- Lehren aus den abgebrochenen Verhandlungen ziehen
- eine Standortbestimmung vornehmen
- neue Ziele setzen

Schweizer Diplomat schlägt nach Scheitern des Rahmenabkommens mit der EU vor ein Freihandelsabkommen à la Kanada zu prüfen
Über das Rahmenabkommen mit der EU haben wir in den letzten Jahren schon mehrmals geschrieben, zuletzt vor einem Jahr: EU erhöht den Druck wegen des Rahmenabkommens – die Schweizer Medizinaltechnik im Visier. Jetzt steht das Abkommen vor dem Aus und schon bald wird sich die Frage stellen, wie es denn nun weitergehen soll. Ein Schweizer Diplomat schlägt ein stufenweises Vorgehen vor inklusive Prüfung, ob die Schweiz nicht ein Freihandelsabkommen à la Kanada prüfen sollte.
Die Ideen stammen von Dr. Paul Widmer, Schweizer Diplomat und Lehrbeauftragter für internationale Beziehungen an der Universität St. Gallen. Er findet, dass die Differenzen zu gross sind zwischen den Parteien. Bundesrat Ignazio Cassis dürfte dem Gesamtbundesrat bald beantragen, die Verhandlungen abzubrechen. Dr. Widmer ist der Meinung, dass der Bundesrat richtig handelt, wenn er endlich den Reset-Knopf drückt. Doch eines ist sicher: Über kurz oder lang werden wir mit der EU wieder verhandeln. Bevor wir dies tun, schlägt er drei wichtige Dinge vor:
Unter seinen Punkten sind zwei sehr interessant in unserem Zusammenhang:
a) Im Rahmen der Standortbestimmung gibt er zu bedenken, dass der Aussenhandel mit der EU zwar sehr wichtig ist für die Schweiz. Er merkt aber an, dass seine Bedeutung sinkt, wie man das in der Grafik Exporte nach Handelspartner unserer Aussenhandelsstatistiken auch gut erkennen kann: Die grössten Wachstumsmärkte liegen nicht in der EU, sondern in Fernost und in Amerika. Dazu ein paar Zahlen: Die Warenexporte nach Deutschland stiegen zwischen 2000 und 2019 um 63 Prozent, jene in die USA jedoch um 154 Prozent. Früher war Deutschland der weitaus wichtigste Absatzmarkt. Nun liefern sich die beiden Länder ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Und die Exporte nach China waren letztes Jahr erstmals grösser als jene nach Italien oder Frankreich!
b) Zu den Zielen setzen vermerkt er, dass unser Wille zur Zusammenarbeit mit der EU nicht erlahmen darf. Aber wir müssten pragmatisch vorgehen und vorerst einmal eine Pause machen. Während dieser sollte man Dinge regeln, die nichts mit dem EU-Marktzugang zu tun haben, etwa das Forschungsabkommen oder die Kohäsionsmilliarde. Sodann sollten wir uns gemäss Widmer für die Wiederbelebung der Welthandelsorganisation einsetzen. Mittelfristig sollte die Schweiz auch Modelle wie ein Freihandelsabkommen à la Kanada prüfen.

Interview mit China-Kenner Kurt Haerri zu unserem Verhältnis mit diesem Riesenreich und dem Freihandelsabkommen
Die NZZ führte ein interessantes Interview mit dem China-Kenner Kurt Haerri, der zehn Jahre für Schindler in China tätig war. Dies nachdem der Bundesrat die China-Strategie der Schweiz vorgestellt hat. Der Experte äussert sich zum Menschenrechtsdialog, zum Freihandelsabkommen und zur Investitionskontrolle.
Kurt Haerri war von 2006 bis 2014 Präsident der Handelskammer Schweiz-China und 10 Jahre lang für die Firma Schindler in China tätig. Derzeit ist er Vorstandsmitglied der Handelskammer Schweiz-China und verantwortlich für die MEM-Industrie.
Gemäss Bundesratspapier sollen rund 1000 schweizerische Unternehmen in Bereichen wie Maschinenbau, Dienstleistungen und Konsumgüter in China investiert haben. Auf die Frage, wie stark solche Investoren überhaupt mit ihrem Herkunftsland assoziiert werden, meint Haerri, dass die Swissness gerade im chinesischen Binnenmarkt einen sehr hohen Stellenwert hat. Und das bedeutend höher, als es vielen in China aktiven Schweizer Unternehmungen bewusst sei. Aus chinesischer Sicht stünde die Schweiz für Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauen. Für den Erhalt dieser positiven Attribute der Wahrnehmung müssten wir aber immer mehr kämpfen.
Auf die Frage der NZZ, ob er es als realistisch und zielführend ansieht, Menschenrechtsbedingungen auch in die angestrebte Modernisierung des Freihandelsabkommens einfliessen zu lassen, antwortet er mit einem klaren Nein. Gemäss Haerri wird dieses Anliegen bereits im bestehenden, im Jahr 2013 unterzeichneten Freihandelsvertrag angesprochen. Der Freihandelsvertrag ist für ihn der falsche Ort, dieses Anliegen noch stärker einzubringen. Das würde weder den Menschen in China noch den Schweizer Firmen helfen.
Der Journalist wollte wissen, was es an dem Freihandelsabkommen überhaupt zu modernisieren gibt bzw. wo er konkreten Bedarf sieht. Haerri geht darauf ein, dass mit dem Inkrafttreten des Freihandelsvertrags im Jahr 2014 beispielsweise in der Maschinenindustrie lediglich 28 Prozent der 2800 Zolltarifpositionen von den Zöllen / Zollabgaben befreit worden sind. Die meisten Kategorien wurden über die Jahre schrittweise abgebaut. So werden bis 2024 insgesamt 92 Prozent der Tarifpositionen vollständig von Zöllen befreit sein. Damit könne die Maschinenindustrie zufrieden sein. Handlungsbedarf gäbe es sicher bei den Finanzdienstleistern wie Banken und Versicherungen oder auch bei der Uhrenindustrie. Diese Branchen wären im Öffnungsfahrplan im Vergleich mit der Maschinenindustrie klar im Rückstand.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, wie Ihre Firma korrekt vom Freihandelsabkommen mit China profitieren kann, empfehlen wir Ihnen unser Seminar & Webinar präferenzieller Warenursprung oder unsere Dienstleistungen in der Zollberatung.

