Steuerungs­tools (Open-Source-Software) für Drohnen nicht bewilligungspflichtig

Schweizer SECO bestätigt, dass diese normalerweise nicht unter die aktuellen Exportkontrollvorschriften fallen würden

Compliance, Export
01.05.2024 von Markus Eberhard
Ein von Händen gehaltenes Tablet, auf dem eine Checkliste zu sehen ist

Viele wissen nicht, dass die Schweiz eine Spitzenposition innehat bei der Entwicklung von «Quadrocoptern» (Drohnen mit vier Rotoren) der nächsten Generation. Wir haben deshalb schon einmal über die dafür geltenden Export­kon­troll­vor­schriften für Schweizer Drohnen und Quadrocopter in einem Newsbeitrag berichtet.

Nun ist dank Recherchen des Westschweizer Fernsehen RTS bekannt geworden, dass auch Software für Kamikaze-Drohnen aus der Schweiz stammt. Solche selbstfliegenden Drohnen werden immer alltäglicher und sollen unser Leben vereinfachen. Doch genauso können damit auch kriegerische Ziele verfolgt werden. Genau das geschieht mit der Technologie der Firma Auterion AG mit Wurzeln in Zürich.

Die Ursprünge von Auterion gehen bis ins Jahr 2008 zurück. An der ETH entwickelte Firmengründer Lorenz Meier die Technologie für selbstfliegende Drohnen. Seither kommt sie weltweit zum Einsatz. Sitze hat Auterion in Kalifornien, Deutschland und der Schweiz. Das Unternehmen steht hinter dem Betriebssystem PX4. Damit können Drohnen mittels Autopilot autonom fliegen. Die israelische Armee verwendet es und die Software wurde auch in ukrainischen Drohnen gefunden.

Der Softwarecode ist Open Source und somit weltweit frei zugänglich. Deshalb wächst die Sorge, wo er überall zum Einsatz kommen könnte. Weder Meier noch die ETH wollten sich gegenüber RTS noch SRF direkt äussern. Was nun die Frage aufwirft, inwiefern die Software unter das Kriegsmaterialgesetz fällt. Auf Anfrage von RTS schreibt das zuständige SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft, dass Steuerungstools als «Open Source» betrachtet werden können und somit nicht unter die aktuellen Exportkontrollen mit ihren Embargos / Sanktionen fallen würden.

Weiter präzisiert das Seco, gehöre Software, die zu Kriegszwecken eingesetzt werden könne, sehr wohl zur Liste derjenigen Güter, deren Export nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 vom Bundesrat verboten wurden. Somit ist jeder Einzelfall vor dem Export zu prüfen!

Wie das geht, erfahren Sie an unserer öffentlichen Veranstaltung Seminar / Schulung Exportkontrolle, die wir mehrmals jährlich durchführen. Oder greifen Sie auf unsere Dienste in der Beratung Exportkontrolle zu, falls Sie schnell und unkompliziert Unterstützung benötigen.

Quellenangaben