Projekt DaziT/​Passar: Vierter regulärer Prüfbe­richt (2022) durch EFK

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die 4. reguläre Prüfung des Projekts DaziT durchgeführt

Allgemein
02.04.2023 von Markus Eberhard
Weltkarte, bei der über der Schweiz ein Wappen mit der Schweizer Flagge zu sehen ist

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) überprüft im Auftrag des Bundes Schlüsselprojekte, wie das für uns interessante DaziT in unregelmässigen Abständen. Mittels dieses über neun Jahre laufenden Projekts wird aus der ehemaligen Eidgenössischen Zollverwaltung das neue BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), in dem viele Prozesse inskünftig digital abgewickelt werden sollen. Bereits in den Jahren 2018, 2019 und 2021 hat die EFK das Projekt einer Prüfung unterzogen. Bei der aktuellen handelt es sich um die vierte und sie hatte den Schwerpunkt auf dem neuen Warenverkehrssystem Passar, das bis 2026 in drei Tranchen eingeführt werden soll.

Während im Dritten regulären Prüfbericht (2021) des Projekts DaziT durch die EFK vor erheblichen Risiken gewarnt wurde, beurteilen die Prüfer die Planung für die Einführung von Passar 1.0 bis Mitte 2023 zwar als terminlich eng, aber realistisch. Nach wie vor wird von «erhöhten Risiken» für die Termineinhaltung des Gesamtprogramms gesprochen, welche aber massgeblich von externen Faktoren abhängen würden. Damit meinen die Prüfer schwergewichtig die neuen rechtlichen Grundlagen und die maximale Ausschöpfung der Digitalisierungsmöglichkeiten.

Bei den rechtlichen Grundlagen ist mit der seit mittlerweile mehrere Jahre dauernden Revision des Zollgesetzes tatsächlich ein grosses Risiko vorhanden. Wir haben dazu schon über ein Dutzend Newsbeiträge verfasst, wobei der letzte etwas Hoffnung gibt, dass es eventuell doch noch einen Kompromiss geben wird: Arbeitsgruppe Bund-Kantone hat Bundesrat zur Zollgesetzrevision informiert.

Interessant wird aber sein, wie hoch das Einsparpotential unter diesem revidierten Zollgesetz sein wird! Denn im EFK-Bericht wird euphorisch davon gesprochen, dass dieses mit 209,6 Millionen Franken deutlich übertroffen wird. Ursprünglich war die Rede von deutlich weniger: Was soll DaziT der Wirtschaft bringen (Vorteile)? Zudem prognostiziert das BAZG 345 Vollzeitstellen einsparen zu können im Vergleich zu den ursprünglich geplanten 300.  Immerhin weisen sie darauf hin, dass beim Ziel der Betriebskostenreduktion noch hohe Risiken bestehen und man zusammen mit dem Leistungserbringer zuerst die Schätzung fertigstellen will, bevor eine vollständige Prognose gemacht werden kann.

Den Hauptteil dieser Einsparungsziele will das BAZG mit den vereinfachten Prozessen in der Phase 2 von Passar und einem neuen Rapportierungsprozess realisieren. Genau dafür bräuchte es aber die rechtliche Basis, mit dem Vollzugsaufgabengesetz des BAZG (BAZG-VG) und den entsprechenden Verordnungen. So weist die EFK tatsächlich noch darauf hin, dass diese Ziele mit wesentlichen Unsicherheiten verbunden sind. Denn Passar 2.0 kann nur umgesetzt werden, wenn die rechtlichen Grundlagen dafür stehen!

Quellenangaben