
Handelsabkommen CH-UK: Schweizer Export-Unternehmen drohen Zölle
Was wir schon seit mehr als drei Wochen in unserem Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unternehmen in der Schweiz? erwähnt haben, ist nun auch in der Tagespresse angekommen: Wegen der nicht kompatiblen Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem UK einerseits sowie der Schweiz und dem UK andererseits müssen Britische Kunden ab sofort in vielen Fällen Zölle / Zollabgaben bezahlen.
Dadurch werden Schweizer Produkte (noch) teurer, weshalb das Thema jetzt aufs Parkett kommt und es in die Tagespresse schafft. Denn nun geht die vom Bundesrat stets verkündete «Mind the Gap»-Strategie, wonach eine nahtlose Weiterführung des schweizerisch-britischen Handels gewährleistet werden sollte, ganz gleich, wie die Brexit-Verhandlungen mit der EU ausgingen, nicht mehr auf. Denn jetzt zeigt sich: Lückenlos ist die umgesetzte Strategie nicht. Ein wichtiger Teil der Schweizer Industrie sieht sich beim Export ins Vereinigte Königreich mit neuen Zöllen konfrontiert und dadurch gegenüber der EU-Konkurrenz benachteiligt.
Nun rächt sich, dass die Schweiz mit ihrem Abkommen so früh dran war. Denn aufgrund anderer Listenkriterien, die erst am 24.12. bekannt gegeben wurden, können EU-Vorleistungen und -Produkte bei Schweizer Erzeugnissen nicht mehr angerechnet werden. Bis dahin war unklar, ob die Listenregeln der beiden Freihandelsabkommen deckungsgleich sind. Nun stellt sich heraus, dass sie es eben nicht sind und nun zu den Problemen bzw. Zöllen führen.
Um das Problem zu lösen, müssten die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die EU ihre Ursprungs- /Listenregeln untereinander in Einklang bringen. Dies wäre theoretisch möglich, da seit dem Abschluss des Brexit-Abkommens alle drei über Handelsverträge verfügen, welche die Industriezölle gegenseitig auf null senken. Die einfachste Variante wäre, wenn wir mit dem Vereinigten Königreich Nachverhandlungen aufnehmen und die moderneren Ursprungsregeln aus dem Brexit-Freihandelsdeal übernehmen würden. In den vielen betroffenen Branchen hofft man, dass dies unverzüglich geschehen wird.
Ob und wann das geschehen wird, ist allerdings unklar zum jetzigen Zeitpunkt. In unserem Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung geben wir jedoch Tipps und Handlungsempfehlen, wie Sie eventuell trotzdem die Zollabgaben für ihre Kunden vermeiden können. Oder fragen Sie unsere Zollberatung an, die Ihnen umgehend helfen kann.

Sendung mit Meinungen (pro / contra) zu Freihandelsabkommen: Was bringen sie wirklich?
Der Freihandel und die damit zusammenhängenden Freihandelsabkommen spalten die Schweizer Bürger: Während dem die einen strikt dagegen sind, sehen andere darin die Hoffnung auf weitere Prosperität für unser Land. Rechtzeitig zum kommenden Urnengang (Abstimmung über CEPA-Freihandelsabkommen EFTA (inkl. Schweiz) mit Indonesien im März 2021) hat das nicht-kommerzielle und regionale Radio 3FACH (Luzern) eine Sendung produziert, wo ein Skeptiker und ein Befürworter zu Wort gekommen sind.
Als Skeptiker trat Patrick Ziltener, Titular Professor an der Universität Zürich, auf. Er meinte, dass die Wirkung von Freihandelsabkommen überschätzt werde. Und das sowohl von Befürworten als auch von Gegnern. Ein Wachstum des Handelsvolumens oder der Schweizer Wirtschaft aufgrund eines Freihandelsabkommens zu erwarten, sei falsch. Als Beispiel führt er das Freihandelsabkommen mit Japan, der drittgrössten Volkswirtschaft der Welt, an. Dort war er in die Verhandlungen involviert und es habe danach keinen volkswirtschaftlich positiven Effekt für die Schweiz gegeben. Dies vor allem auch, weil die Zölle / Zollabgaben schon auf einem tiefen Niveau gewesen seien vor dem Abschluss des Abkommens.
Ganz anderer Meinung ist der Befürworter des Freihandels, Dr. Jan Atteslander, Geschäftsleitungsmitglied von economiesuisse. Er verweist darauf, dass das starke Netz von Schweizer Freihandelsabkommen wichtig sei für den Schweizer Wohlstand. Als Beweis für seine Meinung führt er das Abkommen mit China auf, wo seit der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens 2014 die Schweizer Exporte stärker als die Exporte in andere Länder wachsen.
Am Schluss stellt aber auch Professor Patrick Ziltener fest, dass die Schweiz nicht auf Freihandelsabkommen verzichten könne: „Es ist ein Spiel, das man mitspielen muss, ob man will oder nicht.“ Ansonsten hätten Schweizer Unternehmen Wettbewerbsnachteile zu gewärtigen.
- Zölle / Zollabgaben
- Recht
- Finanzen
- Personal
- Ist der Freihandel in der Schweiz eine derart umstrittene Sache geworden, dass die Stimmbürger erstmals wegen eines reinen Freihandelsabkommens an die Urne gebeten werden
- Sind die im Freihandelsabkommen ausgehandelten internationalen Standards zu wenig weitreichend und geht der Raubbau am Urwald weiter, wie das die Gegner ins Feld führen
- Ob die Verknüpfung von Zollkonzessionen mit der Nachhaltigkeit der Produktion eine Trendwende in der Schweizer Handelspolitik ist
- Kommt die schweizerische Handelsdiplomatie tatsächlich nicht mehr so recht vom Fleck, da sich auch gegenüber dem Abkommen mit den lateinamerikanischen Mercosur-Staaten Widerstand formiert
- Wie steht es um das Mercosur-Abkommen, das bereits im Sommer 2019 fertig verhandelt wurde und von dem man kaum mehr etwas davon gehört hat seither
- Ob es tatsächlich so ist, dass die Handelspolitik der Schweiz immer wieder wegen der Landwirtschaft in die Defensive gerät, da es auch bei den Verhandlungen mit Vietnam danach aussieht, weil z.B. die EU mit dem Land längst einig geworden ist
- Kommt nun mit dem Wechsel in Washington das Ende der Handelskriege mit den USA
- Wie sieht es unter Biden denn mit einem Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Schweiz aus
- Was bedeutet der Wechsel in den USA für unser abgeschlossenes Handelsabkommen mit China?
- Kommt die in Europa umstrittene Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) doch noch zustande, die weltweit Standards setzen und die Schweizer Handelspolitik somit richtig unter Druck setzt
- Werden die Europäer den Asiaten das Zepter überlassen und werden die USA unter Biden nun der ohne sie abgeschlossenen transpazifischen Partnerschaft CPTPP doch noch beitreten
- Wird RCEP die pazifische Region verändern
- Soll die Schweiz nicht einfach RCEP oder CPTPP als Drittstaat beitreten

