Geprelltes BAZG verlangt Zollabgaben und MWST von Warenempfänger
Der Inhaber eines Tessiner Lebensmittelgeschäft hatte noch nie Probleme mit Behörden, doch im Jahr 2017 hatte sich unerwartet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)…
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Da scheinen die Lobbyisten ganze Arbeit geleistet zu haben, denn gemäss einer Medienmitteilung vom 25.01.2023 hat der Bundesrat entschieden, die Zölle / Zollabgaben beim Import von allen Gütern ausserhalb der Landwirtschaft und Fischerei (sog. «Industriezölle») definitiv per 1.1.24 abzuschaffen.
Mitte November 2022 wurde bekannt, dass eine namhafte Lobby gegen die Verschiebung der Abschaffung von Industriezöllen war und sich entsprechend Gehör verschafft hat. Diese Aktion erfolgte, nachdem von den meisten unbemerkt, der Bundesrat in seinem «Zusatzbericht zum Voranschlag 2023 mit Finanzplan 2024-2026» vom 19. Oktober 2022 die Option ins Spiel gebracht hatte, die beschlossene Abschaffung der Zölle / Zollabgaben auf Industriegüter («Industriezölle») auf später zu verschieben. Wir hatten darüber berichtet: Späteres Inkrafttreten der Abschaffung Industriezölle? Der Bundesrat hatte diese Option ins Spiel gebracht, um den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen und zur Bewältigung von Krisen widerstandsfähig zu machen. In der Tabelle in diesem Zusatzbericht waren die wegfallenden Industriezölle mit 0,6 Mia. Franken aufgeführt.
In seiner Medienmitteilung halten die Mitglieder der Landesregierung fest, dass sie ein Bereinigungskonzept beschlossen haben, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Es setzt vor allem auf der Ausgabenseite an, doch seien auch Mehreinnahmen vorgesehen. Alle Bereiche müssten einen Beitrag leisten. Der Bundesrat würde die Einzelheiten im Februar und März festlegen. Allerdings halte der Bundesrat an der Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024 fest, d.h. er lehnt eine verzögerte Abschaffung ab. Die Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen hatte er bereits vor Jahresfrist beschlossen.