Kommt die Schweiz dank des Freihandelsabkommens mit China relativ gut durch die Krise?
Die Schweiz ist im Vergleich zu den Nachbarstaaten bisher relativ glimpflich durch diese Krise gekommen, weshalb sich Marktbeobachter fragen, was die Gründe dafür sein mögen. Für den Branchenverband Swissmem ist klar, dass einer der Gründe das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China ist.
Dieses Riesenland ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Partner der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (sog. “MEM-Industrie”) geworden. Die Mitglieder exportieren aktuell viermal mehr nach China als noch vor 20 Jahren. Insgesamt machen die Exporte nach China sieben Prozent aller Schweizer MEM-Exporte aus, wie man das auch auf unserer Seite Aussenhandelsstatistiken sehr gut einsehen kann. Einige werden einwenden, dass sieben Prozent nicht gerade viel sind vor dem Hintergrund, dass mehr als die Hälfte aller Schweizer Industrie-Exporte in die EU verkauft werden.
Doch sind diese sieben Prozent wichtig, weil sich die Wirtschaft in China nach dem ersten Shutdown vor einem Jahr schneller wieder erholt hat als die unserer Nachbarn. Und davon profitieren gemäss Swissmem unsere Schweizer Industrieunternehmen. Primär natürlich vor allem diejenigen, die vor Ort oder mit Exporten im Geschäft sind. Nun zahlt sich aus, dass viele Unternehmen ihre Beziehungen zu China ausgebaut haben. Denn Industrieprodukte made in Switzerland sind gefragt, weil sie oftmals Nischenmärkte bedienen, wo die einheimische chinesische Konkurrenz noch nicht mithalten kann.
Zu diesem Erfolg trägt auch das Freihandelsabkommen bei, das die Schweiz vor Jahren als erstes europäisches Land mit China abgeschlossen hat. Das langfristige Ziel des Abkommens ist, dass in Zukunft 95 Prozent aller Produkte der Schweizer MEM-Industrie ohne Zölle / Zollabgaben nach China geliefert werden können.

Handelsabkommen CH-UK: Schweizer Export-Unternehmen drohen Zölle
Was wir schon seit mehr als drei Wochen in unserem Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unternehmen in der Schweiz? erwähnt haben, ist nun auch in der Tagespresse angekommen: Wegen der nicht kompatiblen Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem UK einerseits sowie der Schweiz und dem UK andererseits müssen Britische Kunden ab sofort in vielen Fällen Zölle / Zollabgaben bezahlen.
Dadurch werden Schweizer Produkte (noch) teurer, weshalb das Thema jetzt aufs Parkett kommt und es in die Tagespresse schafft. Denn nun geht die vom Bundesrat stets verkündete «Mind the Gap»-Strategie, wonach eine nahtlose Weiterführung des schweizerisch-britischen Handels gewährleistet werden sollte, ganz gleich, wie die Brexit-Verhandlungen mit der EU ausgingen, nicht mehr auf. Denn jetzt zeigt sich: Lückenlos ist die umgesetzte Strategie nicht. Ein wichtiger Teil der Schweizer Industrie sieht sich beim Export ins Vereinigte Königreich mit neuen Zöllen konfrontiert und dadurch gegenüber der EU-Konkurrenz benachteiligt.
Nun rächt sich, dass die Schweiz mit ihrem Abkommen so früh dran war. Denn aufgrund anderer Listenkriterien, die erst am 24.12. bekannt gegeben wurden, können EU-Vorleistungen und -Produkte bei Schweizer Erzeugnissen nicht mehr angerechnet werden. Bis dahin war unklar, ob die Listenregeln der beiden Freihandelsabkommen deckungsgleich sind. Nun stellt sich heraus, dass sie es eben nicht sind und nun zu den Problemen bzw. Zöllen führen.
Um das Problem zu lösen, müssten die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die EU ihre Ursprungs- /Listenregeln untereinander in Einklang bringen. Dies wäre theoretisch möglich, da seit dem Abschluss des Brexit-Abkommens alle drei über Handelsverträge verfügen, welche die Industriezölle gegenseitig auf null senken. Die einfachste Variante wäre, wenn wir mit dem Vereinigten Königreich Nachverhandlungen aufnehmen und die moderneren Ursprungsregeln aus dem Brexit-Freihandelsdeal übernehmen würden. In den vielen betroffenen Branchen hofft man, dass dies unverzüglich geschehen wird.
Ob und wann das geschehen wird, ist allerdings unklar zum jetzigen Zeitpunkt. In unserem Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung geben wir jedoch Tipps und Handlungsempfehlen, wie Sie eventuell trotzdem die Zollabgaben für ihre Kunden vermeiden können. Oder fragen Sie unsere Zollberatung an, die Ihnen umgehend helfen kann.

