
Seco erteilt keine Ausfuhrbewilligung für Munitionslieferung an Hongkonger Polizei
Gemäss Recherchen der Plattform “SonntagsBlick” wollte die Ruag International im vergangenen Jahr Munition an die Ordnungskräfte in Hongkong liefern. Allerdings lehnte das SECO das Ausfuhrgesuch ab und verweigerte die notwendige Ausfuhrbewilligung.
Konkret ging es bei diesem Geschäft um den Export von Patronen des Kalibers 338. Dabei handelt es sich um Munition, die vor allem in militärischen Scharfschützengewehren zum Einsatz kommt. Doch nach einem halben Jahr nach Eingang des Gesuchs entschied im Mai 2020 eine Kontrollgruppe mit Vertretern mehrerer Departemente, dass ein zu grosses Risiko bestehe, dass die Munition gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden könnte, und dass die Lieferung den Frieden und die regionale Stabilität gefährde. Der bundeseigene Rüstungskonzern Ruag und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigen auf Anfrage des Blicks das Ausfuhrverbot.
Damit werden die Diskussionen für ein generelles Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial und ein Lieferverbot für Militär- und Polizeimaterial an Hongkong wieder an Intensität zunehmen. Noch ist es aber nicht so weit und der Bund hat nicht auf die Repression in Hongkong reagiert und keinen generellen Ausfuhrstopp für Kriegsmaterial erlassen. Das Seco prüft entsprechende Exportgesuche weiterhin in jedem einzelnen Fall.
Falls Sie sich interessieren, ob Ihre Güter auch unter eine Bewilligungspflicht fallen und wie Sie in einem solchen Falle vorgehen müssen, erhalten Sie das entsprechende Fachwissen an unserem Seminar & Webinar Exportkontrolle. Oder direkt von unserer Zollberatung.

Wie weiter mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Efta und der Mercosur-Gruppe?
Die Volksabstimmung zum Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Indonesien ist denkbar knapp ausgegangen und nun richten sich die Blicke auf einen weiteren möglichen Handelsvertrag mit vier lateinamerikanischen Ländern, der sog. “Mercosur-Gruppe”. Doch Beobachter sind sich einig, dass es ein solches Abkommen zurzeit schwer hätte an der Urne.
Das Gros der Wirtschaftsvertreter hatte wohl kaum erwartet, dass nur 51,6 % der Urnengänger vor zehn Tagen das Wirtschaftsabkommen der Schweiz und den anderen Efta-Ländern mit Indonesien annehmen würden. Die Ausgangslage für den Vertrag erschien günstig: Die Schweizer Exportwirtschaft kann dank vereinbarten Senkungen von Zöllen / Zollabgaben in einem stark wachsenden Markt auf zunehmende Erträge hoffen. Die Kritik am Abkommen beschränkte sich auf Palmölimporte aus Indonesien und damit auf weniger als 1 Promille des bilateralen Handelsvolumens. Dass es dann trotzdem nur für ein knappes Ja reichte, war ein Denkzettel für den Bundesrat. Das Ergebnis lässt mutmassen, dass es künftige Verträge zur Senkung der Handelsbarrieren vor dem Volk nicht leicht haben werden.
Insbesondere das schon seit August 2019 in den Grundzügen ausgearbeitete Handelsabkommen zwischen der Mercosur-Gruppe (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) und den Efta-Staaten dürfte Gegenwind erhalten. Zudem liegt der definitive Vertragstext aus verschiedenen Gründen bis heute nicht vor. Doch einiges erinnert an das Indonesien-Abkommen: Für den Grossteil der Schweizer Exporte sollen die Zölle auf null sinken, und die hiesigen Befindlichkeiten bezüglich Landwirtschaftsimporte sind durch überschaubare Kontingente angesprochen.
Das weitere Vorgehen wird stark vom Verhalten der EU abhängen: Sie hat mit Mercosur bereits einen Vertrag unterzeichnet. Dieses Abkommen enthält wie der geplante Vertrag Efta – Mercosur keine direkte Verknüpfung zwischen Nachhaltigkeitszertifikaten und Zollsenkungen. Doch in diversen EU-Ländern ist das Abkommen umstritten, vor allem bei unserem Nachbarn Frankreich. Dort hat der Handelsminister im Februar bekräftigt, dass sein Land das Abkommen in dieser Form nicht durchwinken werde, solange keine Garantien zu Umweltschutz und Gesundheitsstandards vonseiten Mercosur abgegeben würden.

Praxis der Erteilung von Ausfuhrbewilligungen für Kriegsmaterial soll verschärft werden
Zwar will der Bundesrat kein Verbot von Waffenausfuhren in Bürgerkriegsländer auf Verfassungsstufe und hat damit ein entsprechendes Volksbegehren an seiner Sitzung vom Freitag abgelehnt. Aber er will mit einem indirekten Gegenvorschlag die Ausfuhrbewilligungen verschärfen.
Mit der “Korrekturinitiative” will eine breite Allianz von Hilfswerken bis zu politischen Mitteparteien in der Verfassung festschreiben, dass Kriegsmaterial nur in demokratische Länder exportiert werden darf. Zudem sollen keine Schweizer Waffen an Staaten verkauft werden, in denen die Menschenrechte systematisch verletzt werden. Diese Initiative sei nötig, weil die Gefahr bestehe, dass Schweizer Waffen Unrechtsregime unterstützen, seit der Bundesrat die Regeln für die Kriegsmaterialausfuhr gelockert habe.
Obwohl der Bundesrat deutliches Verständnis für das Anliegen signalisiert, will er es aber nicht auf Verfassungsstufe regeln. Die Bestimmungen gemäss Initiativtext würden die Schweiz in ihrer Handlungsfreiheit einschränken, weshalb er die Korrekturinitiative ablehnt. Er stellt der Korrekturinitiative aber einen indirekten Gegenvorschlag entgegen, indem das Parlament die Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe verankern soll und anpassen kann.
Zudem will der Bundesrat mit dem Gegenvorschlag die gängige Bewilligungspraxis verschärfen und damit die heutigen Regelungen ohne Korrekturinitiative korrigieren. Diese wurden vor 6 Jahren gelockert und erlauben in Ausnahmefällen auch die Ausfuhr von Kriegsmaterial in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Der Bundesrat will diese Ausnahmen ersatzlos streichen.

