Chartera Output - wie Sie Zollquittungen herunterladen
Mit dem neuen Chartera Output können Sie elektronische Zollquittungen Import und Export kostenlos vom BAZG-Server herunterladen. Wir zeigen, wie es geht und geben Praxistipps zur Aufbewahrung.
Am 1. März 2023 hat die Phase 2 (von 3) des Fracht-Vorabinformationssystems ICS2 (Import Control System 2) begonnen. Wahrscheinlich wurden Sie auch schon von verschiedenen Kurierdienstleistern oder Spediteuren aufgefordert, Daten zur Verfügung zu stellen, welche für dieses ICS2 benötigt werden. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen Klarheit darüber verschaffen, welche Daten benötigt werden und Ihnen weitere Informationen zum Thema ICS2 zur Verfügung stellen.
Unsere Fachbeiträge sollen Verantwortliche in Firmen bei der täglichen Arbeit unterstützen. Viele Themen sind teils sehr komplex und wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wir sind bestrebt, die Inhalte stets aktuell zu halten, bieten dafür aber keine Garantie.
Der Exporteur / Importeur ist selbst für die Einhaltung der relevanten Gesetzgebungen verantwortlich.
ICS2 ist ein EU Fracht-Vorabinformationssystem und heisst ausgeschrieben «Import Control System 2», auf Deutsch «Einfuhrkontrollsystem». Über dieses werden Daten für alle eingeführten Waren in den gemeinsamen Sicherheitsraum erhoben.
Dieser gemeinsame Sicherheitsraum umfasst:
ICS2 ermöglicht den Zollbehörden aufgrund der Vorausanmeldungsdaten:
Am 1. März 2023 wurde die Phase 2 (von 3) des ICS2 eingeleitet. Für die Einführung dieser Phase besteht eine Übergangsfrist bis spätestens 02. Oktober 2023. Die Phase 1 dauerte bis zum 15. März 2021 und die finale Phase 3 soll bis zum 1. März 2024 abgeschlossen werden.
Derzeit wird das Zollerleichterungs- und Zollsicherheitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU («ZESA») überarbeitet. Um die geplanten Neuerungen umsetzen zu können, hat die Schweiz beschlossen, sich am ICS2 der EU zu beteiligen.
Die EU plant die Einführung von ICS2 in drei Etappen (Releases), die ebenfalls für die Schweiz gelten:
PLACI ist das Kürzel bzw. die Abkürzung für «Pre-loading advance cargo information». Auf Deutsch heisst dieser Ausdruck «Vorabinformationen über Luftfracht vor dem Verladen». PLACI-Daten enthalten somit Informationen über Luftfracht vor dem Verladen.
Wie bereits in der Einleitung beschrieben, bilden die EU, die Schweiz und Norwegen einen gemeinsamen Sicherheitsraum. Alle anderen Staaten gelten damit als Drittländer. Mit Phase 2 werden zusätzlich die PLACI-Daten benötigt für einen Flug aus einem Drittland in den gemeinsamen Sicherheitsraum. Diese müssen so früh wie möglich gemeldet werden, spätestens jedoch, bevor die Fracht in das Flugzeug verladen wird. Die bisher schon bekannte ENS-Vorabanmeldung («Entry Summary Declaration», in Deutsch «summarische Eingangsmeldung») muss weiterhin ebenfalls eingereicht werden.
Es folgen einige Beispiele von Sendungen, bei welchen die PLACI-Daten übermittelt werden müssen:
Die Daten sind nicht notwendig, sofern die Sendung aus der EU in die Schweiz per Luftfracht geliefert wird, weil in diesem Fall ein Versand innerhalb des gemeinsamen Sicherheitsraums stattfindet. Auch für Exportsendungen CH-EU sind diese Daten nicht notwendig, da diese Lieferungen auch innerhalb des gemeinsamen Sicherheitsraums abgewickelt werden.
Unser Beratungsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie Fragen zum Thema ICS2 haben.
Für Luftfrachtsendungen aus Drittstaaten in die Schweiz werden zusätzlich zu den ENS-Daten folgende PLACI-Informationen benötigt:
Die Teilnahme an ICS2 erfordert die detailgetreue Umsetzung der Spezifikation der Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD), welche auch die Übermittlung einer EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) beinhaltet. Der 6-stellige HS-Code (siehe dazu: Was ist mit HS System gemeint?) für alle Artikel ist auch ein Bestandteil des Datensatzes und muss bekannt sein.
Die EORI-Nummer ist eine Nummer für Wirtschaftsbeteiligte innerhalb der EU. Einige Schweizer Firmen besitzen eine EORI-Nummer in der EU, andere besitzen keine. Bei einer Lieferung aus einem Drittland in die Schweiz wird für die Einfuhrverzollung keine EORI-Nummer benötigt.
Es kann vorkommen, dass sie Ihr ausländischer Lieferant nach Ihrer EORI-Nummer anfragt. Falls Ihre Firma keine eigene EORI-Nummer besitzt, können Sie die Third Country Unique Identification Number (TCUID) mitteilen. Diese Nummer entspricht in der Schweiz der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID-Nummer).
Die summarische Eingangsmeldung (ENS Entry Summary Declaration) wird schon heute von Fluggesellschaften (Airlines) an den Handlingagenten und den Zoll im Empfangsland übermittelt. Dies geschieht vor Ankunft des Flugzeugs am Zielflughafen.
Werden die Waren auf dem Luftweg in die Zollgebiete der Vertragsparteien verbracht, so ist die vollständige summarische Eingangsanmeldung (ENS) so früh wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb folgender Fristen abzugeben:
Seit 1. März 2023 muss die Fluggesellschaft oder der Handlingagent / Spediteur sicherstellen, dass weitere Datensätze vom Abgangsort des Flugzeugs übermittelt werden. Diese PLACI-Daten müssen vor Verlad am Abgangsflughafen an die Zollbehörde des Bestimmungsflughafens sowie dem Handlingagenten übermittelt werden. Diese Daten erhält die Airline vom Spediteur im Abgangsland.
Nach Eingang der PLACI-Daten nimmt die Eingangszollstelle vor Ankunft der Waren im Zollgebiet (der Schweiz, EU oder Norwegens) für Sicherheitszwecke eine geeignete Risikoanalyse vor. Stellt sie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko fest, so kann die Person, die die PLACI-Daten übermittelt hat, aufgefordert werden, dass die Ware nicht zum Transport in die Schweiz (resp. EU, Norwegen) verladen wird (Do not load – Meldung).
Jede Phase betrifft unterschiedliche Wirtschaftsakteure und Verkehrsträger. Wirtschaftsakteure müssen ihre Waren je nach Art der von ihnen erbrachten Dienstleistungen bei ICS2 anmelden.
Aus obiger Aufstellung wird klar, dass die Importeure und Warenempfänger noch nicht betroffen sind in der Phase 2.
Erst bei der Umsetzung der Phase 3 per 1. März 2024 wird es die Möglichkeit geben, dass ein Importeur / Warenempfänger die PLACI-Daten selbst übermitteln kann. In der Phase 2 ist dies noch nicht vorgesehen.
Die in diesem Dokument zusammengefassten Informationen stammen aus folgenden Quellen und Gesprächen mit Vertretern der entsprechenden Behörden:
FineSolutions AG
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