Seco erteilt schliesslich Ausfuhrbewilligung für zuvor beschlagnahmte Geräte der Crypto International AG
In einem der Themen, über die wir dieses Jahr oft berichtet haben, gibt es nun fast ein “Happy End”: Nachdem wir in der Crypto-Affäre zuletzt gemeldet haben Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Crypto wegen Verstoss Exportkontrolle ein, geht es jetzt schnell. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat die Ausfuhrbewilligung für die zuletzt beschlagnahmten Geräte erteilt.
Nachdem anfangs Dezember die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt hat, verfügte sie, die sichergestellten Chiffriergeräte an die betroffenen Unternehmen zurückzugeben. Es handelt sich dabei vor allem um die Crypto International AG sowie die TCG Legacy AG. Nachdem der Bundesrat in dieser Sache sehr passiv war, reagierte er diesen Mittwoch und teilte schliesslich mit, er habe das Seco angewiesen, die in Zusammenhang mit der Crypto-Affäre ausgesetzten Ausfuhrgesuche für Chiffriergeräte zu prüfen und zu bewilligen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Und noch am selben Tag verkündet der Mediensprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft, dass die beschlagnahmten Geräte ausgeführt werden können. Er hält fest: «Gestützt auf den Beschluss des Bundesrates hat das Seco als zuständige Bewilligungsbehörde die vom Bundesrat ursprünglich ausgesetzten Gesuche sowie die nachträglich unterbreiteten Gesuche der beiden betroffenen Firmen nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung geprüft und bewilligt».
Ob das der Crypto International AG überhaupt noch hilft, ist eine andere Frage. Denn sie hat in der Zwischenzeit einen Grossteil der Mitarbeiter abgebaut.
Falls Sie nicht in einen ähnlichen Krimi verwickelt werden möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder nutzen Sie die Möglichkeit für eine individuelle Zollberatung.

Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Crypto wegen Verstoss Exportkontrolle ein
Ein weiterer “Dauergast” in unseren Newsbeiträgen ist die Affäre um die Firma Crypto wegen des Verstosses gegen das Recht der Exportkontrolle, wo wir vor Kurzem schon ein Update gebracht haben. In diesem Beitrag geht es aber um die Fortsetzung dieses Artikels, den wir schon vor einiger Zeit publiziert haben: Seco erstattet Anzeige gegen Crypto AG wegen Täuschung bei Exportkontrolle.
Wie in diesem Beitrag erwähnt, hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im März 2020 bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafanzeige eingereicht mit dem Vorwurf, dass die Crypto International AG gegen das Güterkontrollgesetz verstosse. Daraufhin beschlagnahmte die Bundesanwaltschaft 400 Chiffriergeräte und der Bund sistierte die Ausfuhrbewilligung für die Chiffriergeräte.
Nun erfolgt die Wende, denn die Bundesanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein. Das ist per se schon überraschend, aber noch viel mehr die Begründung dafür: Weil der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) über die ganzen Manipulationsvorgänge im Bild gewesen sei, liege kein strafbares Verhalten vor, schreibt sie. Beim Strafverfahren ging es um die Frage, ob Personen aus dem Umfeld der Firma manipulierte Chiffriergeräte zum Export beantragt hatten. Konkret musste durch die BA abgeklärt werden, ob diese Personen bei den Ausfuhrbewilligungen den Sachverhalt verschleierten und wichtige Informationen falsch deklarierten. Nach ihrer Untersuchung kommt die BA zum Schluss, es gebe keine Anhaltspunkte für «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht». Die mit der Exportabwicklung der Chiffriergeräte beauftragten Personen hätten davon ausgehen müssen, dass diese Ausfuhr rechtmässig sei. Daher habe die Bundesanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens verfügt.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie für Ihre Produkte unter das Güterkontrollgesetz fallen und damit entsprechende Ausfuhrbewilligungen benötigen, besuchen Sie unser Seminar & Webinar Exportkontrolle. Oder nehmen Sie direkt die Dienste unserer Zollberatung in Anspruch.