Kommt die Schweiz dank des Freihandelsabkommens mit China relativ gut durch die Krise?
Die Schweiz ist im Vergleich zu den Nachbarstaaten bisher relativ glimpflich durch diese Krise gekommen, weshalb sich Marktbeobachter fragen, was die Gründe dafür sein mögen. Für den Branchenverband Swissmem ist klar, dass einer der Gründe das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China ist.
Dieses Riesenland ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Partner der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (sog. “MEM-Industrie”) geworden. Die Mitglieder exportieren aktuell viermal mehr nach China als noch vor 20 Jahren. Insgesamt machen die Exporte nach China sieben Prozent aller Schweizer MEM-Exporte aus, wie man das auch auf unserer Seite Aussenhandelsstatistiken sehr gut einsehen kann. Einige werden einwenden, dass sieben Prozent nicht gerade viel sind vor dem Hintergrund, dass mehr als die Hälfte aller Schweizer Industrie-Exporte in die EU verkauft werden.
Doch sind diese sieben Prozent wichtig, weil sich die Wirtschaft in China nach dem ersten Shutdown vor einem Jahr schneller wieder erholt hat als die unserer Nachbarn. Und davon profitieren gemäss Swissmem unsere Schweizer Industrieunternehmen. Primär natürlich vor allem diejenigen, die vor Ort oder mit Exporten im Geschäft sind. Nun zahlt sich aus, dass viele Unternehmen ihre Beziehungen zu China ausgebaut haben. Denn Industrieprodukte made in Switzerland sind gefragt, weil sie oftmals Nischenmärkte bedienen, wo die einheimische chinesische Konkurrenz noch nicht mithalten kann.
Zu diesem Erfolg trägt auch das Freihandelsabkommen bei, das die Schweiz vor Jahren als erstes europäisches Land mit China abgeschlossen hat. Das langfristige Ziel des Abkommens ist, dass in Zukunft 95 Prozent aller Produkte der Schweizer MEM-Industrie ohne Zölle / Zollabgaben nach China geliefert werden können.

Soll die Schweiz im Schlepptau vom UK dem Abkommen für die transpazifische Partnerschaft CPTPP beitreten?
Das gegenwärtig elf Partnerstaaten umfassende CPTPP (Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership) sieht unter anderem den Wegfall von Zöllen / Zollabgaben auf Agrar- und Industrieprodukte vor. Die Schweiz hatte einen Beitritt zuerst negativ beurteilt, doch mit dem Einreichen eines formellen Beitrittsgesuchs des Vereinigten Königreichs am 1. Februar 2021 wurde nun die Erweiterungsphase des Abkommens eingeläutet und es stellt sich für die Schweiz die Frage des wie weiter?
In einem NZZ-Interview vom 5. Dezember 2020 verkündete die Leiterin des SECO’s, das für Handelsabkommen zuständig ist, dass man die Möglichkeit eines Beitritts zum CPTPP nochmals prüfen werde. Diese erneute Prüfung erfolge aufgrund einer Interpellation von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter. In der anfangs Februar veröffentlichten Antwort des Bundesrates wurde die Sorge vor den negativen Auswirkungen einer Nicht-Mitgliedschaft bei CPTPP auf die Wettbewerbsfähigkeit schweizerischer Exporteure, und damit auch viel unserer Kunden, bestätigt. Gleichzeitig wird in der Stellungnahme jedoch darauf hingewiesen, dass ein allfälliger Schweizer CPTPP-Beitritt auch mit diversen Herausforderungen verbunden wäre, wie zum Beispiel bei der Überprüfung von Präferenznachweisen durch das Importland.
Es ist bekannt, dass eine Harmonisierung von Handelsregeln aus verschiedenen Weltregionen schwierig und langwierig ist. Nun aber wird sich das Vereinigte Königreich als erstes europäisches Land dieser regulatorischen Herausforderung stellen. Für unser Land geht somit ein Zeitfenster auf, in dem ein Beitritt zum CPTPP nach dem Vereinigten Königreich, aber noch vor den USA möglich wäre. Wie wird der Bundesrat wohl entscheiden?
Unabhängig vom weiteren Ausgang werden wir in unserem Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung immer aktuell berichten und auf allfällige Änderungen frühzeitig aufmerksam machen.