Seco erteilt schliesslich Ausfuhrbewilligung für zuvor beschlagnahmte Geräte der Crypto International AG
In einem der Themen, über die wir dieses Jahr oft berichtet haben, gibt es nun fast ein „Happy End“: Nachdem wir in der Crypto-Affäre zuletzt gemeldet haben Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Crypto wegen Verstoss Exportkontrolle ein, geht es jetzt schnell. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat die Ausfuhrbewilligung für die zuletzt beschlagnahmten Geräte erteilt.
Nachdem anfangs Dezember die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt hat, verfügte sie, die sichergestellten Chiffriergeräte an die betroffenen Unternehmen zurückzugeben. Es handelt sich dabei vor allem um die Crypto International AG sowie die TCG Legacy AG. Nachdem der Bundesrat in dieser Sache sehr passiv war, reagierte er diesen Mittwoch und teilte schliesslich mit, er habe das Seco angewiesen, die in Zusammenhang mit der Crypto-Affäre ausgesetzten Ausfuhrgesuche für Chiffriergeräte zu prüfen und zu bewilligen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Und noch am selben Tag verkündet der Mediensprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft, dass die beschlagnahmten Geräte ausgeführt werden können. Er hält fest: «Gestützt auf den Beschluss des Bundesrates hat das Seco als zuständige Bewilligungsbehörde die vom Bundesrat ursprünglich ausgesetzten Gesuche sowie die nachträglich unterbreiteten Gesuche der beiden betroffenen Firmen nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung geprüft und bewilligt».
Ob das der Crypto International AG überhaupt noch hilft, ist eine andere Frage. Denn sie hat in der Zwischenzeit einen Grossteil der Mitarbeiter abgebaut.
Falls Sie nicht in einen ähnlichen Krimi verwickelt werden möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder nutzen Sie die Möglichkeit für eine individuelle Zollberatung.

Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Crypto wegen Verstoss Exportkontrolle ein
Ein weiterer „Dauergast“ in unseren Newsbeiträgen ist die Affäre um die Firma Crypto wegen des Verstosses gegen das Recht der Exportkontrolle, wo wir vor Kurzem schon ein Update gebracht haben. In diesem Beitrag geht es aber um die Fortsetzung dieses Artikels, den wir schon vor einiger Zeit publiziert haben: Seco erstattet Anzeige gegen Crypto AG wegen Täuschung bei Exportkontrolle.
Wie in diesem Beitrag erwähnt, hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im März 2020 bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafanzeige eingereicht mit dem Vorwurf, dass die Crypto International AG gegen das Güterkontrollgesetz verstosse. Daraufhin beschlagnahmte die Bundesanwaltschaft 400 Chiffriergeräte und der Bund sistierte die Ausfuhrbewilligung für die Chiffriergeräte.
Nun erfolgt die Wende, denn die Bundesanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein. Das ist per se schon überraschend, aber noch viel mehr die Begründung dafür: Weil der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) über die ganzen Manipulationsvorgänge im Bild gewesen sei, liege kein strafbares Verhalten vor, schreibt sie. Beim Strafverfahren ging es um die Frage, ob Personen aus dem Umfeld der Firma manipulierte Chiffriergeräte zum Export beantragt hatten. Konkret musste durch die BA abgeklärt werden, ob diese Personen bei den Ausfuhrbewilligungen den Sachverhalt verschleierten und wichtige Informationen falsch deklarierten. Nach ihrer Untersuchung kommt die BA zum Schluss, es gebe keine Anhaltspunkte für «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht». Die mit der Exportabwicklung der Chiffriergeräte beauftragten Personen hätten davon ausgehen müssen, dass diese Ausfuhr rechtmässig sei. Daher habe die Bundesanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens verfügt.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie für Ihre Produkte unter das Güterkontrollgesetz fallen und damit entsprechende Ausfuhrbewilligungen benötigen, besuchen Sie unser Seminar & Webinar Exportkontrolle. Oder nehmen Sie direkt die Dienste unserer Zollberatung in Anspruch.