Achtung vor Fulfillment by Amazon (FBA)-Programm wegen Steuern und Zöllen
Amazon bietet den teilnehmen Händlern verschiedene Programme an, mit deren Hilfen die Händler mehr verkaufen können. Eines davon nennt sich “Fulfillment by Amazon” (FBA). Dieses wurde nun still und heimlich erweitertet und Händler, die nicht aufpassen, können plötzlich im Empfängerland des Kunden zur Kasse kommen mit Steuern und Zöllen / Zollabgaben.
Dabei war die Idee des FBA-Programms durchaus gut: Der Händler sendet seine Ware an ein Amazon-Logistikzentrum. Amazon kümmert sich danach um die Lagerung – und, sobald eine Bestellung eintrifft, auch um Verpackung, Lieferung, Kundenservice und Retourenabwicklung. Dabei beinhaltete das FBA-Programm auch die Möglichkeit, das Handling der Ware in andere europäische Länder. Nun hat der Riese diesen “Service” erweitert, indem die Waren jetzt weltweit versendet werden. Und zwar automatisch, wenn Händler, die am FBA-Programm teilnehmen, diese Funktion nicht deaktiviert haben.
Und das ist sehr gefährlich für Firmen, die sich im Steuer- und Zollrecht des Empfängerlandes nicht auskennen. Denn dann kann es richtig teuer und kompliziert werden, weil die meisten Länder Vorschriften erlassen haben, die man kennen muss als Importeur. Das ist übrigens einer der Gründe, weshalb wir in den meisten Fällen vom Incoterms® DDP abraten, wie wir das in diesem Blog auch beschrieben haben: Incoterms® DDP: Wer es «einfach» will, bezahlt mehr
Firmen, die sich nicht auskennen (und das werden die meisten sein), wird dringend angeraten, die Option “Weltweiter Amazon-Versand” umgehend wieder zu deaktivieren!
- Internationale (Pharma)firmen:
Diese werden in Zukunft noch verstärkter darauf achten, ihre Werke und Supply Chains innerhalb der Staaten dieses Abkommens anzusiedeln bzw. die Logistikketten n entsprechend auszurichten. - KMU’s:
Für diese besteht nach Meinung der NZZ tatsächlich eine gewisse Gefahr, sofern sie nicht sehr spezialisiert sind. Denn durch diesen regionalen Trend werden die bisherigen Kunden in den Ländern versuchen, die Schweizer Lieferanten durch solche innerhalb des RCEP-Abkommens zu ersetzen. - Der «Nachrichtendienst im Nachrichtendienst»
- Nichtwissen der politischen Führung
- Markus Seiler als EDA-Generalsekretär «untragbar»
- Akten vernichten, Geheimnisse wegsperren

Auswirkungen des Freihandelsabkommens RCEP auf Schweizer Exporteure
Bekanntlich wurde am letzten Wochenende das bisher bedeutendste Freihandelsabkommen “Regional Comprehensive Economic Partnership” (RCEP) von fünfzehn Staaten der Asien-Pazifik-Region unterschrieben. Die Frage stellt sich somit, was die Auswirkungen auf Schweizer Exporteure sein werden?
Mit der Unterzeichnung ist in Fernost die grösste Freihandelszone der Welt mit 2,2 Milliarden Konsumenten und einem Drittel der globalen Wirtschaftsleistung entstanden. Dabei geht das Vertragswerk viel weiter als einen blossen Abbau von Zöllen / Zollabgaben: So regelt das Abkommen unter anderem auch den Verbraucherschutz bei E-Commercetransaktionen sowie den Schutz geistigen Eigentums. Zudem öffnet es Branchen wie Finanzdienstleistungen und Telekommunikation für gegenseitige Investitionen. Der RCEP-Vertrag in Verbindung mit dem “Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership”, dem zweiten multilateralen Abkommen in Asien, könnte die Weichen stellen für die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums, ähnlich dem in der EU oder der Nafta-Region in Nord- und Mittelamerika.
Damit stellt sich die Frage, inwieweit unsere Exportindustrie davon betroffen ist, da der Trend mit RCEP hin zu mehr regionalen Wertschöpfungsketten geht. Bei der Durchsicht der verschiedenen Beurteilungen dieser Frage in den einschlägigen Foren und Plattformen ist mir aufgefallen, dass es wie zwei Lager gibt: Solche, die leichtfertig berichten, dass dieses Abkommen keine Rolle spielt für die Schweiz und andere, die gerade das Gegenteil davon meinen und den Teufel an die Wand malen. Wohltuend hebt sich die NZZ hervor, die verschiedene Branchenexperten hat zu Wort kommen lassen. Grob zusammengefasst ergeben sich folgende Einschätzungen:
Das heisst, dass die KMU, einmal mehr, gefordert sind, qualitativ hochwertige Produkte herzustellen, die dann zu kompetitiven Preisen auch weiterhin verkauft werden können in der Region Asien-Pazifik. Inklusive Bereitstellung einer optimalen Supply Chain inklusive gut organisierter Zollabwicklung, wo wir natürlich entsprechend unterstützen können!

Geschäftsprüfungsdelegation fordert Bundesrat auf, Ausfuhrbewilligungen für die Crypto AG wieder zu erteilen
Immer wenn ich das Gefühl habe, dass die unsägliche Affäre um die Crypto AG nun ein Ende hat, kommt wieder eine neue Nachricht rein und der Ball bleibt im Spiel. Vielleicht setzen die Verantwortlichen genau auf diese neueste Entwicklung und dann macht die letzte Meldung in dieser Sache auch wieder Sinn: Trotz fehlender Ausfuhrbewilligung bekommt die Crypto International weiterhin Exportaufträge in Millionenhöhe.
Tatsache ist, dass in der Zwischenzeit die Geheimdienstaufsicht des Parlaments die Affäre um das Zuger Unternehmen untersucht hat. Die Ergebnisse sind erschütternd und zeigen, dass diese Angelegenheit weit mehr als eine Affäre ist, sondern schon fast ein Skandal. Der am Dienstag publizierte Inspektionsbericht umfasst folgende Punkte:
Für die Crypto-Nachfolgefirma birgt dieser wenig schmeichelhafte Bericht der Geheimdienstaufsicht gute Neuigkeiten. Denn ihr wurden nach den Sommerferien die Ausfuhrbewilligungen verwehrt, was zur de-facto Geschäftsaufgabe geführt hat, weil keine Geräte mehr exportiert werden konnten. Für die Geschäftsprüfungsdelegation ist das ein klarer Verstoss gegen Treu und Glauben, der nur zustande gekommen sei wegen des Drucks der Medien auf die Behörden. Die Delegation fordert den Bundesrat auf, alle Exporteinschränkungen umgehend aufzuheben. Somit ist sicher: Fortsetzung folgt!
- Mit DocBox kann in Zukunft ein elektronisches Dossier mit allen Dokumenten des jeweiligen Tagesabschlusses (Rechnung, Borderaus, eVV Zoll und MWSt) bezogen werden
- Abfragen von mehr als 10 Tagen werden möglich – mit WebGUI gibt es eine Abfragebeschränkung von 10 Tagen je Abfragezeitraum
- Grafische Aufwertung

