
Eidgenössische Zollverwaltung bewilligt Import von Billigmilch im Veredelungsverkehr
Die Eidgenössische Zollverwaltung hat überraschend das Gesuch einer Käserei genehmigt, Milch aus Deutschland im Veredelungsverkehr zu importieren, hierzulande zu Käse zu verarbeiten und dann wieder zu exportieren. Bei den hiesigen Bauern sorgte das für rote Köpfe, denn sie fürchten Preisschwankungen und einen Einbruch der Nachfrage nach Schweizer Milch.
Die Käserei Imlig aus Oberriet (SG) hatte im Dezember 2020 ein Gesuch bei der EZV deponiert, damit sie drei Millionen Liter Milch zu Halbhartkäse für den deutschen Markt verarbeiten kann. Dieses hat die EZV nun überraschend bewilligt. Wie die Behörde zu diesem Urteil kam, will die Zollverwaltung auf Anfrage des “BLICK” nicht bekannt geben. Für den Geschäftsführer der Vereinigten Milchbauern Mitte-Ost (VMMO), Markus Berner, ist es inakzeptabel, wenn eine Schweizer Käserei durch die Verarbeitung von Importmilch die Käseexporte direkt konkurrenziert. Es würde bestimmt genügend Schweizer Milchbauern geben, welche diese Milchmenge gerne liefern würden.
Mittlerweile hat sich auch die Politik des Falls angenommen. SVP-Nationalrat Marcel Dettling (40, SZ) reichte am Montag im Nationalrat die Motion “Stop dem Milchchaos” ein. Demnach sollen Gesuche zum Import von Milch zur Produktion von Billigkäse künftig nicht mehr angenommen werden dürfen.
Wenn Sie mehr über den Veredelungsverkehr oder die weiteren Spezialverkehre (z.B. Abwicklung von Retouren) erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Reparaturen, Retouren & Veredelungen

Verurteilung von Urs Schwarzenbach wegen Steuerumgehung von 11 Mio. Franken mittels Verlagerungsverfahren
Mittlerweile ist es relativ ruhig geworden um die diversen Anklagen gegen den Hotelbesitzer und Kunstsammler Urs Schwarzenbach. Das letzte Mal hatten wir im November 2020 berichtet Mildere Strafe für Kunstsammler Urs Schwarzenbach im Prozess gegen die Eidgenössische Zollverwaltung, doch jetzt geht es weiter. Und zwar hat ihn dieses Mal das Zürcher Bezirksgericht verurteilt, weil er 83 Kunstwerke ohne Verzollung in die Schweiz eingeführt hat und dabei Steuern von 11 Millionen Franken umgangen haben soll. Und das mittels des Verlagerungsverfahrens.
Gemäss Urteilsschrift habe Schwarzenbach das Verlagerungsverfahren «wissentlich und willentlich» angewandt, um die Einfuhrsteuern zu umgehen. Wie in unserem Fachbeitrag geschrieben, fallen bei diesem Verfahren bei der Importabwicklung keine Einfuhrsteuern an. Er kooperierte dafür mit der Galerie Gmurzynska aus Zürich, welche über die notwendige Bewilligung für das Verlagerungsverfahren verfügte. Bei der Verhandlung Ende Januar machte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) geltend, dass die Galerie gar nie über die Werke verfügen konnte, so wie das im Verlagerungsverfahren gesetzlich verlangt wird. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und es würde nicht erstaunen, wenn es wieder angefochten wird.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie das Verlagerungsverfahren und das normale Importverfahren korrekt anwenden, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unseres Seminars & Webinars Importabwicklung, das genau solche Themen behandelt. Oder nehmen Sie für Fragen unsere Dienste in der Zollberatung in Anspruch.

Warnung an Deutsche Grenzgänger wegen Kurierdienst Gefälligkeit beim Zoll Import von Ware in die Schweiz
Eigentlich sind wir spezialisiert auf die Beratung für importierende und exportierende Firmen und veröffentlichen Newsbeiträge und Angebote dazu. Doch da wir wissen, dass viele Deutsche, die ihren Wohnsitz in ihrem Land behalten haben und täglich zweimal beim Zoll vorbeifahren, bei Schweizer Firmen arbeiten, wollen wir diesen Beitrag bringen, um sie zu warnen. Denn aus einer möglichen Gefälligkeit den Schweizer Kollegen gegenüber könnten unangenehme Folgen entstehen.
Worum geht es? Bekanntlich ist die Schweiz aus Deutscher Sicht ein Corona-Risikogebiet und deshalb gelten recht strikte Einreisebeschränkungen nach Deutschland. So strikt, dass die wenigsten Schweizer, die Ware im Ausland an eine Deutsche Paketlieferadresse bestellt haben, diese seit Wochen nicht legal abholen können. Nun haben Schweizer aber bemerkt, dass sie Kollegen in der Firma haben, die ja täglich in die Schweiz einreisen und somit die Ware im Kofferraum mitnehmen können. Anscheinend gibt es nicht wenige Grenzgänger, die ihren Kollegen diesen Gefallen erbringen und die Ware in die Schweiz mitnehmen, ohne Zölle / Zollabgaben zu bezahlen oder die Importvorschriften zu beachten. Die meisten scheinen das aus Solidarität zu machen und verlangen dafür keine Gegenleistung. Dadurch scheinen alle zu gewinnen: Die Paketshops wie z.B. “My Paketshop” in Bad Säckingen oder Dutzende andere entlang der Grenze, die wieder Lagerplatz gewinnen, sowie natürlich der Empfänger in der Schweiz.
Doch aufgepasst: Das könnte für den Kurier und den Empfänger böse enden! Denn abgesehen davon, dass der Kurier oftmals nicht (genau) weiss, was im Paket enthalten ist und ob die Ware entsprechend verzollt werden muss, ist es schlichtweg nicht erlaubt. Denn sobald man jemanden einen Auftrag erteilt für eine Leistung (auch wenn man sie kostenlos erbringt), ist das, juristisch gesehen, ein Vertrag gemäss Obligationenrecht. Als Waren des Reisendenverkehr (RV) gelten jedoch nur, was man für den persönlichen Gebrauch importiert (Artikel 16 des Zollgesetzes sowie Art. 63ff ZV). Beides ist in diesem Fall nicht erfüllt, wodurch sich der Kurier strafbar macht.