Wie der Bundesrat die Abstimmung über das CEPA-Freihandelsabkommen EFTA-Indonesien gewinnen will
Über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EFTA, wo die Schweiz Mitglied ist, und Indonesien, haben wir schon viel berichtet. Zuletzt vor rund drei Wochen mit diesem Beitrag Abstimmung über CEPA-Freihandelsabkommen EFTA (inkl. Schweiz) mit Indonesien im März 2021.
Nun hat der Bundesrat bekannt gegeben, wie er die Abstimmung gewinnen will. Dazu hat er einen detaillierten Umsetzungsplan vorgestellt, der in einer Verordnung verpackt ist und die er am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Verordnung tritt in Kraft, wenn das Stimmvolk das Abkommen im März 2021 gutheissen wird. Der Bundesrat setzt auf sechs verschiedene Sicherungshebel, wobei in unserem Zusammenhang derjenige interessant ist, wo es Auflagen für die Importeure geht.
Denn das Abkommen hebt die Zölle / Zollabgaben für Palmöl nicht auf, es reduziert sie aber um 20 bis 40 Prozent. Und dies für ein Kontingent von zuerst 10’000 Tonnen, das schrittweise auf 12’500 Tonnen wachsen soll. Um das einschätzen zu können: Unser Land hat in den vergangenen Jahren jeweils durchschnittlich 800 Tonnen Palmöl aus Indonesien eingeführt. Importeure, welche von den Vorzugskonditionen profitieren wollen, müssen bei einem der vier Labels zertifiziert sein (ein anderer der oben erwähnten Sicherungshebel). Für die Einfuhr müssen sie beim Bund (SECO) ein Gesuch stellen, der bei einem positiven Entscheid die Eidgenössische Zollverwaltung informiert. Was sich nicht ändert: Auch mit dem Freihandelsabkommen wird es möglich sein, Palmöl ohne Ökolabel aus Indonesien (und anderen Ländern) zu beziehen. In diesem Fall erhält der Importeur einfach keine Zollvergünstigungen.
Wenn Sie sich als Importeur mit den möglichen Auswirkungen dieses Freihandelsabkommens auseinandersetzen wollen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Importabwicklung, das diese Themen behandelt.

Wie sich Bosch als Industriekonzern auf den Brexit vorbereitet und die erwarteten Mehrkosten wegen Zöllen
Gelegentlich hat man in der einschlägigen Presse Berichte gelesen, wie sich Dienstleister (Spediteure, Verzollungsagenturen, Kuriere, etc.) auf den kommenden Brexit vorbereiten. Doch ganz selten habe ich einen Bericht gesehen, wie Industriebetriebe dies tun. Nun ist im Handelsblatt ein Artikel über den deutschen Bosch-Konzern erschienen, wie dieser sich vorbereitet auf den Brexit. Und welche Mehrkosten wegen Zöllen / Zollabgaben Bosch deswegen erwartet.
Nur wenige (deutsche) Grosskonzerne in der Automobilindustrie dürften mehr Erfahrung in Grossbritannien haben als Bosch, da die erste Niederlassung auf der Insel schon vor mehr als 200 Jahren gegründet wurde. Mit fast 4 Milliarden Euro Umsatz ist dieses Land nach Deutschland der zweitgrösste europäische Markt für Bosch. Die Geschäfte liefen allerdings schon im 2019 nicht mehr so gut und die Pandemie dürfte inzwischen weiteren Druck ausgeübt haben. In sieben Werken an insgesamt 40 Standorten beschäftigt Bosch UK mehr als 5000 Mitarbeiter, wobei vorwiegend für den lokalen Markt produziert wird.
Die Verantwortlichen bereiten sich seit dem Volksentscheid im Jahr 2016 auf den Ernstfall vor, d.h. einen Brexit ohne Deal. Zu den Bereichen, in denen Vorbereitungen getroffen werden, gehören:
Bei Bosch UK war die Kostenkontrolle schon immer ein wichtiges Thema, um auch in Märkten ohne Freihandelsabkommen wettbewerbsfähig zu sein. Gemäss einer Sprecherin bereitet sich Bosch beispielsweise auf automatisierte Zollabfertigungsverfahren vor. Zudem rechnen die Verantwortlichen wegen der Wiedereinführung von Zöllen auf beiden Seiten mit Mehrkosten von einem mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag jährlich.
Wie sich Schweizer Unternehmen auf den Brexit vorbereiten können, zeigen wir im Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unternehmen in der Schweiz? inklusive eines abrufbaren Merkblatts auf.

Interview der NZZ mit Frau Ineichen-Fleisch vom SECO zu Freihandelsabkommen und CPTPP für die Schweiz
In der NZZ ist ein sehr aufschlussreiches Interview erschienen mit der Leiterin, des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch. In diesem nimmt sie Stellung zu wichtigen aussenwirtschaftlichen Themen inklusive des Freihandelsabkommens zwischen der Efta und Indonesien.
Im Interview bestätigt sie, dass der bilaterale Weg für Handelsabkommen steinig geworden ist in den letzten Jahren. Das ist interessant zu vernehmen von einer Person, die allgemein als hartnäckige Verhandlerin und scharfe Analytikerin bezeichnet wird und über viele Erfahrungen verfügt. Sie steht seit knapp zehn Jahren dem Seco vor und prägt seit mehr als 20 Jahren die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz. Ihre Karriere führte sie auch in die USA, wo sie dem schweizerischen Exekutivdirektor bei der Weltbank assistierte, wo sie sich ab 1995 beim Bund mit der Welthandelsorganisation (WTO) beschäftigte. Frau Ineichen-Fleisch, die nächstes Jahr 60 Jahre alt wird, war ab 2007 die Chefunterhändlerin der Schweiz bei der WTO und Delegierte des Bundesrates für Handelsverträge. In Handelsfragen macht ihr also keiner so schnell etwas vor.
Konkret geht sie im Gespräch mit dem NZZ-Redaktor auf folgende Fragen ein:

No-Deal EU-Grossbritannien hätte auch für die Schweiz trotz Handelsabkommen Nachteile
Die Schweiz hat bekanntlich ein Handelsabkommen mit dem UK abgeschlossen, wie wir im Beitrag Gedanken zum Freihandelsabkommen Schweiz – UK nach dem Brexit auch kommentiert haben. Doch auch für uns ist die Frage wichtig, ob ein „Deal oder No-Deal“ zwischen der EU und dem UK kommt, da ein „No-Deal“ auch negative Konsequenzen für die Schweiz hätte.
Der nächste wichtige Termin zwischen den beiden Parteien ist der 4. Dezember, wo ein weiteres Mal Verhandlungen in grosser Runde angesagt sind. Ob aber an diesem Tag die Frage tatsächlich schon entschieden wird, wird sich zeigen. Doch viel Zeit bleibt so oder so nicht mehr, da der 31. Dezember eine „natürliche Frist“ ist. Eine Verlängerung der aktuell und bis dann geltenden Übergangsphase, in der das Königreich noch immer Teil der EU-Zollunion und des EU-Binnenmarktes ist, ist rechtlich nicht möglich.
Unser Land ist dank mehrerer Abkommen mit dem Vereinigten Königreich so gut wie möglich auf den definitiven Brexit mit beiden Auskommen vorbereitet. So schlossen Bern und London Abkommen in den Bereichen Strassen- und Luftverkehr, Versicherung, Migration sowie Handel. Doch bei letzterem und uns Interessierendem konnten sie nicht ganz alles regeln, weil die Schweiz einige Vorschriften mit jenen der EU harmonisiert hat, etwa im Bereich Landwirtschaft und bei den technischen Handelshemmnissen. Daher können die letzten Lücken erst geschlossen und Details geklärt werden, wenn das Verhältnis EU-Grossbritannien definitiv ist.
Es ist aber klar, dass sich ohne ein Freihandelsabkommen EU-UK auch der Warenhandel zwischen der Schweiz und dem UK verteuern trotz des Handelsabkommens. Denn in den meisten Fällen enthalten in der Schweiz hergestellte Produkte auch Teile aus dem Ausland. In Freihandelsabkommen bestimmen dann sogenannte Ursprungsregeln in Form von Listenregeln den präferenziellen Warenursprung. Ob ein Produkt also im Sinne des Präferenzrechts als schweizerisch gilt, obwohl auch nicht-schweizerische Teile enthalten sind. Nur Produkte, die diese Kriterien erfüllen, profitieren im Bestimmungsland von keinen oder weniger Zöllen / Zollabgaben. (vereinfacht und verkürzt dargestellt).
Unsere Vertreter in Bern und wir selbst dürfen also gespannt nach Brüssel schauen, ob in weniger als einem Monat vor dem definitiven EU-Austritt von Grossbritannien doch noch ein Abkommen mit Brüssel gelingt. In unserem Blogbeitrag BREXIT – welche Folgen hat der Brexit für Unternehmen in der Schweiz (Importeure / Exporteure) führen wir laufend nach, welche Vorkehrungen Schweizer Importeure und Exporteure treffen müssen für den Brexit.

Gespräche zwischen der Efta (inkl. Schweiz) und Vietnam über ein Freihandelsabkommen stocken
Die Schweizer Exportindustrie durchläuft zurzeit schwierige Zeiten und umso wichtiger werden sogenannte Zukunftsmärkte, wie zum Beispiel Vietnam. Mit 100 Millionen Einwohnern soll das Land dieses Jahr trotz der Corona-Krise um 2,8 % wachsen. Die Efta versucht deshalb über ein Freihandelsabkommen bessere Marktchancen zu erhalten, doch kamen die Gespräche bisher nur mühsam voran und Schweizer Exporteuren drohen Nachteile.
Vietnam ist seit geraumer Zeit wirtschaftlich sehr erfolgreich unterwegs und es ist auch kein Zufall, dass das unlängst abgeschlossene RCEP-Vertragswerk unter Vietnams Vorsitz abgeschlossen werden konnte. Es unterstreicht die wirtschaftliche Aufbruchstimmung in diesem Land, das sich seit rund 20 Jahren aktiv ins internationale Handelsgeschehen einbringt. Ein grosses Bekenntnis zum Freihandel kommt auch im Freihandelsabkommen mit der EU zum Ausdruck, das im August 2020 in Kraft getreten ist.
Ärgerlich aus Schweizer Sicht ist, dass die EU an der Efta, und damit der Schweiz vorbeigezogen ist, die seit acht Jahren Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen führt. Hier sieht es indessen noch nicht nach einem raschen Durchbruch aus. Denn gemäss Karin Büchel, die beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unter anderem die Verhandlungen mit Vietnam leitet, sieht es nach wie vor nicht danach aus, dass alle Hindernisse ausgeräumt seien und ein Vertragsabschluss zu erwarten ist. Gemäss Insidern sieht es ganz danach aus, als wäre vor allem auch die Schweiz ein Bremser, weil sie nicht zu grösseren Konzessionen bereit sei. Die EU hat dies getan und hat deshalb – vorderhand – wichtige Pluspunkte in diesem interessanten Markt. Und Deutschland nutzt dies, indem sie aktuell eine Wirtschaftsdelegation mit vorwiegend deutschen Unternehmern nach Vietnam entsandt haben, um weitere Möglichkeiten abzuklären.
Das Risiko für Schweizer Exporteure besteht nun definitiv darin, dass sie ins Hintertreffen geraten gegenüber ihren EU-Konkurrenten. Vor allem EU-Mitbewerber aus der Maschinenindustrie sowie der Chemie- und Pharmabranche sind mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens sämtliche Zölle im Import weggefallen. EU-Firmen erhalten zudem rechtlich garantierten Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen in Vietnam.
- Der «Nachrichtendienst im Nachrichtendienst»
- Nichtwissen der politischen Führung
- Markus Seiler als EDA-Generalsekretär «untragbar»
- Akten vernichten, Geheimnisse wegsperren
- Wegfall von hohen Zöllen / Zollabgaben (jährliches Einsparpotenzial von 25 Millionen Franken)
- Verbesserter Schutz von geistigem Eigentum
- Beseitigung technischer Handelshemmnisse
- Erleichterung des Dienstleistungshandels
- Erhöhung der Investitionssicherheit
- schrittweise Zollermässigung/-befreiung für Schweizer Produkte in Ecuador
- ein stärkerer Schutz des geistigen Eigentums
- der Abbau bürokratischer Hürden im Handel sowie
- bessere Rahmenbedingungen beim öffentlichen Beschaffungswesen und für Direktinvestitionen
- Fachbegriff Präferenznachweis (noch ohne aktualisierte Grafiken)
- Fachbegriff EUR.1 (noch ohne aktualisierte Grafiken)
- Fachbegriff Freihandelsabkommen
- Fachbegriff Wertgrenzen

