Beratung des neuen Zollge­setzes im Nationalrat aufgenommen

Zollgesetz nimmt nach Marathondebatte die erste Hürde

Allgemein
07.03.2024 von Markus Eberhard
Bild des Bundeshauses in Bern

Neun Monate lang war es ruhig um das neue Zollgesetz, seit sich der Nationalrat im Juni 2023 gegen die Rückweisung entschieden hatte. Am Mittwoch, 6.3.2024, hat die gleiche Kammer den Gesetzesentwurf beraten, der auch Grundlage für das ganze Reorganisationsprojekt DaziT und das neue Zollverfahren Passar sein soll. Bei der achtstündigen Beratung, welche durch eine Evakuationsübung unterbrochen wurde, haben sich im Wesentlichen die Bürgerlichen durchgesetzt.

Am Schluss der Debatte fiel der Entscheid der grossen Kammer doch deutlich aus. Mit 120 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen sagte der Nationalrat Ja zum totalrevidierten Zollgesetz. Die Vertreter der Linken scheiterten fast ausnahmslos mit ihren Änderungsanträgen. Umstritten waren unter anderem:

  • Zollanmeldepflicht
  • Versteigerungserlöse aus Zollkontingenten
  • Frage zur Bewaffnung / Befugnisse der Grenzwache

1. Zollanmeldepflicht
Künftig sollen nicht abgabepflichtige Waren von der Zollanmeldepflicht befreit werden. Allerdings sollen Empfänger einer Sendung aus dem Ausland beim Import in Zukunft zuerst entscheiden, ob sie die Verzollung selbst machen wollen oder nach wie vor die Post das im Auftrag soll. Das ist nämlich ein neuer bürokratischer Aufwand, der entsteht und wohl auch zu Verzögerungen im Auslieferungsprozess führen kann.

2. Versteigerungserlöse aus Zollkontingenten
Der Agrarbranche um Bauernpräsident Markus Ritter gelang es doch tatsächlich, rund 200 Millionen Versteigerungserlöse aus Zollkontingenten in eigene Kanäle umzuleiten. Das bedeutet, dass Einnahmen aus der Versteigerung von Zollkontingenten, etwa für Fleisch, künftig als Einfuhrabgaben gelten sollen und führt dazu, dass die Gelder in Zukunft nicht mehr der allgemeinen Bundeskasse zugutekommen. Vielmehr wären sie unter gewissen Umständen rückerstattungsfähig – nämlich dann, wenn Produkte nach der Weiterverarbeitung wieder exportiert werden.

3. Frage zur Bewaffnung / Befugnisse der Grenzwache
Es bleibt bei der Formulierung, dass bewaffnet wird, wer «einer besonderen Bedrohung ausgesetzt sein könnte». Die Grenzwache soll zudem im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität DNA-Profile von Personen erstellen können, die verdächtigt werden, ein Verbrechen begangen zu haben oder begehen zu wollen.

Auch die zumeist bürgerlichen Befürworter der grossen Zoll-Reform machten im Verlauf der Debatte klar, dass das Geschäft nicht perfekt sei. Verschiedentlich war von „Monstrum“, „Monster-Vorlage“ oder „Monster-Gesetz“ die Rede. Einige gaben zu, das Geschäft auch nach langer Zeit weiterhin nicht vollständig verstanden zu haben. Was auch kein Wunder ist, denn das Dossier umfasste fette 490 Seiten mit Auswirkungen auf über 50 andere Gesetze!

Selbst die Chefin räumte zum Abschluss ein, dass mit dieser kein rechtlicher Schönheitspreis zu gewinnen sei. Der Ständerat als Zweitrat müsse zwingend noch einmal über die Bücher gehen. Als Nächstes wird sich die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-N) diesem Gesetzesentwurf annehmen. Danach (nicht vor Herbst 2024) kommt das Geschäft dann in das Plenum des Ständerats.

Quellenangaben