Untersu­chungs­er­geb­nisse: 95 % der Importe sind zollfrei

95 Prozent der Importe in die Schweiz im 1. Quartal 2024 waren regulär zollfrei

Import
21.04.2024 von Markus Eberhard
Aufgestapelte Münzen

Bekanntlich wurden die Industriezölle per 1.1.2024 abgeschafft und deshalb war man gespannt, was die Auswirkungen auf die Höhe und den Anteil der Einnahmen aus Zöllen / Zollabgaben sein werden.

Die Auswirkungen dieser handelspolitischen und unilateral ergriffenen Massnahme der Schweiz zeigen sich nun in den veröffentlichten Daten für das erste Quartal 2024, welche im Rahmen des «Swiss Trade Monitors» der HSG ausgewertet wurden. Waren in den Vorjahren nur rund die Hälfte der schweizerischen Gütereinfuhren regulär zollfrei, sind dies jetzt 95 %. Nur 2 % bzw. 3 % wurden regulär verzollt oder nutzten ein bestehendes Freihandelsabkommen (vormals 21 % und 27 %).

Manche Produktgruppen wie etwa IT oder Pharma waren schon vor 2024 in den meisten Fällen regulär zollfrei. Andere Güter (z.B. Textilien) unterlagen regulären Zollabgaben. Diese konnten vermieden werden, wenn ein bestehendes Freihandelsabkommen (FHA) genutzt und die formellen Anforderungen erfüllt wurden. In der Praxis gelang es jedoch oftmals nicht, den nötigen Präferenznachweis zu erbringen. In der Folge wurden Freihandelsabkommen nur zum Teil genutzt, was bei Firmen zu finanziellen Einbussen geführt hatte: Importeure bezahlen jährlich 400 Millionen Franken zuviel an Zöllen.

Soweit so gut. Nun aber schreiben die Verfasser: «Da die regulären Zölle auf Industrieprodukte nun fast gesamthaft abgeschafft wurden, besteht nur noch ein geringer Anreiz, importseitig bestehende FHA zu nutzen (der Export in andere Länder bleibt davon unberührt)».

Das ist schade, denn viele unserer Kunden sind nach wie vor auf Präferenznachweise importseitig angewiesen, damit die Präferenzeigenschaft exportseitig auch weitergegeben werden kann (z.B. bei Handelswaren ohne Bearbeitung). Bei der Eigenfertigung benötigen viele Firmen den Präferenznachweis auch für Vormaterialien, damit in der Präferenzkalkulation der Drittland-Anteil nicht zu hoch wird. Das ist schade, dass dies so abgegrenzt und gesagt wird, dass der Export in andere Länder unberührt bleibt, was eben genau nicht der Fall ist. Die Folge ist, dass viele unserer Kunden momentan damit kämpfen, noch Präferenznachweise bei der Einfuhr zu erhalten. Diese Firmen sind auf solche Nachweise angewiesen, damit im Export die Präferenz weiterhin deklariert werden kann.

Für den Staat bedeutet der Wegfall der Industriezölle natürlich eine starke Reduktion der Zolleinnahmen: Im ersten Quartal 2024 fielen diese mit 183 Millionen Franken um rund 150 Millionen (bzw. 45 %) niedriger aus als im Vorjahresquartal.

Quellenangaben