Änderungen am Schweizerisch-deutschen Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr
Die Eidgenössische Zollverwaltung plant ab 1.1.22 wegen ihres Reorganisationsprojektes DaziT Änderungen am Schweizerisch-deutschen Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr, das bisher gewisse Import-Vereinfachungen im Grenzgebiet ermöglicht hat. Werden diese so umgesetzt, wären grenzüberschreitende Gemüse-Abos nicht mehr gestattet.
Diese Abos sind vor allem in der Region Basel sehr beliebt und deshalb gibt es auch aus dieser Region den grössten Widerstand gegen diese geplante Änderung. Eigentlich wollte die Zollverwaltung diese schon per 1.1.21 umsetzen, doch wegen Corona gab es Verzögerungen in der Umsetzung. Nun schlagen die Deutschen Lieferanten Alarm, denn ohne diese im Abkommen explizit aufgeführten Vereinfachungen seien Direktlieferungen nicht mehr wirtschaftlich durchführbar. Vor allem Bioprodukte aus dem nahen Badischen, die sich einer regen Nachfrage in Basel erfreuen, sind davon betroffen.
Bisher durften landwirtschaftliche Produkte aus grenznaher Produktion in einem vereinfachten Zollverfahren eingeführt und direkt an die Kunden auf Vorbestellung geliefert werden. Dieses Abkommen hatte 40 Jahre Bestand, aber wegen des Projekts DaziT der Zollverwaltung, die alle Prozesse und Bestimmungen überprüft, sollen die Vereinfachungen wegfallen. Als Grund führen die Verantwortlichen an, dass das heute geltende vereinfachte Verfahren nicht genügend durch das Zollgesetz und das Grenzabkommen abgedeckt sei.
Nun hat die Grossrätin Alexandra Dill den Ball aufgenommen und eine Interpellation eingereicht, die der Basler Regierungsrat beantwortet hat. Darin ist er auf alle Punkte eingegangen und hat versprochen, das Gespräch mit der EZV zu suchen, um diese Vereinfachungen behalten zu können.

Sind Zölle schuld, dass Amazon in der Schweiz nicht die Nummer eins ist?
Während dem der nach Umsatz weltweit grösste Online-Shop Amazon in den Nachbarländern auf Platz 1 ist, reicht es in der Schweiz nicht einmal auf einen Podestplatz. Marktbeobachter wundert dies und haben versucht, die Gründe dafür ausfindig zu machen. Einer der Hauptpunkte dürfte gemäss ihnen sein, dass die Eidgenössische Zollverwaltung in der Schweiz Zölle / Zollabgaben auf Basis der Gewichte erhebt.
Die Beobachter kommen zum Schluss, dass die Gründe für dieses atypische Ranking von Amazon aber über das Zollthema hinausgehen und vielfältig sind und sich auch ein Blick zurück lohnt. Beim Nachbarn Deutschland, wo Amazon den Markt beherrscht, startete der Versandhändler sein Geschäft im Jahre 1998 auf einen Schlag. Anno dazumal war die Konkurrenz überschaubar, was erlaubte, die Position schnell zu festigen. Dieser Pioniervorteil war auf dem Schweizer Markt nicht gegeben. Denn unser Markt wurde von den Amazon-Verantwortlichen zunächst als zu klein und damit als uninteressant betrachtet. Bis heute scheint diese Einstellung zu existieren, da es nach wie vor keine Schweizer Version (amazon.ch) des Online-Händlers gibt. Stattdessen beherrschen hierzulande lokale Namen den Markt: Digitec, Microspot und Brack.ch.
Und ein aus dem späten 19. Jahrhundert stammendes steuerliches Relikt soll ebenfalls hauptsächlich für die Dominanz der lokalen Händler verantwortlich sein: Die Tatsache, dass die Schweiz als einziges Land die Gewichte (Brutto) für die Bemessungsgrundlage verwendet. So steht es noch heute in Artikel 2 des Zolltarifgesetzes, der allerdings revidiert werden soll. Damit muss jeder Artikel, der in die Schweiz importiert wird, gewogen werden. Und dies unabhängig davon, ob es sich um Turnschuhe, Gürtelschnallen, Hometrainer oder was auch immer das Herz der Schweizer Konsumenten wünscht, handelt. In der schnelllebigen Zeit, in der die Kollektionen zum Teil vierteljährlich wechseln, würde das zu viel Aufwand und Kosten bei vielen Händlern verursachen, weshalb sie davon absähen.
Doch leiden müssen die hiesigen Konsumenten trotzdem nicht: Denn die “Local Players”, vor allem die “Big 3”, haben viel investiert in ihre Auftritte und sich entsprechend weiterentwickelt.
- Schwarzenbach als treibende Kraft ordnete jeweils an, wann welches Bild oder welche Skulptur wohin kam
- Der Anwalt hatte die ganz Prozesse aufgesetzt und war bei der Umsetzung behilflich
- Der Galerist bot Hand zur missbräuchlichen Verwendung des Verlagerungsverfahrens
- Minengold
- Recycling-Gold
- raffiniertes Handelsgold