Mögliche weitere Exportverbote für Chemieprodukte mittels Nichterteilung von Ausfuhrbewilligungen
Nach dem letzte Woche ausgesprochenen Verbot 5 Pestizide werden mit einem Exportverbot belegt und viele weitere benötigen eine Ausfuhrbewilligung, befürchten die Verantwortlichen aus der Chemiebranche weitere Einschränkungen mittels Ausfuhrbewilligungen, die ihnen nicht erteilt werden.
Wie man aus Basel hört, wurde das Management der vorderhand betroffenen Firma Syngenta, vom Entscheid des Bundesrates überrascht. Denn die fünf Wirkstoffe sind hierzulande entweder gar nie hergestellt worden, oder sie werden es nicht mehr. Und dies zum Teil seit mehreren Jahrzehnten, wie aus der Branche verlautet. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass der Basler Chemiekonzern den Entscheid des Bundesrates kritisiert. Die Begründung der Bundesbehörden erfüllt den Konzern «mit Sorge», und zwar mit Blick auf etwaige weitere Exportverbote. Er bangt um die Planungs- und Rechtssicherheit in der Schweiz.
Doch schon der aktuelle Entscheid des Bundesrates bleibt nicht folgenlos, denn die fünf Wirkstoffe werden, wie erwähnt, im Ausland hergestellt. Sie gelangen teils zu Forschungszwecken in die Schweiz und werden später wieder exportiert mit Verfahren wie wir sie im Fachbegriff Reparaturverkehr / Ausbesserungsverkehr erklären. Ab 2021 dürfen diese Proben unser Land nicht mehr verlassen, was die Forschung und Entwicklung in der Schweiz gemäss einer Syngenta-Pressesprecherin behindert.

Eidgenössische Zollverwaltung wird das WebGUI für das Abholen von eVV per 31.12.2021 durch DocBox ersetzen
Die Eidgenössische Zollverwaltung hat angekündigt, das browserbasierende WebGUI zum Bezug von elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) bis Ende 2021 durch die neue Lösung DocBox im Rahmen des Projekts DaziT zu ersetzen. Entsprechende Pilottests mit Bezügern (Importeure, Exporteure) starten im Verlaufe des 4. Quartals 2020.
Das WebGUI hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden und Problemen im Produktivbetrieb geführt. Das führte im 2018 sogar dazu, dass ein Beitrag vom SRF dazu gedreht wurde und wir diesen in einer früheren Nachricht aufgriffen: Wieder Probleme mit dem WebGUI der Eidgenössischen Zollverwaltung beim Abholen der eVV – Bericht vom SRF.
Gemäss Zollverwaltung werden die Systeme WebGUI und DocBox bis Ende 2021 im Parallelbetrieb laufen. Anschliessend wird DocBox das bisherige WebGUI ersetzen und ein Bezug der elektronischen Dokumente wird dann nur noch über DocBox möglich sein. Diese Lösung scheint aber über einige Vorteile zu verfügen:
Die DocBox wird über das neue ePortal des Eidgenössisches Finanzdepartements aufrufbar sein. Wir werden wieder berichten, sobald wir Zugang zu einem Pilotkonto haben. Auch werden wir unser Webinar eVV Import ergänzen mit neuen Sequenzen, sobald die finale Version 1.0 der DocBox verfügbar ist. DocBox wird wie das WebGUI webbasierend und kostenlos sein. Und hoffentlich schneller…

5 Pestizide werden mit einem Exportverbot belegt und viele weitere benötigen eine Ausfuhrbewilligung
Überraschend hat der Bundesrat diese Woche die Bestimmungen für den Export von Pestiziden verschärft. Fünf Pflanzenschutzmittel dürfen gar nicht mehr exportiert werden, für über 100 braucht es neu eine Ausfuhrbewilligung. Damit geht die Regierung viel weiter als ursprünglich geplant und setzt weltweit ein Signal.
Seit Jahren machen Nichtregierungsorganisationen Druck, dass der Bundesrat Verbote und Beschränkungen einführt. Allerdings bewegte sich jahrelang nichts. Die Initianten wollen verhindern, dass problematische Pestizide, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, exportiert werden. Mit dem Entscheid, die Ausfuhr von fünf besonders problematischen Pestiziden ab 2021 zu verbieten, macht der Bundesrat überraschend vorwärts. Zudem erhöht er für rund hundert weitere Produkte, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, die Hürden: Neu brauchen die Hersteller eine Bewilligung für den Export. Der Bund erteilt diese auch nur, wenn eine «ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes» vorliegt.
Somit müssen Exporteure für ihre Zolltarifnummern im Tares die Hinweise studieren. Jede Firma mit solchen Produkten ist verpflichtet, sich zu informieren, ob er eine Bewilligung braucht oder die Ausfuhr gänzlich verboten ist. Die 5 ganz verbotenen Pestizide werden bei einer Zollanmeldung mit den entsprechenden Zolltarifnummern im e-dec Export ein Selektionsergebnis “gesperrt” erhalten. Dann müssen die Begleitdokumente bei jeder Ausfuhr der Zollstelle eingereicht werden, was dazuführt, dass die Sendungen gar nicht exportiert werden können. Eine weitere Hürde für die bewilligungspflichtigen Pestizide ist, dass es eine “ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes” braucht.
Es wird also viel schwieriger und aufwendiger, solche Produkte überhaupt noch zu exportieren. Wenn Sie mehr wissen wollen über die Thematik der verschiedenen Bewilligungen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder für unmittelbare Unterstützung die Dienstleistungen unserer Zollberatung.