SECO verweigert Ausfuhrbewilligungen für Dual-Use Güter nach Russland
Die Firma Galika AG aus Volketswil ZH hat letztes Jahr beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zwei Ausfuhrbewilligungen nach Russland beantragt: Einerseits für eine Fräsmaschine und andererseits für einen Langdrehautomaten, mittels deren Teile von medizinischen Geräten hergestellt werden sollen. Das SECO hat sie für diese Dual-Use Güter nicht erteilt.
Das SECO holte dafür eine Stellungnahme des Nachrichtendienstes des Bundes ein, welcher von einer Genehmigung abriet. Der Dienst geht davon aus, dass die Unterlagen der russischen Empfängerfirma gefälscht seien. Die Geräte seien nämlich sehr wahrscheinlich nicht für medizinische, sondern für militärische Geräte bestimmt. Galika widersprach in einer Stellungnahme und verwies darauf, dass ihre russische Geschäftspartnerin neben der Rüstungsfabrik eine separate Produktionshalle für medizinische Geräte betreibe.
Kurze Zeit danach reichte die Firma ein drittes Gesuch ein für eine Fräsmaschine des gleichen Typs. Diese soll aber an ein anderes russisches Unternehmen zu einem anderen Zweck gehen. Doch auch diesmal schob der Nachrichtendienst einen Riegel, weil er davon ausgeht, dass die Fräsmaschine nun einfach über einen Umweg an die ursprüngliche Firma geliefert werden solle.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft lehnte in der Folge alle drei Gesuche ab. Es stützte sich dabei auf die internationalen Sanktionen /Embargos gegen Russland wegen des Ukraine-Konflikts und berief sich zudem auf das Güterkontrollgesetz. Die Firma liess es damit aber nicht beruhen und ging vors Bundesverwaltungsgericht. Mitte Januar 2021 erhielt Galika nun teilweise Recht, weil das SECO das rechtliche Gehör der Firma verletzt habe, indem sie nicht zu allen Berichten des Nachrichtendienstes Stellung beziehen konnte. Nun muss das SECO die Geschäfte also nochmals prüfen und neu entscheiden.
Wenn Sie mit Ihren Exporten in solche Staaten weniger Probleme haben wollen, besuchen Sie unser Seminar & Webinar Exportkontrolle, wo wir auf diese Herausforderungen eingehen. Oder fragen Sie uns direkt an im Rahmen unserer Dienstleistungen in der Zollabwicklung.

RUAG im Verdacht gegen US-Exportkontroll Recht ITAR verstossen zu haben
Gemäss öffentlich zugänglich Informationen lagen jahrelang geheime Informationen teilweise ungesichert auf den löchrigen Servern des bundeseigenen Rüstungsbetriebs RUAG herum. Diese wurden in den Jahren 2015 – 2016 gehackt. Das ist an und für sich schon unangenehm und peinlich. Gefährlich aber ist, dass anscheinend ein Grossteil der Daten aus den USA stammte und damit der Exportkontrolle unter dem sogenannten «ITAR-Regime» unterliegt.
Der Vorfall liegt zwar schon 5 Jahre zurück, aber dann flog auf, dass die RUAG seit mehr als einem Jahr gehackt wurde. Dabei hatten sich nie zweifelsfrei identifizierte Hacker im Netzwerk der Firma spätestens seit September 2014 festgesetzt. Sie gingen dort sehr gezielt vor und stahlen phasenweise grosse Mengen an Daten, über die bisher wenig bekannt war. Im Dezember 2015 erhielt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Hinweise auf das Leck, welches die RUAG selbst nicht bemerkt hatte.
Was auch immer die Hintergründe sein mögen, über die man im verlinkten Bericht mehr erfährt, so ist das Hauptproblem, dass ein Grossteil der Daten aus den US-Betrieben der RUAG stammte. Und die USA kontrollieren über ITAR (International Traffic in Arms Regulation) die Einhaltung dieses Gesetzes im Rahmen der Weiterverbreitung ihrer Rüstungsgüter und Technologie sehr genau.
Gefahr droht damit z.B. wegen allfälliger Patentverletzungen durch gestohlene Daten, weil Firmen, die ITAR unterworfen sind, Daten sicher aufbewahren müssen. Was bei der RUAG zweifelsfrei nicht der Fall war. Das veranlasste die Finanzkontrolle des Bundes, den Fall zu untersuchen. Im Geheimbericht von 2018 stellt diese fest: «Im Falle von internationalen Vorschriften wie zum Beispiel ITAR könnten Verletzungsklagen zu hohen Bussen führen oder RUAG könnte von der Beschaffung von wichtigen Systemen ausgeschlossen werden. Der Bund als Eigner trägt dadurch nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein Reputationsrisiko.» Somit könnten laut US-Gesetzen Haft von bis zu 20 Jahren und Bussen von einer Million Dollar pro Verstoss drohen.
Wenn Sie keine solchen Risiken eingehen möchten, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an unserem Seminar & Webinar Exportkontrolle, das wir jährlich mehrmals durchführen. Oder fragen Sie uns direkt an im Rahmen unserer Dienstleistungen in der Zollberatung.