DaziT der Eidgenössischen Zollverwaltung soll inskünftig auch Daten zum Fleischschmuggel erfassen
Der Bundesrat lehnt ein Postulat eines Nationalrats ab, der gefordert hatte, dass die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) eine detaillierte Statistik zum Fleischschmuggel führen soll. Denn eine solche werde zukünftig in das DaziT-System integriert.
Hintergrund des Postulats des SVP-Nationalrats Marcel Dettling war die Frage an den Bundesrat, wie er gedenkt, den blühenden Fleischschmuggel wirkungsvoll eindämmen zu können. Er fragte deshalb unter anderem nach einer detaillierten Statistik zum Fleischschmuggel. Trotz Verständnis für das Anliegen hat der Bundesrat das Postulat mit einem Bericht negativ beantwortet. Als Grund führte der er an, dass es zwar eine grosse Anzahl Fälle gebe, diese aber nur geringe Mengen betreffe. Und dafür sei ein erheblicher Aufwand zu leisten, der sich nicht lohne. Nach Rücksprache mit der EZV als ausführende Behörde erachtet es diese als effektiver, wenn sie ihre Ressourcen für die Kontrollen im Waren- und Personenverkehr einsetzt, statt Statistiken zu führen.
Doch in Zukunft soll sich das sowieso ändern. Denn im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT soll es schon bald detailliertere Zahlen geben, da vorgesehen ist, statistische Daten auch im Bereich des Fleischschmuggels zu implementieren. Gemäss Bundesrat wird die EZV daher in Zukunft Zahlen erheben und veröffentlichen. Weiter macht es für den Bundesrat keinen Sinn, die Ressourcen nur beim Grenzwachtkorps zur Bekämpfung des Fleischschmuggels aufzustocken. Und bezüglich härterer Strafen, nach denen sich der Nationalrat ebenfalls erkundigte, gab der Bundesrat bekannt, dass er dies im Rahmen der laufenden Zollgesetzrevision vorgesehen hat.

Galerist in der Causa Schwarzenbach vor Gericht gegen die Eidgenössische Zollverwaltung
In letzter Zeit ist es ruhig geblieben in der Angelegenheit Urs E. Schwarzenbach gegen die Eidgenössische Zollverwaltung. Zuletzt hatten wir berichtet Mildere Strafe für Kunstsammler Urs Schwarzenbach im Prozess gegen die Eidgenössische Zollverwaltung. Nun geht die Causa weiter, indem die in diese Affäre verwickelte Galerie ebenfalls vor Gericht erscheinen musste.
Denn für die Zollverwaltung ist klar: Die Galerie Gmurzynska aus Zürich half Schwarzenbach, Steuern und Zölle / Zollabgaben zu hinterziehen. Sie ist der Meinung, dass diese zwei Parteien plus ein mithelfender Anwalt über Jahre bei der Einfuhr von Kunstwerken die geschuldeten Steuern hinterzogen haben. Es geht in dem Verfahren um Werke im Wert von über 100 Millionen Franken über mehrere Jahre, wobei dem Staat rund 11 Millionen Franken entgangen sein sollen.
Die EZV ist der Meinung, dass die Rollen klar verteilt waren:
Das Verlagerungsverfahren dient, wie in unserem Fachbegriff beschrieben, Unternehmen, die viel im grenzübergreifenden Verkehr tätig sind, bei der Abrechnung der Einfuhrsteuern. Im Gegensatz zu einem normalen Import müssen sie diese nicht an der Grenze gegenüber dem Zoll entrichten, sondern können sie später gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung deklarieren. Dafür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, unter anderem, dass sie im Besitz einer Bewilligung und die wirklichen Importeure der Waren sind. Schlussendlich ging es bei der Verhandlung um die alles entscheidende Frage: Hätte der beschuldigte Galerist feststellen können, dass Schwarzenbach möglicherweise gar nicht an einem Verkauf interessiert war? Wenn das Gericht diese Frage bejaht, ist klar, dass das Verfahren missbräuchlich verwendet wurde.
Die Verhandlung ist am selben Tag abgeschlossen worden. Da es sich um ein Verwaltungsstrafverfahren handelt, wird das Urteil schriftlich eröffnet, was im Laufe des Februars der Fall sein sollte. Wenn Sie sicher sein wollen, ob Sie Ware korrekt in die Schweiz importieren, empfehlen wir Ihnen unser Seminar & Webinar Importabwicklung. Oder wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an unsere Zollberatung.