Textilunternehmen Bethge AG aus Zofingen kann Exporte trotz Krise massiv steigern
Sie sind in der heutigen Zeit selten: Die Erfolgsmeldungen aus der Exportbranche. Umso mehr freuen wir uns, wieder einmal ein positives Beispiel publizieren zu können und das sogar aus einer Branche, die sowieso schon seit Längerem schwierige Zeiten durchlebt: Die Firma Bethge AG aus Zofingen konnte in den letzten zwölf Monaten zahlreiche neue Kunden im Ausland gewinnen und so die Exportquote von 5 auf 20 Prozent erhöhen.
Die Firma darf bald ihren 200. Geburtstag feiern und beeindruckt einerseits von der für die Textilbranche aussergewöhnlichen Sauberkeit der Hallen und andererseits von dem grossen Hightech-Maschinenpark. Sie verfügt über den modernsten Maschinenpark Europas zur Veredelung von Stoffen und sichert sich so die Konkurrenzfähigkeit. Allerdings bedingt dies auch, dass der Textilveredler im Vergleich zu Mitbewerbern äusserst schnell und flexibel arbeitet. Diese Eigenschaften sind heutzutage unabdingbar, um sowohl im harten Preiskampf wie auch in der aktuellen Corona-Situation wettbewerbsfähig zu bleiben. Zudem ermöglicht die exzellente Infrastruktur nicht nur eine hohe Qualität, sondern auch eine einzigartige Präzision.
Dabei hatte die Firma vor drei Jahren einen Schicksalsschlag erlitten, weil eine verheerende Überschwemmung rund 90 Prozent des Maschinenparks zerstört hat. Normalerweise wäre dies der Todesstoss für ein Unternehmen in einer kriselnden Branche. Doch die Besitzerfamilie gab nicht auf, weil man auch die Arbeitsplätze erhalten wollte. Mit einem Kapitaleinsatz von mehr als 20 Millionen Franken gelang der Wiederaufbau des Unternehmens. Heute präsentiert sich die Textilfirma, die 1834 gegründet wurde und somit auf eine bald 200-jährige Geschichte zurückschauen kann, moderner, innovativer und wettbewerbsfähiger denn je.
Wenn die Firma im Export weiter so zulegen kann, empfehlen wir den Verantwortlichen schon bald unser Seminar & Webinar Exportabwicklung. In diesem vermitteln wir das notwendige Rüstzeug, damit Exportsendungen ohne Zollprobleme beim Empfänger ankommen.

Amazon kündigt FBA-Programm auch für die Schweiz an und übernimmt damit Zölle und MWST für Händler
Es ist eine bekannte Tatsache: Die Schweiz ist zwar ein lukrativer Markt, aber die Eintrittshürden für ausländische Hersteller und Händler sind vergleichsweise hoch. Ein Hauptgrund dafür ist der Schweizerische Alleingang in Bezug auf die Abwicklung von Zöllen und Mehrwertsteuern. Hier will der Gigant Amazon mit ihrem FBA-Angebot ansetzen, das nun auch für die Schweiz angekündigt ist.
Das Programm “Fulfillment by Amazon” (FBA) ist bereits für zahlreiche Staaten verfügbar, aber bisher nicht für die Schweiz. Dies soll sich gemäss Brancheninsidern ändern, indem es auf die Schweiz ausgedehnt wird. Dieser Amazon-Service ermöglicht Drittverkäufern, Amazon die Lagerung und Lieferung von ihren Produkten inklusive des Kundendiensts und des Reparaturverkehrs / Ausbesserungsverkehrs anzuvertrauen.
Somit werden Schweizer Kunden, die bei Amazon.de oder Amazon.co.uk einkaufen, nach der Lancierung eine viel grössere Auswahl an lieferbaren Produkten erhalten. Auf Anfrage der Plattform CE Today bestätigte ein Sprecher von Amazon Deutschland die Erweiterung des FBA-Programms auf die Schweiz. Ein Zeitrahmen dafür stehe jedoch noch nicht fest.
Die Ausweitung dieses Dienstes auf die Schweiz ist laut der Beratungsfirma Krooga eine Win-Win-Situation für Drittanbieter mit Produkten auf Amazon.de und Amazon.co.uk und deren Kunden. Die Artikel können in die Schweiz importiert werden, ohne dass sich diese Händler um die Schweizer Mehrwertsteuer und das Zollwesen kümmern müssen. Das wird die Anzahl der Anbieter vermutlich massiv erhöhen, denn viele Drittanbieter haben sich wegen den zahlreichen Schweizer Spezialgesetzen bisher gescheut.
Amazon verfügt bereits über Möglichkeiten zur digitalen Verzollung mittels der Schweizer Post für Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden. Diese Möglichkeiten werden zukünftig dank des FBA-Programms auch Dritthändler anbieten können. Amazon wird die Schweizer Zölle und Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden einziehen und dafür sorgen, dass diese bei der Einfuhr des Pakets korrekt an die Eidgenössische Zollverwaltung sowie die Steuerverwaltung gemeldet werden.

