweise studieren. Jede Firma mit solchen Produkten ist verpflichtet, sich zu informieren, ob er eine Bewilligung braucht oder die Ausfuhr gänzlich verboten ist. Die 5 ganz verbotenen Pestizide werden bei einer Zollanmeldung mit den entsprechenden Zolltarifnummern im e-dec Export ein Selektionsergebnis „gesperrt“ erhalten. Dann müssen die Begleitdokumente bei jeder Ausfuhr der Zollstelle eingereicht werden, was dazuführt, dass die Sendungen gar nicht exportiert werden können. Eine weitere Hürde für die bewilligungspflichtigen Pestizide ist, dass es eine „ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes“ braucht.
Es wird also viel schwieriger und aufwendiger, solche Produkte überhaupt noch zu exportieren. Wenn Sie mehr wissen wollen über die Thematik der verschiedenen Bewilligungen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder für unmittelbare Unterstützung die Dienstleistungen unserer Zollberatung.

Textilunternehmen Bethge AG aus Zofingen kann Exporte trotz Krise massiv steigern
Sie sind in der heutigen Zeit selten: Die Erfolgsmeldungen aus der Exportbranche. Umso mehr freuen wir uns, wieder einmal ein positives Beispiel publizieren zu können und das sogar aus einer Branche, die sowieso schon seit Längerem schwierige Zeiten durchlebt: Die Firma Bethge AG aus Zofingen konnte in den letzten zwölf Monaten zahlreiche neue Kunden im Ausland gewinnen und so die Exportquote von 5 auf 20 Prozent erhöhen.
Die Firma darf bald ihren 200. Geburtstag feiern und beeindruckt einerseits von der für die Textilbranche aussergewöhnlichen Sauberkeit der Hallen und andererseits von dem grossen Hightech-Maschinenpark. Sie verfügt über den modernsten Maschinenpark Europas zur Veredelung von Stoffen und sichert sich so die Konkurrenzfähigkeit. Allerdings bedingt dies auch, dass der Textilveredler im Vergleich zu Mitbewerbern äusserst schnell und flexibel arbeitet. Diese Eigenschaften sind heutzutage unabdingbar, um sowohl im harten Preiskampf wie auch in der aktuellen Corona-Situation wettbewerbsfähig zu bleiben. Zudem ermöglicht die exzellente Infrastruktur nicht nur eine hohe Qualität, sondern auch eine einzigartige Präzision.
Dabei hatte die Firma vor drei Jahren einen Schicksalsschlag erlitten, weil eine verheerende Überschwemmung rund 90 Prozent des Maschinenparks zerstört hat. Normalerweise wäre dies der Todesstoss für ein Unternehmen in einer kriselnden Branche. Doch die Besitzerfamilie gab nicht auf, weil man auch die Arbeitsplätze erhalten wollte. Mit einem Kapitaleinsatz von mehr als 20 Millionen Franken gelang der Wiederaufbau des Unternehmens. Heute präsentiert sich die Textilfirma, die 1834 gegründet wurde und somit auf eine bald 200-jährige Geschichte zurückschauen kann, moderner, innovativer und wettbewerbsfähiger denn je.
Wenn die Firma im Export weiter so zulegen kann, empfehlen wir den Verantwortlichen schon bald unser Seminar & Webinar Exportabwicklung. In diesem vermitteln wir das notwendige Rüstzeug, damit Exportsendungen ohne Zollprobleme beim Empfänger ankommen.