Nationalrätliche Kommission verschiebt Entscheid zur Abschaffung von Zöllen auf Industriegüter ("Industriezölle")
Es ist eigentlich unglaublich, dass ein Geschäft derart lange kontrovers behandelt wird: Nachdem es zuletzt gut ausgehen hat für das Unterfangen des Bundesrats, die Zölle / Zollabgaben für Industriegüter aufzuheben, sieht es nach dem Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) wieder ungewiss aus: Diese hat den Entscheid kurzerhand vertagt. Und dies, obwohl die kleine Kammer vor Kurzem dafür gestimmt hat: Ständerat entscheidet sich für Abschaffung der Zölle auf Industriegüter (“Industriezölle”).
Damit verschärfen sich die Meinungsunterschiede zwischen den beiden Kammern wieder, da offensichtlich eine grundlegende Differenz zwischen den beiden Räten besteht. Während der Nationalrat nichteintreten auf die Vorlage im Herbst 2019 beschlossen hatte, hiess der Ständerat sie mit deutlichem Mehr gut, wie wir das im obigen Beitrag verlinkt haben. Nicht zuletzt, weil das Vorhaben beträchtliche Mindereinnahmen für den Bund zur Folge hat, will die WAK-N nun genaueren Aufschluss darüber, ob mit der Abschaffung eines Teils der Industriezölle, z.B. der Zölle auf Rohstoffen und Halbfabrikaten, eine bessere volkswirtschaftliche Hebelwirkung erzielt werden könnte.
Somit gilt: Fortsetzung folgt, aber das Ziel des Bundesrats, die Industriezölle per Ende 2021 abzuschaffen, wird damit immer unwahrscheinlicher. Wie Sie auch im Falle eines Scheiterns dieses Vorstosses Zölle sparen können, erfahren Sie in unserem Seminar & Webinar Importabwicklung oder mithilfe unserer Zollkosten Analyse.

Genauere Deklarationsvorschriften beim Goldimport von Eidgenössischer Zollverwaltung erlassen
Die Eidgenössische Zollverwaltung hat anfangs Jahr schärfere Deklarationsvorschriften für den Import von Gold in die Schweiz erlassen. Damit soll die Herkunft des importierten Goldes besser erfasst werden können. Dies, nachdem die EZV eine Schelte eingefangen hat im letzten Jahr: Eidgenössische Zollverwaltung erhält Rüffel von Eidg. Finanzkontrolle wegen Goldimporten.
Die Schweiz ist bekanntermassen einer der wichtigsten Handelsplätze für das edle Metall: Etwa 70 % des weltweit geschürften Goldes wird in Schweizer Raffinerien verarbeitet, die vor allem im Tessin ansässig sind. Der oben verlinkte Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom letzten Sommer über die Goldimporte attestiert der Zollverwaltung zwar einen guten Job. Doch stellte die EFK bei den Importkontrollen Verbesserungspotenzial fest. Denn bisher beschränkte sich der Auftrag der Edelmetallkontrolle einzig darauf, festzustellen, ob es sich bei den Importen um Gold handle. Woher das Edelmetall stammte, wurde nicht geprüft. Was die EFK dazu bewog, mehr Transparenz beim Goldimport zu fordern. Deshalb wurden nun die Deklarationsrichtlinien verschärft. So wird das importierte Gold in Kategorien neu unterteilt:
Somit könne das Ziel erreicht werden, auszuweisen, wie viel Gold potenziell aus ökologisch oder sozial heiklen Herkunftsgebieten stammen könnte. In der Praxis wird das mittels zwingender Deklaration eines statistischen Schlüssels bei dieser Zolltarifnummer umgesetzt. Dieser ist bei der Einfuhrzollanmeldung neu ein Pflichtfeld und damit kann die Edelmetallkontrolle nachvollziehen, um welche Kategorie Gold es sich handelt. Da der Schlüssel angemeldet werden muss, ist es für die Importdeklaration in dieser Art und Weise transparent. Der schweizerische Zolltarif Tares gehört zum internationalen HS-System und eine HS-Anpassung (neue Zolltarifnummern und Änderungen auf der vier- oder sechsstelligen Position) wird erst per Januar 2022 vorgenommen.
Allerdings ist es in der Praxis sehr schwierig, die Herkunft von eingeschmolzenem Gold zu bestimmen. Dank zusätzlicher Mittel könnten die Goldprüfer jetzt aber vermehrt auch stichprobenartige Kontrollen machen. Zu diesem Zweck haben sie sich ein Informationsnetzwerk aufgebaut. Dieses soll Berichte aus Medien und von Nichtregierungsorganisationen auswerten und Daten zu den Importen in die Schweiz analysieren.
Falls Sie Interesse haben, mehr über die korrekte Abwicklung von Importen in die Schweiz zu erfahren, empfehlen wir Ihnen unser Seminar & Webinar Importabwicklung. Falls Sie dringende Fragen haben, stehen wir Ihnen auch im Rahmen der Zollberatung gerne zur Verfügung.