Trotz fehlender Ausfuhrbewilligung bekommt die Crypto International weiterhin Exportaufträge in Millionenhöhe
Noch ist es keinen Monat her, seit wir das letzte Mal vom Fall Crypto berichtet haben im Beitrag “Nach dem Entzug der Ausfuhrbewilligung für die Crypto gibt es nun ein politisches Nachspiel“. Nun wurde bekannt, dass die während der Kündigungszeit hergestellten Produkte der Firma weiterhin in grossen Stückzahlen von Kaufwilligen aus dem Ausland bestellt werden. Und dies, obwohl die Geräte wegen fehlender Ausfuhrbewilligung nach wie vor nicht exportiert werden dürfen.
Gemäss NZZ ist erst vor Kurzem eine weitere Bestellung am Firmensitz in Steinhausen (ZG) eingetroffen, wo die Marine eines Staates, der mit China im Zusammenhang mit dem Inselstreit im Südchinesischen Meer in Konflikt steht, bei der Crypto International AG chiffrierbare Kommunikations-Applikationen im Wert von mehreren Millionen Schweizer Franken bestellt hat. Dabei ist diese Bestellung nur eine von zahlreichen, die zuletzt trotz bestehendem Exportverbot eingegangen ist. Wie schon mehrfach berichtet, ist die Affäre Crypto ein Schauspiel sondergleichen, in der die Politik nicht den besten Eindruck hinterlässt. Seitdem das Wiedererwägungsgesuch des schwedischen Besitzerehepaars im Sommer 2020 vom Bundesrat abgelehnt wurde, dürfen die Geräte nicht ins Ausland geliefert werden.
In der Zwischenzeit hat die parlamentarische Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) den Fall untersucht und will den Bericht im November veröffentlichen. Eventuell ist danach eine finale Klärung des Sachverhalts durch die Bundesanwaltschaft zu erwarten. Wir bleiben dran!

Der Schweizer Pharmabranche droht Ungemach in den USA
Vor allem die beiden Multis Roche und Novartis haben jahrelang von grossartigen Bedingungen in den USA profitiert und massgeblich dazu beigetragen, dass die Schweizer Aussenhandelsstatistiken so gut aussehen. Und dies trotz der Corona-Krise. Nun aber droht der Pharmabranche Ungemach, weil die US-Politik einschreiten will wegen der hohen Preise.
Die USA sind eines der letzten Länder, in denen die Preise für Medikamente nicht vom Staat diktiert werden. Mittlerweile haben sie aber ein derartiges Niveau erreicht, dass sowohl Republikaner als auch Demokraten einschreiten wollen. Falls der Staat Preiskontrollen einführen wird, hätte vorab die Firma Roche viel zu verlieren, da sie im letzten Jahr rund 55 % der Verkäufe von 48,5 Mrd. Fr. in ihrer Pharmasparte in Amerika machte.
Die markant gestiegene Bedeutung der USA spiegelt sich auch in den Exporten nach Handelspartnern wider: Im Jahr 2019 beliefen sich die Exporte in die Vereinigten Staaten mit 25,5 Mrd. Fr. auf ein Vielfaches des Werts von 2009 und machen mittlerweile fast ein Viertel der gesamten Schweizer Ausfuhren von Pharmaprodukten aus! Die beiden Basler Multis Roche und Novartis stehen vor allem dank ihren Anlagen für die Produktion von Biotech-Medikamenten an der Spitze der Schweizer Exporteure. Sie haben dank ihrer Innovationsstärke in den vergangenen Jahren erheblich von der hohen Aufnahmebereitschaft des US-Markts für neuartige Therapien profitiert.
Doch nun scheint ein Umdenken in Amerika stattzufinden, sodass sich Vertreter aus beiden politischen Lagern geschworen haben, nicht länger tatenlos zuzusehen und den hohen Preisen einen Riegel zu schieben.