Handelsabkommen CH-UK: Schweizer Export-Unternehmen drohen Zölle
Was wir schon seit mehr als drei Wochen in unserem Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unternehmen in der Schweiz? erwähnt haben, ist nun auch in der Tagespresse angekommen: Wegen der nicht kompatiblen Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem UK einerseits sowie der Schweiz und dem UK andererseits müssen Britische Kunden ab sofort in vielen Fällen Zölle / Zollabgaben bezahlen.
Dadurch werden Schweizer Produkte (noch) teurer, weshalb das Thema jetzt aufs Parkett kommt und es in die Tagespresse schafft. Denn nun geht die vom Bundesrat stets verkündete «Mind the Gap»-Strategie, wonach eine nahtlose Weiterführung des schweizerisch-britischen Handels gewährleistet werden sollte, ganz gleich, wie die Brexit-Verhandlungen mit der EU ausgingen, nicht mehr auf. Denn jetzt zeigt sich: Lückenlos ist die umgesetzte Strategie nicht. Ein wichtiger Teil der Schweizer Industrie sieht sich beim Export ins Vereinigte Königreich mit neuen Zöllen konfrontiert und dadurch gegenüber der EU-Konkurrenz benachteiligt.
Nun rächt sich, dass die Schweiz mit ihrem Abkommen so früh dran war. Denn aufgrund anderer Listenkriterien, die erst am 24.12. bekannt gegeben wurden, können EU-Vorleistungen und -Produkte bei Schweizer Erzeugnissen nicht mehr angerechnet werden. Bis dahin war unklar, ob die Listenregeln der beiden Freihandelsabkommen deckungsgleich sind. Nun stellt sich heraus, dass sie es eben nicht sind und nun zu den Problemen bzw. Zöllen führen.
Um das Problem zu lösen, müssten die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die EU ihre Ursprungs- /Listenregeln untereinander in Einklang bringen. Dies wäre theoretisch möglich, da seit dem Abschluss des Brexit-Abkommens alle drei über Handelsverträge verfügen, welche die Industriezölle gegenseitig auf null senken. Die einfachste Variante wäre, wenn wir mit dem Vereinigten Königreich Nachverhandlungen aufnehmen und die moderneren Ursprungsregeln aus dem Brexit-Freihandelsdeal übernehmen würden. In den vielen betroffenen Branchen hofft man, dass dies unverzüglich geschehen wird.
Ob und wann das geschehen wird, ist allerdings unklar zum jetzigen Zeitpunkt. In unserem Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung geben wir jedoch Tipps und Handlungsempfehlen, wie Sie eventuell trotzdem die Zollabgaben für ihre Kunden vermeiden können. Oder fragen Sie unsere Zollberatung an, die Ihnen umgehend helfen kann.

Sendung mit Meinungen (pro / contra) zu Freihandelsabkommen: Was bringen sie wirklich?
Der Freihandel und die damit zusammenhängenden Freihandelsabkommen spalten die Schweizer Bürger: Während dem die einen strikt dagegen sind, sehen andere darin die Hoffnung auf weitere Prosperität für unser Land. Rechtzeitig zum kommenden Urnengang (Abstimmung über CEPA-Freihandelsabkommen EFTA (inkl. Schweiz) mit Indonesien im März 2021) hat das nicht-kommerzielle und regionale Radio 3FACH (Luzern) eine Sendung produziert, wo ein Skeptiker und ein Befürworter zu Wort gekommen sind.
Als Skeptiker trat Patrick Ziltener, Titular Professor an der Universität Zürich, auf. Er meinte, dass die Wirkung von Freihandelsabkommen überschätzt werde. Und das sowohl von Befürworten als auch von Gegnern. Ein Wachstum des Handelsvolumens oder der Schweizer Wirtschaft aufgrund eines Freihandelsabkommens zu erwarten, sei falsch. Als Beispiel führt er das Freihandelsabkommen mit Japan, der drittgrössten Volkswirtschaft der Welt, an. Dort war er in die Verhandlungen involviert und es habe danach keinen volkswirtschaftlich positiven Effekt für die Schweiz gegeben. Dies vor allem auch, weil die Zölle / Zollabgaben schon auf einem tiefen Niveau gewesen seien vor dem Abschluss des Abkommens.
Ganz anderer Meinung ist der Befürworter des Freihandels, Dr. Jan Atteslander, Geschäftsleitungsmitglied von economiesuisse. Er verweist darauf, dass das starke Netz von Schweizer Freihandelsabkommen wichtig sei für den Schweizer Wohlstand. Als Beweis für seine Meinung führt er das Abkommen mit China auf, wo seit der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens 2014 die Schweizer Exporte stärker als die Exporte in andere Länder wachsen.
Am Schluss stellt aber auch Professor Patrick Ziltener fest, dass die Schweiz nicht auf Freihandelsabkommen verzichten könne: “Es ist ein Spiel, das man mitspielen muss, ob man will oder nicht.” Ansonsten hätten Schweizer Unternehmen Wettbewerbsnachteile zu gewärtigen.
- Zölle / Zollabgaben
- Recht
- Finanzen
- Personal
- Ist der Freihandel in der Schweiz eine derart umstrittene Sache geworden, dass die Stimmbürger erstmals wegen eines reinen Freihandelsabkommens an die Urne gebeten werden
- Sind die im Freihandelsabkommen ausgehandelten internationalen Standards zu wenig weitreichend und geht der Raubbau am Urwald weiter, wie das die Gegner ins Feld führen
- Ob die Verknüpfung von Zollkonzessionen mit der Nachhaltigkeit der Produktion eine Trendwende in der Schweizer Handelspolitik ist
- Kommt die schweizerische Handelsdiplomatie tatsächlich nicht mehr so recht vom Fleck, da sich auch gegenüber dem Abkommen mit den lateinamerikanischen Mercosur-Staaten Widerstand formiert
- Wie steht es um das Mercosur-Abkommen, das bereits im Sommer 2019 fertig verhandelt wurde und von dem man kaum mehr etwas davon gehört hat seither
- Ob es tatsächlich so ist, dass die Handelspolitik der Schweiz immer wieder wegen der Landwirtschaft in die Defensive gerät, da es auch bei den Verhandlungen mit Vietnam danach aussieht, weil z.B. die EU mit dem Land längst einig geworden ist
- Kommt nun mit dem Wechsel in Washington das Ende der Handelskriege mit den USA
- Wie sieht es unter Biden denn mit einem Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Schweiz aus
- Was bedeutet der Wechsel in den USA für unser abgeschlossenes Handelsabkommen mit China?
- Kommt die in Europa umstrittene Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) doch noch zustande, die weltweit Standards setzen und die Schweizer Handelspolitik somit richtig unter Druck setzt
- Werden die Europäer den Asiaten das Zepter überlassen und werden die USA unter Biden nun der ohne sie abgeschlossenen transpazifischen Partnerschaft CPTPP doch noch beitreten
- Wird RCEP die pazifische Region verändern
- Soll die Schweiz nicht einfach RCEP oder CPTPP als Drittstaat beitreten