Ständerat entscheidet sich für Abschaffung der Zölle auf Industriegüter ("Industriezölle")
Der Ständerat macht den “Sack zu” und entscheidet sich für die Abschaffung der Zölle / Zollabgaben auf Industriegüter, nachdem sich das im September abgezeichnet hat: Ständerat unterstützt überraschend Pläne zur Abschaffung der Zölle auf Industriegüter (“Industriezölle”).
Die kleine Kammer hat am Mittwoch beschlossen, die Industriezölle abzuschaffen und verhilft dem Projekt zu einer zweiten Chance. Somit liegt der Ball wieder beim Nationalrat, der über die vom Bundesrat angeregte Abschaffung der Zölle auf Industrieprodukte ab 2022 verhandeln muss. Bekanntlich soll diese zu tieferen Preisen für Importprodukte führen und den Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen verschaffen. Betroffen wären unter anderem Autos, Maschinen und Bekleidung. Wer diese Newsbeiträge verfolgt, weiss, dass die Vorlage im Parlament heftig umstritten ist. Der Nationalrat hatte in der Sommersession beschlossen, nicht auf das Geschäft einzutreten. Dem Nationalrat wollte zuerst eigentlich die ständerätliche Kommission ebenfalls folgen. Dadurch, dass der Ständerat auf das Gesetz eintrat, ergab sich eine zweite Chance für die Vorlage. Diese wurde wahrgenommen, indem sich die Parlamentarier mit 28 zu 14 Stimmen für die Vorlage aussprachen. Als nächstes wird nun wieder die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) beraten.
Die Befürworter sehen die Abschaffung der Industriezölle als Befreiungsschlag, der massiv weniger Aufwand für kleinere Unternehmen bedeutet. Das heutige System sei veraltet. Wir sehen das etwas differenzierter, wie wir das beschrieben haben: Keine voreiligen Schlüsse ziehen: Der Zollabbau auf Industriegüter beim Import klingt zu verlockend.
Die Gegner sind gegen diese Vorlage, weil diese ein grosses Loch in den Bundeshaushalt reissen wird. Gemäss Zahlen von 2018 würden dem Bund Zölle in der Höhe von 540 Millionen Franken entgehen, welche die Importeure entrichten. Wer jetzt schon Interesse hat, nicht zu viel Zollabgaben zu bezahlen, dem empfehlen wir unser Seminar & Webinar Importabwicklung, das alles Wichtige aus Zollsicht beim Import vermittelt.

Reportage über Kontrolle der Eidgenössischen Zollverwaltung am Rheinhafen Basel
Nach der letzten Reportage über Kontrollen der Eidgenössischen Zollverwaltung am Flughafenzoll Zürich wird in diesem Beitrag ein Verkehrszweig gezeigt, der den meisten weniger bekannt sein dürfte: Der Wasserweg. Hier arbeiten Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung zusammen mit Kollegen der Schifffahrtspolizei sowie der Grenzwache, um einlaufende Schiffe zu kontrollieren.
Immerhin fast zehn Prozent aller Importsendungen erreichen die Schweiz auf dem Wasserweg. Dabei spielt der Rheinhafen Basel als Umschlagsplatz die wichtigste Rolle. Im Kampf gegen das Einführen von illegalen Gütern und Steuerhinterziehung setzen Zoll- und Grenzwache auf spontane Kontrollen. Die Reportage zeigt den Einsatz von Zollfachmann Patrick Leuenberger, der mit einem zehnköpfigen interdisziplinären Team ein Frachtschiff aus Holland kontrolliert. Dabei kommt gleich zu Beginn Hektik auf, weil das Schiff früher ankommt als geplant. Nach einer schnell einberufenen Einsatzbesprechung geht das Team nach Anmeldung beim Kapitän an Bord. Dieser scheint allerdings wenig erfreut zu sein, dass nun genau seine Ladung kontrolliert werden soll.
Vielleicht auch, weil er ahnt, dass es Unregelmässigkeiten mit seinem Schiff gibt, die der Polizei sogleich auffallen. Sie spricht umgehend eine Verwarnung aus, weil das Schiffsbuch nicht ordnungsgemäss geführt ist.
Einsatzleiter Patrick Leuenberger, der für die Frachtkontrolle zuständig ist, findet allerdings keine Mängel. Sowohl die Oberflächenkontrollen als auch die Röntgenaufnahmen sind einwandfrei, sodass die Ladung mit Dosen-Fruchtcocktails, Rum und Zucker, wieder freigegeben wird. Und das Schiff unverzüglich die Heimfahrt antreten kann.

Reportage über Kontrollen der Eidgenössischen Zollverwaltung am Flughafenzoll Zürich
Die knapp sechsminütige und interessante Reportage zeigt die Arbeit von Zollfachmann Christian Eggenberger von der Eidgenössischen Zollverwaltung am Flughafen Zürich. Jede in der Schweiz ankommende Importsendung kommt zuerst in die grossen Frachthallen am Flughafen. Dies betrifft sowohl Importsendungen in die Schweiz als auch Transitsendungen via die Schweiz.
Kontrolliert werden nicht nur die korrekte Verzollung in Bezug auf Zölle und Steuerabgaben, sondern auch, ob alle weiteren Vorschriften gemäss Zollgesetz und nichtzollrechtlichen Erlassen eingehalten werden (Lebensmittel, verbotene Betäubungsmittel/Medikamente, Doping, etc.). Dabei sieht der Zollfachmann die ankommenden Sendungen am zentralen EZV-Verzollungssystem durch und stellt sich die zu untersuchenden Sendungen zusammen. Im Film wird das Beispiel einer Holzkiste aus Südafrika gezeigt, die sogar kontrollpflichtig ist, weil sie ausgestopfte Tiere enthält. Nach dem Öffnen hat der Zollfachmann ein gutes Gefühl, aber das letzte Wort hat hier der Grenztierarzt, der auch beurteilen kann, ob es sich um geschützte Arten handelt, die nicht importiert werden dürfen.
Ein Kollege von Christian Eggenberger hat eine Sendung aus Madrid herausgefischt, die Kokain enthält. Diese wird unverzüglich zur Anzeige an die Polizei und Staatsanwaltschaft gebracht. In der Folge geht die ganze Ladung aus Madrid zum Untersuch in den Scanner. Eggenberger vermerkt, dass er in all den Jahren an dieser Stelle schon einiges gesehen und erlebt hat und dennoch immer wieder überrascht wird.
Mit etwas Wehmut berichtet er, dass das Frachtvolumen seit Ausbruch des Corona-Virus nur noch ein Bruchteil beträgt – von den Passagierzahlen ganz zu schweigen.
Die nächste Station der Reportage führt in die Gemüsehalle, wo eine Sendung aus Uganda mithilfe des Spürhundes kontrolliert wird. Dieser wird eingesetzt für das Aufspüren von Betäubungsmitteln. Dort berichtet der Hundeführer, dass er mit dem Hund fünf Kilogramm Kokain in einem Radio gefunden hat. Doch die Sendung aus Uganda scheint in Ordnung zu sein und kann abtransportiert werden.
- Mit DocBox kann in Zukunft ein elektronisches Dossier mit allen Dokumenten des jeweiligen Tagesabschlusses (Rechnung, Borderaus, eVV Zoll und MWSt) bezogen werden
- Abfragen von mehr als 10 Tagen werden möglich – mit WebGUI gibt es eine Abfragebeschränkung von 10 Tagen je Abfragezeitraum
- Grafische Aufwertung