Amazon kündigt FBA-Programm auch für die Schweiz an und übernimmt damit Zölle und MWST für Händler
Es ist eine bekannte Tatsache: Die Schweiz ist zwar ein lukrativer Markt, aber die Eintrittshürden für ausländische Hersteller und Händler sind vergleichsweise hoch. Ein Hauptgrund dafür ist der Schweizerische Alleingang in Bezug auf die Abwicklung von Zöllen und Mehrwertsteuern. Hier will der Gigant Amazon mit ihrem FBA-Angebot ansetzen, das nun auch für die Schweiz angekündigt ist.
Das Programm „Fulfillment by Amazon“ (FBA) ist bereits für zahlreiche Staaten verfügbar, aber bisher nicht für die Schweiz. Dies soll sich gemäss Brancheninsidern ändern, indem es auf die Schweiz ausgedehnt wird. Dieser Amazon-Service ermöglicht Drittverkäufern, Amazon die Lagerung und Lieferung von ihren Produkten inklusive des Kundendiensts und des Reparaturverkehrs / Ausbesserungsverkehrs anzuvertrauen.
Somit werden Schweizer Kunden, die bei Amazon.de oder Amazon.co.uk einkaufen, nach der Lancierung eine viel grössere Auswahl an lieferbaren Produkten erhalten. Auf Anfrage der Plattform CE Today bestätigte ein Sprecher von Amazon Deutschland die Erweiterung des FBA-Programms auf die Schweiz. Ein Zeitrahmen dafür stehe jedoch noch nicht fest.
Die Ausweitung dieses Dienstes auf die Schweiz ist laut der Beratungsfirma Krooga eine Win-Win-Situation für Drittanbieter mit Produkten auf Amazon.de und Amazon.co.uk und deren Kunden. Die Artikel können in die Schweiz importiert werden, ohne dass sich diese Händler um die Schweizer Mehrwertsteuer und das Zollwesen kümmern müssen. Das wird die Anzahl der Anbieter vermutlich massiv erhöhen, denn viele Drittanbieter haben sich wegen den zahlreichen Schweizer Spezialgesetzen bisher gescheut.
Amazon verfügt bereits über Möglichkeiten zur digitalen Verzollung mittels der Schweizer Post für Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden. Diese Möglichkeiten werden zukünftig dank des FBA-Programms auch Dritthändler anbieten können. Amazon wird die Schweizer Zölle und Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden einziehen und dafür sorgen, dass diese bei der Einfuhr des Pakets korrekt an die Eidgenössische Zollverwaltung sowie die Steuerverwaltung gemeldet werden.

Trotz fehlender Ausfuhrbewilligung bekommt die Crypto International weiterhin Exportaufträge in Millionenhöhe
Noch ist es keinen Monat her, seit wir das letzte Mal vom Fall Crypto berichtet haben im Beitrag „Nach dem Entzug der Ausfuhrbewilligung für die Crypto gibt es nun ein politisches Nachspiel„. Nun wurde bekannt, dass die während der Kündigungszeit hergestellten Produkte der Firma weiterhin in grossen Stückzahlen von Kaufwilligen aus dem Ausland bestellt werden. Und dies, obwohl die Geräte wegen fehlender Ausfuhrbewilligung nach wie vor nicht exportiert werden dürfen.
Gemäss NZZ ist erst vor Kurzem eine weitere Bestellung am Firmensitz in Steinhausen (ZG) eingetroffen, wo die Marine eines Staates, der mit China im Zusammenhang mit dem Inselstreit im Südchinesischen Meer in Konflikt steht, bei der Crypto International AG chiffrierbare Kommunikations-Applikationen im Wert von mehreren Millionen Schweizer Franken bestellt hat. Dabei ist diese Bestellung nur eine von zahlreichen, die zuletzt trotz bestehendem Exportverbot eingegangen ist. Wie schon mehrfach berichtet, ist die Affäre Crypto ein Schauspiel sondergleichen, in der die Politik nicht den besten Eindruck hinterlässt. Seitdem das Wiedererwägungsgesuch des schwedischen Besitzerehepaars im Sommer 2020 vom Bundesrat abgelehnt wurde, dürfen die Geräte nicht ins Ausland geliefert werden.
In der Zwischenzeit hat die parlamentarische Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) den Fall untersucht und will den Bericht im November veröffentlichen. Eventuell ist danach eine finale Klärung des Sachverhalts durch die Bundesanwaltschaft zu erwarten. Wir bleiben dran!