Ohne Importverzollung in Deutschland: Vertreter einer Schweizer Firma in Jestetten mit teuren Mustern durch Zoll geschnappt
Wir predigen es an unserem Seminar & Webinar Retouren, Reparaturen & Veredelungen immer wieder: Selbst kostenlose Muster müssen beim (ausländischen) Zoll angemeldet werden. Sonst kann es Ärger geben und teuer werden. Genau das ist dem Vertreter einer Firma in Jestetten (DE) passiert, als er mit einer Vielzahl hochwertiger und teurer Pflegeprodukte nach Deutschland einreiste, ohne sie zu deklarieren.
Mit einer Zollstreife auf einem Parkplatz im Stadtgebiet des grenznahen Jestetten hatte der 59-jährige Fahrer offenbar nicht gerechnet. Noch während des Abbiegens auf den Parkplatz bemerkte der Mann die Zöllner und versuchte daraufhin zu entkommen, was ihm aber nicht gelang. Bei der Fahrzeugkontrolle stellten die deutschen Beamten schnell fest, dass sich im Fahrzeug mehrere Pakete befanden.
Auf Nachfrage gab der Mann an, dass er die Ware bei der Einreise nach Deutschland nicht angemeldet habe, da sie lediglich kosmetische Muster und Proben im Wert von 300 Euro enthielten. Nach dem Öffnen der Sendung fanden die Zöllner darin jedoch keine Proben, sondern eine Vielzahl hochwertiger Pflegeprodukte. Bei der weiteren Durchsicht stellten sie fest, dass sich der Wert der Kosmetikartikel auf über 30’000 Euro belief!
Weil die mitgeführten Waren nicht angemeldet waren, wurde gegen den Fahrer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Als Sicherheit für die zu erwartende Geldstrafe musste er noch vor Ort 3000 Euro hinterlegen. Immerhin konnte der Mann nach Bezahlung der fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 7000 Euro seine Reise mit den Paketen fortsetzen.
Ob nun versehentlich oder absichtlich passiert: Wir sprechen immer von “kostenlos ist nicht wertlos!”. Speziell bei Reparaturen und Veredelungen stellt die Ermittlung des korrekten Warenwerts allerdings oft eine Herausforderung für Importeure und Exporteure dar. Dieses Thema haben wir in unserem Blogbeitrag Warenwert für die Verzollung richtig deklarieren.
- Diverse Wirtschaftsverbände und Handelskammern
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Switzerland Global Enterprise (S-GE)
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI mit ihrem Netzwerk Swissnex
- Präsenz Schweiz (PRS, EDA)
- Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV

Keine Chance wegen fehlender Ausfuhrbewilligung: Crypto International meldet Konkurs an
Die Affäre um die in Zug ansässige Firma Crypto nimmt ein ungutes Ende: Sie hat diese Woche Konkurs angemeldet. Vor den Sommerferien hatten wir berichtet Bundesrat verweigert der Crypto International AG die Ausfuhrbewilligung für ihre Geräte. Daraufhin haben die Eigentümer der Firma versucht, mittels eines Wiedererwägungsgesuchs das Verbot für die Ausfuhrbewilligung zu sistieren. Der Bundesrat ist jedoch diese Woche nicht darauf eingetreten und hält am vorläufigen Ausfuhrstopp fest.
Damit werfen die Eigentümer der Crypto International AG, das Nachfolgeunternehmen des umstrittenen Herstellers von Chiffriergeräten, der im Fokus der sogenannten Crypto-Affäre steht, definitiv das Handtuch. Das schwedische Besitzerpaar hat am Donnerstagmorgen beim Zuger Amt für Wirtschaft und Arbeit den Konkurs des Unternehmens angemeldet.
Die bereits vor 2 Monaten angekündigte Massenentlassung bei Crypto International ist somit automatisch vollzogen. Gemäss Firmensprecher waren dort von ursprünglich 85 Mitarbeitern zuletzt noch deren 70 beschäftigt. In einer finalen Pressenachricht melden sich die Eigentümer wie folgt: «Der fehlende Wille des Bundesrates, über unsere Ausfuhrgesuche zu befinden, kommt einem Exportverbot für unser Unternehmen gleich und entzieht damit Crypto International die Existenzgrundlage. Wir haben unermüdlich für die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden und für das Überleben unseres Unternehmens gekämpft. Jedoch waren wir gegen Behörden, die allein durch politisch motiviertes Handeln unserem Unternehmen die Existenzgrundlage entzogen, machtlos.»
Wenn Sie als Exportverantwortliche verhindern wollen, dass es überhaupt Probleme mit den Behörden gibt, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder nehmen Sie für kurzfristige und spezifische Anfragen die Dienste unserer Zollberatung in Anspruch!

Bundesrat trifft Vertreter der Schweizer Exportwirtschaft zu Corona-bedingten Gesprächen
Wie sehr deutlich in unseren Aussenhandelsstatistiken abzulesen, hat die Schweizerische Exportwirtschaft im zweiten Quartal 2020 wegen der Corona-Pandemie stark gelitten. Am 11. August hat Bundesrat Guy Parmelin deshalb Vertreter der Exportwirtschaft zu einem “Runden Tisch” eingeladen.
Gemeinsam mit den Vertretern wurden die bestehenden Herausforderungen und notwendigen Schritte für eine beschleunigte Erholung von Schweizer Exporten besprochen. Denn die Exporte in ausländische Märkte sind für die Schweizer Wirtschaft und damit den Wohlstand in unserem Land äusserst wichtig. Im zweiten Quartal 2020 wies der schweizerische Aussenhandel einen historischen Rückgang aus, in dem alle Exportsparten ein Minus verzeichneten. Trotz einigen Lichtblicken und einem leichten Aufwärtstrend im Juni bleiben die zukünftigen Herausforderungen und Unsicherheiten für die Schweizer Exporteure weiterhin gross.
Am Runden Tisch nahmen folgende Vertreter teil:
Eines der Hauptthemen stellten dabei die krisenbedingten Massnahmen und Tätigkeiten von S-GE, der SERV, PRS und des Swissnex-Netzwerks dar.
Gemeinsam wurden die notwendigen Schritte für ein rasches Wiedererstarken der schweizerischen Exporte eruiert. Der Bund und die Wirtschaft wollen auch künftig eng zusammenarbeiten, um möglichst gute Voraussetzungen für eine rasche Erholung des schweizerischen Aussenhandels zu schaffen. Konkrete Ergebnisse und Massnahmen sind uns allerdings keine bekannt.