Eidgenössische Zollverwaltung wird das WebGUI für das Abholen von eVV per 31.12.2021 durch DocBox ersetzen
Die Eidgenössische Zollverwaltung hat angekündigt, das browserbasierende WebGUI zum Bezug von elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) bis Ende 2021 durch die neue Lösung DocBox im Rahmen des Projekts DaziT zu ersetzen. Entsprechende Pilottests mit Bezügern (Importeure, Exporteure) starten im Verlaufe des 4. Quartals 2020.
Das WebGUI hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden und Problemen im Produktivbetrieb geführt. Das führte im 2018 sogar dazu, dass ein Beitrag vom SRF dazu gedreht wurde und wir diesen in einer früheren Nachricht aufgriffen: Wieder Probleme mit dem WebGUI der Eidgenössischen Zollverwaltung beim Abholen der eVV – Bericht vom SRF.
Gemäss Zollverwaltung werden die Systeme WebGUI und DocBox bis Ende 2021 im Parallelbetrieb laufen. Anschliessend wird DocBox das bisherige WebGUI ersetzen und ein Bezug der elektronischen Dokumente wird dann nur noch über DocBox möglich sein. Diese Lösung scheint aber über einige Vorteile zu verfügen:
Die DocBox wird über das neue ePortal des Eidgenössisches Finanzdepartements aufrufbar sein. Wir werden wieder berichten, sobald wir Zugang zu einem Pilotkonto haben. Auch werden wir unser Webinar eVV Import ergänzen mit neuen Sequenzen, sobald die finale Version 1.0 der DocBox verfügbar ist. DocBox wird wie das WebGUI webbasierend und kostenlos sein. Und hoffentlich schneller…

Amazon kündigt FBA-Programm auch für die Schweiz an und übernimmt damit Zölle und MWST für Händler
Es ist eine bekannte Tatsache: Die Schweiz ist zwar ein lukrativer Markt, aber die Eintrittshürden für ausländische Hersteller und Händler sind vergleichsweise hoch. Ein Hauptgrund dafür ist der Schweizerische Alleingang in Bezug auf die Abwicklung von Zöllen und Mehrwertsteuern. Hier will der Gigant Amazon mit ihrem FBA-Angebot ansetzen, das nun auch für die Schweiz angekündigt ist.
Das Programm “Fulfillment by Amazon” (FBA) ist bereits für zahlreiche Staaten verfügbar, aber bisher nicht für die Schweiz. Dies soll sich gemäss Brancheninsidern ändern, indem es auf die Schweiz ausgedehnt wird. Dieser Amazon-Service ermöglicht Drittverkäufern, Amazon die Lagerung und Lieferung von ihren Produkten inklusive des Kundendiensts und des Reparaturverkehrs / Ausbesserungsverkehrs anzuvertrauen.
Somit werden Schweizer Kunden, die bei Amazon.de oder Amazon.co.uk einkaufen, nach der Lancierung eine viel grössere Auswahl an lieferbaren Produkten erhalten. Auf Anfrage der Plattform CE Today bestätigte ein Sprecher von Amazon Deutschland die Erweiterung des FBA-Programms auf die Schweiz. Ein Zeitrahmen dafür stehe jedoch noch nicht fest.
Die Ausweitung dieses Dienstes auf die Schweiz ist laut der Beratungsfirma Krooga eine Win-Win-Situation für Drittanbieter mit Produkten auf Amazon.de und Amazon.co.uk und deren Kunden. Die Artikel können in die Schweiz importiert werden, ohne dass sich diese Händler um die Schweizer Mehrwertsteuer und das Zollwesen kümmern müssen. Das wird die Anzahl der Anbieter vermutlich massiv erhöhen, denn viele Drittanbieter haben sich wegen den zahlreichen Schweizer Spezialgesetzen bisher gescheut.
Amazon verfügt bereits über Möglichkeiten zur digitalen Verzollung mittels der Schweizer Post für Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden. Diese Möglichkeiten werden zukünftig dank des FBA-Programms auch Dritthändler anbieten können. Amazon wird die Schweizer Zölle und Einfuhrumsatzsteuer vom Kunden einziehen und dafür sorgen, dass diese bei der Einfuhr des Pakets korrekt an die Eidgenössische Zollverwaltung sowie die Steuerverwaltung gemeldet werden.