Seco erteilt schliesslich Ausfuhrbewilligung für zuvor beschlagnahmte Geräte der Crypto International AG
In einem der Themen, über die wir dieses Jahr oft berichtet haben, gibt es nun fast ein “Happy End”: Nachdem wir in der Crypto-Affäre zuletzt gemeldet haben Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Crypto wegen Verstoss Exportkontrolle ein, geht es jetzt schnell. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat die Ausfuhrbewilligung für die zuletzt beschlagnahmten Geräte erteilt.
Nachdem anfangs Dezember die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt hat, verfügte sie, die sichergestellten Chiffriergeräte an die betroffenen Unternehmen zurückzugeben. Es handelt sich dabei vor allem um die Crypto International AG sowie die TCG Legacy AG. Nachdem der Bundesrat in dieser Sache sehr passiv war, reagierte er diesen Mittwoch und teilte schliesslich mit, er habe das Seco angewiesen, die in Zusammenhang mit der Crypto-Affäre ausgesetzten Ausfuhrgesuche für Chiffriergeräte zu prüfen und zu bewilligen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Und noch am selben Tag verkündet der Mediensprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft, dass die beschlagnahmten Geräte ausgeführt werden können. Er hält fest: «Gestützt auf den Beschluss des Bundesrates hat das Seco als zuständige Bewilligungsbehörde die vom Bundesrat ursprünglich ausgesetzten Gesuche sowie die nachträglich unterbreiteten Gesuche der beiden betroffenen Firmen nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung geprüft und bewilligt».
Ob das der Crypto International AG überhaupt noch hilft, ist eine andere Frage. Denn sie hat in der Zwischenzeit einen Grossteil der Mitarbeiter abgebaut.
Falls Sie nicht in einen ähnlichen Krimi verwickelt werden möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder nutzen Sie die Möglichkeit für eine individuelle Zollberatung.

Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Crypto wegen Verstoss Exportkontrolle ein
Ein weiterer “Dauergast” in unseren Newsbeiträgen ist die Affäre um die Firma Crypto wegen des Verstosses gegen das Recht der Exportkontrolle, wo wir vor Kurzem schon ein Update gebracht haben. In diesem Beitrag geht es aber um die Fortsetzung dieses Artikels, den wir schon vor einiger Zeit publiziert haben: Seco erstattet Anzeige gegen Crypto AG wegen Täuschung bei Exportkontrolle.
Wie in diesem Beitrag erwähnt, hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im März 2020 bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafanzeige eingereicht mit dem Vorwurf, dass die Crypto International AG gegen das Güterkontrollgesetz verstosse. Daraufhin beschlagnahmte die Bundesanwaltschaft 400 Chiffriergeräte und der Bund sistierte die Ausfuhrbewilligung für die Chiffriergeräte.
Nun erfolgt die Wende, denn die Bundesanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein. Das ist per se schon überraschend, aber noch viel mehr die Begründung dafür: Weil der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) über die ganzen Manipulationsvorgänge im Bild gewesen sei, liege kein strafbares Verhalten vor, schreibt sie. Beim Strafverfahren ging es um die Frage, ob Personen aus dem Umfeld der Firma manipulierte Chiffriergeräte zum Export beantragt hatten. Konkret musste durch die BA abgeklärt werden, ob diese Personen bei den Ausfuhrbewilligungen den Sachverhalt verschleierten und wichtige Informationen falsch deklarierten. Nach ihrer Untersuchung kommt die BA zum Schluss, es gebe keine Anhaltspunkte für «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht». Die mit der Exportabwicklung der Chiffriergeräte beauftragten Personen hätten davon ausgehen müssen, dass diese Ausfuhr rechtmässig sei. Daher habe die Bundesanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens verfügt.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie für Ihre Produkte unter das Güterkontrollgesetz fallen und damit entsprechende Ausfuhrbewilligungen benötigen, besuchen Sie unser Seminar & Webinar Exportkontrolle. Oder nehmen Sie direkt die Dienste unserer Zollberatung in Anspruch.