Der Schweizer Pharmabranche droht Ungemach in den USA
Vor allem die beiden Multis Roche und Novartis haben jahrelang von grossartigen Bedingungen in den USA profitiert und massgeblich dazu beigetragen, dass die Schweizer Aussenhandelsstatistiken so gut aussehen. Und dies trotz der Corona-Krise. Nun aber droht der Pharmabranche Ungemach, weil die US-Politik einschreiten will wegen der hohen Preise.
Die USA sind eines der letzten Länder, in denen die Preise für Medikamente nicht vom Staat diktiert werden. Mittlerweile haben sie aber ein derartiges Niveau erreicht, dass sowohl Republikaner als auch Demokraten einschreiten wollen. Falls der Staat Preiskontrollen einführen wird, hätte vorab die Firma Roche viel zu verlieren, da sie im letzten Jahr rund 55 % der Verkäufe von 48,5 Mrd. Fr. in ihrer Pharmasparte in Amerika machte.
Die markant gestiegene Bedeutung der USA spiegelt sich auch in den Exporten nach Handelspartnern wider: Im Jahr 2019 beliefen sich die Exporte in die Vereinigten Staaten mit 25,5 Mrd. Fr. auf ein Vielfaches des Werts von 2009 und machen mittlerweile fast ein Viertel der gesamten Schweizer Ausfuhren von Pharmaprodukten aus! Die beiden Basler Multis Roche und Novartis stehen vor allem dank ihren Anlagen für die Produktion von Biotech-Medikamenten an der Spitze der Schweizer Exporteure. Sie haben dank ihrer Innovationsstärke in den vergangenen Jahren erheblich von der hohen Aufnahmebereitschaft des US-Markts für neuartige Therapien profitiert.
Doch nun scheint ein Umdenken in Amerika stattzufinden, sodass sich Vertreter aus beiden politischen Lagern geschworen haben, nicht länger tatenlos zuzusehen und den hohen Preisen einen Riegel zu schieben.

Ohne Importverzollung in Deutschland: Vertreter einer Schweizer Firma in Jestetten mit teuren Mustern durch Zoll geschnappt
Wir predigen es an unserem Seminar & Webinar Retouren, Reparaturen & Veredelungen immer wieder: Selbst kostenlose Muster müssen beim (ausländischen) Zoll angemeldet werden. Sonst kann es Ärger geben und teuer werden. Genau das ist dem Vertreter einer Firma in Jestetten (DE) passiert, als er mit einer Vielzahl hochwertiger und teurer Pflegeprodukte nach Deutschland einreiste, ohne sie zu deklarieren.
Mit einer Zollstreife auf einem Parkplatz im Stadtgebiet des grenznahen Jestetten hatte der 59-jährige Fahrer offenbar nicht gerechnet. Noch während des Abbiegens auf den Parkplatz bemerkte der Mann die Zöllner und versuchte daraufhin zu entkommen, was ihm aber nicht gelang. Bei der Fahrzeugkontrolle stellten die deutschen Beamten schnell fest, dass sich im Fahrzeug mehrere Pakete befanden.
Auf Nachfrage gab der Mann an, dass er die Ware bei der Einreise nach Deutschland nicht angemeldet habe, da sie lediglich kosmetische Muster und Proben im Wert von 300 Euro enthielten. Nach dem Öffnen der Sendung fanden die Zöllner darin jedoch keine Proben, sondern eine Vielzahl hochwertiger Pflegeprodukte. Bei der weiteren Durchsicht stellten sie fest, dass sich der Wert der Kosmetikartikel auf über 30’000 Euro belief!
Weil die mitgeführten Waren nicht angemeldet waren, wurde gegen den Fahrer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Als Sicherheit für die zu erwartende Geldstrafe musste er noch vor Ort 3000 Euro hinterlegen. Immerhin konnte der Mann nach Bezahlung der fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 7000 Euro seine Reise mit den Paketen fortsetzen.
Ob nun versehentlich oder absichtlich passiert: Wir sprechen immer von „kostenlos ist nicht wertlos!“. Speziell bei Reparaturen und Veredelungen stellt die Ermittlung des korrekten Warenwerts allerdings oft eine Herausforderung für Importeure und Exporteure dar. Dieses Thema haben wir in unserem Blogbeitrag Warenwert für die Verzollung richtig deklarieren.
- Diverse Wirtschaftsverbände und Handelskammern
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Switzerland Global Enterprise (S-GE)
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI mit ihrem Netzwerk Swissnex
- Präsenz Schweiz (PRS, EDA)
- Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV

Keine Chance wegen fehlender Ausfuhrbewilligung: Crypto International meldet Konkurs an
Die Affäre um die in Zug ansässige Firma Crypto nimmt ein ungutes Ende: Sie hat diese Woche Konkurs angemeldet. Vor den Sommerferien hatten wir berichtet Bundesrat verweigert der Crypto International AG die Ausfuhrbewilligung für ihre Geräte. Daraufhin haben die Eigentümer der Firma versucht, mittels eines Wiedererwägungsgesuchs das Verbot für die Ausfuhrbewilligung zu sistieren. Der Bundesrat ist jedoch diese Woche nicht darauf eingetreten und hält am vorläufigen Ausfuhrstopp fest.
Damit werfen die Eigentümer der Crypto International AG, das Nachfolgeunternehmen des umstrittenen Herstellers von Chiffriergeräten, der im Fokus der sogenannten Crypto-Affäre steht, definitiv das Handtuch. Das schwedische Besitzerpaar hat am Donnerstagmorgen beim Zuger Amt für Wirtschaft und Arbeit den Konkurs des Unternehmens angemeldet.
Die bereits vor 2 Monaten angekündigte Massenentlassung bei Crypto International ist somit automatisch vollzogen. Gemäss Firmensprecher waren dort von ursprünglich 85 Mitarbeitern zuletzt noch deren 70 beschäftigt. In einer finalen Pressenachricht melden sich die Eigentümer wie folgt: «Der fehlende Wille des Bundesrates, über unsere Ausfuhrgesuche zu befinden, kommt einem Exportverbot für unser Unternehmen gleich und entzieht damit Crypto International die Existenzgrundlage. Wir haben unermüdlich für die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden und für das Überleben unseres Unternehmens gekämpft. Jedoch waren wir gegen Behörden, die allein durch politisch motiviertes Handeln unserem Unternehmen die Existenzgrundlage entzogen, machtlos.»
Wenn Sie als Exportverantwortliche verhindern wollen, dass es überhaupt Probleme mit den Behörden gibt, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder nehmen Sie für kurzfristige und spezifische Anfragen die Dienste unserer Zollberatung in Anspruch!

Bundesrat trifft Vertreter der Schweizer Exportwirtschaft zu Corona-bedingten Gesprächen
Wie sehr deutlich in unseren Aussenhandelsstatistiken abzulesen, hat die Schweizerische Exportwirtschaft im zweiten Quartal 2020 wegen der Corona-Pandemie stark gelitten. Am 11. August hat Bundesrat Guy Parmelin deshalb Vertreter der Exportwirtschaft zu einem „Runden Tisch“ eingeladen.
Gemeinsam mit den Vertretern wurden die bestehenden Herausforderungen und notwendigen Schritte für eine beschleunigte Erholung von Schweizer Exporten besprochen. Denn die Exporte in ausländische Märkte sind für die Schweizer Wirtschaft und damit den Wohlstand in unserem Land äusserst wichtig. Im zweiten Quartal 2020 wies der schweizerische Aussenhandel einen historischen Rückgang aus, in dem alle Exportsparten ein Minus verzeichneten. Trotz einigen Lichtblicken und einem leichten Aufwärtstrend im Juni bleiben die zukünftigen Herausforderungen und Unsicherheiten für die Schweizer Exporteure weiterhin gross.
Am Runden Tisch nahmen folgende Vertreter teil:
Eines der Hauptthemen stellten dabei die krisenbedingten Massnahmen und Tätigkeiten von S-GE, der SERV, PRS und des Swissnex-Netzwerks dar.
Gemeinsam wurden die notwendigen Schritte für ein rasches Wiedererstarken der schweizerischen Exporte eruiert. Der Bund und die Wirtschaft wollen auch künftig eng zusammenarbeiten, um möglichst gute Voraussetzungen für eine rasche Erholung des schweizerischen Aussenhandels zu schaffen. Konkrete Ergebnisse und Massnahmen sind uns allerdings keine bekannt.
- In welchem Segment ist die Schweizer Uhrendindustrie Weltmarktführerin?
- Was ist das Volumen der gesamten Industrie im Vergleich zum US-Konzern Apple?
- Welches ist die bekannteste Marke und wie verkauft sich diese?
- Wem gehören die rund 350 Hersteller, die sich mit dem Label „Swiss made“ schmücken?
- Wieviel trägt die Uhrenindustrie zum Bruttoinland-Produkt (BIP) bei?
- Was passierte in den letzten 100 Jahren und wie ist der Einbruch der Zahlen wegen der Coronakrise einzuordnen?
- Wer ermöglicht der Schweizer Uhrenindustrie überhaupt diese Erfolge?
- Wohin gehen mittlerweile mehr als 50 % der Schweizer Uhren?