Ein Drittel der Maskensendungen erfüllt die Anforderungen im Rahmen der nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) nicht
Der Import von Masken in die Schweiz war in den letzten Monaten ein grosses Geschäft. Da es dabei um Importe von medizinischen Gütern geht, für die das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic die Richtlinien festlegt, hat das Institut die Eidgenössische Zollverwaltung im Rahmen der nichtzollrechtlichen Erlasse um grossangelegte Schwerpunktkontrollen gebeten.
Die Resultate sind ernüchternd: Der Zoll und das Heilmittelinstitut haben im 2. Quartal 132 Tonnen Masken anlässlich des Imports in die Schweiz überprüft. Dabei stimmte bei einem Drittel der untersuchten Sendungen die Deklaration nicht mit der gelieferten Ware überein. Dies ist insofern ein Problem, weil es um medizinische Güter geht, die damit als “ungenügend” taxiert werden. Dieser Befund gilt für jede dritte Sendung von Gesichtsmasken, die zwischen dem 11. Mai und dem 12. Juli 2020 in die Schweiz eingeführt worden ist. Zu diesem Schluss kommen die EZV und Swissmedic nach Abschluss ihrer Untersuchungen. Die Schwerpunktkontrollen wurden im Rahmen der Operation «STOP» unter Federführung der Weltzollorganisation koordiniert und von Behörden aus 99 Ländern durchgeführt.
Laut der Mitteilung vom Dienstag entsprechen diese 132 Tonnen einer Menge von mehr als 34 Millionen Masken. Zehn Sendungen – oder knapp ein Drittel – hätten dabei nachweisbar nicht konforme medizinische Gesichtsmasken enthalten. Swissmedic entschied sich in der Folge, fünf Verwaltungsverfahren zu eröffnen. Eines führte zu einem Verbot, die Gesichtsmasken für eine medizinische Verwendung in Verkehr zu bringen. Zwei weitere führten zur Erteilung respektive Prüfung einer Ausnahmebewilligung nach Covid-19-Verordnungen. In zwei weiteren Fällen seien die Masken zur Verwendung ausserhalb des Gesundheitsbereichs freigegeben worden.
Viele Importeure wissen gar nichts von weiteren Auflagen, die sie beim Import von Waren in die Schweiz erfüllen müssen. Wenn Sie mehr über das korrekte Importieren von Gütern in die Schweiz erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Importabwicklung. Oder fragen Sie direkt an im Rahmen unserer Dienstleistungen in der Zollberatung.

Ständerat unterstützt überraschend Pläne zur Abschaffung der Zölle auf Industriegüter ("Industriezölle")
Manchmal sorgt der Politikbetrieb in Bern für eine Überraschung. So diese Woche, als der Ständerat überraschend deutlich beschlossen hat, auf die Vorlage zur Abschaffung der Zölle auf Industriegüter (“Industriezölle”) einzutreten. Dies, nachdem der Nationalrat im Juni sich dagegen entschieden hat und jüngst sich auch die vorbereitende Kommission der kleinen Kammer dagegen entschieden hat: Auch Ständeratskommission lehnt Pläne zur Abschaffung der Zölle auf Industriegüter (“Industriezölle”) ab.
Somit waren die meisten Beobachter inklusive des Schreibenden davon ausgegangen, dass der Ständerat diese umstrittene Vorlage definitiv versenken wird. Doch mit 29 zu 14 Stimmen beschloss er überraschend deutlich, auf die Vorlage einzutreten. Entscheidend dafür war die grossmehrheitliche Zustimmung von Vertretern der CVP. Leider wurde mittlerweile auch die Diskussion um diese Vorlage von den Parteien missbraucht im Hinblick auf die Corona-Krise. Denn damit können sie fast jede politische Position untermauern und zu ihren Gunsten umbiegen. Anstatt sich wirklich um die Sache zu kümmern, wird vor allem die Pandemie genommen, um zu argumentieren: Manche Befürworter sagen, dass gerade in der laufenden Krise die Wirtschaft einen Impuls durch den Abbau von Importzöllen und administrativen Hürden besonders gut brauchen könne. Auf der anderen Seite sagen die Gegner, dass gerade in der laufenden Krise der Bund sich den Verzicht auf jährlich über 500 Mio. Einnahmen nicht leisten könne.
Wir haben von unserer Seite schon mehrfach auf den Blogbeitrag “Keine voreiligen Schlüsse ziehen: Der Zollabbau auf Industriegüter beim Import klingt zu verlockend” hingewiesen. Selbst wenn die Vorlage angenommen wird, würde der in der Ausgangsstudie oft zitierte «administrative Aufwand» damit nicht automatisch kleiner. Mit seinem Beschluss hat der Ständerat die Vorlage vorderhand am Leben erhalten. Nun geht das Geschäft wieder zurück an den Nationalrat. Dieser entscheidet voraussichtlich in der Dezembersession und könnte mit einem zweiten Nein die Vorlage definitiv versenken.
Wenn Sie unabhängig vom Entscheid der Kammern Zölle einsparen wollen, so empfehlen wir Ihnen unsere Zollkosten Analyse oder unser Seminar & Webinar Importabwicklung, wo wir auf alle Aspekte der korrekten Zollabgaben eingehen.