Schweiz will aktualisiertes Freihandelsabkommen mit der Türkei per Anfang 2021 in Kraft setzen
Die im letzten Newsbeitrag „Unterzeichnetes EFTA-Freihandelsabkommen mit der Türkei soll nun ratifiziert werden“ erwähnten Widerstände scheinen zu spät zu kommen, denn der Bundesrat hat verlauten lassen, das modernisierte Freihandelsabkommen mit der Türkei bereits per Anfang 2021 in Kraft zu setzen.
Wie beschrieben, gab es nach der Ankündigung des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco, das unterzeichnete Abkommen nun auch noch zu ratifizieren, plötzlich Widerstand: Sowohl die aussenpolitische Kommission des Ständerats als auch einige Parteimitglieder, wie z.B. vom SP-Nationalrat Fabian Molina, kündigten ihren Protest gegen das Vorhaben an. Doch das für die Umsetzung zuständige Seco lässt diese Proteste abblitzen und verweist darauf, dass das Parlament bereits 2019 die Aktualisierung abschliessend ratifiziert und damit genehmigt hat und die Referendumsfrist im Oktober letzten Jahres ungenutzt verstrichen ist.
Ausstehend sei lediglich die sogenannte Notifikation oder Benachrichtigung über den Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Bundesrat Guy Parmelin habe sowohl den Bundesrat als auch die beiden Aussenpolitischen Kommissionen entsprechend informiert. Damit sollte das modernisierte Abkommen schon in Kürze, anfangs 2021, in Kraft treten.
Wir werden die weiteren Entwicklungen verfolgen und die Änderungen auf jeden Fall umgehend in unser Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung einfliessen lassen. Und Sie im Rahmen der Zollberatung auch umgehend beraten, was das für Ihre Geschäfte im Import und Export bedeutet.

Geschäftsprüfungsdelegation fordert Bundesrat auf, Ausfuhrbewilligungen für die Crypto AG wieder zu erteilen
Immer wenn ich das Gefühl habe, dass die unsägliche Affäre um die Crypto AG nun ein Ende hat, kommt wieder eine neue Nachricht rein und der Ball bleibt im Spiel. Vielleicht setzen die Verantwortlichen genau auf diese neueste Entwicklung und dann macht die letzte Meldung in dieser Sache auch wieder Sinn: Trotz fehlender Ausfuhrbewilligung bekommt die Crypto International weiterhin Exportaufträge in Millionenhöhe.
Tatsache ist, dass in der Zwischenzeit die Geheimdienstaufsicht des Parlaments die Affäre um das Zuger Unternehmen untersucht hat. Die Ergebnisse sind erschütternd und zeigen, dass diese Angelegenheit weit mehr als eine Affäre ist, sondern schon fast ein Skandal. Der am Dienstag publizierte Inspektionsbericht umfasst folgende Punkte:
Für die Crypto-Nachfolgefirma birgt dieser wenig schmeichelhafte Bericht der Geheimdienstaufsicht gute Neuigkeiten. Denn ihr wurden nach den Sommerferien die Ausfuhrbewilligungen verwehrt, was zur de-facto Geschäftsaufgabe geführt hat, weil keine Geräte mehr exportiert werden konnten. Für die Geschäftsprüfungsdelegation ist das ein klarer Verstoss gegen Treu und Glauben, der nur zustande gekommen sei wegen des Drucks der Medien auf die Behörden. Die Delegation fordert den Bundesrat auf, alle Exporteinschränkungen umgehend aufzuheben. Somit ist sicher: Fortsetzung folgt!