FineSolutions unterstützt Team Judo goes Orient bei Fragen der Zollabwicklung für karitatives Projekt
Das Team Judo goes Orient besteht aus sechs Judo-Kollegen, die sich zusammengetan haben, um Menschen in Not und Armut zu unterstützen. Jedes Mitglied dieser Gruppe bringt seine Erfahrungen ein und trägt damit dazu bei, dass grossartige humanitäre Projekte umgesetzt werden können. Dazu führen sie alle 4 Jahre eine Low-Budget Rally durch und bringen die bis dahin gesammelten Hilfsgüter aus der Schweiz zu den ausgewählten Hilfsobjekten. Ihr Ziel ist es, mit geringem Aufwand möglichst viel im Zielland zu erreichen. Nebst dem eigentlichen Sammeln der Güter (Bettwäsche, Teigwaren, Kinderkleider, Babykleider, Spielsachen, etc.) während 3 Jahren ist die grosse Herausforderung, die Ware danach im 4. Jahr ans Ziel zu bringen. Das bedarf einer ausgefeilten Organisation mit Routenplanung, Beladungsplanung, Visa und auch Wissen in der Zollabwicklung.
In dieser Sache wandte sich das Team Ende Juni an uns und fragte uns an, ob wir ihr humanitäres und karitatives Projekt in Sachen Zoll unterstützen könnten, da niemand im Team über dieses Wissen verfügt. Nach kurzer interner Besprechung in der Geschäftsleitung haben wir uns entschieden, dieses Projekt zu fördern und den Herren alle Unterstützung zu geben, damit die Ware aus der Schweiz über die diversen Zollgrenzen schlussendlich bis zu den Zielen der diesjährigen Rally gelangt: Ein Waisenhaus in Piatra Neamt (Rumänien) sowie ein Kinderheim in Tryavna (Bulgarien).
Intern haben wir Elin Meier von der Zollberatung damit beauftragt, alle Abklärungen und Vorbereitungen vorzunehmen, damit das Team Ende Juli ohne Zollprobleme ihren langen Weg aus der Schweiz über die verschiedenen Grenzen starten kann. Während dem die Schweizer Exportabwicklung problemlos zu organisieren war, so gestaltete sich die anschliessende Verzollung in die EU anspruchsvoller. Zumal wir unbedingt den karitativen Zweck des Projektes mittragen und unnötige Kosten vermeiden wollten. Eine Knacknuss war dabei insbesondere die Tatsache, dass das Team beabsichtigt, die Transportanhänger, mit denen die Ware transportiert wird, bei den Empfängern zu lassen. Im Rahmen ihrer Abklärungen ist Elin dann auf zwei spezialisierte Institutionen gestossen, die über grosses Wissen mit solchen Projekten verfügen: einerseits das Hilfs- und Missionswerk „Licht im Osten“ und andererseits die Firma Zollas Verzollungen GmbH.
In Zusammenarbeit mit diesen beiden konnten wir die weiteren Verzollungen vorbereiten, damit das Team am 25.7.2020 den Transport starten und damit die erste Grenze nach Deutschland hätte passieren können. Umso grösser ist die Enttäuschung bei allen Involvierten, dass die Rallye in letzter Minute wegen Corona abgesagt werden musste. Alles stand bereit, von den beladenen Anhängern über den Proviant bis eben zu den Zollformalitäten. Doch infolge der sehr unsicheren Situation in den zu durchquerenden Ländern und den Zielländern selbst, blieb dem Team nichts anderes übrig, als das Vorhaben vorderhand abzusagen. Wie es weitergeht, erfahren sie laufend im Judo goes Orient Blog.
Wir hoffen für das Team und die vorgesehenen Hilfsempfänger, dass das Vorhaben möglichst schnell doch noch umgesetzt werden kann und stehen ihm jederzeit gerne wieder unentgeltlich zur Verfügung!