Wie der Bundesrat die Abstimmung über das CEPA-Freihandelsabkommen EFTA-Indonesien gewinnen will
Über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EFTA, wo die Schweiz Mitglied ist, und Indonesien, haben wir schon viel berichtet. Zuletzt vor rund drei Wochen mit diesem Beitrag Abstimmung über CEPA-Freihandelsabkommen EFTA (inkl. Schweiz) mit Indonesien im März 2021.
Nun hat der Bundesrat bekannt gegeben, wie er die Abstimmung gewinnen will. Dazu hat er einen detaillierten Umsetzungsplan vorgestellt, der in einer Verordnung verpackt ist und die er am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Verordnung tritt in Kraft, wenn das Stimmvolk das Abkommen im März 2021 gutheissen wird. Der Bundesrat setzt auf sechs verschiedene Sicherungshebel, wobei in unserem Zusammenhang derjenige interessant ist, wo es Auflagen für die Importeure geht.
Denn das Abkommen hebt die Zölle / Zollabgaben für Palmöl nicht auf, es reduziert sie aber um 20 bis 40 Prozent. Und dies für ein Kontingent von zuerst 10’000 Tonnen, das schrittweise auf 12’500 Tonnen wachsen soll. Um das einschätzen zu können: Unser Land hat in den vergangenen Jahren jeweils durchschnittlich 800 Tonnen Palmöl aus Indonesien eingeführt. Importeure, welche von den Vorzugskonditionen profitieren wollen, müssen bei einem der vier Labels zertifiziert sein (ein anderer der oben erwähnten Sicherungshebel). Für die Einfuhr müssen sie beim Bund (SECO) ein Gesuch stellen, der bei einem positiven Entscheid die Eidgenössische Zollverwaltung informiert. Was sich nicht ändert: Auch mit dem Freihandelsabkommen wird es möglich sein, Palmöl ohne Ökolabel aus Indonesien (und anderen Ländern) zu beziehen. In diesem Fall erhält der Importeur einfach keine Zollvergünstigungen.
Wenn Sie sich als Importeur mit den möglichen Auswirkungen dieses Freihandelsabkommens auseinandersetzen wollen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Importabwicklung, das diese Themen behandelt.

Wie sich Bosch als Industriekonzern auf den Brexit vorbereitet und die erwarteten Mehrkosten wegen Zöllen
Gelegentlich hat man in der einschlägigen Presse Berichte gelesen, wie sich Dienstleister (Spediteure, Verzollungsagenturen, Kuriere, etc.) auf den kommenden Brexit vorbereiten. Doch ganz selten habe ich einen Bericht gesehen, wie Industriebetriebe dies tun. Nun ist im Handelsblatt ein Artikel über den deutschen Bosch-Konzern erschienen, wie dieser sich vorbereitet auf den Brexit. Und welche Mehrkosten wegen Zöllen / Zollabgaben Bosch deswegen erwartet.
Nur wenige (deutsche) Grosskonzerne in der Automobilindustrie dürften mehr Erfahrung in Grossbritannien haben als Bosch, da die erste Niederlassung auf der Insel schon vor mehr als 200 Jahren gegründet wurde. Mit fast 4 Milliarden Euro Umsatz ist dieses Land nach Deutschland der zweitgrösste europäische Markt für Bosch. Die Geschäfte liefen allerdings schon im 2019 nicht mehr so gut und die Pandemie dürfte inzwischen weiteren Druck ausgeübt haben. In sieben Werken an insgesamt 40 Standorten beschäftigt Bosch UK mehr als 5000 Mitarbeiter, wobei vorwiegend für den lokalen Markt produziert wird.
Die Verantwortlichen bereiten sich seit dem Volksentscheid im Jahr 2016 auf den Ernstfall vor, d.h. einen Brexit ohne Deal. Zu den Bereichen, in denen Vorbereitungen getroffen werden, gehören:
Bei Bosch UK war die Kostenkontrolle schon immer ein wichtiges Thema, um auch in Märkten ohne Freihandelsabkommen wettbewerbsfähig zu sein. Gemäss einer Sprecherin bereitet sich Bosch beispielsweise auf automatisierte Zollabfertigungsverfahren vor. Zudem rechnen die Verantwortlichen wegen der Wiedereinführung von Zöllen auf beiden Seiten mit Mehrkosten von einem mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag jährlich.
Wie sich Schweizer Unternehmen auf den Brexit vorbereiten können, zeigen wir im Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unternehmen in der Schweiz? inklusive eines abrufbaren Merkblatts auf.

Interview der NZZ mit Frau Ineichen-Fleisch vom SECO zu Freihandelsabkommen und CPTPP für die Schweiz
In der NZZ ist ein sehr aufschlussreiches Interview erschienen mit der Leiterin, des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch. In diesem nimmt sie Stellung zu wichtigen aussenwirtschaftlichen Themen inklusive des Freihandelsabkommens zwischen der Efta und Indonesien.
Im Interview bestätigt sie, dass der bilaterale Weg für Handelsabkommen steinig geworden ist in den letzten Jahren. Das ist interessant zu vernehmen von einer Person, die allgemein als hartnäckige Verhandlerin und scharfe Analytikerin bezeichnet wird und über viele Erfahrungen verfügt. Sie steht seit knapp zehn Jahren dem Seco vor und prägt seit mehr als 20 Jahren die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz. Ihre Karriere führte sie auch in die USA, wo sie dem schweizerischen Exekutivdirektor bei der Weltbank assistierte, wo sie sich ab 1995 beim Bund mit der Welthandelsorganisation (WTO) beschäftigte. Frau Ineichen-Fleisch, die nächstes Jahr 60 Jahre alt wird, war ab 2007 die Chefunterhändlerin der Schweiz bei der WTO und Delegierte des Bundesrates für Handelsverträge. In Handelsfragen macht ihr also keiner so schnell etwas vor.
Konkret geht sie im Gespräch mit dem NZZ-Redaktor auf folgende Fragen ein:

No-Deal EU-Grossbritannien hätte auch für die Schweiz trotz Handelsabkommen Nachteile
Die Schweiz hat bekanntlich ein Handelsabkommen mit dem UK abgeschlossen, wie wir im Beitrag Gedanken zum Freihandelsabkommen Schweiz – UK nach dem Brexit auch kommentiert haben. Doch auch für uns ist die Frage wichtig, ob ein “Deal oder No-Deal” zwischen der EU und dem UK kommt, da ein “No-Deal” auch negative Konsequenzen für die Schweiz hätte.
Der nächste wichtige Termin zwischen den beiden Parteien ist der 4. Dezember, wo ein weiteres Mal Verhandlungen in grosser Runde angesagt sind. Ob aber an diesem Tag die Frage tatsächlich schon entschieden wird, wird sich zeigen. Doch viel Zeit bleibt so oder so nicht mehr, da der 31. Dezember eine “natürliche Frist” ist. Eine Verlängerung der aktuell und bis dann geltenden Übergangsphase, in der das Königreich noch immer Teil der EU-Zollunion und des EU-Binnenmarktes ist, ist rechtlich nicht möglich.
Unser Land ist dank mehrerer Abkommen mit dem Vereinigten Königreich so gut wie möglich auf den definitiven Brexit mit beiden Auskommen vorbereitet. So schlossen Bern und London Abkommen in den Bereichen Strassen- und Luftverkehr, Versicherung, Migration sowie Handel. Doch bei letzterem und uns Interessierendem konnten sie nicht ganz alles regeln, weil die Schweiz einige Vorschriften mit jenen der EU harmonisiert hat, etwa im Bereich Landwirtschaft und bei den technischen Handelshemmnissen. Daher können die letzten Lücken erst geschlossen und Details geklärt werden, wenn das Verhältnis EU-Grossbritannien definitiv ist.
Es ist aber klar, dass sich ohne ein Freihandelsabkommen EU-UK auch der Warenhandel zwischen der Schweiz und dem UK verteuern trotz des Handelsabkommens. Denn in den meisten Fällen enthalten in der Schweiz hergestellte Produkte auch Teile aus dem Ausland. In Freihandelsabkommen bestimmen dann sogenannte Ursprungsregeln in Form von Listenregeln den präferenziellen Warenursprung. Ob ein Produkt also im Sinne des Präferenzrechts als schweizerisch gilt, obwohl auch nicht-schweizerische Teile enthalten sind. Nur Produkte, die diese Kriterien erfüllen, profitieren im Bestimmungsland von keinen oder weniger Zöllen / Zollabgaben. (vereinfacht und verkürzt dargestellt).
Unsere Vertreter in Bern und wir selbst dürfen also gespannt nach Brüssel schauen, ob in weniger als einem Monat vor dem definitiven EU-Austritt von Grossbritannien doch noch ein Abkommen mit Brüssel gelingt. In unserem Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unternehmen in der Schweiz (Importeure / Exporteure) führen wir laufend nach, welche Vorkehrungen Schweizer Importeure und Exporteure treffen müssen für den Brexit.

Gespräche zwischen der Efta (inkl. Schweiz) und Vietnam über ein Freihandelsabkommen stocken
Die Schweizer Exportindustrie durchläuft zurzeit schwierige Zeiten und umso wichtiger werden sogenannte Zukunftsmärkte, wie zum Beispiel Vietnam. Mit 100 Millionen Einwohnern soll das Land dieses Jahr trotz der Corona-Krise um 2,8 % wachsen. Die Efta versucht deshalb über ein Freihandelsabkommen bessere Marktchancen zu erhalten, doch kamen die Gespräche bisher nur mühsam voran und Schweizer Exporteuren drohen Nachteile.
Vietnam ist seit geraumer Zeit wirtschaftlich sehr erfolgreich unterwegs und es ist auch kein Zufall, dass das unlängst abgeschlossene RCEP-Vertragswerk unter Vietnams Vorsitz abgeschlossen werden konnte. Es unterstreicht die wirtschaftliche Aufbruchstimmung in diesem Land, das sich seit rund 20 Jahren aktiv ins internationale Handelsgeschehen einbringt. Ein grosses Bekenntnis zum Freihandel kommt auch im Freihandelsabkommen mit der EU zum Ausdruck, das im August 2020 in Kraft getreten ist.
Ärgerlich aus Schweizer Sicht ist, dass die EU an der Efta, und damit der Schweiz vorbeigezogen ist, die seit acht Jahren Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen führt. Hier sieht es indessen noch nicht nach einem raschen Durchbruch aus. Denn gemäss Karin Büchel, die beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unter anderem die Verhandlungen mit Vietnam leitet, sieht es nach wie vor nicht danach aus, dass alle Hindernisse ausgeräumt seien und ein Vertragsabschluss zu erwarten ist. Gemäss Insidern sieht es ganz danach aus, als wäre vor allem auch die Schweiz ein Bremser, weil sie nicht zu grösseren Konzessionen bereit sei. Die EU hat dies getan und hat deshalb – vorderhand – wichtige Pluspunkte in diesem interessanten Markt. Und Deutschland nutzt dies, indem sie aktuell eine Wirtschaftsdelegation mit vorwiegend deutschen Unternehmern nach Vietnam entsandt haben, um weitere Möglichkeiten abzuklären.
Das Risiko für Schweizer Exporteure besteht nun definitiv darin, dass sie ins Hintertreffen geraten gegenüber ihren EU-Konkurrenten. Vor allem EU-Mitbewerber aus der Maschinenindustrie sowie der Chemie- und Pharmabranche sind mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens sämtliche Zölle im Import weggefallen. EU-Firmen erhalten zudem rechtlich garantierten Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen in Vietnam.
- Der «Nachrichtendienst im Nachrichtendienst»
- Nichtwissen der politischen Führung
- Markus Seiler als EDA-Generalsekretär «untragbar»
- Akten vernichten, Geheimnisse wegsperren