Wenig Chancen für ein Freihandelsabkommen mit den USA nach der Wahl von Joe Biden
Nachdem wir vor vier Monaten noch berichten konnten Chef der Handelskammer Schweiz-USA, Martin Naville, sieht nach wie vor Chancen für ein Freihandelsabkommen, gibt es nun eine 180 Grad Kehrtwende: Martin Naville sieht nach der Wahl von Joe Biden zum neuen Präsidenten der USA nur noch wenig Chancen für ein Freihandelsabkommen.
Als Hauptgrund führt er im NZZ-Interview an, dass es bei den Demokraten niemanden gebe, der sich dafür einsetzen werde. Er führt allerdings an, dass die wichtigste Frage sein wird, wie das Kabinett von Joe Biden aussehen werde. Insbesondere ob es eine Regierung geben wird mit Pragmatikern, die auf Machbarkeit und Kompromisse setzen.
Für Schweizer Exporteure sind das keine guten Nachrichten, aber viel mehr sieht Herr Naville auch aufziehende Risiken für die Pharmabranche. Insbesondere den Demokraten sind die Preise für Medikamente ein Dorn im Auge. Allerdings sagen seit vielen Jahren alle amerikanischen Präsidenten, dass die Pharmapreise zu hoch seien, passiert ist aber eigentlich nichts. Sollte es aber ein Kabinett mit einem starken Einfluss der linken Kräfte geben, wären entsprechende Regulierungen durchaus denkbar.
Allerdings muss Joe Biden zuerst noch vom Wahlkollegium („Electoral College“) Mitte Dezember bestätigt werden, bevor er der nächste Präsident der USA werden wird. Warten wir mal ab!

Unterzeichnetes EFTA-Freihandelsabkommen mit der Türkei soll nun ratifiziert werden
Das letzte Mal haben wir vor über einem Jahr davon berichtet: Nationalrat stimmt EFTA-Freihandelsabkommen mit Türkei (Modernisierung) zu. Seither ist es still gewesen um das umstrittene Freihandelsabkommen, das bisher nur unterzeichnet, aber nicht ratifiziert wurde. Das soll sich gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft Seco ändern.
Dieses bestätigt gegenüber SRF, dass die Schweiz jetzt den Prozess zur Ratifikation des Abkommens im Rahmen der Efta einleite. Der Bundesrat sei «anlässlich einer seiner letzten Sitzungen» darüber informiert worden. Formell nötig sei nur noch die sogenannte Notifikation. Das heisst, die Mitteilung an die Türkei, dass die Schweiz das Abkommen genehmigt habe. Die anderen Efta-Staaten Island und Norwegen hätten bereits notifiziert, Liechtenstein werde gleich nach der Schweiz folgen.
Allerdings gibt es Widerstand gegen dieses Vorhaben: Die aussenpolitische Kommission des Ständerats hat nach Bekanntwerden der Pläne des Bundesrats beschlossen, den Bundesrätinnen und Bundesräten einen Brief zu schreiben, wie Präsident Damian Müller von der FDP erklärt. Gar mehr als nur Sensibilität anmahnen möchte SP-Nationalrat Fabian Molina, Mitglied der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats, die nächste Woche darüber spricht. Er fordert unverhohlen eine Sistierung des Abkommens mit der Türkei und begründet dies mit der Besetzung Nordsyriens und dem Krieg um Berg-Karabach.
Die Türkei ihrerseits plant nach Informationen des Seco, das Abkommen bis Ende des Jahres zu genehmigen. Frühestens drei Monate später könnte es Kraft treten.

Abstimmung über CEPA-Freihandelsabkommen EFTA (inkl. Schweiz) mit Indonesien im März 2021
Das ist ein zäher Brocken, über den wir in den letzten Monaten schon mehrmals berichtet haben, zuletzt mit diesem Artikel: Palmöl-Gegner wollen Referendum gegen Freihandelsabkommen mit Indonesien nächste Woche einreichen. Dazu ist es dann auch gekommen und gestern hat nun der Bundesrat entschieden, dass das Volk das letzte Wort haben soll im umstrittenen Freihandelsabkommen, das den Namen CEPA trägt.
Der Termin für den Urnengang wurde vom Bundesrat auf den 7. März 2021 festgelegt. Das Stimmvolk wird an diesem Tag darüber entscheiden, ob das bereits fertig ausgehandelte Freihandelsabkommen auch zwischen der Schweiz und Indonesien in Kraft treten soll. Damit kommt es erst zum zweiten Mal in der Geschichte der Schweiz zu einer Referendumsabstimmung über ein Handelsabkommen (das erste Mal war 1992 mit der EWR-Abstimmung). Durch das Abkommen sollen folgende Ziele erreicht werden:
Damit gewährt es Schweizer Exporteuren einen wertvollen Wettbewerbsvorteil, der vor allem in diesen wirtschaftlich schwierigen und unsicheren Zeiten willkommen ist. Zudem gilt das Abkommen als fortschrittlich. Es enthält ein weitreichendes Nachhaltigkeitskapitel mit Regeln (z.B. im umstrittenen Bereich Palmöl), die Indonesien bisher mit keinem anderen Handelspartner eingegangen ist. Das geplante Abkommen mit Indonesien ist nicht nur wegen seiner hohen Substanz für Schweizer Exporteure von grosser Bedeutung, sondern verschafft ihnen auch einen wertvollen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren EU-Konkurrenten, da die EU noch nicht über ein solches Abkommen verfügt.
Sollte das Volk ja sagen zum geplanten Freihandelsabkommen, werden wir unverzüglich unsere Unterlagen für das Seminar & Webinar präferenzieller Warenursprung anpassen sowie sämtliche Fachbegriffe, die von Freihandelsthemen handeln.