Entlassungswelle am Anrollen bei Exportfirmen?
Die Hoffnungen, dass die Geschäfte nach dem Ende des Lockdowns wegen der Coronakrise, schnell wieder besser werden, scheinen sich nicht zu erfüllen. Diese Woche haben gleich fünf grosse Schweizer Unternehmen angekündigt, Stellen in grösserem Stile abzubauen und damit stellt sich die Frage, ob das erst der Anfang ist?
Natürlich musste man sich darauf einstellen, dass es zu Stellenstreichungen kommen wird. Der Wirtschaftsmotor läuft zwar wieder schneller seit dem Ende des Lockdowns und wir sehen auch wieder mehr Volumen bei den für den Export zwingenden Ausfuhrlisten. Doch von der vollen Leistung ist die Schweizer- und auch die Weltwirtschaft, weit entfernt. Das sieht man leider auch sehr gut an den Aussenhandelsstatistiken, die wir monatlich nachführen, sobald die Zahlen vom Bundesamt publiziert wurden. Es scheint, als würde die alte Normalität bis auf Weiteres, wenn überhaupt, nicht zurückkehren.
Vielmehr wird in der Wirtschaft von einer neuen Normalität gesprochen. Einer Normalität, in der das Geschäften von Unsicherheit geprägt ist und Exportgeschäfte schwieriger sind. Oftmals wird dann gespart, was vielerorts bedeutet, dass Stellen abgebaut werden. Gerade auch bei wichtigen Exportkunden läuft es gar nicht gut, wie etwa das Beispiel von Daimler zeigt, wo 30’000 Stellen auf dem Prüfstand stehen. Gerade Daimler wird auch von zahlreichen unserer Kunden beliefert.
In unserem Land blieben solche Hiobsbotschaften bisher weitgehend aus. Dazu beigetragen haben sicher die enormen Hilfen des Bundes, aber Kurzarbeit und Hilfskredite sind keine langfristige Lösung. Das zeigt sich jetzt mit dem ersten Auslaufen dieser Hilfspakete immer mehr. Kein Wunder, häufen sich auch bei uns die Stellenabbau-Meldungen. So wurde anfangs Woche bekannt, dass es bei den flugnahen Betrieben SR Technics, Gate Group und Swissport zu einem Abbau kommen soll. Zwei Tage später künden die beiden Industriekonzerne und exportlastigen Firmen Schindler und Sulzer an, Stellen streichen zu wollen. Sie werden – leider – voraussichtlich nicht die Letzten sein mit solchen Plänen.

Interessante Fakten über die drittwichtigste Exportbranche der Schweiz: Die Uhrenindustrie
Zwar wurde auch sie von der Coronakrise schwer erwischt: Die Schweizer Uhrenbranche. Aber sie bleibt das Symbol für Know-how und Präzision „Made in Switzerland“ und ist ein industrielles Flaggschiff. Ihre Produkte werden von zahlreichen Herstellern, wovon viele Kunden von uns sind, in die ganze Welt exportiert. Swissinfo hat dazu ein interessantes Branchendossier zusammengestellt.
Die Swissinfo-Redakteure beschäftigen sich in diesem Dossier mit 8 interessanten Aspekten:
Die Aufarbeitung dieser Fakten ist sehr kurzweilig gelungen und wird untermauert durch zahlreiche interaktive Grafiken, wie wir sie auch einsetzen in den Aussenhandelsstatistiken.

WOZ macht Liste der Schweizer Rüstungsproduzenten publik
Das mag nun Zufall sein oder eben Kalkül. Aber erst gestern haben wir berichtet Fast 90 % mehr Exporte von Schweizer Kriegsmaterial gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 und heute nun publiziert die Wochenzeitung WOZ eine Liste der Schweizer Rüstungsproduzenten, von denen die meisten exportieren. Das SECO gibt zwar Zahlen bekannt, aber nicht, welche Firmen und Produkte hinter diesen Zahlen stecken.
Mit dieser Aktion hat die WOZ nun das Geheimnis über die Rüstungslobby gelüftet, indem sie im Internet den „Rüstungsreport“ mit Exporteuren von Kriegsmaterialgütern im Jahr 2017 publiziert hat. Dafür haben die Journalisten der Wochenzeitung einen langen Atem gebraucht. 2015 hatte die Zeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vom Seco die Herausgabe der Namen sämtlicher Rüstungsexporteure verlangt. Die Behörde weigerte sich jedoch, indem sie argumentierte, dass die demokratisch legitimierte Kontrolle einzig durch die zuständige Kommission des Parlaments vorzunehmen sei und nicht durch die Öffentlichkeit.
Das Bundesgericht gab der WOZ jedoch letztes Jahr recht und wies die Beschwerde des Staatssekretariats ab. Rüstungsexporte seien immer wieder Gegenstand von kontroversen Debatten in Öffentlichkeit und Politik. Es sei jedoch Aufgabe der Medien, darüber zu berichten, ob die staatlichen Kontrollorgane ihren Pflichten nachkämen, befanden die obersten Richter in Lausanne.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie auch unter die Beschränkungen fallen könnten, weil Sie z.B. Dual-Use Güter haben, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder nehmen Sie für eine spezifische und umgehende Auskunft die Dienste unserer Zollberatung in Anspruch.