Hanfproduzent schuldet Eidgenössischer Zollverwaltung sechs Millionen Franken für Zollabgaben
Der einstige Hanf-Pionier Roger Koch, «Heimat»-Fabrikant, steht anscheinend kurz vor dem Konkurs, weil sich die Schulden nur so aufgetürmt haben. Der Bund spielt dabei eine zentrale Rolle, denn allein die Eidgenössische Zollverwaltung fordert über sechs Millionen Franken für nicht bezahlte Zölle / Zollabgaben.
Die Schulden des Schweizer Naturprodukteherstellers Koch & Gsell in Steinach SG entstanden durch jahrelange Verluste und betragen nun eine Million Franken. Dabei war der Hanf-Pionier einst gut gestartet und er wurde mit seiner weltweit ersten und völlig legalen Tabak-Hanf-Zigarette «Heimat» rund um den Globus bekannt. Doch unter dem Strich blieb nur wenig hängen und die Firma hat jahrelang rote Zahlen geschrieben. Schliesslich musste Roger Koch den Gang zum Richter antreten. Das Kreisgericht Rorschach verhängte im September 2019 wegen erdrückender Schuldenlast die Nachlassstundung. Seither laufen die Verhandlungen mit den Gläubigern über einen Schuldenschnitt.
Über ein Dutzend davon sind aktenkundig, darunter auch eine Coop-Tochter und der Tabak-Riese British American Tobacco. Aber der mit Abstand grösste Gläubiger ist der Bund. Und genau dieser hat trotz monatelangen Ringens bisher keinen Forderungsverzicht angemeldet. Gegenüber BLICK sagt der Inhaber, dass er im «Schlussspurt mit der Oberzolldirektion» sei. Dieser soll am 18. September kommen. Dann nämlich findet die nächste Gerichtsverhandlung statt und es wird klar sein, ob die Firma in den Konkurs geschickt wird oder mit einem Schuldenschnitt davonkommt. Eine Abzahlung von 75 Prozent der offenen Forderungen steht zur Diskussion.

Import-Butter wegen Zöllen nicht günstiger als einheimische Butter
Die Erfolgsserie der Schweizer Käse-Exporte geht trotz der Corona-Krise unvermindert weiter. Das ist die positive Seite der Medaille. Negativ wirkt aber, dass wegen den erfolgreichen Exporten die Schweizer Butter ausgeht. Deshalb beziehen die Schweizer Detailhändler nun vermehrt Import-Butter aus den Nachbarstaaten, die aber wegen hoher Zölle nicht günstiger angeboten wird.
Die Händler versichern, dass sie die Import-Butter nicht günstiger bekämen. Ein Migros-Sprecher wird im Portal 20 Minuten zitiert, wonach die Migros bei ihrem Lieferanten für die Import-Butter den gleichen Preis wie für die Schweizer Butter bezahle. Dies, weil für viele Milchprodukte ein hoher Grenzschutz bestehe. Die Zollabgaben seien derart hoch, dass sich Butterimporte unter normalen Umständen gar nicht lohnen würden.
Aufgrund des zur Neige gehenden Buttervorrats in der Schweiz beziehen die Detailhändler nun vermehrt Import-Butter aus Deutschland, Belgien und Irland. Nur ein kleiner Stempel auf der Verpackung weist auf das Ursprungsland hin. Manch einer empfindet das allerdings als «Irreführung der Konsumenten», was die Branchenorganisation Butter (BO Butter) entschieden ablehnt.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie auf Ihre Produkte die korrekten Zölle bezahlen, so empfehlen wir Ihnen unser Seminar & Webinar Importabwicklung. Für kurzfristige oder spezielle Anfragen steht Ihnen gerne auch die Abteilung der Zollberatung zur Verfügung.

Auch Ständeratskommission lehnt Pläne zur Abschaffung der Zölle auf Industriegüter ("Industriezölle") ab
Wir hatten bereits im Juni berichtet: Nationalrat lehnt Pläne des Bundesrats zum Abbau von Zöllen auf Industrieprodukte ab und nun ist auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK) nicht auf die Vorlage zur Abschaffung der Zölle auf Industrieprodukte (“Industriezölle”) eingetreten. Wie im Vorgängerbeitrag geschrieben, wollte der Bundesrat damit etwas gegen die Hochpreisinsel Schweiz unternehmen und die Wirtschaft entlasten.
Der Entscheid der WAK auf Nichteintreten fiel bei je 6 Ja- und Nein-Stimmen mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Christian Levrat (SP / FR), wie die Parlamentsdienste im Anschluss mitteilten. Die knappe Mehrheit argumentierte, dass die Vorlage keine wesentliche Entlastung für die Unternehmen bringe und auch der positive Effekt für die Konsumenten nur minimal sei. Angesichts der aktuell sowieso angespannten Finanzlage des Bundes sei es zudem der falsche Moment, weitere Mindereinnahmen von über 500 Millionen Franken in Kauf zu nehmen.
Interessanterweise genau umgekehrt argumentierte die knapp unterlegene Minderheit: Die Abschaffung der Industriezölle sei vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Krise dringend und unterstütze die Unternehmen zielgerichtet. Zudem würden die Konsumenten ebenso profitieren, weil die Industriezölle ein wesentlicher Grund für die hohen Preise in der Schweiz seien.
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