Freihandelsabkommen EFTA (inkl. Schweiz)-Ecuador auf den 1.11.2020 in Kraft getreten
Am 1. November 2020 ist das umfangreiche Freihandelsabkommen zwischen der EFTA, bei der die Schweiz ein Mitglied ist, und dem aufstrebenden lateinamerikanischen Ecuador in Kraft gesetzt worden. Dies, nachdem das Abkommen 2018 unterzeichnet und seither durch die verschiedenen Vertragspartner ratifiziert wurde.
Das sind erfreuliche Nachrichten für die Schweizer Aussenwirtschaft, da die Exportfirmen unter anderem unter den Corona-bedingten Einbrüchen leiden. Das nun in Kraft getretene Abkommen schafft für Schweizer Unternehmen einen stark verbesserten Zugang zu einem zwar relativ kleinen, aber aufstrebenden Markt mit interessantem Wachstumspotenzial. Das derzeitige Handelsvolumen im Güterbereich beläuft sich auf ca. 200 Millionen Franken.
Zu den Vorteilen des Freihandelsabkommens gehören unter anderem:
Mit dem Freihandelsabkommen neuester Generation zieht die Schweiz auch gegenüber der EU gleich, die bereits 2016 ein entsprechendes Abkommen unterzeichnete. Somit haben Schweizer Exporteure gleich lange Spiesse gegenüber ihren Mitbewerbern aus der EU. Basierend auf den von der Eidgenössischen Zollverwaltung veröffentlichten Zirkularen haben wir folgende unserer Informationsseiten textlich aktualisiert:
Und selbstverständlich haben wir auch gleich unsere Unterlagen für das nächste Seminar & Webinar Präferenzieller Warenursprung angepasst. Sollten Sie vorab Fragen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen der Zollberatung jederzeit gerne zur Verfügung.

Seco verhindert im Rahmen der Exportkontrolle ein Geschäft mit Russland
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verhinderte im dritten Quartal im Rahmen der Exportkontrolle ein Geschäft mit einer russischen Firma wegen «erheblicher Zweifel über die Plausibilität der Endverwendung». Zwar beteiligt sich die Schweiz nicht an den von den USA ausgesprochenen Sanktionen gegen Russland, hat aber Massnahmen getroffen, um zu verhindern, dass die Eidgenossenschaft für Umgehungsgeschäfte missbraucht wird.
Im vorliegenden Fall versuchte eine russische Firma demnach, an Schweizer Technik zu gelangen, die für militärische Zwecke gebraucht werden kann. Die russische Privatfirma bestellte Drehtische im Wert von 1,3 Millionen Franken bei einem Schweizer Technologiekonzern – angeblich für den zivilen Gebrauch. Das Seco hat im Auftrag des Bundes das Geschäft gestoppt, da man in Bern davon ausging, dass die Lieferung in Wahrheit an einen militärischen Empfänger weitergeleitet werden sollte. Zu welchem Zweck genau, ist allerdings unklar.
Solche Drehtische können zur Herstellung von Sensoren gebraucht werden, die in militärischen Produkten wie Kampfflugzeugen und Raketen zum Einsatz kommen, aber auch bei der elektronischen Kriegsführung. Welche Schweizer Firma diese Tische verkaufen wollte, sagt der Bund wegen des Amtsgeheimnisses nicht. Der Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft bestätigt gegenüber dem «Sonntagsblick» nur, dass «erhebliche Zweifel über die Plausibilität der Endverwendung bestanden».
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie Ihre Produkte ohne Probleme ins Ausland exportieren können, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder falls Sie nicht auf die nächste Durchführung warten können, unsere Dienstleistungen im Rahmen der Zollberatung.

Mögliche weitere Exportverbote für Chemieprodukte mittels Nichterteilung von Ausfuhrbewilligungen
Nach dem letzte Woche ausgesprochenen Verbot 5 Pestizide werden mit einem Exportverbot belegt und viele weitere benötigen eine Ausfuhrbewilligung, befürchten die Verantwortlichen aus der Chemiebranche weitere Einschränkungen mittels Ausfuhrbewilligungen, die ihnen nicht erteilt werden.
Wie man aus Basel hört, wurde das Management der vorderhand betroffenen Firma Syngenta, vom Entscheid des Bundesrates überrascht. Denn die fünf Wirkstoffe sind hierzulande entweder gar nie hergestellt worden, oder sie werden es nicht mehr. Und dies zum Teil seit mehreren Jahrzehnten, wie aus der Branche verlautet. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass der Basler Chemiekonzern den Entscheid des Bundesrates kritisiert. Die Begründung der Bundesbehörden erfüllt den Konzern «mit Sorge», und zwar mit Blick auf etwaige weitere Exportverbote. Er bangt um die Planungs- und Rechtssicherheit in der Schweiz.
Doch schon der aktuelle Entscheid des Bundesrates bleibt nicht folgenlos, denn die fünf Wirkstoffe werden, wie erwähnt, im Ausland hergestellt. Sie gelangen teils zu Forschungszwecken in die Schweiz und werden später wieder exportiert mit Verfahren wie wir sie im Fachbegriff Reparaturverkehr / Ausbesserungsverkehr erklären. Ab 2021 dürfen diese Proben unser Land nicht mehr verlassen, was die Forschung und Entwicklung in der Schweiz gemäss einer Syngenta-Pressesprecherin behindert.