Schweiz will aktualisiertes Freihandelsabkommen mit der Türkei per Anfang 2021 in Kraft setzen
Die im letzten Newsbeitrag “Unterzeichnetes EFTA-Freihandelsabkommen mit der Türkei soll nun ratifiziert werden” erwähnten Widerstände scheinen zu spät zu kommen, denn der Bundesrat hat verlauten lassen, das modernisierte Freihandelsabkommen mit der Türkei bereits per Anfang 2021 in Kraft zu setzen.
Wie beschrieben, gab es nach der Ankündigung des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco, das unterzeichnete Abkommen nun auch noch zu ratifizieren, plötzlich Widerstand: Sowohl die aussenpolitische Kommission des Ständerats als auch einige Parteimitglieder, wie z.B. vom SP-Nationalrat Fabian Molina, kündigten ihren Protest gegen das Vorhaben an. Doch das für die Umsetzung zuständige Seco lässt diese Proteste abblitzen und verweist darauf, dass das Parlament bereits 2019 die Aktualisierung abschliessend ratifiziert und damit genehmigt hat und die Referendumsfrist im Oktober letzten Jahres ungenutzt verstrichen ist.
Ausstehend sei lediglich die sogenannte Notifikation oder Benachrichtigung über den Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Bundesrat Guy Parmelin habe sowohl den Bundesrat als auch die beiden Aussenpolitischen Kommissionen entsprechend informiert. Damit sollte das modernisierte Abkommen schon in Kürze, anfangs 2021, in Kraft treten.
Wir werden die weiteren Entwicklungen verfolgen und die Änderungen auf jeden Fall umgehend in unser Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung einfliessen lassen. Und Sie im Rahmen der Zollberatung auch umgehend beraten, was das für Ihre Geschäfte im Import und Export bedeutet.

Geschäftsprüfungsdelegation fordert Bundesrat auf, Ausfuhrbewilligungen für die Crypto AG wieder zu erteilen
Immer wenn ich das Gefühl habe, dass die unsägliche Affäre um die Crypto AG nun ein Ende hat, kommt wieder eine neue Nachricht rein und der Ball bleibt im Spiel. Vielleicht setzen die Verantwortlichen genau auf diese neueste Entwicklung und dann macht die letzte Meldung in dieser Sache auch wieder Sinn: Trotz fehlender Ausfuhrbewilligung bekommt die Crypto International weiterhin Exportaufträge in Millionenhöhe.
Tatsache ist, dass in der Zwischenzeit die Geheimdienstaufsicht des Parlaments die Affäre um das Zuger Unternehmen untersucht hat. Die Ergebnisse sind erschütternd und zeigen, dass diese Angelegenheit weit mehr als eine Affäre ist, sondern schon fast ein Skandal. Der am Dienstag publizierte Inspektionsbericht umfasst folgende Punkte:
Für die Crypto-Nachfolgefirma birgt dieser wenig schmeichelhafte Bericht der Geheimdienstaufsicht gute Neuigkeiten. Denn ihr wurden nach den Sommerferien die Ausfuhrbewilligungen verwehrt, was zur de-facto Geschäftsaufgabe geführt hat, weil keine Geräte mehr exportiert werden konnten. Für die Geschäftsprüfungsdelegation ist das ein klarer Verstoss gegen Treu und Glauben, der nur zustande gekommen sei wegen des Drucks der Medien auf die Behörden. Die Delegation fordert den Bundesrat auf, alle Exporteinschränkungen umgehend aufzuheben. Somit ist sicher: Fortsetzung folgt!

Wenig Chancen für ein Freihandelsabkommen mit den USA nach der Wahl von Joe Biden
Nachdem wir vor vier Monaten noch berichten konnten Chef der Handelskammer Schweiz-USA, Martin Naville, sieht nach wie vor Chancen für ein Freihandelsabkommen, gibt es nun eine 180 Grad Kehrtwende: Martin Naville sieht nach der Wahl von Joe Biden zum neuen Präsidenten der USA nur noch wenig Chancen für ein Freihandelsabkommen.
Als Hauptgrund führt er im NZZ-Interview an, dass es bei den Demokraten niemanden gebe, der sich dafür einsetzen werde. Er führt allerdings an, dass die wichtigste Frage sein wird, wie das Kabinett von Joe Biden aussehen werde. Insbesondere ob es eine Regierung geben wird mit Pragmatikern, die auf Machbarkeit und Kompromisse setzen.
Für Schweizer Exporteure sind das keine guten Nachrichten, aber viel mehr sieht Herr Naville auch aufziehende Risiken für die Pharmabranche. Insbesondere den Demokraten sind die Preise für Medikamente ein Dorn im Auge. Allerdings sagen seit vielen Jahren alle amerikanischen Präsidenten, dass die Pharmapreise zu hoch seien, passiert ist aber eigentlich nichts. Sollte es aber ein Kabinett mit einem starken Einfluss der linken Kräfte geben, wären entsprechende Regulierungen durchaus denkbar.
Allerdings muss Joe Biden zuerst noch vom Wahlkollegium (“Electoral College”) Mitte Dezember bestätigt werden, bevor er der nächste Präsident der USA werden wird. Warten wir mal ab!