5 Pestizide werden mit einem Exportverbot belegt und viele weitere benötigen eine Ausfuhrbewilligung
Überraschend hat der Bundesrat diese Woche die Bestimmungen für den Export von Pestiziden verschärft. Fünf Pflanzenschutzmittel dürfen gar nicht mehr exportiert werden, für über 100 braucht es neu eine Ausfuhrbewilligung. Damit geht die Regierung viel weiter als ursprünglich geplant und setzt weltweit ein Signal.
Seit Jahren machen Nichtregierungsorganisationen Druck, dass der Bundesrat Verbote und Beschränkungen einführt. Allerdings bewegte sich jahrelang nichts. Die Initianten wollen verhindern, dass problematische Pestizide, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, exportiert werden. Mit dem Entscheid, die Ausfuhr von fünf besonders problematischen Pestiziden ab 2021 zu verbieten, macht der Bundesrat überraschend vorwärts. Zudem erhöht er für rund hundert weitere Produkte, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, die Hürden: Neu brauchen die Hersteller eine Bewilligung für den Export. Der Bund erteilt diese auch nur, wenn eine «ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes» vorliegt.
Somit müssen Exporteure für ihre Zolltarifnummern im Tares die Hinweise studieren. Jede Firma mit solchen Produkten ist verpflichtet, sich zu informieren, ob er eine Bewilligung braucht oder die Ausfuhr gänzlich verboten ist. Die 5 ganz verbotenen Pestizide werden bei einer Zollanmeldung mit den entsprechenden Zolltarifnummern im e-dec Export ein Selektionsergebnis „gesperrt“ erhalten. Dann müssen die Begleitdokumente bei jeder Ausfuhr der Zollstelle eingereicht werden, was dazuführt, dass die Sendungen gar nicht exportiert werden können. Eine weitere Hürde für die bewilligungspflichtigen Pestizide ist, dass es eine „ausdrückliche Zustimmung des Einfuhrlandes“ braucht.
Es wird also viel schwieriger und aufwendiger, solche Produkte überhaupt noch zu exportieren. Wenn Sie mehr wissen wollen über die Thematik der verschiedenen Bewilligungen, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars & Webinars Exportkontrolle. Oder für unmittelbare Unterstützung die Dienstleistungen unserer Zollberatung.

Trotz fehlender Ausfuhrbewilligung bekommt die Crypto International weiterhin Exportaufträge in Millionenhöhe
Noch ist es keinen Monat her, seit wir das letzte Mal vom Fall Crypto berichtet haben im Beitrag „Nach dem Entzug der Ausfuhrbewilligung für die Crypto gibt es nun ein politisches Nachspiel„. Nun wurde bekannt, dass die während der Kündigungszeit hergestellten Produkte der Firma weiterhin in grossen Stückzahlen von Kaufwilligen aus dem Ausland bestellt werden. Und dies, obwohl die Geräte wegen fehlender Ausfuhrbewilligung nach wie vor nicht exportiert werden dürfen.
Gemäss NZZ ist erst vor Kurzem eine weitere Bestellung am Firmensitz in Steinhausen (ZG) eingetroffen, wo die Marine eines Staates, der mit China im Zusammenhang mit dem Inselstreit im Südchinesischen Meer in Konflikt steht, bei der Crypto International AG chiffrierbare Kommunikations-Applikationen im Wert von mehreren Millionen Schweizer Franken bestellt hat. Dabei ist diese Bestellung nur eine von zahlreichen, die zuletzt trotz bestehendem Exportverbot eingegangen ist. Wie schon mehrfach berichtet, ist die Affäre Crypto ein Schauspiel sondergleichen, in der die Politik nicht den besten Eindruck hinterlässt. Seitdem das Wiedererwägungsgesuch des schwedischen Besitzerehepaars im Sommer 2020 vom Bundesrat abgelehnt wurde, dürfen die Geräte nicht ins Ausland geliefert werden.
In der Zwischenzeit hat die parlamentarische Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) den Fall untersucht und will den Bericht im November veröffentlichen. Eventuell ist danach eine finale Klärung des Sachverhalts durch die Bundesanwaltschaft zu erwarten. Wir bleiben dran!

Trotz Waffengeschäften nie Verstösse gegen Exportkontrolle und keine Probleme mit Ausfuhrbewilligungen
In der NZZ am Sonntag sowie im Blick ist ein ausführlicher Bericht erschienen über den geheimnisvollen Geschäftsmann Heinrich Thomet. Obwohl dieser im grossen Stile internationale Waffengeschäfte mit seinen Firmen tätigt, wurde er noch nie im Rahmen der Exportkontrolle geahndet. Auch wurden bisher alle Ausfuhrbewilligungen erteilt.
Die Geschichte um diesen Schweizer Mann (53) ist schon etwas speziell: Aus einem einfachen Berner Bauer wurde einer der grossen im internationalen Waffengeschäft, der sogar ins Visier des US-Geheimdienstes kam. Doch anhaben konnte ihm dies bis heute alles nichts. Dazu passt auch, dass es kein einziges verfügbares Foto geben soll. Lediglich ein privates Foto von einer Pressekonferenz im Oktober 2011 bei der Waffenfabrik Tara in Montenegro soll existieren.
Thomet lernte wie sein Vater Landwirt. Mit 20 Jahren gründete er 1988 im elterlichen Bauernhof mit einem Jugendfreund das Unternehmen «Comando Arms». Der Firmenzweck lautete: Import und Export von und Handel mit Feuerwaffen und Zubehör. Damit war der Anfang vom Aufstieg in die internationale Welt des Waffenhandels gemacht. Danach findet Thomet mit Karl Brügger einen neuen Partner. Mit ihm gründete er die Waffenfabrik «Brügger & Thomet» in Spiez BE, die mit der Zeit auch eigene Waffen wie Maschinenpistolen und Scharfschützengewehre herstellt. Die Waffenfabrik existiert heute unter dem Namen «B&T» und ist einer unserer zahlreichen Kunden. Sie beschäftigt rund 100 Mitarbeitende und ist einer der grössten Schweizer Exporteure von Kriegsmaterial. Thomet ist jedoch 2005 ausgestiegen und war offenbar schon vorher nicht mehr operativ tätig.
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